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Vikar

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Der Begriff Vikar leitet sich vom lateinischen vicarius ab und bedeutet Statthalter, Stellvertreter.

Evangelische Kirche

In der evangelischen Kirche bezieht sich der Begriff dabei ausschließlich auf Theologinnen und Theologen in der praktischen Ausbildung nach dem 1. Theologischen Examen. Diese praktische Ausbildung wird mit dem 2. Theologischen Examen abgeschlossen und ist damit Voraussetzung zur Ordination in den Pfarrdienst. Das evangelische Vikariat (siehe zur Begriffsklärung auch Vikariat)) entspricht damit als Ausbildungsphase dem Referendariat bei Juristen oder Pädagogen bzw. dem Praktischen Jahr bei Medizinern.

Römisch-katholische Kirche

In der römisch-katholischen Kirche bezeichnet der Begriff Vikar einen Priester, der einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt. Im deutschen Sprachraum ist hierfür meistens der Begriff Kaplan üblich.

Den Stellvertreter eines Bischofs nennt man Generalvikar oder Bischofsvikar. Der Papst versteht sich seit Leo I. als Vicarius Christi (Latein für: Stellvertreter Christi).

Als Assistent und Vertreter eines Domkapitulars ist ein Domvikar Mitglied eines erweiterten Domkapitels an Bischofskirchen, also Domen, Kathedralen oder auch Stiftskirchen.

Anglikanische Kirche Der Begriff Vicar bezeichnet in der anglikanischen Kirche in England und Wales einen Gemeindepfarrer. Zur näheren Darstellung siehe anglikanischen Vikars.

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