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Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland

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Die Fünf-Prozent-Hürde, auch Fünf-Prozent-Klausel genannt, ist die bekannteste und am meisten verbreitete Sperrklausel für Wahlen in Deutschland. Ähnliche Regelungen gibt es in anderen Ländern mit Verhältniswahlrecht. In Österreich existiert eine Vier-Prozent-Hürde.

Die Regelung im Einzelnen

Bei der Wahl zum Deutschen Bundestag gilt gemäß § 6 Abs. 3 BWahlG Folgendes: Damit einer Partei gemäß der Stimmverteilung Sitze zugeteilt werden, muss sie mindestens 5 % der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen ("Fünfprozentklausel") oder mindestens drei Direktmandate erringen (Grundmandatsklausel). Anderenfalls verfallen die für diese Partei abgegebenen Zweitstimmen. Dies betrifft jedoch nicht die Sitze, die einer Partei durch Direktwahl einzelner Kandidaten (Erststimme) zugefallen sind: Vereinigt ein Direktkandidat in einem Wahlkreis die Mehrheit der gültigen Erststimmen auf sich, erhält er ein Mandat, auch wenn seine Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.

Ausgenommen von der Fünf-Prozent-Hürde sind teilweise die Parteien nationaler Minderheiten. So wird der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) in Schleswig-Holstein, der die dort ansässige dänische nationale Minderheit repräsentiert, davon ausgenommen. Im Gegensatz zum schleswig-holsteinischen Wahlgesetz, das nach § 3 Abs.  Satz 2 ausdrücklich (aufgrund der Bonn-Kopenhagener Erklärung) nur Parteien der dänischen Minderheit von der Sperrklausel befreit, erstreckt sich gemäß § 6 Abs. 6 Satz 2 BWahlG inzwischen die Befreiung von der Fünf-Prozent-Hürde auf alle Parteien nationaler Minderheiten in Deutschland. Neben dem SSW existieren derzeit die 2005 gegründete Lausitzer Allianz als Partei der Sorben in Brandenburg und Sachsen und die 2007 in Niedersachsen gegründete Partei Die Friesen, die sich in ihrer Satzung als Partei einer nationalen Minderheit bezeichnet.

Für den ersten Bundestag 1949 galt die Fünf-Prozent-Hürde getrennt für jedes Bundesland. Am 25. Juni 1953 verabschiedete dann der Deutsche Bundestag ein neues Bundeswahlgesetz, nach dem sie sich auf die bundesweit abgegebenen gültigen Stimmen bezieht. Bei der Bundestagswahl 1990 galt die Fünf-Prozent-Hürde wegen der besonderen Situation direkt nach der deutschen Wiedervereinigung ausnahmsweise getrennt für West- und Ostdeutschland.

Rechtliche Grundlagen

Bundestagswahlen

Hier gilt § 6 BWahlG in der Fassung vom 23. Juli 1993:

Europawahlen

Bis 2011 galt bei Europawahlen eine reine Fünf-Prozent-Hürde gemäß § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (Wahlsystem, Sitzverteilung) in der Fassung vom 17. März 2008.

Die Vorschrift ist aber nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig. Sie verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien.[1][2]

Der CDU-Bundesparteitag sowie einige SPD-Landesverbände forderten daraufhin Ende 2012 die Einführung einer Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen; die CSU präferiert die Einrichtung von Wahlkreisen und Umstellung auf d'Hondt, was auch zu einer deutlichen Erhöhung der faktischen Sperrklausel führen würde.[3]

Landtagswahlen

Für die Landtagswahlen ist die Fünf-Prozent-Hürde in den jeweiligen Landeswahlgesetzen verankert. In den meisten Bundesländern bezieht sich die Fünf-Prozent-Hürde auf die gültigen Stimmen. Nur in Berlin bezieht sie sich auf die abgegebenen Stimmen, so dass die Hürde effektiv etwas höher wird. Im Land Bremen wird die Fünf-Prozent-Hürde in den zwei Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven getrennt angewendet. Dies hatte zur Folge, dass bei der Bürgerschaftswahl 2003 DVU und FDP und 2007 DVU und die Bürger in Wut in Bremerhaven in die Bürgerschaft einziehen konnten, obwohl landesweit keine 5 % der Stimmen erreicht wurden. In Schleswig-Holstein ist der Südschleswigsche Wählerverband von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen.

In den meisten Bundesländern ziehen über die Erststimme gewählte Direktkandidaten automatisch in den Landtag ein, auch wenn ihre Partei die Sperrklausel nicht überwinden konnte; teilweise gibt es auch eine Grundmandatsklausel ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Nur in Bayern gilt die Regel, dass in den Landtag nur Direktkandidaten der Parteien einziehen können, die mehr als 5 % der gültigen Stimmen bekommen.

Kommunalwahlen

In fast allen Bundesländern wird die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen nicht mehr angewandt; in die Kreis- und Gemeinderäte können somit alle Parteien und Gruppierungen einziehen, die – in Abhängigkeit vom Sitzzuteilungsverfahren – genug Stimmen erhalten, um die faktische Sperrklausel zu überwinden. Bei den üblichen Größen von Kreis- und Gemeinderäten von ca. 20 bis 50 Personen sind dies zwischen ca. zweieinhalb und einem Prozent. Nur in der Stadt Bremen gilt die Fünf-Prozent-Hürde auch bei Kommunalwahlen; in Berlin (Bezirksverordnetenversammlungen) gibt es eine Drei-Prozent-Hürde.

Am 13. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht einer Klage der schleswig-holsteinischen Grünen und Linken stattgegeben und die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen als verfassungswidrig erklärt, da sie die Chancengleichheit kleinerer Parteien verletze.[4] Nach der Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten in Schleswig-Holstein im Jahr 1995 seien für diese Wahl keine stabilen Mehrheiten mehr erforderlich. Außerdem zeigten die Erfahrungen in anderen Bundesländern ohne diese Hürde, dass die Kommunen dennoch funktionsfähig seien.[5][6]

Am 11. April 2008 wurde auch in Thüringen die Fünf-Prozent-Hürde für rechtswidrig erklärt.[7] Die Klage wurde dort von der FDP-Abgeordneten Maria-Elisabeth Grosse angestrengt.

Auch die Fünf-Prozent-Hürde für die Wahl des Rates der Stadt Bremerhaven wurde abgeschafft.

Unberücksichtigte Zweitstimmen (Bundestagswahl)

Verfallene Zweitstimmen bei bisherigen Bundestagswahlen
2013[8] 2009[9] 2005[10] 2002[11] 1998[12] 1994[13] 1990[14]
gültige Zweitstimmen 43.702.474 43.371.190 47.287.988 47.996.480 49.308.512 47.105.174 46.455.772
davon unberücksichtigt*** 6.855.044 2.606.902 1.857.610 3.376.001 2.899.822 1.698.766 3.740.292
% unberücksichtigt 15,69% 6,01% 3,93% 7,03% 5,88% 3,61% 8,05%

'*** Zweitstimmen werden nur berücksichtigt, wenn eine Partei die Sperrklausel von 5% überwindet oder mindestens drei Direktmandate erzielt. Bei der Bundestagswahl 1990 bestand eine Sonderregelung.

Kontroversen

Sinn einer Sperrklausel dieser Art sei es, eine Konzentration der Sitzverteilung herbeizuführen, um stabile Mehrheiten zu fördern. Eingeführt wurde sie nach den Erfahrungen der Weimarer Republik, um der möglichen Unregierbarkeit durch Parteienzersplitterung entgegenzuwirken. Die Fünf-Prozent-Hürde gilt als umstritten. Kritiker meinen, sie widerspreche dem Gedanken der Demokratie und dem Grundgesetz (Art. 38 Abs. 1 GG), nach dem jede Stimme den gleichen Wert haben muss. Mit einer Sperrklausel ist zwar weiterhin ein gleicher Zählwert der abgegebenen Stimmen gegeben, nicht jedoch zwingend ein gleicher Erfolgswert (vgl. auch Überhangmandate). Durch an der Fünf-Prozent-Hürde scheiternde Kleinparteien kommt es häufig vor, dass eine Regierungskoalition mit weniger als 50 % der Stimmen eine absolute Mehrheit der Parlamentssitze erhält. Nach Dieter Nohlen sind solche Disproportionseffekte abhängig davon, ob eine Wählerschaft die Wirkung solcher Sperrklauseln antizipiert sowie solche Parteien zu wählen unterlässt und nannte dies einen psychologischen Effekt.[15]

Rechtsprechung

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1990 die Fünf-Prozent-Sperrklausel auf Bundesebene in seiner bisherigen Rechtsprechung jedoch grundsätzlich für verfassungsgemäß, da es ein funktionsfähiges Parlament als ein höheres Gut ansah als die exakte Widerspiegelung des politischen Willens der Wähler. Es betont dabei aber, dass „die Vereinbarkeit einer Sperrklausel mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nicht ein für allemal abstrakt beurteilt werden kann“; die aktuellen Verhältnisse seien also zu berücksichtigen.[16] Bei Kommunalwahlen wurde die Fünf-Prozent-Hürde von einigen Verfassungsgerichten der Länder dagegen für unzulässig bzw. überprüfungspflichtig erklärt. Bereits kurz nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde vom Bundesverfassungsgericht eine Sperrklausel von 7,5 % in Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt.[17]

Kontroversen nach der Bundestagswahl 2013

Bei der Bundestagswahl 2013 blieben 6,8 Millionen Wahlstimmen (15,7 Prozent) unberücksichtigt. Angesichts dieses Ergebnisses nannte der Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schneider eine Absenkung der Sperrklausel „verfassungsrechtlich geboten“. Der Politologe Hans Herbert von Arnim sprach über diese Wähler von „doppelten Verlierern“. Einerseits sei ihre gewählte Partei nicht im Bundestag vertreten und andererseits vergrößere sich dadurch die Macht der Siegerparteien.[18] Der Politikwissenschaftler Frank Decker hält die Sperrklausel für eine Einschränkung der Gleichheit der Wahl. Parteien, die abweichende Positionen vertreten, hätten keine Chance, „im Bundestag ihre Meinung darzustellen und die anderen Parteien zu zwingen, sich damit zu befassen. Das ist unter Demokratiegesichtspunkten fragwürdig.“[19]. Der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis bezeichnete im Deutschlandradio als „schwer vereinbar mit dem Grundsatz der Demokratie“, dass fast sieben Millionen Wählerstimmen ohne Auswirkung bleiben. Der Parteienforscher Hans Herbert von Arnim schlug gegenüber Spiegel Online die Schaffung einer Ersatzstimme vor.[20]

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele bezeichnete die Fünf-Prozent-Hürde als „demokratierechtlich bedenklich“ und sprach sich für eine niedrigere Hürde von zwei bis drei Prozent aus. Ebenso kritisierte der Bürgerrechtler und Vorsitzender des Vereins Mehr Demokratie Ralf-Uwe Beck den Status quo und nannte als Lösung entweder die „Fünf-Prozent-Sperrklausel zu senken oder abzuschaffen“ oder „eine Ersatzstimme für die Wähler, die davon ausgehen, dass die von ihnen favorisierte Partei möglicherweise an der Sperrklausel hängen bleibt.“ Der Politikwissenschaftler Heinrich Oberreuter resümierte: „Dass 15 Prozent der Stimmen unter den Tischen fallen und das Wahlergebnis dadurch erheblich verzerrt wird, ist des Nachdenkens wert. Man könnte mal darüber nachdenken, ob die Fünf Prozent-Hürde in ihrer Höhe noch zeitgemäß ist – angesichts der Tatsache dass wir eine gewisse Stabilisierung des politischen Systems haben.“ Den Vorschlag einer Ersatzstimme wies er aber mit den Worten „Das ist eine völlige Verfälschung des Wählerwillens und völlig undurchführbar“ zurück.[21]

Siehe auch

Wiktionary: Fünf-Prozent-Hürde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. BVerfG, Urteil vom 9. November 2011, Az. 2 BvC 4/10, Volltext.
  2. Spiegel Online: Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig. Der Spiegel vom 9. November 2011.
  3. http://www.wahlrecht.de/news/2013/2013010101.html#ausblick-2013
  4. Die Welt: Bundesverfassungsgericht: Fünf-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen gekippt. Die Welt vom 13. Februar 2008.
  5. BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2008, Az. 2 BvK 1/07; BVerfGE 120, 82 - Sperrklausel Kommunalwahlen.
  6. Spiegel Online: Verfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen. Der Spiegel vom 13. Februar 2008.
  7. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 9. April 2008, Az. VerfGH 22/05, Volltext und Pressemitteilung.
  8. Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2013 Der Bundeswahlleiter
  9. Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2009 Der Bundeswahlleiter
  10. Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2005 Der Bundeswahlleiter
  11. Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2002 Der Bundeswahlleiter
  12. Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1998 Der Bundeswahlleiter
  13. Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1994 Der Bundeswahlleiter
  14. Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 1990 Der Bundeswahlleiter
  15. Nohlen, Dieter/ Grotz, Florian: Kleines Lexikon der Politik, C.H.Beck 2007, S. 629 online in Google Bücher
  16. Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 82, 322, 29. September 1990
  17. BVerfG, Urteil vom 5. April 1952, Az. 2 BvH 1/52; BVerfGE 1, 208 - 7,5 %-Sperrklausel.
  18. Annett Meiritz: Bundestag ohne Kleinparteien: Die Sieben-Millionen-Lücke. Spiegel Online, 24. September 2013, abgerufen am 24. September 2013.
  19. "Sperrklausel schränkt Gleichheit der Wahl ein". Freie Presse, 23. September 2013, abgerufen am 24. September 2013.
  20. Wachsende Kritik an Fünf-Prozent-Hürde, Rheinische Post vom 24. Septmber 2013
  21. Kritik an der Fünf-Prozent-Hürde, Frankfurter Rundschau vom 25. Januar 2013