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Rat der Europäischen Union

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Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten. Der [Europäische Rat] hingegen setzt sich aus den Regierungschefs und Außenministern alle Mitgliedstaaten zusammen und ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union identisch und hat keine Gesetzgebungsbefugnis.

Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats: auswärtige Angelegenheiten, Finanzen (ECOFIN), Ausbildung, Telekommunikation ...

Der Rat hat mehrere wesentliche Aufgaben:

  • Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union, in einer Vielzahl von Gemeinschaftsbereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit dem Europäischen Parlament wahr.
  • Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
  • Er schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten Organisationen.
  • Er stellt mit Zustimmung des Europäischen Parlaments den Haushalt auf.
  • Er erlässt die notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung der Außen- und Sicherheitspolitik anhand der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen.
  • Er koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, also der zweiten und dritten Säule der EU.