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Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2013/Mikered

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. November 2013 um 01:59 Uhr durch Perrak (Diskussion | Beiträge) (Gerade vs. ungerade Anzahl von Schiedsrichtern). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Perrak in Abschnitt Gerade vs. ungerade Anzahl von Schiedsrichtern

Gerade vs. ungerade Anzahl von Schiedsrichtern

Hallo Mikered!

Da Gerichte in aller Regel ein Urteil fällen müssen, was in halbwegs demokratischen Umgebungen eine Mehrheit voraussetzt, folgende zwei Fragen:

Wie stehst Du zu der geraden Anzahl von Schiedsrichtern, die in diesem Zusammenhang wenig zielführend anmutet?

Wäre dies eine Reform wert? (Beispielsweise: Ungerade Anzahl von Schiedsrichtern allgemein, ungerade Anzahl von Teilen der Schiedsrichter, die an bestimmten Urteilsabstimmungen teilnehmen? Die "Mindestanforderung" von drei Schiedsrichtern aus den Statuten wirkt zumindest für mich so, als ob dies die anfängliche, aber unausgesprochene Intention gewesen wäre.)

--Hexachloroiridic Acid (Diskussion) 23:34, 7. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Ohne der Antwort des Kandidaten vorgreifen zu wollen: Die Mindestzahl drei stammt aus dem Meinungsbild zur Aufgabentrennung und wurde dort hauptsächlich für die Oversighter, Bürokraten und Checkuser festgelegt, da das SG auch damals schon deutlich mehr Mitglieder hatte. Und die Zahl der an einer Anfrage mitarbeitenden SG-Mitglieder liegt häufig unter der Gesamtzahl, weil nicht alle die Anfrage angenommen haben, jemand befangen ist oder auch einfach krank, in Urlaub oder durch andere RL-Angelegenheiten gehindert, voll mitzumachen. Dadurch ist es eher Zufall, ob die Zahl der Abstimmenden gerade oder ungerade ist. -- Perrak (Disk) 00:59, 8. Nov. 2013 (CET)Beantworten