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Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute

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Die Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute regelt detailliert, welche Voraussetzungen Kreditinstitute erfüllen müssen, um Handelsgeschäfte betreiben zu dürfen. Sie wurde am 23. Oktober 1995 vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred), der Vorläuferorganisation des BaFin, veröffentlicht. Mit ihr werden die Richtlinie für das Risikomangement im Zusammenhang mit dem Handel von Derivativgeschäft umgesetzt, die der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vom Juli 1994 forderten.

Die Verlautbarung gehört zu den songenannten „Mindestanforderungen“, die ein Instrument der Bankenaufsicht zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Organisation des Geschäftsbetriebs in Teilbereichen der Kreditinstitute ist. Mindestanforderungen wurden vom BaKred das erste Mal 1975 nach der Insolvenz der Herstatt-Bank in Folge von Devisenspekulationen veröffentlicht. Die nächste erschien im Jahre 1980.

Die Verlautbarung regelt unter anderem die funktionale und organisatorische Trennung von Handel (Finanzmanagement), Abwicklung (Finanzmanagement), Risikocontrolling - in der Verlautbarung Überwachung genannt - und Rechnungswesen. Sie legt außerdem ausführlich fest, welche Informationen über Risikopositionen der Geschäftsleitung arbeitstäglich zur Verfügung gestellt werden müssen.