Berufsschule
Die Berufsschule ist eine Schulform im Bereich der berufsbildenden Schulen, in Nordrhein-Westfalen der Berufskollegs. Die Berufsschule vermittelt den Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung die durch den Rahmenlehrplan bzw. den Lehrplan des jeweiligen Bundeslandes bestimmten Inhalte. Sie ist eine der beiden Säulen der Dualen Ausbildung.
Die Berufsschule ist eine Teilzeitschule mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden, abhängig vom Beruf und dem Ausbildungsjahr (nicht zuletzt auch von der Lehrerversorgung). Die Unterrichtszeit kann auch zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst werden. Diese Form wird insbesondere bei Ausbildungsberufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden (so genannten Splitterberufen) gewählt, wenn diese in Landes- oder Bundesfachklassen unterrichtet werden. Meist ist damit eine internatsmäßige Unterbringung verbunden.
Die restliche, also überwiegende Zeit dient der Vermittlung der nach dem Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Inhalte in dem Betrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die Berufsschule und damit die gesamte Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einer 'zuständigen Stelle' - dies ist ein Begriff aus dem Berufsbildungsgesetz - ab. In Deutschland sind dies z. B. die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), die Rechtsanwaltskammern.
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung wird nach beendeter Berufsschule und der bestandenen Abschlussprüfung mit dem Abschlusszeugnis nachgewiesen. Traditionell werden dafür in Deutschland noch die Bezeichnungen 'Gesellenbrief' (im Handwerk), 'Facharbeiterbrief' (in den technischen Berufen der Industrie oder 'Kaufmannsgehilfenbrief' (in den kaufmännischen Berufen) verwendet.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Deutschland je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre. Für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es in Deutschland formal keine Voraussetzungen; von den Betrieben wird jedoch in den meisten Fällen ein Haupt- oder Realschulabschluss oder die entsprechende Qualifikation vorausgesetzt.
Siehe auch :
- Berufsausbildung
- Berufsfachschule
- Berufsausbildungsvertrag
- Berufsbildungsgesetz
- Auszubildender
- Lernortkooperation
Das Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht ein sogenanntes Duales Berufsausbildungssystem vor. Auszubildende werden an zwei Lernorten ausgebildet. Einen davon bildet die Berufsschule, den anderen der Ausbildungsbetrieb. Während im Ausbildungsbetrieb die praktische Ausbildung stattfindet, werden in der Berufsschule allgemeinbildende und fachtheoretische Inhalte vermittelt. Rechtsgrundlage sind dafür der Rahmenlehrplan und die Richtlinien der einzelnen Fächer, für die betreffenden Fächer. Es werden allgemeinbildende Fächer wie z. B. Deutsch, Politik und fachtheoretische Fächer, die je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich sind, unterrichtet.
Berufsschulunterricht findet entweder als Teilzeitunterricht, d. h. mehrmals, in der Regel zweimal in der Woche, oder aber als Blockunterricht, d. h. mehrere Wochen am Stück, statt. In den übrigen Zeiten werden Auszubildende im Ausbildungsbetrieb ausgebildet.
Gemeinsames Ziel von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb muss es nach dem Berufsbildungsgesetz sein, die dem Ausbildungsziel, d. h. dem Berufsabschluss entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnisse, zu vermitteln. Die Prüfungen werden von den entsprechenden Kammern ausgerichtet. Im Falle kaufmännischer Berufe ist dies z. B. die IHK (Industrie- und Handelskammer).
Für Auszubildende besteht in der Berufsschule Anwesenheitspflicht, die Leistungen werden mit einem Berufsschulzeugnis bestätigt. Der Ausbilder ist verpflichtet, Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule ermöglicht in der Regel, je nach Bundesland, weiterführende Schulbesuche. In den meisten Fällen sind Berufsschulen jeweils handwerklichen oder kaufmännischen Berufen zugeordnet. Beaufsichtigt werden die Berufsschulen von den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden. Sie unterstehen den Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
Zitate
"man geht hin, langweilt sich und am ende muss man ne klausur drüber schreiben" Zitat eines Hamburger Berufsschüler an der Staatlichen Gewerbeschule 18 in Hamburg-Wilhelmsburg