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Diskussion:Juristische Sekunde

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Dezember 2013 um 23:41 Uhr durch SiriusB (Diskussion | Beiträge) (Falsche Darstellung des Sachverhalts). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von SiriusB in Abschnitt Falsche Darstellung des Sachverhalts

Bevor ich an der Sektion "Beispiel" etwas ändere: Mir will das Wichtige ausgerechnet an diesem "Dritten" in diesem Zusammenhang nicht klar werden. In erster Linie betrifft es doch die beiden unmittelbar beteiligten Parteien und erst in zweiter Linie einen evtl. dritten Beteiligten.

Vielleicht möchte sich der Autor dazu äußern. -- KarleHorn 20:12, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Benutze doch ein Juraforum wenn du fragen zu deiner Hausarbeit hast.95.114.43.246 13:57, 2. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Unverständlich

Im Artikel heißt es:

Das heißt Austritt der alten Kasse am Tag des Austritts um 24:00 Uhr. Die neue Krankenkasse ist ab 0:00 Uhr zuständig. Somit gibt es eine Überschneidung von einer Sekunde, diese nennt man „juristische Sekunde“.

Das verstehe ich nicht. Normalerweise bezeichnet 24:00 Uhr des 01.01.00 den selben Zeitpunkt wie 00:00 Uhr des 02.01.00, nämlich Mitternacht. Dieser Zeitpunkt gehört zu beiden Kalendertagen, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Tag#Gregorianischer_Kalendertag

Die Zeitspanne (Dauer) zwischen zwei Zeitpunkten, die gleich sind, ist 0 (Null) Sekunden. Die Behauptung, dass es eine Überschneidung von einer Sekunde gibt, ist also falsch und kann so nicht stehen bleiben.

Wenn ich das Beispiel richtig verstehe ist hier mit "juristischer Sekunde" ein fiktiver Zeitpunkt gemeint, der mit "24 Uhr" bezeichnet wird und der vor 0 Uhr des nächsten Tages und damit als noch ausschließlich im alten Tag liegend gedacht wird. Dadurch wird erreicht, dass zu jedem Zeitpunkt genau nur ein Versicherungsverhältnis vorliegt, anderenfalls würde am Zeitpunkt Mitternacht gelten, dass der Versicherungspflichtige gleichzeitig zwei Krankenkassen zugeordnet ist. Der (fiktive) Zeitraum zwischen 24 Uhr und 0 Uhr des folgenden Tages hat die Dauer 0 (Null) Sekunden und wird als "juristische Sekunde" bezeichnet.

In diesem Beispiel wird also durch die explizite Bezeichnung "24 Uhr" eine juristische Sekunde eingefügt um Sachverhalte zu trennen. Anders im zweiten Beispiel, im Artikel heißt es:

Die Forderung geht aber nicht unmittelbar vom Kunden auf den Dritten über. Sie wird für einen gedachten Augenblick, der Juristischen Sekunde [...] Teil des Vermögens des Einzelhändlers.

Diese Formulierung spiegelt hier eine Denknotwendigkeit wider, die aus dem Umstand resultiert, dass man nur abtreten kann, woran man das Eigentum besitzt. Durch die Abtretung der künftigen Forderung an den Dritten wird implizit eine juristische Sekunde eingefügt während der der Einzelhändler das Eigentum an der Forderung inne hat.

Bin kein Jurist, vielleicht nimmt sich ein Jurist der Problematik einmal an. Ich bin auf die juristische Sekunde übrigens aufmerksam geworden, als ich festgestellt habe, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch 2013 noch galt. Nämlich für genau eine juristische Sekunde. Bitte nicht an die GEZ melden, sonst müssen wir alle nämlich für den Januar 2013 eine Gebühr + einen Beitrag zahlen ;-(

93.192.138.183 22:06, 26. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Falsche Darstellung des Sachverhalts

Im Artikel steht „Im Versicherungswesen ist die juristische Sekunde vor allem nach einem Krankenkassenwechsel der Fall. So besagt der § 190 Abs. 2 SGB V: „Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Tages, an dem das [bspw.] Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet.“ Der § 186 Abs. 1 SGB V lautet: „Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger beginnt mit dem Tag des Eintritts in das [bspw.] Beschäftigungsverhältnis.“ Das heißt Austritt der alten Kasse am Tag des Austritts um 24:00 Uhr. Die neue Krankenkasse ist ab 0:00 Uhr zuständig. Somit gibt es eine Überschneidung von einer Sekunde, diese nennt man juristische Sekunde.“ Wenn ich im Mathematikunterricht nicht vollständig gepennt habe, ist diese Darstellung falsch. Die beiden Zeiträume überschneiden sich nicht um eine Sekunde, sondern nur infinitesimal. --Rôtkæppchen68 22:48, 15. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Sehr richtig. Ich habe es mal umformuliert. Für die Mathematiker: Wenn man die Dauer eines Tages als nach unten abgeschlossenes und nach oben offenes Intervall auffasst, dann gehört der Punkt "00:00:00 Uhr" dazu, der Punkt "24:00:00 Uhr" aber bereits zum nächsten Tag. Ich meine hier konkret die Punkte, an denen diese Uhrzeit exakt gilt, auch wenn eine Digitaluhr eine ganze Sekunde lang den jeweiligen Zeitpunkt anzeigt. Die juristische Sekunde stellt also mathematisch nichts anderes dar als eine Menge zweier Punkte, deren zeitlicher Abstand gleich Null ist. D.h. juristisch stellt die Zeit eine Pseudometrik (auch Halbmetrik genannt) dar, in der zwei Punkte verschieden sein können, obwohl ihr Abstand null ist. Die Chronometrie interpretiert die Zeit als Metrik, in der beide Zeitpunkte identisch sind. Für einen juristischen Artikel wäre diese Erklärung vielleicht etwas zu detailliert.--SiriusB (Diskussion) 22:41, 4. Dez. 2013 (CET)Beantworten