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Naturgesetz (Begriffsklärung)

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Ein Naturgesetz ist eine Regelmäßigkeit, die bei Erscheinungen in der Natur auftritt und durch zahlreiche Beobachtungen oder Experimente untermauert wird. Von einem Naturgesetz spricht man vor allem dann, wenn ein allgemein notwendiger, wesentlicher Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung zu bestehen scheint.

Ob Naturgesetze Bestandteil der Natur sind und den Vorgängen zugrunde liegen, oder ob sie vielmehr Konstrukte zur Beschreibung von Naturvorgängen sind, ist umstritten. Nach der erstgenannten Auffassung sind die Naturgesetze unumgängliche Regeln, nach denen sich die Natur verhält. Ziel der Naturwissenschaften ist es dann, diese Gesetze zu erforschen. Der Wissenschaftler ist Entdecker der Naturgesetze. Als Mittel zur Aufdeckung der Naturgesetze wird entweder das Experiment und die Beobachtung (Empirismus) oder die Vernunft und das analytische Denken (Rationalismus) bevorzugt. Nach der letztgenannten Auffassung werden die Naturgesetze von Menschen als Abstraktionen der beobachteten Naturvorgänge geschaffen. Der Wissenschaftler ist Erfinder der Naturgesetze. Diese Auffassung liegt zum Beispiel dem Konstruktivismus zugrunde. Oft wird es auch vermieden, von Naturgesetzen zu sprechen, da die spätere Falsifikation eines für richtig gehaltenen Gesetzes nie ausgeschlossen werden kann.

Auch die Moralphilosophie oder Naturrechtswissenschaft verwendet den Begriff des Naturgesetzes. So besteht das spezifisch für die menschliche Vernunft- und Gewissensnatur erkennbare Naturgesetz nach Johannes Messner "nicht in einem unveränderlich für alle Zeiten gleichen Moralkodex, vielmehr in den das vollmenschliche Sein bedingenden und den Menschen verpflichtenden Grundwerten oder Grundprinzipien, die nur in ihrem allgemeinen Gehalt unveränderlich und nur insoweit absolute Geltung besitzen, als sie dem unveränderlichen und selbst einen absoluten Wert darstellenden Grundwesen der Personnatur des Menschen entsprechen." Nach Messner drängt das durch den Sündenfall jedoch verwundete menschliche Naturgesetz zur Verwirklichung des Menschen zu seinem wahren Selbst, d. h. zu einer gewissenhaften Selbst-Verwirklichung, immer mehr der zu werden, der man sein soll, in Folge der Wirkweise des Naturgesetzes in Vernunfteinsicht und Gewissensurteil. Dies unterscheidet das menschliche Naturgesetz vom rein instinktiven oder technisch-fachwissenschaftlich (und daher nicht philosophisch verstandenen) Naturgesetz.

Um nun Naturvorgänge zu quantifieren, also in Zahlen zu fassen, ist es notwendig mathematische Beziehungen zwischen den Beobachtungen anzugeben. Hierzu werden Naturgesetze meist mathematisch formuliert.

Beispiele für Naturgesetze

  • Licht breitet sich im homogenen Medium geradlinig aus.
  • Licht breitet sich im Vakuum mit einer universellen Geschwindigkeit aus.
  • In der biologischen Evolution gibt es keine Vererbung erworbener Eigenschaften.

Kein Naturgesetz oder widerlegte Naturgesetze