KDStV Carolus Magnus Saarbrücken
Wappen | Zirkel |
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Basisdaten | |
Bundesland: | Saarland |
Universität: | Universität des Saarlandes |
Gründung: | 25. März 1953 in Saarbrücken |
Verband: | CV |
Kürzel: | CM! |
Wahlspruch: | Veritati et caritati![1], Unitas, Libertas, Caritas! [2] |
Farben: | ![]() |
Adresse: | Finkenstraße 7 66125 Saarbrücken |
Website: | http://www.carolus-magnus-sb.de/ |
Die Katholische Deutsche Studentenverbindung Carolus Magnus (K.D.St.V. Carolus Magnus) im CV zu Saarbrücken ist eine 1953 gegründete nicht-schlagende, katholische Studentenverbindung, die dem Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV) angehört. Sie ist die älteste staatlich anerkannte Studentenverbindung aus der Zeit des Saarprotektorats und die einzige originär saarländische Verbindungsgründung im Saarland als deutsches Bundesland.[3] Sie ist außerdem die erste im Ausland gegründete Verbindung, die in den CV aufgenommen wurde, weshalb in Aufnahmebestätigung und Publikationsurkunde auch nur von einer „katholisch-akademischen Verbindung“ gesprochen wird.[4]
Eine deutsche Gründung im französischen Protektorat
Die K.D.St.V. Carolus Magnus war die erste farbentragende studentische Verbindungsgründung deutscher Prägung im Bundesland Saarland zwischen 1947 und 1956. Und die älteste sowie einzig anerkannte und noch existierende der insgesamt zwei deutschen[5] [6] sowie zwei französischen[7] Studentenverbindungsgründungen während der rund neunjährigen Zeit des Saarprotektorats. Und somit die einzige saarländische Gründung im CV.
Saravia als Taufpate
Der sich nach dem Zweiten Weltkrieg im Saargebiet wieder rekonstituierende Altherrenbund „Philistergauverband Saravia“[8] bestand mit Beginn des Saarprotektorats 1947 aus den Alten Herren der um 1938[9] im Saargebiet verbotenen Studentischen Verbindungen[10]. Durch dessen aktive Förderung, finanziell wie auch bei dem notwendigen Genehmigungsverfahren bei der saarländischen Regierung, wurden erst die Voraussetzungen zur Gründung von Carolus Magnus im Jahr 1953 geschaffen.
Deutsch-studentische Tradition vs. Frankreichbindung
Unter dem angesprochenen Genehmigungsverfahren war für Vereine und Parteien notwendige Lizenzierung durch die Protektoratsverwaltung und saarländische Regierung zu verstehen gewesen. Diese war ursprünglich als formaler Akt vorgesehen und leitete sich aus der Registrierungspflicht im Vereins- oder Parteigesetz des Saarlandes bei Vereinsgründungen ab. Als eines der Primärkriterien war somit die Anerkennung der Präambel zur Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (ABI. S. 1077) durch den jeweiligen Verein vorgeschrieben. Diese Formalie wurde durch die saarländische Protektoratsverwaltung im Vereins- sowie auch Parteibereich benutzt, um unliebsame Neugründungen zu verhindern; häufig wiesen die nichtlizenzierten Vereine einen Deutschlandbezug auf.[11] Da es neben dieser offiziellen Rechtsauslegung noch keinen Präzedenzfall im Saarprotektorat gegeben hatte, konnte die saarländische Regierung die Gründung der Saarbrücker Burschenschaft Germania 1951[5] durch Nichtlizenzierung als nichtig erklären und Ansiedlungsgesuche sowie Neugründungsbestrebungen von Studentischen Verbindungen an der Universität des Saarlandes entgegenwirken.
- Festzustellen ist, dass die französische Protektoratsverwaltung, wie auch Teile der saarländischen Regierung, einer deutsch-nationalen Verbindungsgründung im Saarprotektorat ablehnend gegenüberstanden. Dies kann man an einer Vielzahl von Entscheidungen und Vorschlägen von Seiten der saarländischen Regierung seit 1948 festmachen. Am signifikantesten an den Bestrebungen des Jahres 1951, als „einige höhere Regierungsbeamte versuchten, den Altherrenverband Saar der Angehörigen der katholischen Studentenverbindungen des CV vom bundesdeutschen Verband abzutrennen“.[12] De facto sollten durch diese Abtrennung der saarländischen Studentischen Verbindung vom deutschen Verbandswesen mögliche deutsch-nationale Einflüsse unterbunden und eine Nähe zu Frankreich auf Dauer gesichert werden. Die offensichtliche Forcierung des Frankreichbezugs kann auch an vielen Bestimmungen für die Universität des Saarlandes festgemacht werden. Rechtlich sollte eine allgemeine Grundlage für die verpflichtende Eingliederung möglicher Neuansiedlungen und Neugründungen deutscher Verbindungen und Burschenschaften an der Saar in ggf. neu zu schaffende saarländische Verbände geschaffen werden. Dies analog der Nichtzulassung von Parteien, „die für eine Wiedervereinigung mit dem deutschen Kernland innerhalb der völkerrechtlichen Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 eintraten“, „insbesondere keine Ableger der Parteien der Bundesrepublik“ (siehe hierzu: Saarland 1947-1956) zu sehen. Der Wunsch nach Anschluss an die BRD sowie die beabsichtigte Pflege deutsch-studentischen Brauchtums (Patria-Prinzip), des Altherrenbundes sowie der neu zu gründenden Verbindung lief diesen Absichten zuwider.[13] Durch die Gründung von Carolus Magnus wollte der Altherrenbund Saravia die Wiederbelebung des studentischen Verbindungswesens sowie der „coleur-studentischen Traditionen“ an der Saar[3] vor 1938 erreichen. Hintergrund bildete die Zugehörigkeit der Mitglieder der Saravia zu deutschen Großverbänden.[8]
Das Genehmigungsverfahren, das sich von 1951 bis 1953 hinzog, endete in der Gründung von Carolus Magnus. Die Saravia konnte aufzeigen, dass eine Ausrichtung auf die BRD durch die Präambel der Saarverfassung, welche eine „politische Unabhängigkeit des Saarlandes vom Deutschen Reich“ vorsah, nicht zwangsläufig verboten war und auch die Pflege deutschen Brauchtums keinen Akt darstellte, der eine Nichtlizenzierung sowie Nichtregistrierung auslösen konnte.[14] Durch den erfolgreichen Abschluss des Rechtsweges wurde die Nichtlizenzierung von (Brauchtums-)Vereinen durch die Regierung, als Mittel eines indirekten Verbotes, beendet.
Fazit
Durch den positiven Verlauf des Genehmigungsverfahrens, trotz deutscher Ausrichtung, wurde schon Ende 1952/Anfang 1953 im Bereich des saarländischen Vereinsrechts die Lizenzierungsverweigerungsmöglichkeit der saarländischen Regierung stark eingeschränkt. Die allgemeingültige Aufhebung für Vereins- und Parteiengesetzt erfolgte erst durch den deutsch-französischen Vertrag über das Saarstatut am 7. August 1955. Somit standen ab 1953 auch den vorher verbotenen, respektive nicht-lizenzierten bundesdeutschen Verbindungsablegern eine Tochtergründung oder Ansiedlung im bestehenden Saarprotektorat offen. Ebenso der Beitritt einer im Saarland erfolgten Gründung zu einem bundesdeutschen Verband[14]; was die A.V. Carolus Magnus am 15. November 1953 durch Beitritt zum CV auch wahrnahm. Gleichzeitig wurden die angedachten konkurrierenden Verbandspendents als saarländischer Binnenlösung obsolet.
Geschichte
Der Gründungsconvent der Verbindung, damals noch A.V. Carolus Magnus[15], fand am 25. März 1953, die Erstrezeption von Füxen am 10. Juni 1953 statt. Am 15. November 1953 wurde sie in den Cartellverband als erste ausländische Verbindung (siehe Geschichte des Saarlandes) als K.A.V. Carolus Magnus[4] aufgenommen[3]. Sie ist die einzige und älteste Gründung des teilautonomen Saarlandes, nicht aber die älteste Gründung in Saarbrücken, da ein Teil der 1918 resp. 1944/5 aus dem Saargebiet in das Gebiet des Deutschen Reichs migrierten Verbindungen noch existieren. Wie man der Saar-Zeitung sowie der Saarbrücker Zeitung entnehmen kann, waren die Jahre zwischen 1953 und 1955 durch Traditionspflege und die Befürwortung des Anschlusses an die BRD sowie den dadurch resultierenden Problemen mit den Regierungsstellen sowie der Universitätsleitung geprägt[16]. Zu einem Verbotsverfahren kam es dabei nicht. Die letzte Umbenennung fand nach dem Anschluss des Saarlandes an die Bundesrepublik Deutschland statt, aus der K.A.V. Carolus Magnus wurde die K.D.St.V. Carolus Magnus. Eine Zäsur und gleichzeitig Besonderheit stellte die am 18. Juni 1961 erfolgte Abspaltung der Tochterverbindung K.D.St.V. Saarland dar, die eine Neustrukturierung und einen personellen Wiederaufbau nach sich zog. Grund für Abspaltung und Neubildung einer zweiten Verbindung am 30. Juni 1962 war das im Saarland insgesamt heftig diskutierte 2. Saarstatut. In der neuen Verbindung sammelten sich die Unterstützer des Europastatutes, die Befürworter der Rückangliederung verblieben bei der Mutterverbindung[17], nachdem sich seit 1955 keine Kompromisslösung finden ließ. Die neue Verbindung migrierte nach 1962 an die Friedrich-Schiller-Universität in Jena, Thüringen[18]. In dieser Deutlichkeit konnte das 2. Saarstatut nur Carolus Magnus, als einzige originär saarländische Gründung, betreffen.
Spezifische Verbindungsmerkmale, die aus der Saarprotektoratzeit stammen, sind die Bindung des Partia-Begriffes primär an das Saarland sowie die verbindungsspezifische Farben: grün-rot auf schwarzem Grund mit silberner Perkussion[18]. Das Grün-Rot findet sich auch bei Saravia wieder und zeigt die Nähe von Altherrenbund und der studentischen Verbindung. Ansonsten stehen Grün-Rot-Schwarz für die geographische Merkmale des Saarprotektorates. Vgl. Farbstrophe: „Grün sind unsere weiten Wälder, Rot der Essen Feuerbrand, Schwarz die Kohlen unter Feldern, das ist unser Heimatland.“
Bekannte Mitglieder
- Bernhard J. Deubig, deutscher Richter und Politiker (CDU), von 1999 bis 2007 Oberbürgermeister von Kaiserslautern
- Heinrich Draeger, 1957 bis 1972 Abgeordneter des Deutschen Bundestages[19].
- Werner Groß, Richter am Bundesgerichtshof
- Heinz Klaus Mertes, deutscher Journalist, Fernsehmoderator und -produzent
- Johann Wilhelm Römer, deutscher Jurist und Politiker (CDU), von 1990 bis 2001 war er Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
- Dr. Ernst Schneider, deutscher Unternehmensberater, Verhaltenstrainer und Fachbuchautor
- Heinz Schwärtzel, deutscher Mathematiker und Informatiker
Literatur
- Andreas Neumann (Hrsg.): K.D.StV. Carolus Magnus zu Saarbrücken im CV, 1953-2013, Zum 60. Stiftungsfest, Historisches zur Verbindung und Fuxenfibel, Norderstedt 2013 (ISBN 978-3-7322-4860-5).
- K.D.St.V. Carolus Magnus zu Saarbrücken im CV: 50 Jahre Carolus-Magnus. In neccessariis unitas. In dubiis libertas. In omnibus caritas. 1953–2002, Saarbrücken 2003.
- Heinrich Schneider: Das Wunder an der Saar : ein Erfolg politischer Gemeinsamkeit, 2. Auflage. Seewald, Stuttgart 1974 (ISBN 3-512-00350-8).
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Nur anfänglich genutzt, dt. „der Wahrheit und der Liebe verpflichtet“, Motto des Erzbischof von München und Freising, Josef Kardinal Wendel.
- ↑ Gekürzte Ausgabe des CV Wahlspruchs „In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas“ des CV
- ↑ a b c Im Geist von CAROLUS MAGNUS. Die erste farbentragende Studentische Verbindung im Saarland. Festliche Weihe der neuen Fahne in St. Joseph zu St. Ingbert., IN: Saarbrücker Zeitung, 17. November 1953.
- ↑ a b Siehe: Publikationsurkunde - Festzeitschrift: 50 Jahre Carolus Magnus, 1953-2003, Saarbrücken 2003, S.19.; Originale vorgehalten im Carolinger Haus, Dudweiler (Saar). Sowie: CV Register Bonn, D98 (eh. S98); Archivversion datiert auf: 17. November 1953.
- ↑ a b K.D.St.V. Carolus Magnus sowie Saarbrücker Burschenschaft Germania: rechtliche nicht anerkannte Gründung 23. November 1951 im Saarprotektorat. Vgl. Germania, eingesehen am 31. März 2013]
- ↑ St.V. an der UdS, in Klammern Ansiedlungs-/Gründungsdatum: ASV Saar-Ostpreußen Saarbrücken (1956), Cimbria Königsberg zu Saarbrücken (1956), Ghibellinia Prag zu Saarbrücken (1959), Saarbrücker Burschenschaft Germania (1951/1956)
- ↑ Association Générale d'Amitié, vgl. Robert H. Schmidt: Saarpolitik 1945-1957: Bd. Politische Struktur, Berlin 1959, S. 361. Sowie Fraternité d'Etudiants de Saarlande, vgl. Rodena THV: Sammlungsübergabe an den Rodena Theologisch-Historischen Verein , Nebst der UdN bekommt auch der Rodena THV eine Kopie der Sammlung in 2013, S. 2f, http://be-sls.de/dats/Sammlungsuebergabe.pdf [eingesehen am 31. März 2013].
- ↑ a b Saravia: „Der im Jahre 1891 gegründete CV - Gauverband ‚Saravia’ versteht sich heute als Zusammenschluss der im Saarland ansässigen CV-Altherrenzirkel“, saravia.de [eingesehen am 27. Mai 2012]. Hilfsweise: Namensableitung von der lat. Bezeichnung saravus für die Saar.
- ↑ Vgl. Michael Grüttner: Studenten im Dritten Reich. Paderborn 1995, S. 312. Vgl. auch Scan: http://www.ns-zeit.uni-greifswald.de/uploads/pics/19380114_k_1764_ns_1.png [eingesehen am 28. Mai 2012].
- ↑ Peter Stitz: Der CV 1919-1938: der hochschulpolitische Weg des Cartellverbandes der katholischen deutschen Studentverbindungen (CV) vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Vernichtung durch den Nationalsozialismus (B. 4), Würzburg 1970.
- ↑ Vgl. Herbert Elzer: Die deutsche Wiedervereinigung an der Saar: das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und das Netzwerk der prodeutschen Opposition 1949-1955. St. Ingbert 2007, S. 138 et passim.
- ↑ Heinrich Schneider: Das Wunder an der Saar: ein Erfolg polit. Gemeinsamkeit. Seewald 1974, S. 129, 385 et passim.
- ↑ Adolf Blind: Unruhige Jahre an der Saar 1947 bis 1957 I.: Quo vadis, Saarland? 1947 bis 1955, Hanau 1996, S. 148 ff.
- ↑ a b Vgl. Presseverlag: Amtsblatt 1953, Saarbrücken 1953, S. 417 et passim. Sowie Lizenzierungsbestätigung VR 2900 AG Sb, Zusatz (vorgh. UdS), „Gründungsjahre“, Abbildung, IN: Festschrift, 40 Jahre Carolus Magnus, Saarbrücken 1973, S. 12.
- ↑ Vgl. Protokoll des Gründungs-Convents der A.V. Carolus Magnus, Saarbrücken am 25. März 1953 im Johannishof zu Saarbrücken In: Festzeitschrift: 50 Jahre Carolus Magnus, 1953-2003, Saarbrücken 2003, S.22. oder Online-Scan des Gründungsprotokolls, https://lh5.googleusercontent.com/-tq8bNFwhHm4/T7OLVDuZUVI/AAAAAAAAF84/7xmcxF7HNnU/s800/Image24.jpg [eingesehen am 9. April 2013].
- ↑ Vgl. Pro Europa - Rainer Hudemann: Universität des Saarlandes, 1948-1988, Saarbrücken 1989, S. 44ff.
- ↑ Wolfgang Elz: Zweite Rückkehr, IN: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 29, 3. Februar 2006, S. 6.
- ↑ a b Vgl. Paulgerhard Gladen, Ulrich Becker: Gaudeamus igitur: die studentischen Verbindungen einst und jetzt, München (Hg. Ulrich Becker) 1986, S. 213.
- ↑ Vgl. Angaben auf saravia.de, Bereich Altherrenzirkel „Filcolingia“.