Kontrolleinheit Verkehrswege
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Mobile Kontrollgruppen (MKG) führen nach dem Wegfall der Kontrollen an den Grenzen zu den Schengener Vertragsstaaten entsprechende Kontrollen im Hinterland durch und nehmen in Bezirken mit Drittlandsgrenze neben der Grenzkontrolle eine zusätzliche Filterfunktion bei der Schmuggelbekämpfung wahr.
Sie sind den Sachgebieten D ("Prüfungsdienste") der Hauptzollämter angegliedert.
siehe auch Bundesgrenzschutz
(Anmerkung vom 12.05.03; fux:)
Das ist nicht ganz richtig:
für die Schmuggelbekämpfung und die grenzpolizeilichen Aufgaben sind die Zollkomissariate (Grenzaufsichtsdienst: Landzoll/Wasserzoll) zuständig. Die Mobilen Kontrollgruppen haben das Recht, überall im Bundesgebiet Kontrollen durchzuführen, das heißt uneingeschränkt innerhalb 30 km von den Grenzen ins Landesinnere und darüber hinaus wenn Grund zur Annahme besteht, dass Waren mitgeführt werden, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen. Außerdem obliegt es den MKGen bei Fahrzeugen mit Dieselantrieb zu prüfen, ob steuerbegünstigtes Heizöl als Kraftstoff mitgeführt oder verwendet wird. Einsätze werden mit den Länderpolizeien, dem Bundesgrenzschutz, der BillBZ (Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch die Zollverwaltung) im Verbund mit den Arbeitsämtern, anderen Zolldienststellen (insbesondere der Zollfahndung), dem Bundesamt für Güterfernverkehr und anderen zuständigen Überwachungsbehörden der Länder abgestimmt. Die Beamten der MKG'en sind ebenso wie Zollfahndungsbeamte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.