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Tribonianus

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Tribonianus war ein oströmischer Staatsbeamter und Jurist. Sein Geburtsdatum ist unbekannt. Er stammte aus Pamphylien und war vielleicht heidnisch gesinnt. Tribonian starb 542, wohl an den Folgen der damaligen Pestepidemie.

Tribonian war der bedeutendste Jurist des oströmischen Kaisers Justinian I.. Er galt als hochgebildet und war von 529 bis 532 und von 535 bis 542 für das Justizwesen des Reiches zuständig. Es ist maßgeblich seinen Fähigkeiten zu verdanken, dass das Monumentalwerk des Corpus Iuris Civilis (der Kompilation des römischen Rechts) in kürzester Zeit fertig gestellt werden konnte. Damit ist es der Verdienst Tribonians, dass das (später so genannte) Corpus Iuris noch bis weit in die Neuzeit hinein eine solch prägnante Rolle spielen sollte.

Tribonian bekleidete das Amt des quaestor sacri palatii. In Folge des Nika-Aufstands musste er, der offenbar zahlreiche Feinde hatte, abberufen werden; er trat jedoch wenig später wieder seinen Posten an und war federführend bei der Ausgestaltung der Digesten und Institutionen, vor allem aber der Novellen. Zwischenzeitlich hatte Tribonian auch das wichtige Amt des Magister officiorum inne. Prokopios von Caesarea beschrieb ihn als bestechlich, was durchaus der Wahrheit entsprechen kann, ohne jedoch seine fachlichen Qualifikationen in Frage zu stellen. Überdies stand Tribonian in dem Verdacht, heimlich dem Heidentum anzuhängen – ob dies nur eine Unterstellung war, die Neider in Umlauf brachten, ist kaum zu entscheiden.

Literatur

  • John Martindale, The Prosopography of the Later Roman Empire IIIb, Cambridge 1992, S. 1335-1339.