Steilhang
Als Steilhang wird in der Geografie und anderen Geowissenschaften ein Berghang bzw. ein Teil eines Hanges bezeichnet, dessen mittlere Neigung über 1:2 oder rund 30° beträgt.
Auf Steilhängen bestehen verschiedene Naturgefahren, wenn sie nicht bewaldet und durch flachere Geländestufen unterbrochen sind:
- Hangrutschung - besonders wenn der Boden nach langem Regen oder während der Schneeschmelze durchfeuchtet ist
- Bergsturz - wenn sich oberhalb eine Felswand oder stärker verwitterte Blöcke befinden, bzw.
- Steinschlag (siehe Verkehrszeichen) als leichtere Form
- Abgänge von Muren (bei Unwettern) oder Lawinen - bei ungebundenem Neuschnee.
Steilhänge können zwar prinzipiell bewirtschaftet werden - etwa zur Gewinnung von Heu oder Holung von Holz - doch ist der Betrieb gegen die Konkurrenz flacherer Landschaften nur selten ökonomisch. Daher werden Bergbauern (ihre Definition richtet sich nach Höhen- und Hanglage) meist aus öffentlichen Geldern unterstützt. Diese Stützung der alpinen Land- und Forstwirtschaft ist teilweise nicht nur gerechtfertigt, sondern auch erforderlich:
- Landschaftsschutz ("Bergbauern als Landschaftsgärtner")
- Umweltschutz (z.B. Erhaltung der Bodengüte, Artenvielfalt usw.)
- Fremdenverkehr (Wunsch nach "intakter Landschaft", heimatliche Bräuche usw.)
- Wildbach- und Lawinenverbauung
- Schutz von Verkehrswegen und Stabilisierung von Forststraßen
- gewisse Autarkie für die Nahversorgung
Damit werden Bergbauern ermutigt, die Höfe weiter zu bewirtschaften. Wo dies nicht erfolgt, ist der Schaden für die Allgemeinheit nach einiger Zeit meist höher als diese Kosten.
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