Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Benutzersperrung Alkim Y
Sperrdauer vs. Verfahrensdauer
Kurze Verständnisfrage: "Wie stellst du Alkim Y dir eine konkrete Abarbeitung der Anfrage vor, da normalerweise eine Bearbeitungszeit vom Schiedsgericht ca. 4 Wochen dauert. Ich sehe nicht, dass die Anfrage so schnell bearbeitet werden wird, dass eine vorzeitige Entsperrung von einer 4 Tage Sperre erfolgreich sein kann? Also: Verfahrensdauer vs. Sperrlänge.(nicht signierter Beitrag von Alberto568 (Diskussion | Beiträge) 17:16, 1. Okt. 2013 (CEST))
- hallo unsignierter fragesteller: auf die bearbeitungsdauer habe ich keinen einfluss. ansonsten habe ich auf der vorderseite genau formuliert was ich beantrage. grüße --a.y. (Diskussion) 17:19, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Die Sperre dauert noch bis Freitag, 09:46 Uhr, also gerade noch ganze zwei Tage und einen halben obendrauf. Dir ist wie jedem anderen hier sehr wohl bewußt, daß dieses Verfahren bis dahin gar nicht abgeschlossen sein kann und die Sperre mithin gar nicht mehr aufgehoben wird bzw. sie ist es ja für dieses Verfahren nun. Schön für dich, daß du die Sperrzeit dadurch überbrücken kannst, das ganze noch einmal von vorne durchzukauen. --Sakra (Diskussion) 18:57, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Feststellen, dass eine Sperre nicht korrekt war, ist auch nach deren Ablauf möglich. Viel Beschäftigung ist es trotzdem. --δ1 19:16, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Um festzustellen, ob eine Sperre korrekt war oder nicht, ist die Sperrprüfung zuständig. Das SG ist ausdrücklich nicht Sperrprüfung 2.0. Für das SG gilt außerdem:
- Für bloße Feststellungsanträge ist das Schiedsgericht nicht zuständig. Bei der Anrufung des Schiedsgerichts sollte ein aktueller Konflikt vorliegen, der zu schlichten bzw. zu entscheiden ist.[1]
- Um nachträglich festzustellen, dass eine Sperre nicht korrekt war, ist also das SG ausdrücklich nicht zuständig. Aber die Sperre wird wahrscheinlich schon abgelaufen sein, bevor überhaupt eine Entscheidung über die Annahme des Falls getroffen ist. --Sakra (Diskussion) 19:25, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Um festzustellen, ob eine Sperre korrekt war oder nicht, ist die Sperrprüfung zuständig. Das SG ist ausdrücklich nicht Sperrprüfung 2.0. Für das SG gilt außerdem:
- Überredet. Dann sehe ich keinen Sinn in der Fortführung der Anfrage. Das Schiedsgericht wäre sicherlich gut beraten, sie nicht anzunehmen, wenn nicht noch ein wirklich zu lösender Konflikt auftritt. Wobei ich in Fällen dieser Konstellation nie wirklich an eine wahre mögliche Konfliktlösung glaube. --δ1 19:33, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Von der zeitlichen Problematik abgesehen trifft ohnehin keiner der vier Punkte zu, für die das SG zuständig ist. Das ist auch gut so, sonst würde jeder, der sich bei der SP ungerecht behandelt fühlt, zum SG laufen. --Sakra (Diskussion) 19:47, 1. Okt. 2013 (CEST)
- hallo Sakra, du bist schon der sperrprüfung und an anderen stellen durch wenig qualifzierte beiträge und allgemeinen senf gegen mich aufgefallen. ich denke du kannst dem schiedsgericht überlassen über was es entscheidet und was es annimmmt. und ob es den antrag annimmt. vielleicht liest du einmal hier nach oder wendest einfach dein interesse von mir ab. selbstverständlich können benutzersperren und auch das ergebnis von abgeschlossenen sperrprüfungen einer prüfung durch das sg unterzogen werden. grüße --a.y. (Diskussion) 19:56, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Wie so oft verlinkst du auf eine Stelle, die deine damit verbundene Aussage überhaupt nicht stützt. Aber gut, wir werden auf der Vorderseite sehen, ob der Fall angenommen wird oder nicht. --Sakra (Diskussion) 21:14, 1. Okt. 2013 (CEST)
- hallo Sakra, du bist schon der sperrprüfung und an anderen stellen durch wenig qualifzierte beiträge und allgemeinen senf gegen mich aufgefallen. ich denke du kannst dem schiedsgericht überlassen über was es entscheidet und was es annimmmt. und ob es den antrag annimmt. vielleicht liest du einmal hier nach oder wendest einfach dein interesse von mir ab. selbstverständlich können benutzersperren und auch das ergebnis von abgeschlossenen sperrprüfungen einer prüfung durch das sg unterzogen werden. grüße --a.y. (Diskussion) 19:56, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Von der zeitlichen Problematik abgesehen trifft ohnehin keiner der vier Punkte zu, für die das SG zuständig ist. Das ist auch gut so, sonst würde jeder, der sich bei der SP ungerecht behandelt fühlt, zum SG laufen. --Sakra (Diskussion) 19:47, 1. Okt. 2013 (CEST)
Ansätze zur Konfliktlösung?
Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“ – das Schiedsgericht soll erst dann aktiv werden, wenn alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert sind. Fanden Ansätze statt? --178.190.73.105 17:30, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Sperrprüfung. Das reicht nach den Regularien (theoretisch könnte man noch einen VA verlangen … aber den kann man sich auch entspannt sparen). --Henriette (Diskussion) 17:40, 1. Okt. 2013 (CEST)
- hallo ip 178.190.73.105, ich halte es aus aus bekannten gründen für sehr angebracht sich bei solchen beiträgen anzumelden. als einzig erkennbaren beitrag zum projekt in einer sg-anfrage zu diskutieren macht keinen guten eindruck. wenn es interessiert: ich hatte den sperrenden admin Pittimann auf meiner disk.-seite gebeten, die sperre aufzuheben und sich zu entschuldigen. ohne reaktion. kurzform des vorgangs: ip-adresse ohne mitarbeit stalkt mit zuordnung eines falschens namens. nach einem muster vieler gesperrter socken. dieser name wird auch in rechtsextremen foren und weblogs wie politically incorrect meinem de.wiki konto zugeordnet. ich antworte der ip-adresse mit „vollhonk“, Pittimann meint mich aus pädagogischen gründen und hinweis darauf, so wörtlich, ich würde kpa „mit füßen treten“ einen monat sperren zu müssen. grüße --a.y. (Diskussion) 18:05, 1. Okt. 2013 (CEST)
Befangenheit
Wenn da noch mehr IPs mit Hiobsbotschaften herumhantieren (sie sind an sich nicht beteiligt), wird es bunt. Abgesehen davon, dass die Frage der Befangenheit entweder durch den SR selber oder durch den Antragsteller aufgeworfen werden sollte. -jkb- 18:07, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Das ist korrekt, deshalb habe ich es vorne auch entfernt. Es haben ja nun alle mitbekommen, dass TAM die Laudatio schrieb. --Hosse Talk 18:11, 1. Okt. 2013 (CEST) PS: Andere Beteiligte können imho auch einen Befangenheitsantrag stellen...
Übertrag von Anfragevorderseite
Der Benutzer:Mautpreller ist als Beteiligter eingetragen. Inwiefern ist er ein Beteiligter? Zumindest lt. Logbuch von FT/AY trat er im gegenständlichen Fall nicht in Erscheinung, jedoch mal als Entsperrer von FT/AY: [2]. – Bwag, eine Socke von Arcy lt. den DE-WP-Spionageprogrammen, die im Hintergrund laufen 20:45, 1. Okt. 2013 (CEST)
- In der Sperrprüfung gab es bestimmt acht Beiträge von Mautpreller, wurde von Alkim auch explizit aus diesem Grund hier eingetragen: [3]. Das gehört nicht hierher, sondern auf die Diskussionsseite, wir sind beide nicht beteiligt. Ein Schiedsrichter bitte verschieben. --δ1 20:51, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Nun, andere haben sich auch auf der SP geäußert, die müssten dann ja alle als Beteiligte geführt werden - nach Deiner Logik, oder? – Bwag, eine Socke von Arcy lt. den DE-WP-Spionageprogrammen, die im Hintergrund laufen 21:15, 1. Okt. 2013 (CEST)
(Übertrag Ende) --Alraunenstern۞ 21:06, 1. Okt. 2013 (CEST)
OK, ich nehme zur Kenntnis, dass die Beteiligungsfrage ins Hinterzimmer verschoben wurde. – Bwag, eine Socke von Arcy lt. den DE-WP-Spionageprogrammen, die im Hintergrund laufen 21:15, 1. Okt. 2013 (CEST)
Ab wie vielen Beiträgen in der Sperrprüfung ist man denn Beteiligter? Hab so drei oder vier, glaube ich. Muß ich mehr als Mautpreller aufweisen? Oder zählt da eher, ob man AY wohlgesonnen ist oder nicht? --Sakra (Diskussion) 21:34, 1. Okt. 2013 (CEST)
- hallo Sakra & Bwag im duett, als antragsteller trage ich die beteiligten ein. grüße --a.y. (Diskussion) 21:43, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Danke für den Link: Wer sich für beteiligt hält, kann sich selbst als Beteiligter eintragen. :o) --Sakra (Diskussion) 21:47, 1. Okt. 2013 (CEST)
- hallo Sakra, das haben aber weder du noch bwag getan. und wenn, würde es höchstens bwag zustehen, da dieser die vm-meldung wegen meiner deutlichen antwort „Vollhonk“ an einen ip-stalker abgesetzt hat. grüße --a.y. (Diskussion) 21:58, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Danke für den Link: Wer sich für beteiligt hält, kann sich selbst als Beteiligter eintragen. :o) --Sakra (Diskussion) 21:47, 1. Okt. 2013 (CEST)
- FT/AY, jedem steht es zu. Sogar einem Hounding-Sockenpuppenspielers. Mehr diesebezüglich auf meiner Benutzerdiskussionsseite (erstes Kapitel). – Bwag, eine Socke von Arcy lt. den DE-WP-Spionageprogrammen, die im Hintergrund laufen 22:04, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Ich habe mich an der Sperrprüfung zweifellos beteiligt, wie der von dir eingetragene Benutzer:Mautpreller auch. Und die Sperrprüfung ist hier gegenständlich. Zudem gilt grundsätzlich: Wer sich für beteiligt hält, kann sich selbst als Beteiligter eintragen. (siehe die von dir verlinkte Richtlinie). Solltest du Benutzer:Mautpreller und dessen Zitat austragen, werde ich mich aus der Vorderseite ebenfalls zurückziehen. --Sakra (Diskussion) 22:01, 1. Okt. 2013 (CEST)
Ausschluß von IP-Kommentaren
Aktuell dürfen auf dieser Diskussionsseite IPs keine Kommentare einstellen: [4]. Soll das sozusagen ein Verfahren unter Blaublütigen werden, weil nur Altgediente hier Kommentare schreiben dürfen? – Bwag, eine Socke von Arcy lt. den DE-WP-Spionageprogrammen, die im Hintergrund laufen 22:14, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Konkreter Anlassfall für diese Entscheidung war soweit ich das sehe diese Änderung eines neu angemeldeten Benutzers. Da sich in der Vergangenheit bereits gezeigt hat, dass Seiten, auf denen Alkim Y beteiligt oder gar Gegenstand der Beratungen ist, tendenziell vermehrt solche unqualifizierten und herabwürdigenden Kommentare (siehe ZQ der verlinkten Änderung) durch unangemeldete oder kürzlich neu angemeldete Benutzer aufweisen, wurde die entsprechende Konsequenz daraus gezogen. Die Diskussionsseite dieser Anfrage ist nicht dafür gedacht, allgemeine Betrachtungen zum Thema oder zum Benutzer – und schon garnicht persönliche Angriffe gegen selbigen – zu verbreiten. Lg, Plani (Diskussion) 22:30, 1. Okt. 2013 (CEST)
- Das Verhalten des FT/AY-Stalkers ist untragbar, und es ist in meinen Augen deshalb völlig ok, Seiten wie diese hier halbzusperren. --Sakra (Diskussion) 22:34, 1. Okt. 2013 (CEST)
AP als notwendige Voraussetzung für dieses Verfahren
Ich rede dem SG nur sehr ungern ins Handwerk hinein, aber eine Ablehungsbegründung a la „die Instanz AP wurde noch nicht durchlaufen” erscheint mir widersinnig. Die SPP diente doch schon zur Überprüfung der Sperre und damit des Admin-Handelns. Selbiges (= Admin-Handeln) wurde offenbar für nicht korrekt befunden und daher die Sperrdauer reduziert. Es kommt aber noch besser: Wenn Alkim jetzt ein AP aufmachte, dann würde er postwendend (und nicht mal zu unrecht!) darauf hingewiesen, daß Admin-Handeln und damit die Sperre ja bereits auf der SPP geprüft und für partiell falsch befunden wurden. Vermutlich würde man sogar darauf hinweisen, daß eine sozusagen nachträgliche Sanktionierung des Admins gar nicht nötig sei, denn seine Entscheidung sei ja im Zuge der SPP aufgehoben worden. Seid ihr Schiedsrichter euch wirklich ganz sicher, daß ihr Alkim auf so einen halbwegs bizarren Marsch durch die Instanzen schicken wollt? --Henriette (Diskussion) 00:01, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Irgendjemand sollte einfach die alten SG-Protokolle (intern) nachlesen (obwohl damals selber present), wo dieses schon besprochen wurde. Mit einem eindeutigen Ergebnis. Gruß -jkb- 00:19, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Äh … sorry, aber diese Antwort verstehe ich nicht … Was wurde besprochen? Alkims Antrag nicht, oder? --Henriette (Diskussion) 00:44, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Nein, mein Gott, 2011/2012... (so 'ne Voraussicht hat auch das SG nicht) :-) - AP als Voraussetzung. -jkb- 00:47, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Menno, sorry! :)) Kann ich doch nicht wissen was Du meintest und vor allem mit „obwohl damals selber present” meinst: Ich überlege schon die ganze Zeit verzweifelt, ob während meiner SG-Zeit irgendwas Grundlegendes in der Richtung beschlossen wurde und ob ich Siebkopp das nur vergessen habe! :)) Ok. Fall „Henriette kapiert nüscht” ist damit schon mal geklärt. Danke :)) --Henriette (Diskussion) 00:57, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Die Lösungsvorschläge von Alkim zeigen eindeutig, dass er Pittimann einen missbräuchlichen Einsatz der Adminrechte vorwirft. Sonst sehe ich nur noch, dass er möchte, dass seine Sperre verkürzt wird. Das erste ist ein Fall fürs AP, das zweite ist eine SP 2.0, oder wenn die Sperre abgelaufen ist (was ziemlich sicher passiert, falls der Fall angenommen wird), ein Feststellungsantrag. Also kann hier mMn. nicht von Letztinstanzlichkeit gesprochen werden. --Hosse Talk 08:36, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Über eine Letztinstanzlichkeit spricht nicht Alkim Y, darüber spricht das SG in seinen diversen Schriftstücken zur Selbstverständnis usw., es steht auch in einigen SG-MBs. Alkim Y zitiert nur und beruft sich darauf. Gruß -jkb- 08:43, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Ja, das hatte ich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit dem letzten Satz, dass wir erst dann aktiv werden sollten, wenn die anderen Konfliktlösungsmechanismen ausgeschöpft sind. Nicht damit sagen wollte ich, dass Alkim das angemerkt hätte. --Hosse Talk 09:27, 2. Okt. 2013 (CEST)
- es gibt doch eine reihe von fällen, bei denen das sg anfragen bezüglich benutzersperren angnommen hat. ohne dass zuvor ein WP:AP eröffnet wurde. wp:ap wird durch admins bearbeitet. ich möchte den fall (unverhältnismäßigkeit der sperre unter berücksichtigung der konkreten umstände des einzelfalls) eben nicht durch admins sondern neutral durch das sg prüfen lassen. grüße --a.y. (Diskussion) 09:31, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Ja, das hatte ich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit dem letzten Satz, dass wir erst dann aktiv werden sollten, wenn die anderen Konfliktlösungsmechanismen ausgeschöpft sind. Nicht damit sagen wollte ich, dass Alkim das angemerkt hätte. --Hosse Talk 09:27, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Über eine Letztinstanzlichkeit spricht nicht Alkim Y, darüber spricht das SG in seinen diversen Schriftstücken zur Selbstverständnis usw., es steht auch in einigen SG-MBs. Alkim Y zitiert nur und beruft sich darauf. Gruß -jkb- 08:43, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Wobei man die angenommene Letztinstanzlichkeit des SG ohnehin nachfragen sollte. In vielen Fällen würde zu den "anderen Konfliktlösungsmechanismen" auch BSV bzw. MB gehören, und da würde es enden, sprich das SG könnte man gar nicht mehr anrufen, da die letzte Instanz hier beim BSV/MB liegt (andersrum gesagt: das SG wäre arbeitslos). -jkb- 09:37, 2. Okt. 2013 (CEST)
- falls das schiedsgericht die annahme des falls ablehnen sollte werde ich kein adminproblem gegen Pittimann eröffnen sondern mich mit einer wiederwahlstimme begnügen. admins durch ein ap-problem weiter mit dem fall zu belasten wäre eine zumutung für alle beteiligten. mir geht es um die feststellung, dass auch vier tage sperre für das von mir gegenüber der ip-adresse verwendete wort „vollhonk“ unter berücksichtung der stalkereien der ip-adresse unverhältnismäßig sind. --a.y. (Diskussion) 09:46, 2. Okt. 2013 (CEST)
- @Alkim Y. Das wäre ein nachträglicher Feststellungsantrag, und in diesem Fall ist das SG nicht zuständig. Bitte lies auch mal diesen Satz "Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“ – das Schiedsgericht soll erst dann aktiv werden, wenn alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert sind." --
Nicola - Ming Klaaf 09:52, 2. Okt. 2013 (CEST)
- @Alkim Y. Das wäre ein nachträglicher Feststellungsantrag, und in diesem Fall ist das SG nicht zuständig. Bitte lies auch mal diesen Satz "Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“ – das Schiedsgericht soll erst dann aktiv werden, wenn alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert sind." --
- falls das schiedsgericht die annahme des falls ablehnen sollte werde ich kein adminproblem gegen Pittimann eröffnen sondern mich mit einer wiederwahlstimme begnügen. admins durch ein ap-problem weiter mit dem fall zu belasten wäre eine zumutung für alle beteiligten. mir geht es um die feststellung, dass auch vier tage sperre für das von mir gegenüber der ip-adresse verwendete wort „vollhonk“ unter berücksichtung der stalkereien der ip-adresse unverhältnismäßig sind. --a.y. (Diskussion) 09:46, 2. Okt. 2013 (CEST)
- In aller Regel geht es in den letztgenannten Fällen doch (fast) immer um unbeschränkte (und auch bereits per SP bestätigte) Benutzersperren, wo tatsächlich alle anderen Instanzen nicht mehr greifen. Dort macht die Eröffnung eines speziellen AP-Problems - sofern es dem Benutzer um eine weitere Mitarbeit im Projekt geht und nicht um formale Ungerechtigkeiten durch einen oder zwei Admins - tatsächlich wenig Sinn. Daß das SG hier jedoch bei Sperrungen im Tagesbereich angerufen wird, entspricht überhaupt nicht der Norm und ist - das sei frei gesagt - als Antrag (der letztlich, wie der Antragsteller hier selbst bekundet, im Grunde genommen nur der generellen Umgehung des Einflusses von gewählten Adminstratoren auf eine Entscheidung geht) - eigentlich schon an sich ein Unding. --Niedergrund (Diskussion) 09:57, 2. Okt. 2013 (CEST)
In diesem Fall gab es weder eine SP noch ein AP als vorherige Instanzen, der Fall wurde angenommen. In diesem Fall ging es um eine 6-stündige und eine 3-Tages-Sperre, zudem um allgemeine Konflikte, die hier auch dauerhaft vorliegen. Auch jener Fall wurde angenommen. --Wyndfang 12:20, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Im ersten von dir genannten Fall betrug die Sperre 3 Monate. Im vorliegenden Fall hingegen ist die Sperre schon bei oder kurz nach Annahme des Verfahrens abgelaufen, es gibt daher für das SG gar nichts mehr zu entscheiden sondern allenfalls festzustellen. Der zweite von dir genannte Fall hätte nicht angenommen werden dürfen, da stimme ich dir vollumfänglich zu. Allerdings wurde nicht über allein über eine Benutzersperre bzw. die nachfolgende Sperrprüfung, sondern über die Vorgänge in einem bestimmten Themenfeld entschieden, ist mit dem vorliegenden Fall also ebenfalls nur bedingt vergleichbar. --Sakra (Diskussion) 12:39, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Ich habe nirgendwo geschrieben, dass die Annahme eines der Fälle falsch gewesen sein soll. Also kannst du mir da auch nicht zustimmen. Dies sind Vergleichsfälle. Im ersten Fall gab es keine SP und auch kein AP, trotzdem wurde der Fall angenommen. Das belegt, dass ein AP nicht nötig ist für eine Annahme eines SG-Verfahrens zu einer noch laufenden temporären Sperre. Im zweiten Fall gab es kürzere Sperren, die während des SG-Verfahrens abliefen, trotzdem wurde das Verfahren angenommen. Es ist nicht dem Antragsteller anzurechnen, dass ein SG-Verfahren länger dauert als eine Sperre. Es wurde eine Entsperrung beantragt und keine reine Feststellung. Also kann man das Verfahren auch annehmen. --Wyndfang 17:31, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Denn die Sperre ist weiterhin aktiv und könnte auch noch vorzeitig aufgehoben werden, wenn man das Verfahren verkürzen würde. Für die Verfahrensdauer kann man den Antragsteller nicht verantwortlich machen. Wenn man hingegen ein AP zwingend vorher vorschreibt, verzögert auch dies ein nachfolgendes SG-Verfahren, wodurch wiederum die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass die Sperre tatsächlich noch verkürzt werden könnte, wenn das SG zu einem solchen Ergebnis kommen würde. Deshalb ist ein AP hier vorher nicht sinnvoll vorauszusetzen. --Wyndfang 17:36, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Ein reiner Feststellungsantrag wäre es, wenn beantragt worden wäre festzustellen, dass die bereits abgelaufene Sperre durch XY falsch gewesen sein soll. Es wurde aber beantragt, „auch die […] in der sperrprüfung verkürzte sperre von vier tagen aufzuheben“, also eine Aufhebung einer noch mehrere Tage lang andauernden Sperre. Wenn SPs auch regelmäßig länger als 4 Tage dauern würden, könnte man jede sofort eingelegte SP eines kurzfristig gesperrten Benutzers sofort ablehnen mit Verweis auf die langen Sperrprüfungsdauern und Hinweis darauf, es sei daraus schlussfolgend nur ein „reiner Feststellungsantrag“. Das ist weder Sinn einer SP noch eines SG-Verfahrens. --Wyndfang 18:01, 2. Okt. 2013 (CEST)
Ich möchte nun mal darum bitten, dass hier nur noch über den Fall diskutiert wird. Wir im Schiedsgericht sind gut unterrichtet darüber, wie es zur Sperre von Alkim Y kam. Wir haben auch die VMs und die SPP gelesen. Danke für Euer Verständnis. --Hosse Talk 18:39, 2. Okt. 2013 (CEST)
Diskutierenswerte Grundfragen. Fragt sich nunmehr, an welchem Ort.
M. E. könnte das SG einen solchen Fall schon annehmen, aber ich sehe kaum einen Sinn drin - außer vielleicht den der Aufbereitung eines Falles, um später anderweitig nach Konsequenzen zu suchen.
Meiner persönlichen Einschätzung nach wäre jede Sperre oberhalb eines Tages völlig unangemessen für das Vergehen gewesen - und das "Sperrlog" hat hierfür wenig Aussagekraft, da dort allenfalls Ausfälle gegenüber normalen WP-Kollegen oder aber vermuteten Houndern, deren Zugehörigleit zu jener Gruppe aber nicht erwiesen war, dokumentiert sind. Der Fall zeigt nun aber, wie auch andere Fälle der jüngeren Vergangenheit, daß wir uns vom Thema "Prüfung der Angemessenheit in Relation zum angegebenen Sperrgrund" weit entfernt haben. Es gab nicht wenige Diskutanten, die gar nicht erst versucht hatten, auf den Anlaß einzugehen, sondern hofften, daß die früher bei völlig anderen Anlässen geforderte Langsperre endlich mal zustande komme. Was auch heißt, daß sie überhaupt nicht (mehr) das parallele Allgemeinziel verfolgen, sicherzustellen, Benutzersperren sollten nachvollziehbar und formal in Anlaß und Begründung schlüssig sein. Was wiederum ein Anlaß sein könnte, das Instrument SP zu hinterfragen und reformieren. Indes war Jons Verkürzung auf 4 Tage absolut dem Spektrum der gefallenen Admineinschätzungen angemessen. Wir reden also von der Einschätzung von Leuten, der die Community erst einmal ein gewisses Grundvertrauen ausgesprochen hat.
Die zweite Frage - die m. E. nicht durchs SG entscheidbar wäre - ist jene, inwieweit ein erwiesener reiner Hounder "vogelfrei" wäre. Ich bin durchaus sehr dafür, daß man sich auch von übelsten Trollen nicht provozieren läßt, aber wenn das mal passieren sollte, stellt es ja durchaus ein Problem des Rechtsempfindens vieler Kollegen dar, daß jemand, der risikofrei stalkt, große Punkt- oder sogar KO-Siege einfahren könnte.
Bei einem "minderschweren" Fall wie "Vollhonk" würde ich da zu "sanktionslos" tendieren. Würde also heißen, daß ich in diesem speziellen Falle (klar erkennbarer reiner Hounder, der auch noch gegen ANON zu verstoßen sucht) da keine Sanktion verhängt hätte. Das nicht von vornherein, sondern auch in Anbetracht der Tatsache, daß zufällige Mitleser da nicht über Gebühr belästigt werden. Und alle Kollegen, denen allein die Vorstellung, sie könnten jemals einer potentiellen Sperre Alkims nicht zustimmen, selbst wenn es wegen "hat mit Rechtschreibfehler editiert" wäre, nur unter Folter möglich wäre, bäte ich darum, den Namen des "Delinquenten" durch den eines Mitwikipedianers, den sie mögen oder dem sie zumindest unbefangen gegenüber stehen, auszutauschen.
Bei der auch nunmehr immer wieder zitierten Mittelbeingelenkgeschlechtsverkehrsausübungsaufforderung an einen als wenig mutig empfundenen, unangemeldeten Benutzer mag das wieder anders aussehen - also auch dann, wenn sie exakt in der hiesigen Situation gefallen wäre (die immer wieder zitierte von gefühlt 2009 habe ich nicht genau im Kopf). Dennoch könnte man einer solchen mit einer Sperre begegnen, die als unverhältnismäßig niedrig anzusehen wäre, wäre sie gegenüber einem Mitarbeiter (ob IP oder nicht) gefallen, der nicht erwiesenermaßen ausschließlich und penetrant das Ziel verfolgt hätte, einen einzelnen Wikipedianer zu malträtieren. Beispielsweise eine Stunde.
Das wäre dann analog zu der fiktiven Bemerkung:
- >>Die Hornochsen von VW sind echt zu blöd, vernünftige Autos herzustellen! Mein verfickter Golf ist heute schon wieder nicht angesprungen!<<
Sowas wollen wir hier nicht lesen, aber es beleidigt niemanden persönlich - wenn ich davon ausgehe, daß, in der fiktiven Situation, ein Mitwikipedianer, mit dem der dies ausgesprochen Habende zuletzt in Konflikte involviert gewesen wäre, nicht zufällig und für jeden bekanntermaßen als Entwicklungsingenieur bei Volkswagen angestellt sei.
Ich glaube indes, über diese Grundfrage läßt sich ein Diskurs führen, der die je fundierte Meinungsbildung fördert, aber nie zu einem regelhaft aufschreibbaren Ergebnis käme. --Elop 12:50, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Guter Beitrag. Auch wenn ich nicht zustimme, dass eine „Mittelbeingelenk…“ in einer Zusammenfassungszeile, wo er nicht ohne Versionslöschung entfernt werden kann, nur eine Stunde Sperre ergeben soll. Völlig gleichgültig, gegenüber wem so etwas bei einem Revert in die Zusammenfassungszeile gesetzt wurde. Sonst kann man sich das Sperren auch gleich ersparen, was ja dann auch passiert ist. --Wyndfang 18:37, 2. Okt. 2013 (CEST)
Das was ich oben geschrieben habe, bitte ich auch in diesem Thread zu beachten. Obwohl ich denke, dass das hier nicht primär den Fall betrifft, lasse ich es stehen. Führt die weiteren Diskussionen dazu aber besser an anderen Stellen. Grüße --Hosse Talk 18:44, 2. Okt. 2013 (CEST)
Eine Bitte
Mir als Mitlesendem stößt es ziemlich sauer auf, dass hier und umseitig gefühlte dutzende Male die Beleidigung (und ja, ich sehe sie als eine grobe solche), die der Anlass der Sperre war, wiederholt wird. Könntet ihr bitte aufhören, ständig wieder und wieder den PA zu "zitieren"? Durch die Wiederholung wird die Beschimpfung weder freundlicher noch harmloser und führt auch nicht zur Abstumpfung - es vermittelt zumindest mir das unangenehme Gefühl, dass Bezeichnungen dieser Art für einige Menschen zum Standard-Wortschatz in öffentlichen Diskussionen (und das hier ist eine) gehören.
Diskutiert also bitte über Sinn oder Unsinn der Sperre, die Sperrlänge, die Vorgeschichte - das ist alles gut und richtig, aber bleibt bzw. werdet sachlich. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 19:15, 2. Okt. 2013 (CEST)
Ist das Folgende überhaupt bekannt? Berücksichtigt wurde es bisher nicht, aber als „themenfremd“ entfernt, warum auch immer. Dann setze ich es eben hierher, wenn es hier themenmäßig besser hinpasst. Sonst wäre es schön zu begründen, was an der folgenden Aussage „themenfremd“ sein soll oder warum man dies nicht berücksichtigen möchte. --Wyndfang 20:10, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Interessant für dieses Verfahren ist, dass sich sowohl der IP-Benutzer für die Namensspielereien als auch AY für seine Reaktion darauf entschuldigt hat. Dies sollte berücksichtigt werden. Beides diente nämlich der Deeskalation, wenn es auch beides ernst gemeint gewesen sein sollte. --Wyndfang 17:45, 2. Okt. 2013 (CEST)
Bitte um die Entfernung des Beitrags Henriette 12:08, 2. Okt. 2013
Ich bitte um die Entfernung des Beitrags Henriette 12:08, 2. Okt. 2013 hier oben. In dem Beitrag schreibt sie u.a. "...von einer ihn offenbar schon länger belästigenden IP angegangen wurde und ihm b) deswegen der Kragen geplatzt ist. In so einem Fall meine ich darf schon mal ganz grundsätzlich nachfragen, ob es geboten oder überhaupt sinnvoll ist eine maximale Sperrdauer zu verhängen...." In dem vorhin entfernten Beitrag/ä-gen habe ich dies aufgegriffen und sachgerecht präzisiert. Es gehört unzweideutig zusammen (in diesem Falle dann weg, wie das SG wohl meint). -jkb- 19:16, 2. Okt. 2013 (CEST)
- Mir ist Sinn und Zweck dieser Aufräumaktion zwar komplett unklar, aber wenns denn der Wahreitsfindung dient … Ich entferne das eben selbst. Danke für den Hinweis jkb! --Henriette (Diskussion) 19:19, 2. Okt. 2013 (CEST)
Aufräumaktion
Das Schiedsgericht kann natürlich aufräumen, soviel es will. Und ich kann meine Meinung dazu sagen: Nein, das war keineswegs themenfremd. Außer wenn das SG sich das "Thema" so eng zurechtbastelt, dass die unmittelbare Vorgeschichte nicht dazugehört. Das sollte es meines Erachtens aber nicht tun.--Mautpreller (Diskussion) 20:07, 2. Okt. 2013 (CEST)