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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat verkündet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft.

Das Grundgesetz legt fest, welche Rechte jeder Bürger (Bürgerrechte, auch: "Deutschengrundrechte") und jeder Mensch (Menschenrechte) gegenüber den Trägern der Staatsgewalt hat. Das Grundgesetz legt darüber hinaus die Staatsorganisation fest und markiert grundlegende Staatsaufgaben und staatliche Handlungsformen.

Es besteht aus Artikeln, die immer wieder geändert wurden. Dabei besteht allerdings die Maßgabe, dass der Sinngehalt der Artikel 1 und 20 sowie einige fundamentale Staatsstrukturprinzipien nicht geändert werden dürfen (Art. 79 Abs. 3 GG). Das bedeutet aber nicht, dass die Grundrechte insgesamt dem Zugriff des verfassungsändernden Gesetzgebers (Bundestag und Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit) entzogen wären.

Über die Einhaltung und Auslegung des GG wacht das Bundesverfassungsgericht.

Um angesichts des nach dem 2. Weltkrieg geteilten Deutschlands (Ostzone, Westzonen bzw. DDR, BRD) den provisorischen Charakter dieser Verfassung zu betonen, wurde die Bezeichnung Grundgesetz gewählt und die Wiedervereinigung und ein freier Volksentscheid zur Bedingung einer endgültigen Verfassung gemacht.

Es erwuchs aus den Erfahrungen der labilen Demokratie der Weimarer Republik...

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