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Referendum

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Das Referendum gehört in der Schweiz zu den politischen Rechten. Mit einem Referendum hat das Volk (der Souverän) das Recht, über Parlamentsentscheide im Nachhinein zu befinden. Es gibt Referenden auf eidgenössischer, kantonaler, und Gemeindeebene.

Verfassungsänderungen unterliegen dem obligatorischen Referendum: über eine vom Parlament beschlossene Änderung in der Verfassung muss es auf jeden Fall eine Volksabstimmung geben, die sowohl von der Mehrzahl der Stimmbürger (Volksmehr) als auch von der Mehrzahl der Kantone (Ständemehr) angenommen werden muss.

Gesetzesänderungen unterliegen dem fakulativen Referendum: wenn 50'000 Stimmbürger es mit ihrer Unterschrift verlangen, unterliegt eine vom eidgenössischen Parlament beschlossene Gesetzesänderung einer Volksabstimmung. In diesem Fall genügt es, wenn die Mehrzahl der Stimmbürger das Gesetz annimmt.

Das vetoähnliche Referendumsrecht wirkt für den politischen Prozess insgesamt verzögernd und bewahrend, indem es vom Parlament oder von der Regierung ausgehende Veränderungen abblockt oder ihre Wirkung hinausschiebt - man bezeichnet das Referendumsrecht darum häufig als Bremse in der Hand des Volkes.

Durch das Referendumsrecht sind die Schweizer Parlamente auf allen Ebenen gezwungen, bei Gesetzesänderungen einen Kompromiss zwischen allen grösseren Interessengruppen zu finden. Ein tragfähiges Ergebnis ist gewöhnlich von einer allgemeinen mittleren Unzufriedenheit begleitet, d.h. die Linke verzichtet oft auf ein Referendum, wenn die Rechte ebenfalls nicht von dem neuen Gesetz begeistert ist und umgekehrt.