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Gemeinde (Begriffsklärung)

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dk:Kommune Der Begriff Gemeinde (von althochdeutsch gimeinida) bezeichnet ein gesellschaftliches Gebilde.

  1. die unterste Verwaltungseinheit (Gebietskörperschaft) eines Staates,
  2. die Einwohner einer Gemeinde (die Gemeinde beteiligte sich an der Wahl)
  3. die unterste Verwaltungseinheit einer Religionsgemeinschaft
  4. die Mitglieder einer Religionsgemeinschaft (die Gemeinde spendete), siehe auch Gemeindeglied
  5. die Besucher eines Gottesdienstes (die Gemeinde sang)
  6. die Anhängerschaft eines Künstlers (Gemeinde des Dichters)
  7. in der Schweiz die Versammlung aller Stimmfähigen

Ursprünglich gab es keine Unterscheidung zwischen nichtreligiöser und religiöser Gemeinde, da die Zugehörigkeit der Einwohnerschaft zu Heimatort und Religion identisch war. Die im Englischen entstandene Differenzierung zwischen community und parish findet sich im Deutschen nicht wieder.

siehe auch: Kommune, Gebietskörperschaft