Woiwodschaft
Eine Woiwodschaft oder Wojewodschaft (polnisch: województwo) ist ein polnischer Verwaltungsbezirk, deutsch "Herzogtum" – abgeleitet vom Woiwode (deutsch: Herzog).
Gegenwart
Die seit 1975 existierenden 49 Kleinwoiwodschaften (die die 1945 geschaffenen 17 größeren ersetzten) wurden am 1. Januar 1999 durch die 16 Woiwodschaften ersetzt, die größtenteils historische Gebiete darstellen. Ursprünglich waren 12 Woiwodschaften geplant; allerdings gab es politische Diskussionen, die schließlich zu einer Vergrößerung der Anzahl auf 16 führten. Politische Überlegungen führten auch dazu, dass die Woiwodschaft Kujawien-Pommern zwei offizielle Hauptstädte hat, ebenso die Woiwodschaft Lebus. Die Woiwodschaften werden von einem Woiwodschaftsmarschall (Regierungschef) mit seiner Regierung verwaltet. Diese werden vom Sejmik (Regionalparlament) gewählt. Da die Woiwodschaften keine eigenen Steuern erheben, werden die Finanzen zentral aus Warschau zugeteilt und in den jeweiligen Woiwodschaften von einem Woiwoden verwaltet, der ebenfalls von der Zentralregierung eingesetzt wird.
Heutige Woiwodschaften
- W. Dolnośląskie (Niederschlesien)
- W. Kujawsko-Pomorskie (Kujawien-Pommern)
- W. Lubelskie (Lublin)
- W. Lubuskie (Lebus)
- W. Łódzkie (Lodsch)
- W. Małopolskie (Kleinpolen)
- W. Mazowieckie (Masowien)
- W. Opolskie (Oppeln)
- W. Podkarpackie (Karpatenvorland)
- W. Podlaskie (Podlachien)
- W. Pomorskie (Pommern, deutsch: Pomerellen oder Westpreußen)
- W. Śląskie (Schlesien, eigentlich Oberschlesien)
- W. Świętokrzyskie (Heiligkreuz)
- W. Warmińsko-Mazurskie (Ermland-Masuren)
- W. Wielkopolskie (Großpolen)
- W. Zachodniopomorskie (Westpommern, deutsch: Hinterpommern)