Digitaler Nachlass
Als Digitaler Nachlass werden Accounts und Daten im Internet bezeichnet, die nach dem Tode des Benutzers weiter bestehen bleiben. Dazu zählen insbesondere Dienste, die auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Youtube, XING, Google+, Pinterest, usw., E-Mail-Diensten oder Partnervermittlungen bereitgehalten werden. Die Rechte gehen an die Erben über.[1][2][3][4]
Die Verbraucherzentrale empfiehlt anzugeben, wo Zugangsdaten sozialer Netzwerke zur eventuellen Löschung eines Profils hinterlegt sind.[5]
Ebenso gibt es im US-amerikanischen Raum bereits zahlreiche Unternehmen, welche die digitalen Nachlässe von Verstorbenen verwalten. Auch in Deutschland sind Dienstleister dieser Art keine Seltenheit mehr. Dabei kann sich jede natürliche Person zu Lebenszeiten ein digitales Schließfach gegen eine einmalige Gebühr einrichten, in der personenbezogene Zugänge und Passwörter verschlüsselt abgespeichert werden. Nach dem Ableben des Schließfachinhabers und unter Vorlage einer beglaubigten Sterbeurkunde werden die Daten anschließend an die Angehörigen weitergegeben. Entsprechend den Vorschlägen des Rechtswissenschaftlers Mario Martini bietet Google für seine Dienste nunmehr einen Aktivitätsmanager an, mit dessen Hilfe jeder Nutzer zu Lebzeiten selbst Einstellungen für die weitere Verwendung der Daten nach seinem Tod vornehmen kann.[6]
Siehe auch
Literatur
- Eberhard Rott, Alexander Rott: Wem gehört die E-Mail? Rechts- und Praxisprobleme beim digitalen Nachlass. NWB Erben und Vermögen, 2013, S. 160–168.
- Maike Brinkert, Michael Stolze, Joerg Heidrich: Der Tod und das soziale Netzwerk - Digitaler Nachlass in Theorie und Praxis. Zeitschrift für Datenschutz, 2013, Heft 4, S. 153-157.
- Mario Martini: Der digitale Nachlass und die Herausforderung postmortalen Persönlichkeitsschutzes im Internet. Juristen-Zeitung, 2012, Heft 23, S. 1145-1156.
- Karsten Dopatka: Digitaler Nachlass - Der Umgang mit elektronischen Daten nach dem Tod. Neue Juristische Wochenschrift 2010, NJW-aktuell Heft 49, S. 14.
Weblinks
- Digitales Erbe Bayerischer Rundfunk
- Digitaler Nachlass, Tod und soziale Netzwerke, virenfreie Smartphones, Die Sendung mit dem Internet (Antenne Düsseldorf), 12. November 2012
- Digitalen Nachlass regeln, BITKOM
- Der digitale Tod, IHK Nürnberg
- Das digitale Erbe, brand eins Online
- Bestattung 2.0, Bestattung- Fachzeitschrift im Bestattungsgewerbe. Abgerufen am 28. Dezember 2011.
Einzelnachweise
- ↑ Duncan Jefferies: User tot - Account lebt. In: Der Freitag. 5. Oktober 2009 (online)
- ↑ Yves Zenger: Der digitale Tod 2.0 In: Heimspiel. Nr. 3, 2010 (online; PDF; 129 kB)
- ↑ Lina Simon: Das virtuelle Leben nach dem Tod. In: ORF. 1. November 2010 (online)
- ↑ Nadine Hantke: Was geschieht mit dem digitalem Nachlass? In: General-Anzeiger Bonn, 8. Dezember 2010 (online)
- ↑ Was tun wenn jemand stirbt? Ein Ratgeber in Bestattungsfragen. 18. Auflage. Berlin 2010, ISBN 978-3-936350-56-2, S. 164.
- ↑ Google trifft Vorkehrungen für den Todesfall In: Zeit Online. Abgerufen am 3. Mai 2013.