Zum Inhalt springen

Kabelfernsehen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. November 2013 um 19:32 Uhr durch KurtSchwitters (Diskussion | Beiträge) (Einführung des Rückkanals: Typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Logo des digitalen Kabelfernsehens „DVB-C

Beim Kabelfernsehen werden Bild- und Tonsignale, insbesondere Rundfunkprogramme, über ein Breitbandkabel zu den Endkunden übertragen.

Empfangstechnik

Zum Empfang benötigt man in der Regel ein Koaxialkabel, über das man die Antennensteckdose des Fernsehgerätes oder anderer Empfangsgeräte wie Videorekorder oder Digitalreceiver (digital, hier nur nach DVB-C-Norm empfangbar), mit der Kabelanschlussdose an der Zimmerwand verbindet. Diese Antennensteckdose wird gewöhnlich von einem Elektroinstallateur oder Informationselektroniker installiert.

Kosten

Im Unterschied zum Antennen- und Satellitenfernsehen muss man für das Kabelfernsehen in der Regel Grund- beziehungsweise Anschlussgebühren und außerdem meistens monatliche Abonnement-Gebühren bezahlen. Unabhängig davon ist die Rundfunkgebühr (Deutschland: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (bis 2012: GEZ); Österreich: GIS; Schweiz: Billag) zu entrichten.

Programmangebot

Neben dem analogen Fernsehsignal wird auch ein analoges UKW-Hörfunkangebot im Band II über das Kabel übertragen. In den bis mindestens 450 MHz ausgebauten Netzgebieten wird im sogenannten Hyperband (Sonderkanäle beginnend mit S21) auch ein digitales Angebot (siehe auch Angebot von DVB-C) in Form digitaler Senderpakete beziehungsweise Bouquets bereitgestellt. Die digitale Übertragungsart ist dabei, die alte analoge Übertragungsart abzulösen (siehe dazu Analogabschaltung). Zum Empfang der in den digitalen Angeboten übertragenen Fernseh- und Hörfunkprogramme wird ein Digitalreceiver benötigt – in der Regel als Set-Top-Box, bei zukünftigen Fernsehern zunehmend bereits eingebaut (siehe IDTV) –, der die im DVB-C-Standard codierten Signale für die Wiedergabe umsetzt. Zum Empfang von Bezahlfernsehen wie Sky, den Privatsendern allgemein bei einigen Anbietern, den HDTV-Varianten vieler Sender, Kabel Digital Home oder KabelKiosk wird zusätzlich eine Dekoder-Karte benötigt.

Jedoch ist das digitale terrestrische Fernsehen (kurz DVB-T) durch seine Technik und in Bezug auf die Anzahl der Sender in einigen Städten eine kostengünstige Alternative zum Kabelfernsehen geworden. Daher sind die Kabelfernsehanbieter verstärkt dazu gezwungen, ihre Netze für den Kunden durch die Digitalisierung mit dem gleichzeitigen Ausbau ihres Angebotes attraktiver zu machen. Beim Kabelfernsehen werden die digitalen DVB-T-Signale zentral in der Kopfstation in analoge TV-Fernsehsignale – meist in PAL - oder in DVB-C-Signale umgesetzt. Technisch ist die Übertragung von DVB-T über ein Kabelfernsehnetz problemlos möglich. Jedoch wird diese Option in der Regel nur bei Gemeinschaftsantennenanlagen aus Kostengründen genutzt.

Bei TV-Geräten, die nur beim DVB-T-Empfang eine Versorgungsspannung von 5 V an der Antennendose für einen Antennenverstärker zur Verfügung stellen können, ist es mittels eines zusätzlichen automatischen Umschalters möglich, wahlweise Kabelfernsehen oder DVB-T über eine zusätzlich vorhandene DVB-T-Antenne zu empfangen.

In Deutschland wurden häufig von großen Kabelfernsehanbietern UKW-Radio, ARD, ZDF und die lokalen Fernsehsender über analoges Kabelfernsehen als kleine Grundversorgung sehr preisgünstig auf Nachfrage angeboten. Hier wird mit Hilfe von (Sperr-)Filtern, die sich im Verteilsystem oder in der Kabeldose befinden, die Bandbreite des Kabelanschlusses technisch begrenzt und damit die zusätzlichen Angebote ausgesperrt.

Radioempfang

Analoges UKW-Radioangebot

Im Frequenzbereich von 87,5 MHz bis 108 MHz (VHF-Band II) wird auch ein analoges UKW-Radioangebot im Kabel übertragen. Zum Empfang dieser Radiosender kann jeder handelsübliche UKW-Radioempfänger mit einem 75 Ohm-Antennenanschluss gemaß (IEC 60169-2) für externe UKW-Antenne genutzt werden. Es ist nur eine Verbindung des Antennenanschlusses am UKW-Empfänger mit der entsprechenden Anschlussbuchse an der Kabelanschlussdose mit einem Antennenkabel erforderlich. Die Anschlüsse des Antennenkabels sind die gleichen wie bei dem Fernseh-Antennenkabel. Durch die Umkehrung von Stecker und Kupplung bei den Anschlüssen ist die Verlegerichtung zum Fernsehkabel umgekehrt. Die gleichen Kabeltypen wie beim Fernsehempfang können auch für den Rundfunkempfang verwendet werden. Einige ältere UKW-Empfänger, die statt eines koaxialen Antennenanschlusses einen Anschluss für das symmetrische 240 Ohm-Bandkabel haben, benötigen zusätzlich noch ein sogenanntes Empfänger-Symmetrierglied oder eine Radioantennenweiche mit einem integrierten Symmetrierglied für den symmetrischen UKW-Antennenanschluß.

Digitales Radioangebot über DVB-C

Neben dem analogen UKW-Radioangebot ist auch die digitale Übertragung von Radioprogrammen über DVB-C in hoher Qualität möglich. Da die Übertragung mittels DVB-C auch verschlüsselt möglich ist, kann DVB-C für die Übertragung von zusätzlichen kostenpflichtigen Radioprogrammen (Pay-Radio) verwendet werden, was von Sky (eingeschränkt) genutzt wurde und von vielen Kabelnetzbetreibern genutzt wird. Die unverschlüsselte Einspeisung aller Radioprogramme der ARD über DVB-C erfolgte, obwohl mit geringem technischen Aufwand möglich, lange Zeit nur durch die wenigsten Kabelnetzbetreiber. Seit Sommer 2008 werden alle öffentlich-rechtlichen Radiosender digital und unverschlüsselt im digitalen Kabelnetz von Kabel Deutschland übertragen. Inzwischen sind digitale Radioprogramme bei allen größeren Netzbetreibern, wie Kabel Deutschland oder Unitymedia Kabel BW, verfügbar.

Digitales Radioangebot über DAB

Technisch ist die Verbreitung des geplanten digitalen Nachfolgers des terrestrischen UKW-Rundfunks DAB über das Kabelfernsehen möglich. Im Kabel wird allerdings DVB-C als drahtgebundener Standard für digitalen Hörfunk benutzt; eine drahtgebundene Verbreitung von DAB ist zurzeit von keinem namhaften Anbieter des Kabelfernsehens umgesetzt oder geplant.

Digitalisierung des Kabelfernsehens

Das analoge Kabelfernsehen mit UKW-Rundfunkempfang unterscheidet sich aus Sicht der Sender und Empfangsgeräte nicht vom analogen Empfang über Antenne. Lediglich der zur Übertragung von zusätzlichen Fernsehkanälen erforderliche Frequenzbereich wurde durch die Einführung der sogenannten Sonderkanäle vergrößert.

Derzeit wird das analoge Kabelfernsehen schrittweise durch die Einführung von digitalen Zusatzdiensten und die Umstellung von der analogen auf die digitale Bildübertragungsverfahren digitalisiert. Durch den Einsatz von digitalen Datenübertragungsverfahren wie DVB-C und DVB-C2 bzw. HD lässt sich die aus technischen Gründen begrenzte Bandbreite im Kabelfernsehen wirtschaftlicher nutzen, weil durch diese digitale Übertragungsverfahren die Bildqualität gesteigert werden oder mehr Sender im vorhanden Frequenzspektrum gleichzeitig übertragen werden können. In der Regel sind die verschiedenen analogen und digitalen Angebote je nach Vertragsverhältnis und Anbieter verfügbar.

Empfangsgeräte

Der Empfang des digitalen Kabelfernsehens setzt in der Regel einen DVB-C-Receiver für jedes Fernsehgerät voraus, auch als Set-Top-Box (STB), Digitalreceiver oder Kabelbox bekannt. Mit diesen Geräten können häufig auch digitale Radioprogramme, die ebenfalls mit DVB-C übertragen werden können, empfangen werden.

Das in Deutschland bekannteste Gerät für das digitale Fernsehen war die d-box, die es auch für Kabelfernsehen gab. Da dieses Gerät nicht mehr weiterentwickelt wurde (Produktion wurde 2001 eingestellt), haben die regionalen Kabelfernsehbetreiber weiter entwickelte Set-Top-Boxen ihren Kunden (je nach Vertragsart auch subventioniert) angeboten. Diese Geräte müssen aber nicht für Sky geeignet sein. Jeder Verbraucher kann auch eigenständig einen für DVB-C geeigneten Digitalreceiver im Fachhandel erwerben (Kosten ca. 70 Euro) und anschließen. Teilweise wird die d-box von Kabelanbietern nicht mehr akzeptiert.[1] Mittlerweile werden von den Kabelnetzbetreibern schon Settopboxen mit eingebauter Festplatte angeboten.

Es gibt auch für HDTV-Settopboxen. Zurzeit ist das Angebot an HDTV-Programmen beim Kabelfernsehen gegenüber dem Satellitenempfang häufig stark begrenzt verfügbar. Alternativ kann ein PC mit einer Steckkarte zum Fernsehempfang (TV-Karte) für DVB-C auch zum Empfang des digitalen Kabelfernsehens verwendet werden. DVB-C taugliche Fernseher haben einen analogen und einen digitalen Tuner. Sie können die freien öffentlich-rechtlichen Programme empfangen.

Viele digitale Programme werden verschlüsselt im Kabelfernsehen übertragen und sind nur nach einer zusätzlichen Freischaltung durch sogenannte Smartcards mittels kostenpflichtiger Zusatzverträge empfangbar. Um verschlüsselte Programme freizuschalten, muss in den Kartenleser die passende Smartcard des Anbieters eingesteckt werden.

Für den Kunden verwirrend ist die Vielzahl von Smartcards (SC) der jeweiligen Anbieter passend zur eigenen Set-Top-Box (STB) und den häufig zusätzlichen erforderlichen CI-Interfaces. Sogenannte digitale Fernsehgeräte können die DVB-Signale heute direkt empfangen und benötigen keine separate Set-Top-Box mehr. Außerdem kann eine Set-Top-Box gemeinsam mit einer Smartcard in der Regel nur ein TV-Programm decodieren, so dass beim Einsatz von digitalen Videorekordern häufig eine weitere Smartcard und eventuell CI-Interface für den Decoder erforderlich ist. Jedoch erschweren einige Anbieter die Nutzung von Fernsehgeräten mit integrierten DVB-C-Tunern, da sie von ihren Kunden verlangen, dass diese eine externe Set-Top-Box des entsprechenden Anbieters mit einer speziellen Smartcard (SC) verwenden.

Eine automatische Verbesserung der Bildqualität ist bei der Umstellung von analogem zu digitalem Kabelfernsehen nicht gegeben. Jedoch wird sie in der Regel von den Sendern und den Kabelnetzbetreibern angestrebt. Die Anzahl der digital verfügbaren DVB-C-Sender kann sich bei der Umstellung auf das Fünf- bis Zehnfache erhöhen.

Grundverschlüsselung

Bei einigen deutschen Kabelnetzbetreibern - wie Kabel Deutschland - erfolgte die Aussendung der privaten Fernsehprogramme bis April bzw. Mai 2013 mit einer Grundverschlüsselung. Die Grundverschlüsselung wurde jedoch Anfang des Jahres vom Bundeskartellamt verboten und die RTL- und ProSiebenSAT.1-Gruppe mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Millionen Euro wegen illegaler Absprachen belegt. Seit 2. Mai 2013 kann man jetzt bis zu 51 Programme über den einfachen digitalen Kabelanschluss von Kabel Deutschland empfangen. Darunter die Programme der RTL- und der ProSiebenSAT.1-Gruppe sowie sixx, Tele 5, ServusTV, Sport1, Eurosport und noch weitere Programme. Die Grundverschlüsselung wurde zunächst für die nächsten zehn Jahre aufgehoben. Früher benötigte man eine spezielle Smartcard des Kabelnetzbetreibers. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben diese Grundverschlüsselung untersagt. Jedoch unterbinden immer mehr Anbieter durch die Verschlüsselung mit neuen Verfahren die Nutzung von Fernsehgeräten mit integrierten DVB-C-Tunern und verlangen von ihren Kunden, dass diese eine externe Set-Top-Box oder ein CAM-Modul des Anbieters des Kabelfernsehens verwenden. Kabel BW und seit 2. Januar 2013 auch Unitymedia sowie viele kleinere Kabelnetzbetreiber verzichten auf eine Grundverschlüsselung.

Analogabschaltung

Derzeit ist kein Abschaltzeitpunkt für das analoge Kabelfernsehen geplant. Bislang sind noch von keinem großen Kabelbetreiber Pläne bekannt, wann es zu einer vollständigen Umstellung aller Kunden kommen wird. Auch für die Umstellung des analogen UKW-Radios gibt es noch keinen Termin (siehe Analogabschaltung). Der Betrieb und die Kanalbelegung beim Kabelfernsehen wird in Deutschland durch die Landesmedienanstalt des jeweiligen Bundeslandes genehmigt.

Beim Kabelfernsehen findet die Umstellung mit DVB-C statt. Die Digitalisierung beim Kabelfernsehen soll vorerst marktgetrieben stattfinden.[2] Es gibt sowohl Überlegungen, die analog eingespeisten Sender nach und nach abzuschalten als auch alle gleichzeitig.[3]

Technische Erweiterungen (Triple Play)

Antennensteckdose
Ein nachgerüsteter Kabelanschluss mit herkömmlicher Antennendose erfordert einen zusätzlichen Aufsteckadapter
Moderne rückkanalfähige Kabelanlage

Moderne Kabelnetze sind in der Regel bidirektionale Netze, mit deren Hilfe eine Rückkanalfähigkeit gegeben ist. Dadurch lassen sich auch Mehrwertdienste und interaktive Dienste nutzen, wie zum Beispiel Breitband-Internetzugang mittels Kabelmodem über das Fernsehkabel, sofern sie vom Kabelnetzbetreiber angeboten werden. Darüber hinaus ist das Telefonieren über das Kabelnetz in Ausbaugebieten möglich.

In vielen Fällen wurde die Rückkanalfähigkeit erst in den letzten Jahren nachgerüstet, nachdem das Kabelnetz ursprünglich als reines Verteilmedium für Radio- und Fernsehsignale konzipiert worden war. Für die Umstellung auf Rückkanalfähigkeit war es insbesondere erforderlich, die alten Verstärker in den oft am Straßenrand befindlichen Verteilerkästen auszutauschen. Die neuen Verstärker unterstützen zudem auch ein erweitertes Frequenzspektrum von bis zu 862 MHz, wodurch im Kabelnetz zusätzliche Kapazitäten entstehen.[4] Wird die Rückkanalfähigkeit nachgerüstet, werden oft nur diejenigen Wohnungen mit einer geeigneten Antennenanschlussdose (dritter Anschluss für den Breitband-Internetzugang) ausgestattet, die den Internetzugang von Anfang an nutzen. Für herkömmliche Dosen gibt es deshalb Aufsteckadapter. Sie enthalten einen Filter, der das Datensignal aus dem vorhandenen Signal extrahiert und stellen es über einen dritten Anschluss zur Verfügung.

Ein häufig verwendetes Protokoll für die Anbindung des Internet über das Fernsehkabel ist DOCSIS, das in der neueren Spezifikation 3.0 Datenraten bis zu 2+ Gbit/s[5] und Datenverkehr in Echtzeit (bereits seit Version 2.0 für IP-Telefonie) ermöglicht. Für private Endkunden stehen solche Datenraten noch nicht zur Verfügung. Üblich sind derzeit Geschwindigkeiten bis maximal 150 Mbit/s. Der nächste Entwicklungsschritt findet mit diesen Datenraten statt und soll nach Angabe des Portals Teltarif die Verschmelzung von Fernsehen, Internet und Multimediadiensten in ausgewählten deutschen Großstädten ermöglichen.[6][7] Für die gleichzeitige Nutzung von Fernsehen/Radio, Internet und Telefon, das sogenannte Triple Play, genügen bereits Datenraten ab ca. 2000 kBit/s, allerdings kann IP-TV mit fernsehbildähnlicher Auflösung höhere Datenraten erfordern, wie sie mit 16.000 kBit/s bereits großflächig verfügbar sind. (Stand Ende 2010)

Telefonieren

Die angebotenen Telefoniedienste sind in der Regel VoIP-Anschlüsse (Internettelefonie). Die verwendeten Kabelmodems werden von den meisten Anbietern als Mietgeräte zur Verfügung gestellt und beinhalten einen integrierten IP-Adapter für den SIP-Standard. Sie ermöglichen den Anschluss eines herkömmlichen Analogtelefons am Kabelmodem. Einige aktuelle Modemmodelle (Stand November 2010) werden bereits fest vom Anbieter vorkonfiguriert. Telefonie über alternative VoIP-Anbieter erfordert in diesem Fall den Anschluss eines externen SIP-Adapters des Kunden oder die Nutzung alternativer Dienste wie Skype.

Gateways des Internetdienstanbieters verbinden den Telefonkunden über das Internet mit dem Festnetz der anderen Telefongesellschaften. Die Identifikation des Teilnehmers erfolgt über die MAC-Adresse des IP-Adapters. Bei internetbasierenden Telefoniediensten und Skype kann es generell durch Paketverluste zu Störungen kommen. Auch bei der Nutzung von analogen Datendiensten mittels Modem und Fax über diese Anschlüsse kann es je nach verwendetem Übertragungsprotokoll zu Störungen kommen. (Siehe dazu VoIP, Abschnitt zur Faxübertragung).

HD-Telefonie mit erweitertem Frequenzspektrum wird bisher von keinem namhaften Kabelnetzbetreiber angeboten, ist aber über die reguläre Internetnutzung mit alternativen Telefonieanbietern möglich. Beschränkt wird diese Möglichkeit nicht durch das Kabelfernsehen, sondern durch die Voraussetzung, dass die gesamte Übertragungskette zwischen den Teilnehmern durchgängig (G.722-kompatibel) ausgebaut sein muss.

Weitere internetbasierende Dienste

Rundfunkprogramme und Multimediadienste können mit unterschiedlichen Protokollen über das Internet übertragen werden. Diese auf dem Internet basierenden Dienste sind technisch unabhängig vom gewählten Übertragungsmedium (Telefon-/ Fernsehkabel oder Mobilfunk). Während Webradio auf Grund seiner relativ geringen Datenrate heute kaum noch Probleme verursacht, sind hochauflösende unterbrechungsfreie Video-Streams (IP-TV) in der Regel nur mit entsprechend leistungsfähigen Anschlüssen möglich. Die Durchleitung durch ein anbieterkontrolliertes geschütztes Netzwerk unterscheidet jedoch die IP-TV-Dienste, die vor allem Kabel- und DSL-Anbieter vermarkten, vom frei verfügbaren Internetfernsehen.

HD-Fernsehen

Hochauflösendes Fernsehen, auch HDTV genannt, gibt es für analoge und digitale Übertragungswege. Da die zur Fernsehübertragung erforderliche Bandbreite bei HDTV wesentlich größer ist als beim konventionellen Fernsehen, erfolgt die Übertragung beim Kabelfernsehen vorzugsweise mittels digitaler Übertragungsverfahren, da hier der Bandbreitenbedarf geringer ist als bei einer vergleichbaren analogen Übertragung. Die Übertragung des HDTV kann wahlweise auch verschlüsselt, beispielsweise für Pay-TV, erfolgen. Die unverschlüsselte Einspeisung aller HD-Programme der ARD und des ZDF erfolgt, obwohl mit geringem technischen Aufwand möglich, lange Zeit nur durch wenige Kabelnetzbetreiber. Da die Kabelbetreiber eine Gebühr von den öffentlich-rechtlichen Anstalten verlangen. Auch der Empfang von privaten Fernsehsendern wird zur Zeit von den großen Kabelnetzbetreibern recht unterschiedlich ermöglicht. Hier geht es vor allem um die Grundverschlüsselung der HD-Programme. Der Empfang des reinen PayTV, wie Sky, ist ebenfalls abhängig von der Einspeisung möglich.

Netzebenen und Abgrenzung des Kabelfernsehens von einer Gemeinschaftsantennenanlage

Das Kabelfernsehen kann prinzipiell mit einer Grossgemeinschaftsantennenanlage (GGA, siehe Hausantenne) oder einer Gemeinschaftsantennenanlage (etwa einer Hausantenne auch mit einem zusätzlichen Einkabelsystem) sowie mit den Satellitendirektempfang mittels Multischalter kombiniert oder damit verwechselt werden.

Bei Bedarf können zusätzliche Signale in das lokale Kabelnetz des Hauses eingespeist werden. Es ist auch ein Satellitendirektempfang mittels eines SAT-Receivers in der eigenen Wohnung beim Kabelfernsehen prinzipiell möglich. So können auch zusätzliche lokale Radio- oder Fernsehsender, ebenso wie DVB-T-Signale oder Signale einer Satellitenrundfunk-Empfangsanlage in die Kabelanlage direkt eingespeist oder für das Kabelfernsehen umgesetzt werden.

Die Auskoppelung kann dann an der jeweiligen Antennenanschlussdose des Nutzers beispielsweise mittels eines zusätzlichen DVB-T oder SAT-Receivers erfolgen.

Um Verwechslungen mit Gemeinschaftsantennenanlagen zu vermeiden, wurden Netzebenen für das Kabelfernsehen definiert, um Abgrenzungen vornehmen zu können. Das Kabelnetz in Deutschland kann organisatorisch in mehrere Netzebenen aufgeteilt werden:

  • Netzebene 1: zwischen Studio und Fernsehschaltstelle
  • Netzebene 2: zwischen Fernsehschaltstelle und BK-Verstärkerstelle
  • Netzebene 3: zwischen BK-Verstärkerstelle und Übergabepunkt einschließlich BK-Verteilnetz
  • Netzebene 4: zwischen Übergabepunkt und Breitbandsteckdose, neu MMD Multi Media Dose (Hausverteilung)
  • Netzebene 5: Endgerätebereich

In anderen Ländern, wie zum Beispiel in der Schweiz, kann diese Aufteilung anders sein. In Deutschland ist man in der Regel Kunde eines Anbieters auf der Netzebene 4.

Während man bei einer Gemeinschaftsantennenanlage (GA) bei Hotels oder Wohnblöcken von bis zu einigen hundert Teilnehmern ausgeht, sind Großgemeinschaftsantennenanlagen (GGA) für mehrere hundert Teilnehmeranschlüsse und weiter auseinander liegende Objekte gedacht. Großgemeinschaftsantennenanlage war auch die übliche Bezeichnung bis in die 1970er/1980er Jahre, als wie bei einer Hausantenne das übliche analoge terrestrische Fernsehsignal durch Kleinbetriebe, Vereine oder Gemeinden verteilt wurde. Dies geschah teilweise um einfach einen örtlich schlechten Empfang auszugleichen, teilweise um mit etwas größerem technischen Aufwand auch Programme des nahen Auslands zu empfangen. Die Übergänge in der verwendeten Technik zwischen Großgemeinschaftsanlage und Kabelnetz sind dabei fließend. Die Bezeichnung GGA hat sich vor allem in der schon früh ins Kabelfernsehen eingestiegenen Schweiz in zahlreichen Organisationsbezeichnungen erhalten, vereinzelt auch in Österreich und Deutschland.

Frequenzbereich und Signalstärke

Unter der Bandbreite des Kabelfernsehens versteht man die Anzahl der gleichzeitig übertragbaren Kanäle und den dabei genutzten Frequenzbereich. Dieser nutzbare Frequenzbereich wird kontinuierlich von den Betreibern erweitert und ausgebaut. Durch eine Erhöhung des nutzbaren Frequenzbereiches des Kabelfernsehnetzes wurde auch die Einführung der sogenannten Sonderkanäle für das Kabelfernsehen möglich. Die nutzbare Bandbreite ist immer von den verwendeten Kabeln, Verstärkern, Verteilern, Anschlussdosen und Größe der Anlage abhängig.

Da beim digitalen Kabelfernsehen zurzeit mehr Fernsehsender als beim analogen Kabelfernsehen in dem gleichen Frequenzbereich übertragen werden können, werden neben der Erweiterung des nutzbaren Frequenzbereiches neue Fernsehkanäle vorzugsweise digital übertragen. Das Kabelfernsehen bietet Platz für mehr Kanäle als bei terrestrischer Ausstrahlung, aber viel weniger als über Satellit.

Ausbau der Bandbreite

Unter der Ausbaustufe wird häufig die nutzbare Bandbreite (Frequenzbereich) beim Kabelfernsehen verstanden. In der Geschichte des Kabelfernsehens wurde die Anzahl der gleichzeitig übertragbaren Kanäle und der dabei genutzte Frequenzbereich mehrfach von den Betreibern erweitert. Ursprünglich war eine maximale Übertragungsfrequenz für das Kabelnetz von 300 MHz und 450 MHz geplant. Später wurde auf 600 MHz und 750 MHz und in neuester Zeit auf 862 MHz erweitert.

Durch den Einsatz von Rückkanälen für Internet und Telefonie über Kabelfernsehen sinkt jedoch für den Kunden die nutzbare Bandbreite für das Fernsehangebot. Es ist jedoch auch technisch möglich, unerwünschte Fernsehkanäle oder Dienste aus dem Kabelnetz mittels Sperrfilter zu unterdrücken und in den vorhandenen Lücken weitere Radiosender und Fernsehkanäle (z. B. zur Videoüberwachung) hinzuzufügen.

Bei der so genannten kleinen analogen Grundversorgung, die früher sehr preisgünstig bei Kabel Deutschland angeboten wurde, wurde die Bandbreite mittels eines Sperrfilters bei dem betroffenen Teilnehmer eingeschränkt, um das frei verfügbare Fernsehangebot zu begrenzen. Bei diesen Anschlüssen sind in der Regel nur ARD, ZDF, das lokale dritte Programm, mögliche lokale Fernsehsender sowie das UKW-Angebot nutzbar.

Störungen

Ursachen

In Wohngebieten mit vorhandenen älteren Hausverkabelungen wurden häufig alte, oft unzureichend geschirmte Antennenleitungen weiterverwendet, wodurch zum Beispiel im Autoradio Radiosender aus dem Kabelnetz empfangen werden können und andere Funkdienste gestört werden. Bereits in der Anfangsphase musste die Deutsche Bundespost die Nutzung von einigen Sonderkanälen wieder einstellen, um eine Störung des Flugfunks zu vermeiden. Zudem kam es seit der Einführung des DAB-Radio (Digital Audio Broadcasting) immer wieder zu Störungen von Fernsehsendern im Kabelnetz. Dieses Problem wurde durch Erhöhung der Sendeleistung von DAB auf den Fernsehkanälen 5 bis 12 erneut deutlich sichtbar. Dabei wirken Teile des Kabelfernsehnetzes als Antenne, oder es kommt zu einer direkten Einstrahlung in schlecht abgeschirmten Verstärkern und Verteilern, weil Errichtungsvorschriften des Betreibers oder beim Kunden in der Wohnung nicht eingehalten wurden.[8]

Diese alten schlecht abgeschirmte Koaxialkabel und Verteilelemente, sowie Weiterverwendung veralteter Steckdosen in Wohngebäuden bei der Umstellung von terrestrischem Antennenempfang auf einen Kabelanschluss, ist als Ursache vieler Störungen in alten Kabelnetzen zu nennen. Die damalige Deutsche Bundespost gab zwar eine Empfehlung zur Verwendung von doppelt abgeschirmten 75-Ω-Verteilerelementen an die Installationsbetriebe heraus, kontrolliert wurde die Einhaltung der Verordnung häufig jedoch nicht. Somit war diese Empfehlung in der Praxis häufig unwirksam, da sogar die damals noch üblichen 60-Ω-Installationen aus Kostengründen weiter verwendet wurden.

Die Störungen sind jedoch durch den Verursacher selbst zu beseitigen. Auch Nachfolger des Entstörungsdienstes der Deutschen Bundespost ermittelt diese Störursachen für den Betroffenen auf Antrag kostenlos und kann dann den Verursacher verbindlich zu deren Beseitigung verpflichten.

Vor der Einführung des Kabelfernsehens sind bereits viele der jetzt dem Kabelfernsehen zur Verfügung stehenden Frequenzen auch anderen Funkdiensten wie dem Flugfunk und Amateurfunkdienst oder BOS (Funkdienste der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) bereits zugeteilt worden. Diese Funkdienste können gestört werden, falls die Antennenkabel und Steckverbindungen nicht korrekt oder nicht ausreichend abgeschirmt sind oder bewusst manipuliert wurden. Bei diesen Frequenzen handelt es sich in der Regel um die sogenannten Sonderkanäle der Kabelfernsehens. Sie werden in Deutschland mit einem zusätzlichen S gekennzeichnet. Ein direkter Empfang dieser Kanäle ist nur mit Fernsehgeräten möglich, die mit einem sogenannten Kabeltuner ausgerüstet sind. Ab Mitte der 1980er Jahre konnten die meisten Fernsehgeräte diese Sonderkanäle empfangen oder ein Kabeltuner bei Bedarf nachgerüstet werden.

Auch eine unzureichende Entzerrung des Pegels im genutzten Frequenzband oder eine zu hohe Verstärkung kann den Kabelfernsehempfang empfindlich stören.

Typische Störungserscheinungen

Typisch sind folgende Störungen:

  • Verrauschtes Bild („Schnee“) oder Griesel durch zu geringen Signalpegel
  • Schatten, Geisterbilder, ein schwaches „Durchkopieren“ eines anderen Senders und sonstige Empfangsstörungen durch mangelnde Abschirmung oder durch Reflexionen im Kabelnetz
  • Beim digitalen Kabelfernsehen kann es zu „Klötzchenbildung“ und „Einfrieren“ des Bildes (blocking/freeze) oder zu sporadischen Aussetzern bei zu geringem, aber auch bei zu hohem Signalpegel kommen.
  • Bei Ingress (Einstrahlung) ist sogar der unerwünschte Empfang anderer Funkdienste durch mangelnde Abschirmung möglich.

Besonders beim Internetzugang über die Leitungen des Kabelfernsehens haben die oben beschriebenen Effekte noch größere Auswirkungen, da durch elektromagnetische Emission im Kurzwellenbereich Störungen verursacht werden können. Gestört werden dann der Kurzwellenrundfunk, der Seefunkdienst, Wetterfunk, Flugfunk, militärische Funkdienste, Botschaftsfunk, Amateurfunkdienst/Notfunk und Sendungen von Presseagenturen. Gegenüber den bisher bekannten Störungen im UHF-/VHF-Bereich, die einige 100 m weit reichen konnten, können diese ungewünschten Aussendungen zu Störungen im Kurzwellenbereich in mehreren Kilometern Entfernung führen.

Störungsbeseitigung

Durch Dritte

Störungen durch die Aussendung des Kabelfernsehsignals werden in Deutschland durch die Bundesnetzagentur, den Nachfolger des früheren Funkentstördienstes, in der Regel auf Anfrage des Betroffenen ermittelt. Der Verursacher wird kostenpflichtig auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verpflichtet oder die Störquelle wird beschlagnahmt. Es können dann zusätzlich noch weitere juristische Maßnahmen ähnlich wie bei der Verfolgung von Schwarzsendern erfolgen.

Da nun auch für DVB-C die Sonderkanäle S02 und S03 benutzt werden, ist zum Empfang häufig eine neue breitbandige Antennendose erforderlich, die in der Regel der Betreiber bei Bedarf beim Kunden vor Ort ersetzt. Die „alte“ Antennendose hat einen Frequenzfilter, der oberhalb von 108 MHz den digitalen Kanal S02/113 MHz dämpft und damit dessen störungsfreien Empfang beeinträchtigt. Ältere breitbandige Antennendosen können allerdings durch hohe UKW-Pegel Bildstörungen durch Übersteuerungen am Fernseher hervorrufen. Das kann durch die Verwendung moderner Antennendosen mit Frequenzfilter behoben werden, da die modernen Antennendosen mit Frequenzfilter für den Empfang der Sonderkanäle geeignet sind. Es gibt alternativ auch Hochpassfilter, die man in Verbindung mit der breitbandigen Antennendose verwenden kann.

Darüber hinausgehende Installationen und Wartungen in Kabelnetzen sollten auf Grund der umfangreichen Fehlermöglichkeiten immer von einem qualifizierten Fachbetrieb mit entsprechender Technik nach den Vorgaben des zuständigen Kabelnetzbetreibers erfolgen.

Durch den Endbenutzer

An der Anschlussdose hört der Verantwortungsbereich des Kabelnetzbetreibers auf. Hier kann der Endbenutzer durch Verwendung von hochwertigen, mehrfach geschirmten Kabeln und Verteilern im eigenen Bereich viele dieser Störungen selbst beheben. Ein zusätzlicher kapazitiver Mantelstromfilter am Antenneneingang sorgt für eine Netztrennung am Antennenanschluss zwischen dem Kabelfernsehnetz und den eigenen Geräten und verhindert somit die sogenannten Netzeinstreuungen und eine „Brummschleife“.

Der Anschluss von Geräten an das Kabelfernsehnetz, die nicht den CE-Normen entsprechen, sowie von Mini-Radiosendern, CB-Funkgeräten und das Abgreifen von Antennensignalen mittels Krokodilklemme (beispielsweise für eine Teleskopantenne bei mobilen Geräten) ist nicht statthaft.

Signalstärke und Qualität

Die vom Kabelfernsehbetreiber zur Verfügung zu stellende Signalstärke und die Signalqualität sind genormt. Diese Parameter sind für den Kunden am zentralen Hausübergabepunkt (Ende Netzebene 3) oder an der Antennendose (Ende Netzebene 4) zur Verfügung zu stellen.

Für den Analog-TV-Bereich gilt: Sie reicht in etwa von 62 dBµV bis 75 dBµV (in absoluten Zahlen entspricht das 1,3 mV bis 5,6 mV). In den meisten Häusern befindet sich nahe dem eigentlichen Anschluss im Keller ein Verstärker und ein zentraler Verteiler, die idealerweise an jeder Anschlussdose 67 dBµV (2,2 mV) zur Verfügung stellen sollten.

Für den Digital-TV-Bereich DVB-C gilt: Sie reicht in etwa von 56 dBµV bis 69 dBµV (in absoluten Zahlen entspricht das 0,6 mV bis 3 mV). Am Hausverstärker sollte das Signal so eingeregelt werden, dass unter Berücksichtigung der Verteilstruktur nahezu 61 dBµV (1,1 mV) an jeder Anschlussdose zur Verfügung stehen.

Der Pegel (Signalstärke) ist so hoch, dass in der Regel zwei Fernsehgeräte mit einem passiven Verteiler direkt und ohne Störungen an eine Kabelantennensteckdose angeschlossen werden können. Durch die Übertragung von Signalen mit einer definierten Stärke (Pegel) auf einer festgelegten Frequenz im Kabel (Pilotton) können Kabelverstärker automatisch schwankende Kabeldämpfungen, die durch Temperaturschwankungen entstehen, selbstständig ausgleichen. Diese Verstärker werden in der Regel nur zur Überbrückung großer Entfernungen, nicht jedoch als sogenannte Hausanschlussverstärker eingesetzt.

Situation in einzelnen Ländern

Deutschland

Kabelfernsehen wird von verschiedenen Netzbetreibern gegen Gebühr bereitgestellt. Heute nutzen etwa 49 Prozent der Deutschen Kabelfernsehen. In dieser Statistik werden auch Satellitenzuschauer ausländischer Herkunft oder mit verschiedenen Sparteninteressen erfasst, die fremdsprachiges Fernsehen oder im Kabel nicht vorhandene Spartenprogramme über Satellit empfangen, obwohl ein Kabelanschluss zur Verfügung steht und über die Mietnebenkosten bezahlt werden muss. Außerdem werden Kunden erfasst, die andere Empfangswege bevorzugen, aber über ihren Mietvertrag an den Kabelanschluss gebunden sind. Mindestens 46 Prozent nutzen eine Satellitenantenne und 5 Prozent empfangen terrestrisch über die Hausantenne oder verzichten auf Fernsehen.

In Deutschland gibt es zurzeit folgende große Anbieter: Unitymedia KabelBW GmbH (Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen), Kabel Deutschland (übrige 13 Bundesländer, der bei weitem größte Anbieter), Tele Columbus und Primacom (siehe auch Kabelnetzbetreiber #Deutschland). Die Landesmedienanstalten überwachen die Kabelnetzbetreiber und legen die Programme fest, die in das Kabelnetz eingespeist werden müssen. In der Regel müssen alle lokalen (deutschen) Sender, die ohne besonderen Aufwand vor Ort frei empfangbar sind, in das Kabelnetz analog eingespeist werden. Das digitale Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD und ZDF) muss via DVB-C in das Kabelnetz eingespeist werden. Die Einspeisung aller Fernseh- und Radioprogramme der ARD über DVB-C erfolgt, obwohl mit geringem technischen Aufwand möglich, zurzeit nicht von allen Kabelnetzbetreibern. Zurzeit sind von einigen Anbietern keine Termine zur Einspeisung der fehlenden ARD-Sender und des sogenannten Hörfunktransponders über DVB-C bekannt.

Häufig wird auch heute noch eine sehr preiswerte, rein analoge Grundversorgung für die lokalen Radio- und Fernsehsender auf Nachfrage angeboten. Kabel Deutschland bietet heute für Neukunden kein analoges Kabelfernsehen mehr an (siehe DVB-C). Trotzdem sind bei Kabel Deutschland analoges und digitales Kabelfernsehen für alle Kunden noch verfügbar, wenn auch für Neukunden vertraglich kein Anspruch mehr auf analoges Kabelfernsehen besteht. Anders ist die Lage in Mietobjekten von Großvermietern (ehem. kommunale Wohnungsgesellschaft). Da dort der Kabelnetzbetreiber oft das Monopol in einem Objekt hat, kann der Mieter nicht zwischen den Anbietern wählen. Daher wird oft in solchen Mietobjekten ein Vertrag mit ermäßigten Konditionen zwischen Vermieter und Kabelnetzbetreiber ausgehandelt, so dass in diesen Fällen auch für Neukunden eine (im Vergleich zur Digitalversorgung) günstige Analogversorgung möglich ist.

Geschichte

Die ersten konsequent entwickelten Anwendungen des Kabelfernsehens gab es bereits Mitte der 1930er Jahre in Berlin und später auch in Hamburg unter dem Begriff „Fernseh-Drahtfunk“. Über Koaxialkabel wurden Fernsehsignale auf einen Träger von 4,2 MHz aufmoduliert und in die verschiedenen Fernsehstuben und Gemeinschaftsempfangsanlagen Berlins übertragen. Der Fernseh-Drahtfunk hatte gegenüber dem Antennen-Fernsehempfang den Vorteil, dass Bildstörungen durch Störsignale aus dem S-Bahn-Netz vermieden werden konnten. Viele der damaligen Fernsehempfänger hatten daher sowohl einen Fernsehantennenanschluss als auch einen Kabeleingang. Der Ton wurde teils über dieselbe Leitung, teils auch über das Telefonnetz übertragen.[9]

In der Bundesrepublik Deutschland kam es erst Anfang der 1960er Jahre zur Einführung einer Form von Kabelfernsehen, die Gemeinschafts- und Großantennenanlagen zur Versorgung von Mietshäusern. Diese Anlagen lieferten per Kabel meist nur ortsübliche lokale Radio- und Fernsehprogramme in die einzelnen Wohnungen. Dieses war allerdings allenfalls eine Vorstufe zum Kabelfernsehen, wie man es heute versteht.

Erst 1972 begann die Deutsche Bundespost schrittweise mit dem Bau von Kabelversuchsnetzen in abgeschatteten Gebieten der Städte Hamburg, bestehend aus Hamburg-Poppenbüttel und Hamburg-Uhlenhorst, und Nürnberg, mit einer Kapazität von je zwölf Fernseh- und Hörfunkprogrammen. Ende 1974 beziehungsweise 1978 wurden diese Kabelnetze, die mit analogen Kabelkopfstellen mit einer Gesamtbandbreite von 350 MHz ausgestattet waren, in Betrieb genommen. Die Kabelversuchsnetze wurden aufgrund ihrer Lage ausgewählt. So lag das Kabelversuchsgebiet in Hamburg-Uhlenhorst hinter dem Einkaufszentrum Hamburger Straße und in Hamburg-Poppenbüttel im Neubaugebiet Hamburg-Bau. In der DDR gründeten örtliche Antennengemeinschaften Ende der 1970er Jahre die ersten Kabelfernsehnetze, die neben einer Verbesserung des lokalen Rundfunkempfangs auch den Empfang des Westfernsehens in hoher Qualität ermöglichten.

Kabelfernsehen wurde in Westdeutschland erstmals am 1. Januar 1984 im Rahmen des Kabelpilotprojekts Ludwigshafen am Rhein bis 1986 ausgestrahlt. Weitere Kabelpilotprojekte folgten in München (1984–1985), Dortmund (1985–1988) und West-Berlin (1985–1990). Hier wurden auch erstmals Spartenkanäle (für Bildung oder Sport) sowie offene Kanäle für Bürgerprogramme erprobt. Die Geburtsstunde des Kabelfernsehens 1984 war auch gleichzeitig die Geburtsstunde des kommerziellen Privatfernsehens.

Das Kabelfernsehen war für die meisten Bürger zeitiger und kostengünstiger als der heutige Satellitendirektempfang verfügbar.

Hier gibt es offenbar widersprüchliche Informationen. Aus Recherchen über Kabel Deutschland ging Folgendes hervor:
Anlässlich der Eurobau soll 1978 in Altenholz (bei Kiel) die erste Kopfstelle in Betrieb gegangen sein. Die erste Satellitenempfangsanlage (SEE) soll 1983 auf dem Kieler Fernsehturm aufgebaut worden und in Betrieb gegangen sein.

Noch 1982 zählte die Bundesrepublik mit einem Versorgungsgrad von rund zwei Prozent zu den „Kabel-Entwicklungsländern“. 1984 bezifferte die Deutsche Bundespost die Kosten der Verkabelung auf 13,5 Milliarden DM (6,9 Milliarden Euro) und 1988 auf 15 Milliarden DM (7,7 Milliarden Euro). Die Verkabelung verlieh laut einem im Oktober 1987 veröffentlichten Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, im Gegensatz zu Prognosen des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen, dem Arbeitsmarkt nur in geringem Maß positive Impulse. Bis Ende 1990 erhielten in Westdeutschland 8,1 Millionen Haushalte einen Kabelanschluss, das entsprach nach offiziellen Angaben eine Versorgungsdichte mit Kabelanschlüssen von 31,5 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik.[10]

Stand der Verkabelung und Anteil der Haushalte mit Kabelanschluss in Westdeutschland am 30. Juni 1988

Bundesland Anschließbare Wohnungen Anteil der Haushalte
West-Berlin 72,7 Prozent 31,6 Prozent
Bremen 70,5 Prozent 23,2 Prozent
Niedersachsen 45,9 Prozent 17,5 Prozent
Hamburg 45,3 Prozent 13,7 Prozent
Schleswig-Holstein 41,2 Prozent 16,9 Prozent
Rheinland-Pfalz 40,1 Prozent 15,9 Prozent
Bayern 37,4 Prozent 16,1 Prozent
Nordrhein-Westfalen 33,8 Prozent 11,8 Prozent
Baden-Württemberg 32,1 Prozent 12,8 Prozent
Hessen 29,6 Prozent 11,0 Prozent
Saarland 26,3 Prozent 10,3 Prozent
Bundesrepublik Deutschland 38,2 Prozent 14,8 Prozent

Quelle: Deutsche Bundespost. Die Prozentzahl bezieht sich auf den Anteil an der Gesamtzahl der Wohnungen

Am 31. Dezember 1995 meldete die Deutsche Telekom 15,8 Millionen Nutzer von Kabelanschlüssen; die Kabeldichte lag damit bundesweit bei 65,3 Prozent, der Versorgungsgrad (Anschlussdichte) bei 64,7 Prozent. Die höchste Anschlussdichte aller Bundesländer verzeichneten Mecklenburg-Vorpommern (75,1 Prozent) und Brandenburg (74,4 Prozent), der höchste Versorgungsgrad konnte in Hamburg (99,4 Prozent) und Bremen (98,0 Prozent) erreicht werden.

Die niedrigste Anschlussdichte haben im deutschen Kabelnetz demnach Sachsen-Anhalt (56,9 Prozent) und Schleswig-Holstein (61,4 Prozent), den niedrigsten Versorgungsgrad haben Thüringen (32,4 Prozent) und Sachsen-Anhalt (27,6 Prozent), gefolgt von Brandenburg (39,5 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (39,6 Prozent). Die meisten an das Fernsehkabelnetz angeschlossenen Wohnungen gibt es in Nordrhein-Westfalen (3,7 Mio.), Baden-Württemberg (2,0 Mio.) und Bayern (2,3 Mio.).

Anfang 1997 forderte die Monopolkommission, die Deutsche Telekom müsse ihr Kabelnetz verkaufen. Die Bundesregierung lehnte diese Forderung noch im März 1997 mit der Begründung ab, ein solcher Zwangsverkauf verstoße gegen Grundgesetz und Aktienrecht.[11]

Nach der Untersagung der bundesweiten gemeinsamen digitalen Kabelfernseh-Medienplattform von Deutscher Telekom, Bertelsmann und der Kirch-Gruppe aus kartellrechtlichen Gründen durch die Europäische Kommission 1998[12] und aufgrund weiteren Drucks der EU- und nationalen Wettbewerbsbehörden verkaufte die Telekom ihr Kabelnetz ab 2000[13] schrittweise bis 2003[14] in Form von regionalen Teilnetzen (Kabel BW, Unitymedia, Kabel Deutschland), was den Weg für den rückkanalfähigen Ausbau und das Angebot von Kabeltelefonie und Kabelmodem (Triple Play) über das deutsche Kabelnetz freimachte. Kabel Deutschland erhielt bei Abkauf der Kabelnetze in Schleswig-Holstein alle Unterlagen zum Kabelfernsehen. Die heutige Deutsche Telekom AG hat bestätigt, dass Akten und Vermerke zur Errichtung der Kabelnetze komplett an Kabel Deutschland übergeben wurden.

Anfang 2004 stand Kabel Deutschland vor der Übernahme anderer großer Mitbewerber, was erneut zu einer Monopolstellung geführt hätte; das Bundeskartellamt hat die Übernahme daher zunächst untersagt. Anfang 2005 strebten in einem neuen Anlauf zwei regionale Anbieter – ish (Nordrhein-Westfalen) und iesy (Hessen) – einen Zusammenschluss an. Dieser Zusammenschluss ist im Mai 2007 unter dem gemeinsamen Namen Unitymedia erfolgt. Der neue Name steht für die Vereinigung von Fernsehen, Internet und Telefon aus einer Hand. Durch Zukauf von Tele Columbus West wurden noch mehr Kunden integriert.

Mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hielt der neue HDTV-Standard auch im Kabelnetz Einzug, jedoch nur im Bezahlfernsehen. Durch die Umrüstung auf zentrale Verteilung mit Glasfaserkabel und Fernwartung wurden mittlerweile viele alte Standorte von Kopfstationen (örtlichen Empfangsstellen) aufgegeben oder zurückgebaut, sowie Kabelnetzsegmente zusammengefasst. Durch diese Zentralisierung sind lokal mittels Antenne frei empfangbare oder ortsübliche ausländische Sender, wie beispielsweise der ORF im grenznahen bayerischen Gebiet, nicht mehr im lokalen Kabelnetz verfügbar.

Zusammenarbeit von Wohnungsverwaltungen und Kabelnetzbetreibern

In der Bundesrepublik Deutschland kam es mit der Einführung des Kabelfernsehens zwischen Kabelnetzbetreibern und Wohnungsverwaltungen sowie gewerblichen Vermietern häufig zu langfristigen Verträgen zur Versorgung von Mietshäusern. Diese Verträge sicherten erstmalig einen hochwertigen störungsfreien Rundfunk- und Fernsehempfang, auch von nicht ortsüblichen regionalen Programmen der ARD, für viele Mieter und sorgten gleichzeitig dafür, dass in vielen Wohnungen ein Kabelanschluss verfügbar ist. Gleichzeitig wurden die häufig unzureichenden Einzelantennenanlagen der Mieter nun überflüssig und häufig wurden die vorhandenen Gemeinschaftsantennenanlagen für Wohnblocks und Hochhäuser in die neuerrichteten Kabelnetze einbezogen.

In einigen Städten gründeten Wohnungsverwaltungen auch eigene Kabelnetzbetreiber, um die eigenen Wohneinheiten auf der Netzebene 4 zu versorgen. Allerdings wird dadurch vielen Mietern ein Kabelanschluss über die Nebenkosten aufgezwungen, obwohl das laut EU-Verfassung nicht zulässig ist (vgl. Wettbewerb bei Telefon- oder Energieanbietern). Manche Mieter ziehen eigene Maßnahmen zum Empfang von Fernseh- und Rundfunkprogrammen vor, weil mit Satelliten- oder Antennenempfang ein ausreichendes Angebot zur Verfügung steht.

Medienpolitische Bedeutung des Kabelfernsehens

Nach dem Regierungswechsel in der Bundesrepublik im Oktober 1982 wurde der Errichtung flächendeckender Breitbandkabel-Verteilnetze (BK-Netze) in Kupferkoaxialtechnik eine hohe Priorität eingeräumt. Mit 24 bis 35 theoretisch nutzbaren Fernseh- und etwa 40 Hörfunkkanälen bot das Kupferkoaxialkabel im Breitbandnetz eine Übertragungskapazität, die ein vielfältiges Programmangebot ermöglichte. Der damalige Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling äußerte 1983 sehr deutlich: „Um die Nachfrage nach Kabelanschlüssen zu verstärken, kann es nicht nur um eine Verbesserung der Bild- und Tonqualität gehen, sondern um das Angebot von mehr Programmen“ – gemeint waren in erster Linie private Anbieter. Die Deutsche Bundespost verdoppelte die Finanzmittel für den Ausbau der Breitbandkommunikationsnetze mit Kupferkoaxialkabeln im Jahre 1983 auf insgesamt eine Milliarde DM. Auch für die Folgejahre wurde von einer ähnlich hohen Investitionssumme ausgegangen, 1990 waren es schließlich 1,5 Milliarden DM im Jahr. Vor 1982 beschränkte sich die Deutsche Bundespost darauf, nur solche Gebiete zu verkabeln, die – meist auf Grund von geografischen Gegebenheiten – keinen oder nur einen schlechten Empfang von terrestrischen Sendern zuließen. Bis 1982 wurden etwa 300.000 Haushalte (1,3 Prozent der Fernsehhaushalte) an die Kabelnetze der Deutschen Bundespost angeschlossen. Die Verkabelungsstrategie der Post wurde nun unter maßgeblichem Einfluss des neuen Postministers verändert: Der bisher bedarfsorientierte Ausbau der Kabelverteilnetze wurde durch eine angebotsorientierte Absatzstrategie ersetzt. Die für die medienpolitisch erwünschte Programmvermehrung benötigte Kabelinfrastruktur schien dabei nur durch den massiven Einsatz staatlicher Gelder realisierbar – und über die Verwendung der vergleichsweise teuren Kupferkoaxialkabel. Das Kabelfernsehen war damals für viele Bürger früher und preiswerter als der Satellitendirektempfang verfügbar.

Diese Netze verbreiteten neben dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen von ARD, später allen Dritten Programmen sowie das ZDF auch das staatliche Fernsehen der DDR, ab Mitte der 1980er Jahre auch erstmals flächendeckend kommerzielle Privatsender (zunächst Sat.1 und RTL plus), sowie in Grenznähe den ORF und SRG SSR, sogar unverschlüsselt den schweizerischen Pay-TV-Sender Teleclub. Sogar das digitale Satellitenradio DSR wurde über das Kabelfernsehen zeitweilig angeboten.

Einführung des Rückkanals

Die ursprünglich für das Kabelfernsehen geplanten Breitbandverteilnetze der Deutschen Bundespost hatten die Verwendung eines Rückkanals vorgesehen. Beim Kabelfernsehen ist eine derartige Funktion primär nicht erforderlich. Jedoch gab es damals auch schon Versuche, den Rückkanal für interaktives Fernsehen, ähnlich dem Hybrid-Fernsehen und Home-Shopping zu realisieren. Nach Protesten von Datenschützern wurde diese Funktionalität nie großflächig eingesetzt. Erst mit dem Einzug von Internet über Fernsehkabel zur Jahrtausendwende verbreitete sich die Rückkanalfähigkeit wieder, indem Verteiler und Verstärker ausgetauscht wurden. Zu diesem Zeitpunkt gehörten die deutschen Kabelfernsehnetze häufig nicht mehr der Telekom. Internetversorgung über das Fernsehkabel ist für Kabelnetze mit kleinen Teilnehmerzahlen und mit einer großen Flächenausdehnung häufig schneller und kostengünstiger zu realisieren als mittels DSL. Da sich bei diesen Verfahren alle Teilnehmer die Kapazität im Kabelnetz teilen müssen, wird bei Kabelnetzen mit vielen Internetnutzern das TV-Netz in mehrere Teilnetze segmentiert und damit die begrenzte Bandbreite für das Internet besser ausgenutzt. (Umgekehrt gibt es heutzutage auch Festnetz-Anbieter wie die Deutsche Telekom, die ihr bestehendes Telekommunikationsnetz stellenweise tauglich für die Übertragung von Fernsehprogrammen machen und somit auch zugleich Telefonanschluss, Internetzugang und Fernsehprogramm anbieten können - als Konkurrenzangebot zu den zuvor beschriebenen Möglichkeiten moderner Kabelanschlüsse. Kommunikation in zwei Richtungen ist dort ohnehin das Grundprinzip des Netzes.)

Österreich

In Österreich gibt es mehrere große Kabelanbieter sowie einige regionale Kabelnetzbetreiber. Alle großen österreichischen Kabelnetzbetreiber bieten über ihre Leitungen auch Internet und Telefonie an.

Allerdings ist in Österreich das digitale Satellitenfernsehen stärker als in jedem anderen europäischen Staat verbreitet – 55 Prozent der österreichischen Haushalte sind für den digitalen Satellitenempfang ausgerüstet. Daher spielt das Kabelfernsehen in Österreich tendenziell eine untergeordnete Rolle.[15]
Vor allem die einfache Verfügbarkeit aller österreichischen und deutschen Programme und die mittlerweile kostengünstig und ohne weitere laufende Kosten zur Verfügung stehende Satellitenempfangstechnik tragen zu diesem Umstand bei.

Jedoch gibt es als einzelne Ausnahmefälle durchaus Gemeinden mit hoher Kabelanschlussrate – entweder, weil das Kabelfernsehen bereits sehr früh (meist durch kleinere Unternehmen oder die Gemeinden selbst) ausgebaut und entsprechend kundennah beworben wurde, oder weil punktuell besonders strenge Vorschriften zum Ortsbildschutz in Kraft sind, die Fernsehantennen und Satellitenschüsseln auf Gebäuden untersagen.

Anfänge des Kabelfernsehens in Österreich

Im November 1974 beschloss Vöcklabruck als erste Stadt Österreichs eine Gemeinschaftsanlage für das Kabelfernsehen zu errichten. Im Mai 1975 wurden die ersten Haushalte mit den beiden ORF-Programmen und drei deutschen Sendern versorgt. Letztere waren durch die Grenznähe mit guter Antennentechnik empfangbar. Ab 1985 wurden über Satellit SAT 1 und 3sat in das Kabelnetz eingespeist.[16]

Ein anderer Pionier ist die vereinsmäßig organisierte Großgemeinschaftsantennenanlage (GGA) in der Gemeinde Dietach, welche seit Mai 1976 neben zwei ORF-Programmen auch drei deutsche Programme an anfangs 90 Haushalte übertrug. Ab Oktober 1986 wurden auch Satellitensignale eingespeist.[17]

Die Wiener Telekabel (heute UPC Austria) wurde 1978 von der Stadt Wien und Phillips gegründet und 1979 startete der Betrieb in Gemeindebauten in Floridsdorf und Donaustadt. Neben den zwei österreichischen Programmen wurde über Richtfunkstrecken der Post- und Telegraphenverwaltung die deutschen Sender ARD, ZDF, BR3 und WDR und das schweizerische SRG SSR zugeführt. Die Richtfunkstrecke nach Wien versorgte später auch andere Städte auf ihrer Strecke bzw. gab das Signal vom Funkturm Wien-Arsenal weiter unter anderem an die im Burgenland 1980 fertiggestellten Verteilerpunkte der Burgenländischen Kabelfernseh-Gesellschaft (BKG).[18] Schon über Satellit wurde zu Beginn der paneuropäische Super Channel eingespeist. Ab 1984 kamen über Satellit 3sat, SAT1 und RTL Plus hinzu.[19] In Wien begann man 1995 auch die Rückkanalfähigkeit zu realisieren. Dabei wurde Internet über Telekabel mit gesharten 10 Mbit/s für einen Verteilungsbereich über den Kabelanschluss verfügbar.

1978 wurde auch die LIWEST von den Magistraten Linz, Wels, Steyr und der Siemens AG Österreich gegründet. Sie speiste ab 1985 die Satellitenprogramme SAT1 und 3sat ein.[20]

Wegen örtlich schlechter Empfangsbedingungen verlegte die Gemeinde Weng im Gesäuse 1978 parallel zum Bau der öffentlichen Schmutzwasserkanalanlage ein Koaxialkabel.[21] 1979 wurde der Kabelbetreiber KTV-Eisenerz gegründet.[22]

Schweiz

Etwa 93 Prozent der Schweizer Fernsehhaushalte empfangen ihre Programme über einen Kabelnetz-Anbieter, die restlichen Haushalte mit einer Dachantenne als DVB-T oder Satellit.

Wichtigster Anbieter ist die UPC Cablecom mit einem Marktanteil von über 50 Prozent. Gesamtschweizerisch gibt es 422 Kabelnetzbetreiber. Diese gehören Unternehmen, Genossenschaften oder Gemeinden. Nur elf Kabelnetzbetreiber haben mehr als 22.000 Kunden. Dieses zeigt, wie viele kleinere Anbieter es gibt. Die Netze sind in der Regel für 862 MHz ausgelegt. Dadurch werden oftmals über 50 verschiedene Fernsehprogramme verbreitet. In den meisten Kabelnetzen wird auch (meist kostenpflichtiges) digitales Fernsehen angeboten, mit insgesamt 600.000 Kunden (Stand: Dezember 2009).[23]

Erfolgreicher ist der Breitband-Internetzugang über das Kabelnetz mittels Kabelmodem mit rund 750.000 Anschlüssen (Stand: Dezember 2009).[24] Die Konkurrenztechnologie ADSL zählt 1.368.000 Anschlüsse (Stand: Dezember 2007).[25]

Seit dem Jahre 2004 ist in verschiedenen Netzen auch das Telefonieren über das Kabelnetz möglich, hier gibt es gemäß dem Branchenverband swisscable 365'000 Anschlüsse (Stand Dezember 2009).[26] Seit die SRG SSR seit 1. Dezember 2007 mit HD suisse einen eigenen HD-Kanal betreibt, haben die meisten Schweizer Kabelnetze HDTV-Angebote aufgeschaltet.

Geschichte

Bereits Mitte der 1930er Jahre entstehen die ersten Kabelnetze für Hörfunk. Die PTT (heute Swisscom) verzichtete auf ihr Monopol, da sie noch zahlreiche Telefonanschlüsse in Betrieb nehmen musste und sich deshalb nicht auch noch mit dem Aufbau eines Kabelnetzes beschäftigen wollte. Zudem verfügte sie mit dem Telefonrundspruch über eine eigene drahtgebundene Technik für Hörfunk. Bereits in den 1950er Jahren verbreiteten die ersten Kabelnetze auch Fernsehsignale. In den folgenden Jahren entstanden an zahlreichen Orten Kabelnetze. Anfangs der 1990er Jahre wurden die Kabelnetze oftmals auf 600 MHz oder gar 862 MHz ausgebaut. In einigen Netzen wurden bis zu 65 analoge Fernsehprogramme verbreitet. 1994 fusionierten mehrere größere Kabelnetze zur Cablecom. 1995 boten die ersten Kabelnetze den Internetzugang. Seit 1. November 2006 bietet die Swisscom auch Fernsehprogramme über VDSL-Anschlüsse (IPTV) an.

USA und Kanada

Schon Mitte der 1940er Jahre entstand in den USA vereinzelt eine Form von Kabelfernsehen, allerdings als Notlösung: Um auch Menschen in abgelegenen Gebieten Fernsehempfang zu ermöglichen, wurden in manchen Regionen große Antennen aufgestellt; anschließend wurden von dort Kabel zu den einzelnen Häusern verlegt. Der Wunsch nach mehr Programmen führte in den USA und in Kanada dann in den 1950er Jahren zu der Einführung eines „echten Kabelfernsehens“ neben der gewöhnlichen Fernsehversorgung per Funk.

Kanäle und Frequenzen im deutschsprachigen Raum

Historisch bedingt sind vor der Einführung des Kabelfernsehens die technisch zur Verfügung stehenden Frequenzen dem Fernsehempfang, dem UKW-Radio und auch anderen Funkdiensten zugeteilt worden. Um eine mögliche Doppelvergabe oder Verwechslung der bestehenden Fernsehkanäle zu verhindern, wurden die im Kabel noch freien Frequenzlücken, die sonst durch andere Funkdienste belegt waren, mit den sogenannten Sonderkanälen für das Kabelfernsehen belegt.

Deshalb können Kanäle, die nur eine Nummer tragen, auch für das herkömmliche Fernsehen über Antenne verwendet werden. Die mit S bezeichneten Kanäle, sogenannte Sonderkanäle, sind dagegen außerhalb des Kabelnetzes (im Funkbetrieb) für andere Zwecke reserviert. Fernsehgeräte von vor etwa 1985 können daher gewöhnlich auch am Kabel nur Sender empfangen, die nicht auf mit S bezeichneten Kanälen liegen, da ihr Empfänger nicht für die Sonderkanäle gebaut ist. Meistens sind die Kanäle S06 bis S19 jedoch auch mit älteren Geräten als Kanal 86 bis 99 empfangbar.

Um den Empfang der Sonderkanäle des Kabelfernsehens auf alten Geräten zu ermöglichen, konnten die Empfangseinheiten (engl. tuner) durch sogenannte Kabeltuner ersetzt werden. Eine weitere Möglichkeit war die Umsetzung der Fernsehkanäle mittels eines Kabelkonverters in den UHF-Bereich (Fernsehkanäle 21–69), der damals durch das Kabelfernsehen nicht oder nur teilweise genutzt wurde.

Die folgende Tabelle gibt nur die Zuordnungen für den deutschsprachigen Raum an – in anderen Ländern können die gleichen Kanalnummern teilweise andere Frequenzen bezeichnen (siehe dazu auch Frequenzen der Fernsehkanäle). Angegeben ist jeweils die Frequenz des Bildträgers – zu jedem Kanal gehören aber alle Frequenzen von 1,25 MHz unterhalb der angegebenen Bildträgerfrequenz bis 1,25 MHz unterhalb der Bildträgerfrequenz des nächsten Kanals. Der Kanal 2 erstreckt sich von 47 MHz bis 54 MHz.

Frequenztabelle im deutschsprachigen Raum

Angegebene Frequenzen

analog
Bildträgerfrequenz analoges Fernsehen (Fernsehnorm PAL-B/G)
digital
Trägerfrequenz Digitales Fernsehen (DVB-C)
  • Frequenzen, die in Deutschland wegen der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung nicht mehr genutzt werden können, sind kursiv hervorgehoben (in anderen Ländern werden die genutzt).
  • Frequenzen, die wegen der Überschneidung mit dem UKW-Radio-Frequenzband nie genutzt worden sind, sind durchgestrichen.
  • Frequenzen, die bisher von keinem Kabelnetzbetreiber in Deutschland genutzt werden, sind eingeklammert (diese Frequenzen werden in der Schweiz tw. genutzt).
  • Frequenzen, die in Deutschland nur der Vergangenheit genutzt worden sind, aber heute von keinem deutschen Kabelnetzbetreiber mehr genutzt werden, sind eckig eingeklammert (auch diese werden in der Schweiz tw. genutzt).

Hinweis: in den Spalten zur Nutzung steht A: für analog und D: für digital.

Rundfunk Band I

Band I
Kanal Analog Digital Nutzung
2 48,25 MHz (50,50±3,50 MHz) A [27]
3 55,25 MHz (57,50±3,50 MHz) A [27]
4 62,25 MHz (64,50±3,50 MHz) A [27]
Band I
Kanal Analog Digital Nutzung
D73 nur digital 73±4 MHz D [27]
D81 nur digital 81±4 MHz D [28]

– Die Kanäle 2 bis 4 werden nur in den nicht ausgebauten Kabelnetzen und nur analog als TV-Kanäle genutzt. In ausgebauten Kabelnetzen dienen sie i.d.R. als Rückkanal für den Internetzugang per Kabelmodem.

– Die Kanäle D73 und D81 werden nur bei den nicht ausgebauten Netzen der Kabel Deutschland GmbH genutzt. Sie sind keine wirklich registrierten Kabelkanäle, sondern nur eine Notregelung, um flächendeckend das gleiche Angebot bieten zu können. In den Ausbaugebieten ist das, was sonst auf D73 ist, auf Kanal 27 im UHF-Band. Derzeit wird der Kanal D81 von Kabel Deutschland nicht verwendet.

– In St. Pölten nutzte der terrestrische ORF-Sender die Frequenz des Kanals 2 plus 1,5MHz Versatz, also 49,75MHz

Der anschließende Frequenzbereich VHF II (87,50 MHz–108,00 MHz) ist für UKW-Radio reserviert.

Unterer Sonderkanalbereich (Midband)

Hierbei handelt es sich um sog. Sonderkanäle.

Kanal Analog Digital Nutzung
S01 105,25 MHz 107,50±3,50 MHz (UKW-Radio)
S02 112,25 MHz [114,50±3,50 MHz] A: [29] / D: (an!)[30]
S03 119,25 MHz [121,50±3,50 MHz] A: [29] / D: (an!)[30]
S04 126,25 MHz [128,50±3,50 MHz] A: [29] / D: (an!)[30]
S05 133,25 MHz [135,50±3,50 MHz] A: [29] / D: (an!)[30]
S06 140,25 MHz (142,50±3,50 MHz) A: [31]
S07 147,25 MHz (149,50±3,50 MHz) A: [31]
S08 154,25 MHz (156,50±3,50 MHz) A: [31]
S09 161,25 MHz (163,50±3,50 MHz) A: [31]
S10 168,25 MHz (170,50±3,50 MHz) A: [31]
Kanal Analog Digital Nutzung
D113 nur digital 113±4 MHz
D121 nur digital 121±4 MHz
D129 nur digital 129±4 MHz D: (Primacom[32], Unitymedia[33])
D137 nur digital 137±4 MHz D: (Primacom)[32]
D145 nur digital 145±4 MHz D: (Primacom)[32]
D153 nur digital 153±4 MHz D: (Primacom)[32]
D161 nur digital 161±4 MHz D:[34]
D169 nur digital 169±4 MHz D:[34]
Kanal Analog Digital Nutzung
D114 nur digital 114±4 MHz D: (an!)[35], KDG nach Kabel Offensive 2012
D122 nur digital 122±4 MHz D: (an!)[35], KDG nach Kabel Offensive 2012
D130 nur digital 130±4 MHz D: (an!,[35] KDG[31], Kabel BW[36])
D138 nur digital 138±4 MHz D: (an!)[35]
D146 nur digital 146±4 MHz D: [37]
D154 nur digital 154±4 MHz D: [37]
D162 nur digital 162±4 MHz D: [28]
D170 nur digital 170±4 MHz D: [28]

Der Sonderkanal S01 kann wegen der Überschneidung mit dem UKW-Radio-Frequenzband nicht genutzt werden.

Die Sonderkanäle S02 und S03 wurden nur selten analog genutzt und durften durch die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV) der Bundesnetzagentur ab 31. März 2009 im Bereich 112 bis 125 MHz nicht mehr analog genutzt werden.[38]; in der Schweiz werden sie analog genutzt.

Bei digitaler Belegung der Kanäle S02 und S03 wird von den QPSK-QAM-Umsetzern eine Bandbreite von 8 MHz benötigt. Die Kabelnetzbetreiber nutzen daher die Frequenzen bis zur Neuaufteilung wie folgt: S02 = 113 MHz, S03 = 121 MHz. Aufgrund der Nähe zu UKW und der Neuausrichtung des Frequenzrasters wird von einigen Kabelnetzbetreibern inzwischen anstatt S02 und S03 D114 (114 Mhz) und D122 (122 MHz) verwendet.

Die Sonderkanäle S04 und S05 werden bis zum 31. Dezember 2010 durch die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV) digitalisiert; ein analoger Betrieb im Bereich 125 MHz bis 137 MHz ist seit 1. Januar 2011 untersagt. Dadurch entfallen im analogen Kabelfernsehprogramm bei Kabel Deutschland in jedem Bundesland ein Drittes Fernsehprogramm der ARD (bspw. in Niedersachsen das Bayerische Fernsehen). Bei Unitymedia erfolgte die Umstellung erst zum 25. Januar 2011.[39] Durch die Digitalisierung von S04 und S05 richten einige Kabelanbieter, wie Kabel Deutschland, ihr Kabelraster neu aus. So liegt S04 bei Kabel Deutschland und KabelBW digital auf 130 MHz und S05 digital auf 138 MHz. In der Schweiz sind auch diese Kanäle noch analog belegt.

Da allerdings S06 noch analog auf 140 MHz genutzt wird, entfällt die digitale Nutzung von S05 bis zur weiteren Abschaltung analoger Kanäle. Somit kann durch diese Digitalisierung faktisch nur einer von zwei Kanälen genutzt werden; die restliche Kapazität wird vorerst verschenkt.

Die Sonderkanäle S06 bis S10 werden bei den großen Kabelnetzbetreibern in Deutschland derzeit nur analog genutzt.

In der Schweiz werden in den Kabelnetzen alle Sonderkanäle S02 bis S10 analog genutzt, teilweise mit einzelnen Kanälen um bis zu 1.5 MHz Versatz, um Störungen zu Lokal- oder Behördenfunk zu vermeiden.

Rundfunk Band III

Band III (7MHz)
Kanal Analog Digital Nutzung
5 175,25 MHz (177,50±3,50 MHz) A: [31]
6 182,25 MHz (184,50±3,50 MHz) A: [31]
7 189,25 MHz (191,50±3,50 MHz) A: [31]
8 196,25 MHz (198,50±3,50 MHz) A: [31]
9 203,25 MHz (205,50±3,50 MHz) A: [31]
10 210,25 MHz (212,50±3,50 MHz) A: [31]
11 217,25 MHz (219,50±3,50 MHz) A: [31]
12 224,25 MHz (226,50±3,50 MHz) A: [31]
Band III (8MHz)
Kanal Analog Digital Nutzung
D178 nur digital 178±4 MHz D: [28]
D186 nur digital 186±4 MHz
D194 nur digital 194±4 MHz
D202 nur digital 202±4 MHz
D210 nur digital 210±4 MHz
D218 nur digital 218±4 MHz
D226 nur digital 226±4 MHz

Die Kanäle 5 bis 12 werden bei den großen Kabelnetzbetreibern derzeit nur analog genutzt.

Oberer Sonderkanalbereich (Superband)

Kanal Analog Digital Nutzung
S11 231,25 MHz (233,50±3,50 MHz) A: [31]
S12 238,25 MHz (240,50±3,50 MHz) A: [31]
S13 245,25 MHz (247,50±3,50 MHz) A: [31]
S14 252,25 MHz (254,50±3,50 MHz) A: [31]
S15 259,25 MHz (261,50±3,50 MHz) A: [31]
S16 266,25 MHz (268,50±3,50 MHz) A: [31]
S17 273,25 MHz (275,50±3,50 MHz) A: [31]
S18 280,25 MHz (282,50±3,50 MHz) A: [31]
S19 287,25 MHz (289,50±3,50 MHz) A: [31]
S20 294,25 MHz (296,50±3,50 MHz) A: [31]
Kanal Analog Digital Nutzung
(D234) nur digital (234±4 MHz)
(D242) nur digital (242±4 MHz)
(D250) nur digital (250±4 MHz)
(D258) nur digital (258±4 MHz)
(D266) nur digital (266±4 MHz)
(D274) nur digital (274±4 MHz)
D282 nur digital 282±4 MHz D: [40]
D290 nur digital 290±4 MHz D: [40]
D298 nur digital 298±4 MHz D: [40]

Die Sonderkanäle S11 bis S20 werden bei den großen Kabelnetzbetreibern derzeit nur analog genutzt.

Erweiterter Sonderkanalbereich

Hyperband
Kanal Analog Digital
S21 303,25 MHz[31] 306±4 MHz
S22 311,25 MHz[31] 314±4 MHz
S23 319,25 MHz[31] 322±4 MHz
S24 327,25 MHz[41] 330±4 MHz
S25 335,25 MHz[41] 338±4 MHz
S26 343,25 MHz[42] 346±4 MHz
S27 351,25 MHz[43] 354±4 MHz
S28 359,25 MHz 362±4 MHz
S29 367,25 MHz 370±4 MHz
S30 375,25 MHz 378±4 MHz
S31 383,25 MHz 386±4 MHz
S32 391,25 MHz 394±4 MHz
S33 399,25 MHz 402±4 MHz
S34 407,25 MHz 410±4 MHz
S35 415,25 MHz[31] 418±4 MHz
S36 423,25 MHz 426±4 MHz
S37 431,25 MHz 434±4 MHz
S38 439,25 MHz 442±4 MHz
S39 447,25 MHz 450±4 MHz
S40 455,25 MHz[42] 458±4 MHz
S41 463,25 MHz 466±4 MHz
Ende des empfangbaren Bereichs
in Kabelnetzen mit Ausbaustufe 470 MHz.

Rundfunk Band IV

Band IV
Kanal Analog Digital
21 471,25 MHz[31] 474±4 MHz
22 479,25 MHz[31] 482±4 MHz
23 487,25 MHz[31] 490±4 MHz
24 495,25 MHz[41] 498±4 MHz
25 503,25 MHz[31] 506±4 MHz
26 511,25 MHz[31] 514±4 MHz
Ende des empfangbaren Bereichs
in Kabelnetzen mit Ausbaustufe 510 MHz.
27 519,25 MHz[41] 522±4 MHz
28 527,25 MHz[41] 530±4 MHz
29 535,25 MHz[41] 538±4 MHz
30 543,25 MHz[35] 546±4 MHz
31 551,25 MHz[35] 554±4 MHz
32 559,25 MHz[35] 562±4 MHz
33 567,25 MHz[35] 570±4 MHz
34 575,25 MHz[35] 578±4 MHz
35 583,25 MHz[35] 586±4 MHz
36 591,25 MHz[35] 594±4 MHz
37 599,25 MHz[35] 602±4 MHz
Ende des empfangbaren Bereichs
in Kabelnetzen mit Ausbaustufe 600 MHz.

Rundfunk Band V

Band V
Kanal Analog Digital
38 607,25 MHz 610±4 MHz
39 615,25 MHz 618±4 MHz
40 623,25 MHz 626±4 MHz
41 631,25 MHz 634±4 MHz
42 639,25 MHz 642±4 MHz
43 647,25 MHz 650±4 MHz
44 655,25 MHz 658±4 MHz
45 663,25 MHz 666±4 MHz
46 671,25 MHz 674±4 MHz
47 679,25 MHz[42] 682±4 MHz
48 687,25 MHz[42] 690±4 MHz
49 695,25 MHz[35] 698±4 MHz
50 703,25 MHz[35] 706±4 MHz
51 711,25 MHz[35] 714±4 MHz
52 719,25 MHz[35] 722±4 MHz
53 727,25 MHz[35] 730±4 MHz
54 735,25 MHz[30] 738±4 MHz
55 743,25 MHz[30] 746±4 MHz
56 751,25 MHz[30] 754±4 MHz
57 759,25 MHz 762±4 MHz
58 767,25 MHz 770±4 MHz
59 775,25 MHz 778±4 MHz
60 783,25 MHz 786±4 MHz
61 791,25 MHz 794±4 MHz
62 799,25 MHz 802±4 MHz
63 807,25 MHz 810±4 MHz
64 815,25 MHz 818±4 MHz
65 823,25 MHz 826±4 MHz
66 831,25 MHz 834±4 MHz
67 839,25 MHz 842±4 MHz
68 847,25 MHz 850±4 MHz
69 855,25 MHz[43] 858±4 MHz

Übertragung von Fernsehsignalen über Ethernet

Cable TV Fiber Optic (CATV FO) ist eine Glasfaser-Lösung für die Übertragung von digitalen Fernsehsignalen über Ethernet/LAN (Local Area Network). Dieses Verfahren zählt zu den internetbasierten (IP) Übertragungsverfahren, die unabhängig vom klassischen Kabelfernsehen existieren können. Mit diesem System können die Signale im Glasfasernetz ohne zusätzliche Verstärker über längere Strecken übertragen werden und so weitläufige Regionen digital erschlossen werden, um sie nach einer Umsetzung mit Kabelfernsehen und anderen Medien zu versorgen.

Einsatzgebiete sind Gebäudekomplexe und größere Unternehmensstandorte mit strukturierter Verkabelung; beispielsweise Firmen- und Gewerbeparks, Freizeitanlagen, Hotels, Logistikzentren, Raffinerien, Häfen, Bahnhöfe oder moderne Wohnanlagen. Mit einzelnen Produkten können TV-Signale über Distanzen bis 2000 Meter und an bis zu 64 Empfänger verteilt werden (FTTH). Die Multimedialösung ist in der strukturierten Gebäudeverkabelung (strukturierte Verkabelung) als Campus-, Gebäude- sowie Etagenverteiler einsetzbar und kann in bestehende Netzwerke integriert werden.

Diese Technik ist für alle digitalen Übertragungsverfahren, besonders jedoch für IP-TV und Webradio geeignet. Zusätzlich lässt sie sich auch für DVB-C und nach einer Digitalisierung auch für analoge Radio- und Fernsehsignale einsetzen. Damit jedoch auch klassische Radio- und TV-Empfänger, die ihre Signale mittels einer Antennendose erhalten und nur über DVB-C oder analog Kabelfernsehen empfangen werden können, versorgt werden können, sind in der Kopfstelle Umsetzer für die Signale von Cable TV Fiber Optic auf die konventionellen Systeme erforderlich. Aufgrund der möglichen hohen digitalen Übertragungsqualität kann diese Übertragungstechnik zur Zuführung von Signalen in die Kopfstelle des Kabelnetzanbieters verwendet werden.

Eine weitere neue Möglichkeit ist die Sat-over-IP-Technik zur Übertragung und Verteilung von DVB-S und auch von DVB-C-Fernsehsignalen als IP-Datenstrom. Auch mit Hilfe von Smart-TVs und HDMI-Sticks stehen heute weitere internetbasierende Emfangsmöglichkeiten zur Verfügung.

Siehe auch

Literatur

  • Christoph Engel: Kabelfernsehen. Nomos, Baden-Baden 1996, ISBN 3-7890-4432-6. (= Wirtschaftsrecht der internationalen Telekommunikation; Vol. 29)
  • Erwin Faul, Michael Jäckel (Hrsg.): Kabelfernsehen in Deutschland. Pilotprojekte, Programmvermehrung, private Konkurrenz. Ergebnisse und Perspektiven. R. Fischer, München 1991, ISBN 3-88927-082-4. (= Reihe Medien-Skripten; Bd. 11)
  • Harald H. Zimmermann: Kabelfernsehen. Eine Einführung. Universität, Saarbrücken 1984. (http://scidok.sulb.uni-saarland.de/volltexte/2007/808/ (Digitalisat)]

Einzelnachweise

  1. Heise.de: Kabel Deutschland akzeptiert nicht mehr alle dBoxen
  2. bmwi.de: „1.1 Kabel: Die Marktbeteiligten sollen gemeinsam ein Übergangsszenario erarbeiten, welches unter Berücksichtigung des bisherigen Zeitziels 2010 ein sukzessives Auslaufen analoger Übertragung ermöglicht und dabei Handel, Verbraucherverbände und Wohnungswirtschaft einbeziehen. (…) Kabel 3.1: Der Übergangsprozess von der analogen zur digitalen Übertragung hatte in Breitbandkabelnetzen im Jahr 2000 bereits begonnen. Die Initiative Digitaler Rundfunk ging damals davon aus, dass dieser Prozess im Wesentlichen marktgetrieben verlaufen könne. (…) Die IDR nahm an, dass die analoge Übertragung durchaus vor dem Jahr 2010 auslaufen könne.“
  3. alm.de: „Die Pläne einzelner Kabelnetzbetreiber, im Zuge der Digitalisierung analoge Kabelkanäle ‚abzuschmelzen‘ (…) In einer Gesprächsrunde von Landesmedienanstalten und Kabelnetzbetreibern im Juni 2006 wurde ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen verabredet, das insbesondere der Transparenz und einer fairen Lastenverteilung in dieser vorübergehenden Engpasssituation verpflichtet sein soll; die Erprobung eines sog. ‚harten Umstiegs‘ in einigen ausgesuchten räumlichen Bereichen ist Bestandteil der Übereinkunft.“
  4. Hintergründe zur Modernisierung der Kabelnetze
  5. Christoph H. Hochstätter in ZDNet.de: Highspeed-Internet im Kabel: 200 MBit/s mit EuroDocsis 3.0 vom 28. Oktober 2009.
  6. Teltarif.de: Das TV-Kabel ist eine Alternative zum Breitband-Internet mit DSL (abgerufen am 3. November 2010)
  7. Teltarif.de: Das schnelle Internet kommt jetzt nach Bremen, Kiel und Magdeburg vom 30. Oktober 2010.
  8. Digitales Antennenradio (DAB+) stört analogen TV-Kabelempfang, Meldung aus der letzten Julihälfte 2011 auf der Internetpräsenz von Kabel Deutschland, abgerufen am 28. August 2011.
  9. Gerhard Goebel: „Das Fernsehen in Deutschland bis zum Jahre 1945“. Archiv für das Post- und Fernmeldewesen Nr. 5, August 1953, S. 338–340.
  10. Lit.: Unsere Medien – Unsere Republik. Mediengeschichte als Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. 11 Hefte, hrsg. vom Adolf Grimme Institut. Heft 8: „1984: Die formierten Medien“. Marl 1991, S. 25–27.
  11. Telekom darf Netz behalten. In: Die Welt vom 4. März 1997.
  12. Die Zeit 23/1998: „Der Digitalpakt zwischen Kirch und Bertelsmann – Europas spektakulärster Fall“
  13. Golem.de Februar 2000: Telekom verkauft Kabelnetz in NRW
  14. Teltarif März 2003: Deutsche Telekom schließt Verkauf restlicher Kabelnetze ab
  15. Die Presse-Onlineportal: Fernsehempfang: Sat-TV: Österreich ist Erster — 55,3 Prozent sehen via Satellit fern, 36,5 via Kabel vom 2. April 2008.
  16. ASAK - Unternehmenschronik, asak.at
  17. Unsere GGA Dietach - Die technische Entwicklung, gga.at
  18. Schon bald: TV durch das Kabel. In: BF. Die Zeitung für das Burgenland. Nr.9/1980 (L. Jahrgang), 27. Februar 1980, S. 5,
    Die Abkürzung AZ ist obsolet; bitte verwende Vorlage:Arbeiterzeitung.
  19. Das Kabelfernsehen in Österreich mit Schwerpunkt für Wien, 6/2008-3/2010, scheida.at
  20. LIWEST - Unternehmenschronik, liwest.at
  21. Kabel - TV und Internet, weng.at
  22. Unternehmen, ktve.at
  23. Swisscable.ch: Swisscable – Genau die richtige Verbindung
  24. Swisscable.ch: Swisscable – Genau die richtige Verbindung
  25. BFS: Medienindikatoren Internet: Hochgeschwindigkeitsinternet
  26. Swisscable.ch: Swisscable – Genau die richtige Verbindung
  27. a b c d [1]
  28. a b c d PDF bei www.niederwuerschnitz.info
  29. a b c d PDF bei www.etisch.at
  30. a b c d e f g (veraltet) (PDF; 932 kB)
  31. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag [2]
  32. a b c d PDF bei www.primacom.de
  33. [3]
  34. a b PDF bei www.rftkabel.de
  35. a b c d e f g h i j k l m n o p q PDF bei www.an.de
  36. Pro Sieben HDTV Sender ab Montag bei Kabel BW
  37. a b PDF bei www.siedlung.de
  38. Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden (SchuTSEV). Abgerufen am 23. September 2012.
  39. http://www.satundkabel.de/index.php/nachrichtenueberblick/fernsehen/77923-auch-unitymedia-fummelt-an-analoger-kabelbelegung-der-tv-programme
  40. a b c PDF bei www.tv-bleicherode-gmbh.de
  41. a b c d e f [4]
  42. a b c d (veraltet) (PDF; 506 kB)
  43. a b PDF bei www.netcologne.de