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Diskussion:Rechtswissenschaft/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Allgemeines

Hab das mal vom Artikel zwischengeparkt:

"Eigentum ist das Recht (Besitz die Tatsache,) , Eigenschaften und Interaktion(-sbeziehungen) von Etwas zu ändern, ohne dafür andere Personen (außer eventuellen Miteigentümern) fragen zu müssen. Es umfasst auch das Recht, dies andern zu verweigern. Eigentum ist somit ein Alleinveränderungs-Anspruch.

Eigentum ist die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft."

Das gehört eher zu Eigentum oder ähnlichem, vielleicht kann das ja jemand, der sich da besser auskennt, einarbeiten. --Vulture 16:08, 21. Dez 2002 (CET)

Naja... Besser : Eigentum ist ein Ausschlussrecht gegen Nichtberechtigte( Miteigentum mehrerer Personen ist möglich) (nicht signierter Beitrag von 84.154.95.122 (Diskussion) Wolfgang Kopp 19:59, 16. Apr 2006 (CEST))


Folgende Seiten bieten Gesetztestexte aus dem deutschsprachigen Raum

Anmerkung: Diese Sammlung hat mit "Rechtswissenschaft" nur am Rande zu tun.

(nicht signierter Beitrag von 200.64.191.50 (Diskussion) Wolfgang Kopp 19:59, 16. Apr 2006 (CEST))


Hallo an die Autoren,

Ihr schreibt: 'Manche süddeutschen Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch noch zum "Dr. iuris utriusque" '. Ich bin kein Jurist, aber aus der Regional- und Personenegeschichte ist mir dieser Begriff auch noerdlicher - zumindest in Mitteldeutschland (Erfurt, Leipzig) - untergekommen. Vielleicht prueft das mal jemand, der sich in der Geschichte der Rechtswissenschaften solide auskennt.DiedrichF 08:09, 8. Sep 2004 (CEST)


Sollte eine Weiterleitung ("Jurisprudenz") nicht (er)klärend im verlinkten Artikel auftauchen? --Alien4 17:09, 20. Feb 2005 (CET)

Wissenschaft

Ich verstehe nicht, was an der Rechtswissenschaft genau die Wissenschaft sein soll. Mir scheint es an wissenschaftlicher Methodik zu fehlen. Siehe: Wissenschaftliche_Methode --Alge 11:38, 29. Mär 2005 (CEST)

Das Unverständnis beruht auf einem verengten Begriff der "Wissenschaft". Insofern handelt es sich um einen Streit um Worte. Mir erscheint offenkundig, daß der Wissenschaftsbegriff, der unter dem Artikel "Wissenschaftliche Methode" zugrunde gelegt wird, nur für einen Teilbereich der Wissenschaft zutreffen kann: Für die auf Erkenntnis der Wirklichkeit ausgerichtete Naturwissenschaft. Diesen Teilbereich als das Ganze (als "die" Wissenschaft) auszugeben, ist nun aber seinerseits willkürlich und unbegründet. Selbstverständlich kann die Rechtswissenschaft nicht an den Kriterien der Naturwissenschaft gemessen werden, weil ihr Gegenstand nicht die Wirklichkeit ist, nicht das Sein, sondern das Sollen - letztlich die Frage, was im einzelnen Fall Rechtens ist. Diese Aufgabe hat die Rechtswissenschaft nach Möglichkeit in rational nachvollziehbarer, insofern objektiver Weise wahrzunehmen. Dazu gehört es, nicht der Logik als Grundvoraussetzung jeder Wissenschaft zuwider zu verfahren. Zugleich kann sich die Rechtswissenschaft nicht der Aufgabe entziehen, als eine praktische Wissenschaft - die unmittelbarer als vielfach die Naturwissenschaft den Bedürfnissen menschlichen Zusammenlebens zu dienen hat - die Frage zu beantworten, was Rechtens ist - selbst wenn dies in manchen Fällen (im ganzen gesehen aber keineswegs in der Regel!) an die Grenzen wissenschaftlichen Vorgehens führen mag. (Das Schicksal der Rechtswissenschaft - daß ihr aufgrund eines willkürlich verengten Wissenschaftsbegriffs die Wissenschaftlichkeit abgestritten wird - teilt übrigens die erste Fakultät, die Theologie.) --CatoCensorius 13:10, 18. Jul 2005 (CEST)

Was Du, Alge, unter Wissenschaft verstehst, sind nur die empirischen Wissenschaften. Daneben gibt es aber die hermeneutischen Wissenschaften, die sich mit Texten als menschliche Schöpfungen auseinandersetzten und methodologisch grundlegend von den ersteren abweichen. Das Verstehen juristischer Texte unterscheidet sich aber nicht grundlegend von dem Textverständnis in der Philologie, Philosophie oder Theologie. --Edda32 16:58, 8. Okt. 2007 (CEST)


Ich möchte dringend empfehlen, im Zusammenhang mit der Frage nach der Wissenschaftlichkeit der Rechtswisenschaft, auf Hans Kelsens "Reine Rechtslehre" hinzuweisen.

-Rechtsprechung in jeder Form ist keine Wissenschaft, aber die Rechtsverdreher habe eine daraus gemacht!--217.234.180.8 11:43, 11. Mai 2011 (CEST)

Jurisprudenz

Ist es ganz sicher, dass Jurisprudenz deckungsgleich mit Rechtswissenschaft gleichgestellt werden kann? Ist Justiz (die Anwendung des Rechts: Richter, Anwälte, ...) nicht auch Teil der Jurisprudenz, auf der anderen Seite, ist sie auch Teil der Rechts->Wissenschaft? --Alien4 00:06, 13. Apr 2005 (CEST)

Jurisprudenz darf keinesfalls synonym für die Rechtswissenschaft verwendet werden. Die Rechtswissenschaft ist neben der Rechtspraxis als Unterkategorie der Jurisprudenz anzusehen.

Einleitungssatz Grundwisenschaft

Sollte man nicht besser den Satz mit der Grundwissenschaft löschen, bevor es peinlich wird? (nicht signierter Beitrag von Lucky77 (Diskussion | Beiträge) Wolfgang Kopp 19:59, 16. Apr 2006 (CEST))

Geht es etwas konstruktiver? -- Stechlin 07:37, 8. Sep 2005 (CEST)

Neuere Entwicklungen

Der Inhalt des Abschnitts ist teilweise mißverständlich, teilweise falsch. Selbstverständlich sind Teile des Völkerrechts kodifiziert, man nennt das Ganze dann völkerrechtliche Verträge (steht so als Rechtsquelle in Art. 38 IGH-Statut). Dann folgt Mißverständliches zu den verschiedenen Rechtspositionen. Vollkommen mißlungen ist die Aussage zu den Träumereien, das Völkerrecht verbindlich zu machen. Völkerrecht IST verbidlich, die Diskussion, ob Völkerrecht Recht ist, schon lange geführt. Sie wird auch im "englischen Sprachraum" bis auf wenige Ausnahmen (New Haven School etc.) nicht neu geführt. Partiell wird dort vertreten, daß einzelne Normen (zB das Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) keine Geltung mehr beanspruchen können. Die Verbidlichkeit des Völkerrechts insgesamt wird auch dort nicht in Zweifel gezogen (oder warum beruft man sich mit aller Vehemenz zB auf das WTO-Abkommen?). Insgesamt ein sehr schwieriges Thema. Es hätte eine bessere Bearbeitung verdient, die allerdings so viel Aufwand erfordert, daß ich mir schon aus zeitlichen Gründen keine Verbesserung zutraue. Vielleicht jemand anderes? Christian (nicht signierter Beitrag von 136.199.8.128 (Diskussion) Wolfgang Kopp 19:59, 16. Apr 2006 (CEST))

Ich lagere den Abschnitt Neuere Entwicklungen aus dem Artikel mal hierher aus:
Zukünftige Entwicklungen werden zunehmend von den unterschiedlichen Rechtsvorstellungen und -systemen beeinflusst werden. Das Völkerrecht beispielsweise wurde noch nie kodifiziert (in Paragraphen gefasst), und man kann heute Tendenzen erkennen, die darauf hindeuten, dass die Rechtstradition im Herkunftsland auch die Position in internationalen Auseinandersetzungen beeinflusst. Das geht soweit, dass zur Zeit im englischen Sprachraum die Vision eines erneuerten positiven Imperialismus diskutiert wird, während Kontinentaleuropa und andere Länder mit kodifiziertem Recht davon träumen, das Völkerrecht verbindlich zu machen und die Vereinten Nationen als oberste Instanz zu etablieren.
Der Abschnitt erscheint mir, solange er sich nur aufs Völkerrecht bezieht, für einen Artikel über Rechtswissenschaft zu speziell. Auf Grund der angesprochenen Probleme sollten wir vorerst lieber ganz auf einen Abschnitt über neuere Entwicklungen verzichten anstatt Halbwahrheiten zu verbreiten. -- Wolfgang Kopp 19:45, 16. Apr 2006 (CEST)

Hohe Durchfallquote

Bin nicht sicher, ob die durchschnittliche Durchfallquote (z.B.im ersten Staatsexamen) immer noch so hoch wie frueher ist. (80%?)

"Jutizsenator Roger Kusch (CDU) will das Jura-Examen erschweren. Künftig soll nur noch zur mündlichen Prüfung zugelassen werden, wer drei Klausuren mit der Mindestnote 3,5 besteht. Bisher betrug die Mindestnote 4,0. Dabei wurde neben Klausuren eine Hausarbeit gewertet. Der Fachbereich Jura lehnt die Verschärfung als "sachwidrig" ab. Professoren fürchten eine Durchfallquote von 40 Prozent. " http://www.taz.de/pt/2003/05/24/a0285.1/text

"Die Durchfallquote beträgt im allgemeinen zwischen 30 und 60%, kann aber insbesondere beim großen BGB-Schein auch schon mal bei 80% liegen." http://www.studiengenossenschaft.de/brosch/39-42-Jura.html

-- Chihienne 08:51, 6. Mai 2006 (CEST)


Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass die Durchfallquote nicht zwangsläufig so hoch sein muss. In meinem Semester war sie zwar gerade in BGB bei 79%, aber schon ein Semester später (und auch einen Professor später ;)) war sie wieder bei 40%. An anderen Uni's gibt es ebenso niedrigere Durchfallquoten. (nicht signierter Beitrag von 217.225.17.161 (Diskussion) 23:29, 1. Jun. 2010 (CEST))

Viele Links im Artikel Rechswissenschaft sind ohne inhaltlichen Zusammenhang und sollten entfernt werden. So wird z.B. das Wort Deutschland, umgangssprachlich etc. verlinkt die keinen Zusammenhang zur Rechtswissenschaft haben. Man sollte nicht jeden schrott verlinken!!!--Mohahaddou 21:00, 14. Aug 2006 (CEST)

Wie wär's wenn jemand noch was über die Juristenausbildung in Österreich schreiben würde. Das vermisse ich jetzt aber doch schmerzlich.

Studium

gibt es eigentlich irgendwelche besonderen anforderungen um ein studium in diesem fach aufzunehmen?? (also vom abitur abgesehen) muss man z.b. das latinum besitzen und sind besonder leistungskurskombinationen besonders häufig vertreten bzw überhaupt zu empfehlen??

Nein. Man sollte gut Lesen und Schreiben können. Ab und zu fällt mal ein lateinischer Ausdruck, aber deswegen sollte man nicht Latein und Deutsch als LKs wählen. Dann ist man nur frustriert über die niveaulose Juristensprache. --Gnom 19:16, 5. Jan. 2008 (CET)

danke ;-)

Man benötigt kein Abitur, um ein Studium der Rechtswissenschaft (oder anderes Studium) aufzunehmen. Das ist zwar der gängigste Weg zum Studium, aber nicht der einzige - wird immer wieder vergessen. Eine abgeschlossene Berufs-Ausbildung samt Berufserfahrung oder Fortbildung kann ebenfalls die Möglichkeit zur Hochschule ermöglichen. Es gibt meineswissens drei Wege, die zur Hochschule führen, aber auch von Land zu Land und Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sind. Des Weiteren braucht man für ein Jurastudium natürlich auch keine Fremdsprachenkenntnisse, hierfür sollte man ein hohes Maß an Logik mitbringen und gerne lesen und auswendig lernen. (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.218 (Diskussion | Beiträge) 00:58, 3. Mär. 2010 (CET))

Ich fände es gut, wenn man für Nicht-Juristen den Unterschied, ob ich das erste oder zweite Staatsexamen geschafft habe, etwas deutlicher herausarbeiten könnte (soweit ich das verstanden habe, darf jemand mit dem ersten Staatsexamen in seiner Profession eigentlich nur als Justiziar arbeiten, als also nur sozusagen als interner Dienstleister bei seinem Arbeitgeber/Dienstherren, bzw. er darf diesen bei den niederen Gerichten vertreten, kann aber nicht Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar sein - richtig?)

Außerdem möchte ich mir, wenngleich es schon 25 Jahre her ist, erlauben zu fragen, ob die Aussage, dass "die juristische Pflichtfachprüfung zu den schwierigsten Abschlussprüfungen in Deutschland [zählt], was sich in der Notenvergabe und Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen widerspiegelt" so wirklich aussagekräftig ist. In den Ingenieurstudiengängen sind meiner Zeit (Verdamp lang her, s.o., Zitat ist von BAP, ich will hier kein Plagiat begehen) ca. 50 % der StudentInnen bereits bis zum Vordiplom rausgekegelt worden. Ich weiß, dass bei den Juristen dieser "Siebvorgang" erst am Ende des Studiums stattfindet, aber deswegen ist das Prüfungsverfahren ja nicht rigoroser als in anderen Studienfächern, oder? (Wenngleich sicherlich schlimmer für die Betroffenen ...)

-- Commons-Fronobulax 16:20, 2. Mär. 2011 (CET)

eben, deshalb gelöscht --77.7.90.118 21:50, 2. Mär. 2011 (CET)

Kritik an der derzeitigen Juristenausbildung

Der letzte Satz ist POV pur. Entweder, er wird demnächst mit Quellen belegt, oder ich streiche ihn höchstpersönlich. Er scheint m. E. auch sachlich falsch zu sein. Immerhin gehört auch die historisch-genetische bzw. die subjektiv-teleologische Auslegung zu den canones der Auslegung. Dass Rechtsanwendung stets Auslegung geltenden Rechts ist, ist zwar richtig. Dass hierzu jedoch historische bzw. soziolologische (zum Beispiel im Rahmen folgenorientierter Auslegung (vgl. nur Koch/Rüssmann, juristische Begründungslehre)) nichts beitragen können, ist falsch und wird bereits durch die Existenz der diesbezüglichen "canones" widerlegt. Darüber hinaus ist die erhebliche Bedeutung sprachphilosophischer und logischer Überlegungen im Rahmen der juristischen Argumentation weitgehend anerkannt (vgl. ebd. und Alexy, Theorie der juristischen Argumentation). Guß -- Kruwi 14:58, 5. Mai 2007 (CEST)

Kasuistik fehlt!

Das folgende Zitat wurde leider am 12. 6. 2009 von irgendeinem Idioten entfernt (obwohl es mal zeigen würde, dass Juristen keineswegs Deppen sind):

Kant was right: a mastery of casuistry requires a 'good brain'; and it requires an even better brain the less tightly the general rule is formulated whose application is being dealt with - that is, the more that equally strong or even contradictory considerations and objections enter into the judgment.

Kittsteiner, H.-D., 1988<ref> zitiert nach H.-D. Kittsteiner: Kant and casuistry, in: Leites, E. (Hrsg.): Conscience and Casuistry in Early Modern Europe, Cambridge, p. 198 f.</ref>

(nicht signierter Beitrag von 83.77.87.164 (Diskussion | Beiträge) 20:47, 12. Jun. 2009 (CEST))

Frage zur Einordnung

Ernst gemeinte Frage: Könnte man Jura nicht eigentlich auch unter Pseudo-Wissenschaft einordnen? Sämtliche Argumentationen dort sind ergebnisorientiert. Einfachste Fragen versteht ein Jurist nicht.


Klassisches Beispiel:

Frage: Verstößt die Quotenregelung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz? Antwort: Durch die Quoten ist alles gleich.

Noch ein Beispiel:

Frage: Weshalb sollen Adoptierte nicht ihr Annahmeverhältnis beenden dürfen? Antwort: Ich kann meinen Eltern die Verwandtschaft auch nicht aufkündigen.

Ich meine, was soll das für eine Wissenschaft sein, wo solche Antworten gegeben werden?--80.141.240.77 23:51, 18. Nov. 2009 (CET)


Tut mir Leid, dass Ihr Jurastudium offenbar gescheitert ist. --91.55.188.63 16:13, 17. Aug. 2011 (CEST)

Lehramt Gymnasium

Juristisches Wissen wird im Rahmen des Faches Politik bzw. Gemeinschaftskunde besonders an beruflichen Gymnasien immer wichtiger, so meine Beobachtung. --87.152.244.88 18:36, 21. Feb. 2010 (CET)


Literatur

Warum habt Ihr denn den Literaturpart gelöscht? Verstehe ich nicht... (nicht signierter Beitrag von 87.150.83.86 (Diskussion | Beiträge) 01:01, 23. Mär. 2010 (CET))

Doppelt hält nicht unbedingt besser

Unter dem Titel "Studium" wird auf die Studiengangsbezeichnung eingegangen, obwohl kurz danach der Titel "Bezeichnung" existiert und dort im ersten Abschnitt nahezu gleiches steht. Die Abschnitte überschneiden sich inhaltlich und bedürfen daher einer Überarbeitung. Zudem schlage ich vor, den Plural von Bezeichnung (= "Bezeichnungen") im Titel zu gebrauchen, da sowohl der Terminus des Studiums als auch die Abschlusstermini erklärt werden. Gruß! --Dr.H-J.K. 20:43, 28. Aug. 2010 (CEST)

Aufbau des Artikels?

Den Aufbau des Artikels finde ich an einer Stelle etwas schwer nachvollziehbar: Wieso ist das Benotungssystem ein Unterpunkt der einstufigen Ausbildung, die ihrerseits als übergeordneter Listenpunkt nur auf einen anderen Artikel verweist? --91.55.188.63 16:09, 17. Aug. 2011 (CEST)

Juristenausbildung in Österreich

Im Artikel steht, dass die "restlichen 15 Monate" durch Assistenztätigkeit an der Uni, Doktoratsstudium oder Tätigkeit an einer EU-Institution substituiert werden können. Nach der Kürzung der Gerichtspraxis von 9 auf 5 Monate, müsste die restliche Ausbildungsphase doch jetzt 19 Monate betragen, richtig? Ich habe leider nichts darüber herausgefunden, ob diese zusätzlichen 4 Monate ebenfalls in den oben genannten Tätigkeiten absolviert werden können oder ob sich die Konzipientenzeit von 36 auf 40 Monate verlängert.--212.186.0.123 18:45, 22. Sep. 2011 (CEST)

Literatur

Sorry for English, but my German is bad.
I think many authors you have listed are philosophers of law or politics, more than "Juristen".
On the contrary, you missed the Roman lawywers, who are the "Founding Fathers" of Civil Law; I mean Gaius, Paulus, Ulpianus, Papinianus, Modestinus, Tribonianus.
Also you missed the medieval lawyers, whose works had force of law in many countries, like Irnerius, Accursius, Bartolo of Sassoferrato and Baldo degli Ubaldi.
You also missed important lawyers of Modern Age, like Christian Thomasius, Hugo Grotius, Blackstone, Cambacères, Puchta, Windscheid and Zachariae. Lele giannoni (Diskussion) 14:14, 29. Jun. 2012 (CEST)

Potresti darci una fonte per quest'elenco, Lele?`--Gnom (Diskussion) 20:45, 29. Jun. 2012 (CEST)

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 16:56, 5. Okt. 2012 (CEST)