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Staatsmann

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Der Begriff Staatsmann bezeichnet Politiker in hohen staatlichen Ämtern, in der Regel Staats- oder Regierungschefs, die nach allgemeiner Auffassung über Parteipolitik hinaus Bedeutendes geleistet haben. In Ausnahmefällen wird der Begriff auch auf Minister - insbesondere Außenminister - und Diplomaten angewendet. Für ehemalige Staats- und Regierungschefs hat sich in den letzten Jahren die englische Bezeichnung elder statesmen eingebürgert.

Insbesondere im englischen Sprachraum wird mitunter jeder Politiker, der ein nationales Amt bekleidet, als Staatsmann bezeichnet, während dieser Titel im deutschen Sprachraum eher lobend für um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten der politischen Geschichte vorbehalten bleibt.

Die Liste der in deutschsprachigen Enzyklopädien als Staatsmann bezeichneten Persönlichkeiten umfasst sowohl Personen, die wegen ihres vorbildlichen Lebenswandels heilig gesprochen wurden, als auch Personen, die nach heutigen Maßstäben als Kriegsverbrecher gelten können:

Staatsführer eines totalitären Regimes wie Franco, Hitler, Lenin, Mao Zedong, Mussolini und Stalin werden in der Regel nicht als "Staatsmann" bezeichnet, da sie zugunsten ihrer Macht regelmäßig staatliche Institutionen zu schwächen bestrebt waren, die sie kontrollieren könnten.

Bei Politikern des 20. Jahrhunderts ist die Bezeichnung als Staatsmann noch nicht abschließend geklärt, da sie auch zu Propagandazwecken zugeschrieben wird.

Die Aussage des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt, er halte Adolf-Hitler für "einen großen deutschen Staatsmann", wird von der Berliner Staatsanwaltschaft auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.[1]

In der Debatte um die Gleichstellung von Männern und Frauen wird der Begriff aus sprachpolitischen Gründen gelegentlich abgelehnt, da es keine weibliche Form zu ihm gibt.

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