Diskussion:Tierschutz
Neutralität
Dieser Artikel hat die notwendige Neutralität noch nicht erreicht. Das ständige Entfernen des entsprechenden Hinweises durch eine Einzelperson ändert daran inhaltlich nicht. --Hinrich 22:25, 5. Mai 2004 (CEST)
Dieser Artikel basiert im Wesentlichen auf Meyers Konversationslexikon von 1889. In den 120 Jahren seitdem hat es aber entscheidende Diskussionen und Veränderungen gegeben. Hier gilt, was im Handbuch zu lesen ist: Bei der Verwertung der Lexikontexte muß man immer im Auge behalten, daß es sich um die 4. Auflage von 1889 handelt; viele Artikel sind aus heutiger Sicht "veraltet".
Ich schlage deshalb vor, den Artikel noch einmal neu zu konzipieren; hier ein erstes "Gerüst":
Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die dem Ziel dienen, Tiere vor Leiden, Schmerzen und Schäden zu bewahren. Der Gedanke des Tierschutzes findet sich bereits im Alten Testament, er findet erstmals größere Verbreitung in der Antike, um dann in der christlich-abendländischen Kulturgeschichte über Jahrhunderte praktisch bedeutungslos zu werden. Seit dem 19. Jahrhundert entstanden Tierschutzbewegungen und –organisationen, und das Thema spielt eine zunehmende Rolle in der gesellschaftlichen Diskussion.
Der Tierschutz steht dabei stets im Widerspruch zu den Interessen der Tiernutzung, darin liegt das Konfliktpotential der Thematik. Denn die Nutzung der Tiere – beispielsweise in der Landwirtschaft oder Forschung – ist praktisch regelmäßig mit einer Schädigung der Tiere verbunden. Vom Artenschutz unterscheidet sich der Tierschutz durch die Zielrichtung: geht es beim Artenschutz darum, den Bestand von Tierarten bzw. der Artenvielfalt zu erhalten, so zielt der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit.
Geschichte
Gesetzlicher Tierschutz
Der gesetzliche Tierschutz umfasst gesetzgeberische Maßnahmen wie Gesetze, Verordnungen und andere staatliche Regelungen, die unmittelbar den Tierschutz betreffen oder ihn indirekt berühren. Das erste Tierschutzgesetz wurde erst 1822 in England erlassen und schützte Pferde und Großvieh vor Misshandlungen. In Deutschland wurde im Reichstrafgesetzbuch vom 15 Mai 1871 (§360 Nr. 13) mit Strafe bedroht, der „öffentlich oder in Ärgerniß erregender Weise Thiere boshaft quält oder roh misshandelt.“ Am 24. November 1933 wurde das Reichstierschutzgesetz erlassen. Dieses galt bis Anfang der 1970ger Jahre. Am 24. Juli 1972 wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Tierschutzgesetz erlassen. Dieses wurde mehrfach überarbeitet; am 22. August 1988 wurde es in neues Form verkündet, das jetzt gültige Gesetz trat am 1. Juni 1998 in Kraft.
In der Schweiz wurde am 9 März 1978 das Tierschutzgesetz verabschiedet und am 27. Mai 1981 die Tierschutzverordnung.
In Österreich ist der Tierschutz Ländersache. Im Strafgesetzbuch vom 1. Januar 1975 sind die Strafbestimmungen für rohe Misshandlung von Tieren bundeseinheitlich festgelegt: bis zu ein Jahr Freiheitsentzug oder 360 Tagessätze Geldstrafe. Außerdem existiert seit dem 1. Juli 1974 ein Tierversuchsgesetz.
Tierschutzorganisationen
1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein. Am 1. Januar 1981 wurde die World Society for the Protection of Animals (WSPA) gegründet.
Tierschutz in anderen Kulturen
Hinduismus, Jainismus, Buddhismus
Das Reich des Kaisers Ashoka (272-232 v.u.Z.)
Ägypten
Naturvölker
Tierschutzethik
Altes Testament
Genesis 1,22,28ff, Genesis 2, 19
Antike
Pythagoras
Plutarch
Römisches Recht
Immanuel Kant
„Die gewaltsame und zugleich grausame Behandlung der Tiere ist der Pflicht des Menschen gegen sich selbst entgegengesetzt, weil dadurch das Mitleid am Menschen abgestumpft und eine der Moralität sehr dienliche Anlage geschwächt und nach und nach ausgetilgt wird.“
Artur Schopenhauer
"Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig." "Die vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere, der Wahn , daß unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedeutung sei, daß es gegen die Tiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Roheit und Barbarei. Erst wenn jene einfache und über alle Zweifel erhabene Wahrheit, daß die Tiere in der Hauptsache und im wesentlichen ganz dasselbe sind wie wir, ins Volk gedrungen sein wird, werden die Tiere nicht mehr als rechtlose Wesen dastehen. Es ist an der Zeit, daß das ewige Wesen, welches in uns, auch in allen Tieren lebt, als solches erkannt, geschont und geachtet wird."
Albert Schweitzer
Ehrfurcht vor dem Leben
"Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will." "Wie die Hausfrau, die die Stube gescheuert hat, Sorge trägt, dass die Tür zu ist, damit ja nicht der Hund hereinkomme und das getane Werk durch die Spuren seiner Pfoten entstelle, also wachen die europäischen Denker darüber, dass ihnen keine Tiere in der Ethik herumlaufen."
Das ist natürlich auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss, aber wenn dieser Vorschlag Zustimmung findet (oder keinen grundsätzlichen Widerspruch), schreibe ich gern weiter mit... Toolittle 22:07, 5. Mär 2004 (CET)
Grundsätzlich gilt hier Wikipedia:Sei mutig und zum Tierschutz hat sich seit Annodazumal nu wirklich einiges getan ;-) Ein kleiner Hinweis: leere Überschriften werden nicht gerne gesehen - ich würde das Grundgerüst also besser hier stehen lassen und nur ausgearbeitete Passagen in den Artikel stellen (können auch kurz sein, alles hier ist work in progress) --elian 22:18, 5. Mär 2004 (CET)
@hinrich: Die artgerechte Tierhaltung ist eine zentrale Forderung des Tierschutzes. Beim Artenschutz geht es darum, bedrohte Tierarten vor dem Aussterben zu bewahren.
- Der Tierschutz umfaßt nicht die artgerechte Haltung. Das würde die Gesellschaft an sich ad absurdum führen. Es mag eine Forderung sein, aber sie ist weder usus, noch realisierbar. Eventuell wäre es sinnvoll, die Forderungen des Tierschutzes explizit an einer passenden Stelle zu postulieren. -- Hinrich 10:13, 10. Mär 2004 (CET)
Dann möchte ich hier aus dem deutschen Tierschutzgesetz zitieren:
§ 2 Artgemäße Tierhaltung
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen
Dass das nicht usus ist, ist u.a. Gegenstand dieses Artikels, dass es aber nicht realisierbar sei und die Gesellschaft ad absurdum führe, glaube ich nun nicht, und der Gesetzgeber ja ohl auch nicht.
Niemand behauptet, dass Tierschutz bequem sei.
Verhaltensgerecht und artmäßige Bewegung haben nichts, aber auch rein gar nichts mit artgerechter Tierhaltung zu tun. Es mangelt dem Artikel also offensichtlich an Neutralität. -- Hinrich 17:45, 10. Mär 2004 (CET)
@hinrich: mir scheint, die Meinungsverschiedenheiten rühren daher, dass du unter "artgerechter Tierhaltung" etwas anderes verstehst als das, was in der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion damit gemeint ist. Artgerechte Tierhaltung ist vom deutschen Tierschutzgesetz als Ziel formuliert (s.oben) mit eben den Inhalten, die du ablehnst, und spielt auch in der Diskussion der großen Tierschutzverbände mit Landwirtschaft und Gesetzgeber eine zentrale Rolle (übrigens natürlich auch in der EU). Wenn du sagst, dass verhaltensgerechte Unterbringung und artgerechte Bewegungsmöglichkeiten "nichts aber auch rein gar nichts" mit artgerechter Tierhaltung zu tun haben, so vertrittst du eine Meinung, die ich im gesellschaftlichen Diskurs am ehesten den Tierrechtlern zuordnen würde (deren Standpunkt übrigens auch noch dargestellt werden soll) - und ich denke, dass eher das die nicht neutrale Meinung ist. Ich spreche von artgerechter Tierhaltung im Sinne von dem, was die an der Tierschutzdiskussion Beteiligten darunter verstehen. (Vielleicht sollten wir zusammen einen Artikel zur artgerechten Tierhaltung erarbeiten...)
- Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, einen an sich klaren Begriff aufgrund der Meinung einiger an der Diskussion Beteiligter so umzudefinieren, dass er im Grunde sinnentfremdend wirkt. Artgerecht kann nur meinen, im Sinne der Art, was im Grunde ausschließlich auf wild lebende Tiere zutreffen kann. -- Hinrich 12:06, 12. Mär 2004 (CET)
- Also nochmal: es geht nicht um die (Sonder)Meinung "einiger an der Diskussion Beteiligter", sondern der Begriff artgerechte Tierhaltung wird so vom Gesetzgeber, von den Tierschutzverbänden und auch den Vertretern der Landwirtschaft, die sich der Diskussion stellen, verwendet. Man verwendet den Begriff artgerecht sehr wohl auch im Zusammenhang mit domestizierten Haustieren. Tierhaltung impliziert immer auch Einschränkungen; wildlebende Tiere zeichnen sich ja gerade dadurch aus, dass sie nicht gehalten werden. Artgerechte Haltung ergibt, auf Wildtiere angewendet, keinen Sinn. -- Toolittle 21:42, 14. Mär 2004 (CET)
- Eben, weil diese Einschränkungen ohnehin vorhanden sind, und der Begriff sinnentfremdend verwendet wird, was spricht dagegen, ihn gerade am Beginn des Artikels wegzulassen? Die Problematik kann ja im Verlauf durchaus beleuchtet werden, aber nicht kommentarlos im ersten Satz. Im übrigen könnte man auch trefflich darüber diskutieren, ob die Wildbestandsregulierung in der bundesrepublikanischen Kulturlandschaft letztlich nicht doch eine Art der Tierhaltung darstellt. Natürlich nicht im Sinne der gesetzlichen Legaldefinition, aber ethisch sicherlich. -- Hinrich 23:07, 14. Mär 2004 (CET)
- Also noch einmal: Weil es eine zentrale Formulierung in der Diskussion um den Tierschutz ist. Und deshalb gehört sie in den ersten Satz, in die Definition. "Artgerecht" heißt nicht, dass man ein Tier wie ein Wildtier halten soll, sondern dass das gehaltene Tier sein arteigenes Verhaltensrepertoire in einem Maße ausleben kann, das seine Fähigkeit zur Anpassung nicht überfordert. Hier ein paar Quellen dazu (ich kann auch gern noch die Stellungnahmen von Tierschutz- und Landwirtschaftsverbänden, Instituten, Universitäten und anderen nachliefern):[1]-- Toolittle 10:10, 15. Mär 2004 (CET)
- Also nochmal: es geht nicht um die (Sonder)Meinung "einiger an der Diskussion Beteiligter", sondern der Begriff artgerechte Tierhaltung wird so vom Gesetzgeber, von den Tierschutzverbänden und auch den Vertretern der Landwirtschaft, die sich der Diskussion stellen, verwendet. Man verwendet den Begriff artgerecht sehr wohl auch im Zusammenhang mit domestizierten Haustieren. Tierhaltung impliziert immer auch Einschränkungen; wildlebende Tiere zeichnen sich ja gerade dadurch aus, dass sie nicht gehalten werden. Artgerechte Haltung ergibt, auf Wildtiere angewendet, keinen Sinn. -- Toolittle 21:42, 14. Mär 2004 (CET)
Noch einmal zu dem Einwand : "Der Tierschutz umfaßt nicht die artgerechte Haltung. Das würde die Gesellschaft an sich ad absurdum führen. Es mag eine Forderung sein, aber sie ist weder usus, noch realisierbar." Tierschutz beschreibt eine ethisch motivierte Bemühung der Menschen, die natürlich ein Ziel hat, das sie zu erreichen sucht. Dieses habe ich versucht, im ersten Satz zu formulieren. Ich denke, dass das auch in die Definition eines ethischen Begriffes gehört. Dass etisch motivierte Ziele nur näherungsweise erreicht werden, liegt in der Natur der Sache, zumal wenn, wie hier, unterschiedliche Interessen von Menschen aufeinandertreffen.
Ebenfalls nicht einverstanden bin ich übrigens mit der neuen Veränderung des Artikels in der Formulierung "industriell betriebene Landwirtschaft": Diese Formulierung ist bewusst gewählt, denn es gibt zu dieser Form der Landwirtschaft tierschutzrelevante Alternativen (z.B. NEULAND e.V. oder ABL), die auch noch erwähnt werden sollen. Toolittle 09:52, 11. Mär 2004 (CET)
- Ob industrielle oder alternative Landwirtschaft: Die Formen der Tierhaltung sind oftmals identisch. Kritisch zu sehen ist allenfalls die hochintensive Tiernutzung wie z.B. die Eier- oder Schweineproduktion. Gerade bei der Milchwirtschaft kleinerer und mittlerer Betriebe, die durchaus keine alternative Produktionsform betreiben, sind Art der Haltung und Nutzung nicht zu unterscheiden. Die kritisierte Nutzung bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Betriebe allerdings mit dem größten Output. -- Hinrich 12:06, 12. Mär 2004 (CET)
- "Die kritisierte Nutzung bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Betriebe" - die ich eben als industrialisierte Landwirtschaft bezeichnet habe, um sie von anderen Formen zu unterscheiden. -- Toolittle 21:42, 14. Mär 2004 (CET)
- Diese Bezeichnung ist aber willkürlich und sachlich unzutreffend, da umstrittene Haltungsformen bei allen Arten von Betrieben anzutreffen sind. --Hinrich 23:07, 14. Mär 2004 (CET)
- "Die kritisierte Nutzung bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Betriebe" - die ich eben als industrialisierte Landwirtschaft bezeichnet habe, um sie von anderen Formen zu unterscheiden. -- Toolittle 21:42, 14. Mär 2004 (CET)
- "Die kritisierte Nutzung bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Betriebe allerdings mit dem größten Output. " - "Diese Bezeichnung ist aber willkürlich und sachlich unzutreffend, da umstrittene Haltungsformen bei allen Arten von Betrieben anzutreffen sind. Was meinst du denn nun? Toolittle 10:10, 15. Mär 2004 (CET)
- Das es durchaus Betriebe gibt, die nicht den anspruch einer industriellen Landwirtschaft, sondern sogar einer ökologischen haben, aber dem Tierschutz nicht gerecht werden. -- Hinrich 11:27, 15. Mär 2004 (CET)
- "Die kritisierte Nutzung bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Betriebe allerdings mit dem größten Output. " - "Diese Bezeichnung ist aber willkürlich und sachlich unzutreffend, da umstrittene Haltungsformen bei allen Arten von Betrieben anzutreffen sind. Was meinst du denn nun? Toolittle 10:10, 15. Mär 2004 (CET)
Da ich keine Begründung dafür finde, dass die Neutralität der Seite erneut angezweifelt wird, nehme ich sie von der Liste. -- Toolittle 19:25, 21. Mär 2004 (CET)
- Deine Betonkopfmentalität in allen Ehren, aber bisher bist Du auf die Argumente nicht einen Millimeter eingegangen. Die Neutralität wird nicht erneut, sondern nach wie vor angezweifelt. -- Hinrich 19:32, 21. Mär 2004 (CET)
- Was für Argumente? Du stellst Behauptungen auf, die du nicht belegst, und auf meine letzte Antwort bist du gar nicht eingegangen. Ich habe das Tierschutzgesetz zitiert, ich habe dir kilometerweise Links geboten, die belegen, dass artgerechte Tierhaltung Anliegen des Tierschutzes ist, aber du bist eben anderer Meinung... Es scheint mit dem Tierschutz wie mit dem Fußball zu sein, lauter Experten... Dass die Formulierung sich auch im Brockhaus findet, wird ja wohl auch keinen Eindruck machen. -- Toolittle 22:36, 21. Mär 2004 (CET)
Frohe Ostern! --- Toolittle 22:34, 11. Apr 2004 (CEST)
Wenn ich mich mal einmischen darf, als einer der den Artikel zum ersten Mal gelesen hat um die Neutralität zu untersuchen. Meine Vorschläge:
- Der komplette Absatz "Ethik" von Kirche über Kant raus. Das ist weder enzyklopädisch noch informativ, diese Zitatsammlung sind schlaue Sprüche die eine eindeutige Wertung haben und der Neutralität schaden.
- Der Platz sollte genutzt werden um verschiedene Auffassungen von Tierschutz zu unterscheiden (s. eure Diskussion über artgerechte Haltung), auch eine Erwähung militanter Gruppen die in einzelnen Fällen auch den Verlust von Menschenleben in Kauf nehmen. Das vielleicht in den Abschnitt Organisationen.
- Die Tatsache, das ein Tier (von Gesetzes wegen) eine Sache ist sollte eindeutiger hervorgehoben sein.
Ach ja, ich bin Vegetarier, Tierfreund und finde alles was ich zum löschen vorgeschlagen habe prinzipiell inhaltlich richtig, nur ist es weder neutral noch enzyklopädisch.
Grüße,InikOfDoom 19:59, 21. Mär 2004 (CET)
- Dass der Bereich Ethik noch schwach ist, ist richtig beobachtet. (Das ist, wie der ganze Artikel, auch noch nicht fertig).Tierschutz ist aber ein ethisches Thema, den Bereich einfach wegzulassen, würde die Sache ziemlich verflachen. Allenfalls könnte man überlegen, ob man ein eigenes Stichwort Tierschutzethik anlegt. Übrigens haben die zitierten Philosophen diese "schlauen Sprüche" tatsächlich geäußert, und sie bringen auf den Punkt, was sie zum Tierschutz zu sagen hatten. "Die Tatsache, das ein Tier (von Gesetzes wegen) eine Sache ist sollte eindeutiger hervorgehoben sein." - Das stimmt nicht, da lies bitte den Absatz 1.1. Die extremen Gruppierungen kommen noch im Absatz "Tierrechte" - wie gesagt ist das Ganze noch nicht fertig. Was die unterschiedlichen Auffassungen betrifft, so habe ich mich hier bisher nur mit einer einzelnen Privatmeinung auseinanderzusetzen.-- Toolittle 22:36, 21. Mär 2004 (CET)
- Das mit der Sache habe ich auch entdeckt, entschuldige bitte, mein Fehler. Zu den Sprüchen bleibe ich aber der Auffassung, dass du aufgrund der Auswahl der Zitate eine einseitige Wertung implizierst, will sagen: Solange du keine Zitate anbringst, die Tierschutz aus ethischen oder kommerziellen Gründen kritisch betrachten (Tierversuche für med. Zwecke, Massentierhaltung) finde ich die Sammlung nachwievor unneutral und unpassend. InikOfDoom 17:51, 23. Mär 2004 (CET)
- Ja du hast wohl recht, das war zu viel des Guten. Habe mich (schweren Herzens) von den meisten Zitaten getrennt. Zu Tierversuchen wird in dem entsprechenden Absatz noch einiges kommen. --- Toolittle 21:41, 26. Mär 2004 (CET)