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Fixe Kosten

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Fixe und Variable Kosten

Die fixen Kosten (auch Bereitschaftskosten, zeitabhängige Kosten oder beschäftigungsunabhängige Kosten) sind ein Teil der Gesamtkosten, welche hinsichtlich einer bestimmten Kosteneinflussgröße (in der Regel bei steigendem oder fallendem Beschäftigungsgrad) innerhalb des betrachteten Zeitraums konstant bleiben, wie z.B. Abschreibungen, Miet- oder Zinsaufwendungen.

Teilt man die fixen Kosten durch die Ausbringungsmenge (x), so erhält man die fixen Stückkosten (kf = Kf / x), welche bei steigender Stückzahl sinken (degressiver Verlauf). Werden Fixkosten auf die Ausbringungsmenge verteilt und durch Addition der variablen Kosten Vollkosten berechnet, dann muss beachtet werden, dass Vollkosten oftmals nicht kurzfristig entscheidungsrelevant sind. Bei einer Verringerung der Ausbringung entfallen etwa nur die variablen Kosten, die Fixkosten bleiben jedoch unverändert. Eine Verteilung von Fixkosten auf die Ausbringungsmenge birgt deshalb die Gefahr von Fehlentscheidungen in Unternehmen: Ein Unternehmen, dass über einen Zusatzauftrag entscheidet, sollte diesen auch dann annehmen, wenn die Vollkosten nicht gedeckt werden, man aber über die variablen Kosten hinaus einen Deckungsbeitrag zur teilweisen Deckung der Fixkosten erlösen kann.

Bei hinreichend langfristiger Betrachtung gibt es keine Fixkosten, da die Anlagen nicht mit der gleichen Kapazität erneuert werden müssen. Der Anteil an variablen und fixen Kosten wird durch Kostenauflösung errechnet.

Sprungfixe Kosten

Der Begriff der Fixkosten ist insofern relativ als die Kosten i. d. R. nur innerhalb einer bestimmten Bandbreite von unternehmerischer Aktivität fix bleiben. Wird diese Grenze überschritten treten typischerweise sprungfixe Kosten (auch intervallfixe Kosten) auf. Dies geschieht, wenn ab einer bestimmten zu produzierenden Stückzahl, die Produktionskapazität nicht mehr ausreicht, und es zu Neuinvestitionen (z.B. neue Maschinen) oder anderen Erweiterungen kommt.

Beispiel: Eine Maschine verursacht fixe Kosten (z. B. Abschreibungen und dergleichen) in Höhe von 500 Euro. Auf ihr können in 24 Stunden max. 30 Teile hergestellt werden. Wenn die Produktionsmenge auf 31 Teile erhöht werden soll, wird eine weitere Maschine benötigt. Die Fixkosten steigen sprunghaft von 500 auf 1000 Euro an. Solange die Produktionsmenge jetzt unter 60 Teilen bleibt, müssen keine weiteren Maschinen angeschafft werden.

Abgrenzung der fixen Kosten

Produktfixe Kosten sind Kosten, die nur für ein bestimmtes Produkt anfallen und dabei unabhängig von der Ausbringungsmenge sind. Dies können z. B. Kosten für ein Spezialwerkzeug sein, das nur der Herstellung eines bestimmten Produktes dient.

Produktgruppenfixe Kosten sind Kosten, die nur für Produkte einer bestimmten Produktgruppe anfallen und dabei unabhängig von der Ausbringungsmenge sind. Dies können z. B. Kosten für Maschinen sein, die nur zur Herstellung dieser Produktgruppe dienen.

Kostenstellenfixe Kosten sind Kosten, die innerhalb einer Kostenstelle für mehrere Produktgruppen anfallen und dabei unabhängig von der Ausbringungsmenge sind. Dies können z. B. Kosten für die Räumlichkeiten sein.

Bereichsfixe oder spartenfixe Kosten sind Kosten, die nur für Produktgruppen anfallen, die innerhalb eines Bereichs oder einer Sparte zusammengefasst sind. Dies können z. B. Verwaltungskosten sein.

Unternehmensfixe Kosten sind Kosten, die weder einem Produkt, einer Gruppe, einer Kostenstelle oder einem Bereich bzw. einer Sparte zugeordnet werden können. Dies können z. B. Beitragszahlungen oder allgemeine Kosten der Geschäftsführung sein.

Siehe auch