Kontoeröffnungsbetrug
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Diskussion über den Löschantrag
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: Es ist unangebracht, für den Betrug (incl. Computerbetrug) nun einzelne Beispielsbegehungen enzyklopädisch derart aufzusplitten, dass diese in Form eines jeweiligen Lemma - auch noch laienhaft - dargestellt werden. Eine Überarbeitung ist bei solchen sensiblen Beiträgen IMHO weniger sinnvoll... --Zollwurf 13:22, 10. Jan 2006 (CET)
Vom Kontoeröffnungsbetrug spricht man, wenn Betrüger mit Hilfe von gefälschten Unterlagen, wie gefälschten Ausweispapieren, Girokonten eröffnen. Auch werden oft gestohlene Ausweise verwendet.
Ende der 1990er, Anfang der 2000er Jahre wurde diese Art des Betruges vor allem von Personen aus Nigeria und anderen afrikanischen Ländern mit gestohlenen Ausweispapieren von Landsleuten, unter der Ausnutzung der Tatsache, daß Westeuropäer mit der Unterscheidung dieser Personen meist mangels Übung überfordert sind, begangen.
Mit Hilfe von gestohlenen oder verfälschten Identitätspapieren werden bei möglichst vielen Banken Girokonten eröffnet. Bei den Bankbesuchen werden in den Papierkörben weggeworfene Kontoauszüge gesucht, um an die Kontodaten zu gelangen. Auch im Internet und auf Rechnungen werden Bankverbindungen gesucht.
Wenn genug Bankdaten gesammelt sind, werden zu Lasten dieser fremden Konten Lastschrifteinzüge getätigt. Hierbei nutzen die Täter eine Schwachstelle im System der Lastschrifteinzüge aus. Die einziehende Bank überprüft zu keinem Zeitpunkt, ob eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wurde. Sie führt den Auftrag des Betrügers ungeprüft aus, da ein Betrogener ja jederzeit gegen den Lastschrifteinzug Widerspruch einlegen kann und der Betrag dann automatisch zurückgebucht wird. Der Betrüger hebt daher sofort nach Erhalt den Betrag in bar ab, der Lastschriftwiderspruch läuft ins Leere und die Bank des Betrügers muß den Betrag erstatten. Der Betrüger ist auf Grund der falschen Personalien nicht zu ermitteln und seine Bank bleibt auf den Kosten im Normalfalle sitzen.
Ein leichtfertiger Umgang mit den Bankverbindungsdaten, wenn sie also öffentlich bekannt gemacht werden bzw. an nicht vertrauenswürdige Personen weitergegeben werden, kann eventuell dazu führen, dass der Bankkunde sich eine Mitschuld vorwerfen lassen muss und nicht den vollen Betrag erstattet bekommt. In der Regel verzichten die Banken jedoch auf Forderungen gegen den Geschädigten, um den Ruf des für sie einträglichen Lastschrifteinzugsystems nicht zu gefährden.
Da sich Direktbanken nicht den Personalausweis oder Reisepass vorlegen lassen können, greifen diese oft auf andere Arten der Legitimation zurück.
Weit verbreitet ist hier das so genannte Postident-Verfahren, welches bei der Deutschen Post AG möglich ist und ebenfalls durch falsche Ausweispapiere ausgehebelt werden kann.