Absolute Schutzhindernisse
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Absolute Schutzhindernisse sind der Sammelbegriff für zahlreiche gesetzliche Tatbestände, die der Eintragbarkeit eines Zeichens als Marke im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts entgegenstehen. Den Gegensatz hierzu bilden relative Schutzhindernisse, bei denen es sich um vorrangige Kennzeichenrechte Dritter handelt.
Ursprung
Die meisten im Markengesetz (MarkenG) normierten absoluten Schutzrechte gehen auf § 4 Abs. 1 und 2 des früheren Warenzeichengesetzes (WZG)[1]zurück, wo sie in Katalogform abschließend aufgelistet sind.