Raumplanung
Unter Raumplanung werden die planerischen Vorgänge subsumiert, einen geographischen Raum, oft ein bestimmtes Verwaltungsgebiet, nach seinen naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten zu ordnen und gezielt zu nutzen[1].
Das Fachgebiet ist an vielen technischen Universitäten ein eigenes Studienfach, an anderen wird es im Rahmen der Architektur, der Geographie, des Vermessungswesens oder der Bodenkultur gelehrt. Zur Raumordnung, Stadt- und Landschaftsplanung gibt es starke Querverbindungen. In den Staaten Mitteleuropas ist die Raumplanung meist eine staatliche Hoheitsaufgabe.
Die der Raumplanung zugrundeliegende Forschungsrichtung ist die Raumforschung (z. B. in Geographie und Soziologie).
Definition, Aufgaben und Entwicklung
Definition
Es fällt den Raumplanern oftmals schwer, eine Definition für ihre Disziplin zu finden, ohne dass inhaltliche Wertungen Teil der Definition werden. Daher gibt es zahlreiche Versionen.[2]
Eine weitgehend etablierte Definition folgt der European Regional/Spatial Planning Charter (Torremolinos Charter), 1983 von der European Conference of Ministers responsible for Regional Planning (CEMAT) angenommen:
“Regional/spatial planning gives geographical expression to the economic, social, cultural and ecological policies of society. It is at the same time a scientific discipline, an administrative technique and a policy developed as an interdisciplinary and comprehensive approach directed towards a balanced regional development and the physical organisation of space according to an overall strategy.”[3]
Heinrich Schoof[4] definiert Raumplanung folgendermaßen:
„Es handelt sich um die Planung des Einsatzes von Instrumenten zur Beeinflussung räumlicher Bedingungen, die für die Ziele des Planungsträgers relevant sind. Als Raum wird dabei der geographische Raum der Erdoberfläche betrachtet.“[5]
Im angelsächsischen Raum sind Begriffe wie land use planning, town and country planning, regional planning, town planning, urban planning, urban design oft weitgehend austauschbar, in der europäischen Fachsprache etabliert sich
spatial planning.[2]
Die Stadtplanung kann also je nach lokaler Usance als Unterdispziplin, Nebenthema oder Überbegriff gesehen werden.
Aufgaben
Raumplanung ist das gezielte Einwirken auf die räumliche Entwicklung der Gesellschaft, der Wirtschaft und der natürlichen, gebauten und sozialen Umwelt in einem bestimmten Gebiet.
Die Aufgabe der Raumplanung – etwa nach einer Schweizer Legaldefinition – ist es, räumliche Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen (Stadtteil, Stadt, Region, Land, Staat, Kontinent) und in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für (zukünftige) Raumfunktionen und -nutzungen zu treffen. Dabei wird eine nachhaltige Raumentwicklung angestrebt, die die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Ansprüche an den Raum miteinander in Einklang bringt. Hierbei soll die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet, die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt, die wirtschaftlichen Standortvoraussetzungen geschaffen und mit entsprechendem Monitoring verknüpft, die langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten offen gehalten, die Vielfalt der Teilräume gestärkt, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen hergestellt und Zusammenhalt geschaffen werden. Raumplanung umfasst die
„Bestrebungen, die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Luft, Wasser, Wald und die Landschaft zu schützen; wohnliche Siedlungen und die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten; das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in den einzelnen Landesteilen zu fördern und auf eine angemessene Dezentralisation der Besiedlung und der Wirtschaft hinzuwirken; die ausreichende Versorgungsbasis des Landes zu sichern; die Gesamtverteidigung zu gewährleisten.“[6]
Da das Schweizer Gesetz von Raumordnung spricht, ist die Bezeichnung Raumplanung in der Schweiz nicht verbindlich definiert, sondern stellt einen Oberbegriff dar, der alle planerischen Maßnahmen mit räumlichen Auswirkungen – von der Quartiersplanung über die Stadt- und Regionalplanung bis hin zur Landesplanung und Raumordnung – umfasst.
Zu den Spezialgebieten der Raumplanung gehören etwa Landnutzungs-, Bebauungs-, Verkehrs-, Energie-, Wasserwirtschafts-, Umwelt-, Naturschutz-, Lawinenschutzplanung,[2] und ähnliches.
Insgesamt ist die Raumplanung – ähnlich der Landschaftsplanung und Landentwicklung – stark ökologisch ausgerichtet: Der Mensch nutzt den Boden, das Wasser, die Luft, den ganzen Lebensraum. Er erstellt Gebäude, wohnt, arbeitet, verbringt die Freizeit und bewegt sich in diesem Raum. Der Lebensstandard ist von Gütern, Produktionen, Dienstleistungen abhängig, die alle auch Lebensraum in Anspruch nehmen. Diese intensiven Nutzungsansprüche führen zu Interessenkonflikten, die umso grösser werden, je knapper der verfügbare Lebensraum ist und je mehr die Notwendigkeit der Schonung von natürlichen Ressourcen erkannt wird. Mit Hilfe der Raumplanung werden die unterschiedlichen Nutzungsansprüche koordiniert.
Geschichte
In Deutschland[7] etablierte sich die wissenschaftliche Raumplanung, welche in engem Zusammenhang mit der angewandten Geographie steht, mit der Ostforschung und Volks- und Kulturbodenforschung in der Zwischenkriegszeit. Die Raumplaner beschäftigten sich u.a. mit Lebensraum-Konzepten, der Umvolkung und Überfremdung sogenannter "Volksgruppen" und der Bevölkerungspolitik für die deutschen Siedlungsgebiete. Ideologisch hatte Hans Grimm großen Einfluss auf die Raumplanungsforschung, fachliche Impulse kamen vom Geographen Friedrich Ratzel. Raumplaner erleben im Nationalsozialismus einen Karriere-Boom. An dem Generalplan Ost waren Raumplaner beratend und mitarbeitend tätig. Nach dem Ende des NS-Regimes 1945 gab es in der Bundesrepublik weder personell noch zu den bisherigen Forschungen, zu ihrer Methodik und ihrem Vokabular größere Veränderungen.[8]
Im Österreich[7] der Habsburger war die Geographie schon immer (seit Beginn der Landesaufnahmen der 1760er) stark institutionalisiert und an Anwendung und Raumplanung orientiert.[9][10] Eine explizite Raumplanung entwickelt sich – abgesehen von der ideologischen Theorie der Vorkriegs- und Besatzungszeit – erst im Laufe der 1970er, unter Impulsen, die teils aus der Stadtplanung als Teilbereich der Architektur kommen, teils aus der Ökologie, und blieb eine Aufgabe der angewandten Geographie.[11] Daher sind in Österreich noch immer tendendziell Raumplaner eher Geographen und Ökologen, Stadtplaner eher Baufachkundler und Ziviltechniker, und die Raumplanung eng mit aktuellen innenpolitischen Agenden, angewandter Geographie und dem Ingenieurswesen verbunden.[12]
In der Schweiz[7] geht die Raumplanung den umgekehrten Weg, und entwickelt sich – bis auf einen ersten Ansatz der 1920er – aus kommunaler Zonenplanung im Laufe der 1930er Jahre, also bottom-up. 1969 stimmte die Bevölkerung der Bundeskompetenz der Raumordnung zu, diese blieb aber stark föderal.[13] Außerdem ist die schweizerische Raumplanung eng dem Bevölkerungsschutz verbunden.
Nationales
Deutschland
Ebenen der Raumplanung
Je nach Größe des zu beplanenden Raumes hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Planungsebenen vorgesehen. Dementsprechend sind Aufgaben, Maßstäbe und mögliche Aussagetiefe der Planwerke unterschiedlich. Es wird dabei nach einem hierarchischen Prinzip vorgegangen, nach dem eine untergeordnete Planung der übergeordneten nicht widersprechen darf, gleichzeitig aber die Belange der untergeordneten Ebenen bei der Aufstellung der übergeordneten Pläne und Programme zu berücksichtigen sind (Gegenstromprinzip). Die Planungsträger, also die Auftraggeber, sind die Verwaltungseinheiten der öffentlichen Hand, also – in hierarchischer Ordnung – der Bund, ein Bundesland, Regierungsbezirke, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Gemeinden.
Förmliche, also auf gesetzlichen Regelungen basierende Instrumente der räumlichen Planung sind:
- Auf Ebene des Bundes: Keine, nur informelle Instrumente wie die Leitbilder der Raumordnung,
- Auf Ebene der Länder: Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan
- Auf Ebene der Regierungsbezirke (oder mehrerer Kreise): Regionalplan und früher: Gebietsentwicklungsplan in NRW
- Auf kommunaler Ebene: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan
Hinzu kommt als übergeordnetes Planwerk auf europäischer Ebene das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK).
Strukturen – Planungsebenen
Planungsebenen sind die Verwaltungen innerhalb der staatlichen Hierarchie, die sich mit der räumlichen Planung befassen. Man spricht deshalb auch von Verwaltungsebenen. Es gibt die Europaebene, die Bundes-, Landes- und Regionsebene und die Gemeindeebene.
- Europaebene
- Auf europäischer Ebene erfolgt die Koordination mit den Partnerländern in internationalen Organisationen, wie der EU, der EFTA (europäische Freihandelszone) oder in speziellen Gremien, wie der europäischen Konferenz der Verkehrsminister. Daneben gibt es Ländergruppen, die bei bestimmten Planungen zusammenarbeiten, so z.B. die Arbeitsgemeinschaft Alpenländer oder das EU finanzierte COMMIN-Projekt, das sich auf das Baltikum spezialisiert hat.
- Bundesebene
- Die nationale Ebene, also der Bund, hat nur die Rahmenkompetenz. Die Institutionen der Bundesebene sind die Bundesregierung, verkörpert durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Ihm untersteht zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Das BBR erstellt regelmäßig den Raumordnungsbericht, der wichtige räumliche Grundlagen, Tendenzen und Entwicklungen in der BRD enthält. Letztere Behörde ist u.a. aus der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung hervorgegangen. Der Bundesminister für Raumordnung bildet zusammen mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer die Ministerkonferenz für Raumordnung. Der Bundesminister wird durch einen Beirat für Raumordnung, mit Vertretern der Wissenschaft und Verbänden, unterstützt.
- Landesebene
- Die Akteure der Landesplanung sind die Landesregierungen sowie die entsprechenden Fachministerien. Welche Behörde die oberste Landesplanung betreibt, variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz ist es die Staatskanzlei, in Niedersachsen das Innenministerium und in Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Hessen und das Wirtschaftsministerium. In den restlichen Bundesländern, stellt das Umweltministerium o.ä. die Oberste Landesplanungsbehörde dar. Die mittlere Ebene, die Obere Landesplanungsbehörde, ist in der Regel beim Regierungspräsidenten, aber manchmal auch bei Regionalverbänden (Baden-Württemberg) oder auf Kreisebene (Niedersachsen) angesiedelt. Sie hat die Fachaufsicht über die Untere Landesplanungsbehörde, also die Kreisverwaltungsbehörden.
- Regionsebene
- Die verwaltungsmäßige Organisation der Regionalplanung bleibt jedem Bundesland selbst überlassen und variiert sehr stark. Dabei haben sich zwei Modelle herausgebildet. Beim BehördenmodelI wird die Regionalplanung als eigenständige staatliche Aufgabe angesehen und in die Verwaltungsstruktur der Behörden eingegliedert. Beim Verbandsmodell wird ein eigenständiger Planungsverband als Träger der Regionalplanung gebildet. In Bayern z. B. wird diese Aufgabe von 18 Regionalen Planungsverbänden (Art. 6 BayLplG) übernommen, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen einer Region. Landesplanung und Regionalplanung bilden eine rechtliche und organisatorische Einheit.
- Spitzenverbände, Fachakademien
- Neben diesen behördlichen Institutionen befassen sich Spitzenverbände mit räumlicher Planung. Dies sind vor allem der Deutsche Städtetag in Köln (für große Städte), der Deutsche Landkreistag in Bonn und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Düsseldorf (für die kleinen Städte). Außerdem befassen sich große Fachakademien mit der Erforschung, Fortbildung und fachlichen Abstimmung der Fragen der Raumordnung und Raumplanung. Zu nennen ist hier die Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Hannover und die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung in Berlin. Sie führen Wissenschaftler und Verwaltungsfachleute der Raumplanung in gemeinsamen Arbeitsgremien zusammen.
Übersicht über das Planungssystem in Deutschland
Planungsebene | Institution | Programm, Plan | Fachplanung |
Europäische Union | Internationale Organisationen (EU, EROMK, CEMT,...) | Empfehlungen und Texte der Konferenzen, Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK) | Einwirken auf alle Ebenen |
Bundesrepublik | Bundesministerium für Raumordnung; Ministerkonferenz für Raumordnung | Leitbilder der Raumordnung | |
Bundesland | Oberste Landesplanungsbehörde | Landesentwicklungsprogramm, -plan | |
Region | Regionale Planungsgemeinschaft, Reg. Präsident | Regionalplan (regionaler Raumordnungsplan) | |
Gemeinde | Magistrat, Baudezernat | Stadtentwicklungsprogramm, Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) | |
Haus, Objekt | Bauherr, Architekt | Bauplan |
frei nach: H. Spitzer (1995): Einführung in die Räumliche Planung, Stuttgart:UTB
Österreich
- Bundesebene
- Trotz massiven Einflussmöglichkeiten auf den Raum hat der Bund keine Raumplanungskompetenz in Österreich. Es gibt auch kein Bundesraumordnungsgesetz. Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK), die eine von Bund, Ländern und Gemeinden getragene Einrichtung zur Koordination der Raumordnung auf gesamtstaatlicher Ebene ist, hat nur empfehlenden Charakter.
- Landesebene
- Die Länder sind in Österreich im Bereich der Raumplanung für die Gesetzgebung auf überörtlicher und örtlicher Ebene zuständig. Durch das Fehlen von bundesstaatlichen Festlegungen kommt es zu unterschiedlichen Regelungen in Raumplanungs-(ordnungs-), Gemeindeplanungs-, Baugesetzen. Im Bereich der überörtlichen Planung haben die Länder in Österreich eine Planungskompetenz. Dazu werden Landesentwicklungsprogramme, Sachprogramme und Regionale Entwicklungsprogramme erstellt, die für Gemeinden verbindlich sind. Die Landesplanung ist darüber hinaus für die Überprüfung und Genehmigung der Planungen auf Gemeindeebene zuständig.
- Gemeindeebene
- Die Gemeinden besitzen die Kompetenz für die örtliche Raumplanung. Sie können Entscheidungen für den eigenen Wirkungsbereich treffen, wobei diese zum Teil (je nach Bundesland und Planungsinstrument) von der zugehörigen Landesregierung genehmigt werden müssen. In den meisten Ländern stehen folgende Instrumente auf Gemeindeebene zur Verfügung: Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan. Der Gemeinderat ist Raumordnungsbehörde erster Instanz. Der Bürgermeister ist Baubehörde erster Instanz und der Gemeinderat der zweiten.
Schweiz
Obgleich die Schweiz ein relativ dicht besiedeltes Land ist (Rang 44 von ca. 190 Staaten global, wobei der Alpenraum zwangsläufig nur dünn besiedelt ist, was die Dichte weiter konzentriert), wird die Raumplanung ziemlich locker gehandhabt. Der Bund gibt in einem kurzen Rahmengesetz einige pauschale Grundsätze vor. Der Hauptteil der Gesetzgebung liegt bei den Kantonen, welche ihren Gemeinden in der Regel einen recht großen Planungs-Spielraum gewährleisten. Die Gesetzgebung räumt den Interessen des Privateigentums und der Bauwirtschaft einen hohen Stellenwert ein: Wenn genügend politisches Gewicht von bauwilligen Grundeigentümern vorliegt, werden die Bauzonen jeweils ohne allzu große Umtriebe vergrößert. Zusätzlich gehen immer mehr Kantone dazu über, die in der Schweiz traditionelle direkte Demokratie auf Gemeindeebene in Bezug auf die Raumplanung aufzuheben und diese Kompetenz von den Gemeindeversammlungen auf die Gemeinderäte (Exekutiven) zu übertragen.
Aus- und Weiterbildung
Studium der Raumplanung in Deutschland
Raumplanung kann in Deutschland in speziellen Planungs-Studiengängen studiert werden, wobei die Benennung dieser Studiengänge nicht einheitlich ist. Darüber hinaus gibt es andere Studienfächer, etwa Geographie, Architektur oder Vermessungswesen, in denen Raumplanung als Vertiefungsrichtung angeboten wird.
An folgenden deutschen Universitäten und Fachhochschulen werden Vollstudiengänge im Fach Raumplanung angeboten:
- Bauhaus-Universität Weimar (Urbanistik/Europäische Urbanistik)
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus (Stadt- und Regionalplanung)
- Fachhochschule Erfurt (Stadt- und Raumplanung)
- HafenCity Universität Hamburg (Stadtplanung)
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (Stadtplanung)
- Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (Stadt- und Regionalmanagement)
- Technische Universität Berlin (Stadt- und Regionalplanung)
- Technische Universität Dortmund (Raumplanung)
- Technische Universität Dresden (Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement)
- Technische Universität Kaiserslautern (Raum- und Umweltplanung)
- Universität Kassel (Stadtplanung, Landschaftsplanung)
Darüber hinaus existieren weitere Universitäten und Fachhochschulen, an denen Raumplanung als Aufbau- oder Vertiefungsrichtung angeboten wird (hier eine beispielhafte Auswahl):
- Fachhochschule Aachen (Architektur/Stadt- und Regionalplanung)
- Hochschule für Technik Stuttgart (Architektur/Städtebau/Stadtplanung)
- Hochschule für angewandte Wissenschaften München (Vermessungswesen/Geoinformatik)
- Justus-Liebig-Universität Gießen (Geographie/Regionale und Kommunale Planung)
- Karlsruher Institut für Technologie (Bauingenieurwesen/Raum- und Infrastrukturplanung, Regionalwissenschaft/Raumplanung
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Architektur/Städtebau)
- Technische Universität Darmstadt (Architektur/Städtebau, Bauingenieurwesen/Raum- und Infrastrukturplanung, Urban Development and International Cooperation)
- Technische Universität Dresden (Geographie mit Nebenfach Verkehrsplanung, oder Landschafts- Freiraumplanung)
- Technische Universität München (Architektur/Städtebau)
- Universität Bayreuth (Geographie/Raumplanung)
- Universität Bonn (Vermessungswesen/Städtebau)
- Universität Hannover (Architektur/Städtebau))
- Universität Koblenz-Landau, Campus Landau (Geographie)
- Universität Stuttgart (Bauingenieurwesen, Architektur/Städtebau, Umweltschutztechnik)
- Universität Trier (Angewandte Geographie/Raumentwicklung)
Das Planungsrecht als Teildisziplin der Raumplanung ist aber auch Bestandteil des juristischen Studiums, weshalb an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster das der Rechtswissenschaftlichen Fakultät nahe Zentralinstitut für Raumplanung gegründet wurde.
Weiterbildungsmöglichkeiten in Deutschland
Nach erfolgreichem Studienabschluss besteht mit dem städtebaulichen Referendariat die Möglichkeit der beruflichen Weiterqualifikation für Raumplanerinnen und Raumplaner. Das Referendariat ist einerseits ein Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst, andererseits eine umfassende praxisorientierte Zusatzausbildung. Ziel des Referendariats ist die Vermittlung umfassender Kenntnisse auf den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Menschenführung, die weit über das im Studium vermittelte Wissen hinausgehen.
Die Ausbildung gliedert sich in informatorische Tätigkeiten und praktische Mitarbeit bei unterschiedlichen Dienststellen der öffentlichen Verwaltung, wobei der Schwerpunkt in der Planungs- und Bauverwaltung liegt. Daneben bestehen üblicherweise regelmäßige wöchentliche Arbeitsgemeinschaften der Referendare, bei denen in Form von Vorträgen, Referaten und Fachexkursionen umfangreiches Fachwissen vermittelt wird. Ergänzt wird die Ausbildung durch verschiedene längere Fachlehrgänge. Zum Abschluss des zweijährigen Referendariats sind mündliche und schriftliche Prüfungen abzulegen, danach sind die Absolventen berechtigt, den Titel "Bauassessor" bzw. "Bauassessorin" zu tragen.
Einige öffentliche und private Planungsträger, zum Beispiel Stadtverwaltungen oder Projektentwicklungs-Gesellschaften, bieten zur Weiterqualifizierung von Raumplanungsabsolventen auch eigene Trainee-Programme an. Ähnlich dem Referendariat erhalten die Kandidaten dabei die Gelegenheit, Verwaltungsabläufe kennenzulernen, Fachwissen zu vertiefen und sich praxisnah einzuarbeiten.
Studium der Raumplanung in Österreich
In Österreich kann Raumplanung und Raumordnung an der Technischen Universität Wien studiert werden; bis etwa 1975 war es auch eine Vertiefung des Architektur-Studiums. Als Spezialisierung wird Raumplanung in den Studien der Geographie an der Universität Wien angeboten, sowie im Studium Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung an der Universität für Bodenkultur Wien.
Studium der Raumplanung in der Schweiz
In der Schweiz ist das Studium der Raumplanung an zwei Hochschulen möglich: Die ETH Zürich, Gruppe Verkehrs- und Raumplanung bietet einen Masterstudiengang "Raumentwicklung und Infrastruktursysteme" sowie einen berufsbegleitenden Master of Advanced Studies "Raumplanung" an. Raumplanung kann außerdem auch an der Hochschule für Technik Rapperswil studiert werden.
Postgraduiertenprogramme der Raumplanung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Die ETH Zürich führt gemeinsam mit der HafenCity Universität Hamburg, dem Karlsruher Institut für Technologie, der Universität Stuttgart, der Technische Universität Wien und der Technischen Universität München das internationale Doktorandenkolleg "Forschungslabor Raum" durch, das sich mit raumplanerischem Entwerfen beschäftigt.
Berufsverbände/Interessenvertretungen
In Deutschland leisten zwei Berufsverbände die bundesweite Interessenvertretung der Stadt- und Raumplaner/innen:
- Informationskreis für Raumplanung e. V. (IfR)
- Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e. V. (SRL)
Die Mitglieder der SRL erhalten kostenlos die Fachzeitschrift PlanerIn, die Mitglieder IfR die RaumPlanung. Fachzeitschrift für räumliche Planung und Forschung. Beide Fachzeitschriften genießen hohes Ansehen unter den Stadt- und Raumplanern und Raumplanerinnen.
In Österreich[14] sind selbstständige Raumplaner/innen, d. h. die nicht ausschließlich im universitären Bereich, in der Hoheitsverwaltung oder bei einem Raumplanungsbüro angestellt sind, sind je nach Befugnis
- als Ingenieurskonsulenten für Raumplanung und Raumordnung Mitglieder einer regionalen Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (Fachgebiet Raumplanung)
- bzw. als Beratende Ingenieure Mitglieder der Wirtschaftskammer (Fachverband Ingenieursbüros),
wobei in beiden Verbänden eine Zwangsmitgliedschaft besteht. Die wissenschaftliche Vertretung ist im Allgemeinen die Österreichische Geographische Gesellschaft (ÖGG), im Speziellen der Österreichische Verband für Angewandte Geographie (ÖVAG - organisatorisch ein Teil der ÖGG).
In der Schweiz heißt der Berufsverband
- Fachverband Schweizer Planer (FSU).
Siehe auch
Literatur
- Akademie für Raumforschung und Landesplanung – ARL (Hrsg.): Grundriss der Raumordnung und Raumentwicklung. 2011, ISBN 978-3-88838-554-4 (ARL-net.de).
- Akademie für Raumforschung und Landesplanung – ARL (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung. 2005df, ISBN 3-88838-555-5 (ARL-net.de).
- Akademie für Raumforschung und Landesplanung – ARL (Hrsg.): Grundriß der Landes- und Regionalplanung. 1999, ISBN 3-88838-527-X.
- Christian Langhagen-Rohrbach: Raumordnung und Raumplanung. WBG, Darmstadt 2005, ISBN 3-534-18792-X.
- H. Spitzer: Einführung in die Räumliche Planung. UTB, Stuttgart 1995, ISBN 3-8252-8106-X.
Einzelnachweise
- ↑ Definition lt. Brockhaus, gestrafft
- ↑ a b c eine Übersicht gibt etwa: Spatial Planning: WHAT IS THIS? Selected definitions, or attempts at a definition … University of Innsbruck, Spatial Planning SS 2012, auf ess.co.at, abgerufen 18. Januar 2013
- ↑ European Regional/Spatial Planning Charter, coe.int – Links auf diverse Sprachversionen, nicht aber deutsch (Stand 2012).
auch European regional/spatial planning Charter - Torremolinos Charter, ET2050 Virtual Library, siestaproject.eu. - ↑ Professor für Stadt- und Regionalplanung an der Universität Dortmund
- ↑ Heinrich Schoof: Wechselnde Perspektiven in Ausbildung und Beruf von Raumplanern. In: Klaus M. Schmals (Hg.): Was ist Raumplanung?, Dortmund 1999.
- ↑ Art. 1 Ziele, Bundesgesetz über die Raumplanung (i.d.g.F. admin.ch);
das Gesetz soll demnächst oberarbeitet werden, 10.019 Revision des Raumplanungsgesetzes, parlament.ch; Revision des Raumplanungsgesetzes, Bundesamt für Raumentwicklung ARE - ↑ a b c The German-Speaking countries. In: R. J. Johnston, P. Claval (Hrsg.): Geography since the 2nd World War. An International Survey. Croom Helm, London 1984, S. 156–184.
Übersicht: Germany – Austria. In: A. Buttimer: The Practice of Geography. Longman, London/New York 1983, Appendix B: Highlights of the decades (1900–80) in nine countries S. 261–274. - ↑ The Impact of Political Systems upon Geography: The Case of the Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic. In: Professional Geographer 31, 2, 1979, S. 201–211.
- ↑ R. Musil, Chr. Staudacher (Hg.): Die Entwicklung der Geographie als Wissenschaft im Spiegel der Institutionspolitik und Biographieforschung. Vom Großstaat der k. u. k. Monarchie zum Kleinstaat der Zweiten Republik. In: Mensch Raum Umwelt. Entwicklungen und Perspektiven der Geographie in Österreich. Österr. Geogr. Ges. Wien. 2009, S. 13–52.
Geographical Research in Austria at the Universities and the Commission for Regional Research at the Austrian Academy of Sciences. In: Contemporary Essays in Austrian and Hungarian Geography. Proceedings of the First Geographical Symposium Austria – Hungary 1986. Studies in Geography in Hungary 22.
Die Kartierung als kulturgeographische Arbeitsmethode. In: Mitteilungen der Österreichischen Geographischen Gesellschaft 109. Jg., Wien 1967, S. 308–337. - ↑ daneben gab es eine große österreichische Tradition der Expeditionsgeographie, auch in ausländischen Diensten.
- ↑ Gerhard L. Fasching: Angewandte Geographie in Österreich, Fachliches und persönliches Anforderungsprofil für Berufsgeographinnen und Berufsgeographen. In: Beruf und Praxis. Innsbrucker Jahresbericht 1999/00, insb. Abschnitt 4 Aufgabengebiete der Angewandten Geographie, 4.1 Räumliche Planung und Entwicklung (pdf, uibk.ac.at).
Forschungsrichtungen der Geographie. Das österreichische Beispiel 1945–1975. In: Österreich. Geographie, Kartographie, Raumordnung 1945–1975, hg. von der Österreichischen Geographischen Gesellschaft anläßlich des 40. Dt. Geographentages Innsbruck, 1975 (= Mitteilungen der Österreichischen Geographischen Gesellschaft 117, 1–2), S. 1–115. - ↑ Die institutionelle Situation der österreichischen wissenschaftlichen Geographie zu Beginn des 21.Jahrhunderts. In: Mitteilungen der Österr. Geogr. Gesellschaft Jg. 150, 2008, S. 33–48.
- ↑ Artikel in Heimatschutz, Nr.4 2010
- ↑ Gerhard L. Fasching: Angewandte Geographie in Österreich. In: Beruf und Praxis. Innsbrucker Jahresbericht 1999/00, Abschnitt 10 Interessenvertretung für Angehörige der Angewandten Geographie (pdf, uibk.ac.at).