Finanz-Rundschau
Die Finanz-Rundschau (FR), Untertitel Ertragsteuerrecht, wurde 1918 als Deutsches Steuerblatt gegründet und wird seit 1945 als Finanz-Rundschau fortgeführt.
Ziel und Konzept der Finanz-Rundschau
Die Finanz-Rundschau ist insbesondere auf die Einkommensteuer spezialisiert, aber auch körperschaftsteuerliche und gewerbeertragsteuerliche Fragen werden mit behandelt. Seit 1999 widmet sich die Zeitschrift außerdem verstärkt den Fragen der Unternehmensumstrukturierung und der Erbschaftsteuer. Ziel der Zeitschrift ist die Berücksichtigung des gesamten Spektrums der am Besteuerungsverfahren beteiligten Berufe einschließlich der Wissenschaft durch fundierte Beiträge und die Pflege der auch kontroversen Diskussion.
Aus der Geschichte der Finanz-Rundschau
- Okt. 1918: Gründung als "Deutsches Steuerblatt - Monatsschrift für Wissenschaft und Praxis der direkten Reichs-, Staats- und Gemeindesteuern sowie verwandter Gebiete". Erste Beiträge von Hans Arlt, Wilhelm Boethke, Fritz Haußmann, Alfons Mrozek, Johannes Popitz und Georg Strutz.
- 1918-1930: Verantwortlicher Schriftleiter Alfons Mrozek
- 1935-1944: Zeitschrift für das gesamte Steuerrecht, als Praktischer Steuerdienst in Schnellkarteiform ausgestaltet
- ab 1936: Zum ersten Mal zweimal monatliches Erscheinen
- ab 1951: Herausgeber Verlag Dr. Otto Schmidt KG in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater. Leitartikel zu Beginn des Heftes von prominenten Autoren, z.B. Karl Bräuer, Ottmar Bühler, Otto Schmidt, Günter Schmölders und Gerhard Wacke
- ab 1953: Aufteilung in Ausgabe A (einschließlich Umsatzsteuer-Rundschau) und Ausgabe B (ohne Umsatzsteuer-Rundschau)
- ab 1959: Glossen-Spalte Ceterum censeo
- ab 1974: Regelmäßige Urteilsanmerkungen von BFH-Richtern, z.B. Ludwig Schmidt, Günter Söffing, Walter Drenseck, Hans-Joachim Kanzler, Michael Kempermann, Heinz-Jürgen Pezzer, Heinrich Weber-Grellet
- 1986-1997: Verantwortliche Schriftleiterin Mechthild Lopau
- ab 1997: Verantwortlicher Schriftleiter Wolfgang Lingemann
Zielgruppe
Zielgruppen sind alle Angehörigen steuerberatender Berufe, Amtsträger der Steuergerichte und Steuerverwaltung, Vertreter der Steuerrechtswissenschaft und betriebswirtschaftlichen Steuerlehre.
Redaktion, ständige Mitarbeiter, Herausgeber
Schriftleitung: Rechtsanwalt Wolfgang Lingemann
Ständige Mitarbeiter: (Vors.) Richter am BFH Winfried Bergkemper, Walter Bode, Peter Fischer, Walter Greite, Rechtsanwalt/Steuerberater Hans-Joachim Kanzler, Michael Kempermann, Heinz-Jürgen Pezzer, Heinrich Weber-Grellet und Michael Wendt
Seit 2013 wird die Redaktion durch einen Fachbeirat unterstützt, dem die Richter am Bundesfinanzhof Andreas Herlinghaus, Leitender Ministerialrat Ingo van Lishaut, Rechtsanwalt/Steuerberater Norbert Schneider, Steuerberater Andreas Schumacher und Universitätsprofessor Roman Seer angehören.
Die Finanz-Rundschau wird in Verbindung mit dem Fachinstitut der Steuerberater vom Verlag Dr. Otto Schmidt herausgegeben.
Inhalt, Heftaufteilung, Rubriken
Die Aufsätze zu überwiegend ertragsteuerlichen aktuellen Themen bilden zusammen mit der Berichterstattung über die höchstrichterliche Rechtsprechung sowie der umfassenden Dokumentation aktueller Verwaltungsentscheidungen die Schwerpunkte der Finanz-Rundschau. Über die neuesten Entscheidungen des BFH berichten zum Teil mit regelmäßigen Anmerkungen die (Vors.) Richter am BFH Winfried Bergkemper, Walter Bode, Peter Fischer, Walter Greite, Hans-Joachim Kanzler, Michael Kempermann, Heinz-Jürgen Pezzer, Heinrich Weber-Grellet und Michael Wendt. In den Spalten "Kurzbeiträge" und "Diskussionsbeiträge" wird frühzeitig auf neue, aus der Praxis heraus aufgetretene Steuerrechtsprobleme hingewiesen bzw. pointiert hierzu Stellung bezogen. Die ständige Glosse "Ceterum censeo" trägt zur Auflockerung der Zeitschrift bei. Für die Rubrik „FR-Gestaltungspraxis“ gehören einem Fachbeirat die Sozietät CARLÉ KORN STAHL STRAHL, Köln, an und arbeiten die Partnerschaft Flick Gocke Schaumburg sowie die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit.
Erscheinungsweise, Umfang
Die Finanz-Rundschau erscheint am 5. und 20. eines jeden Monats. Der Umfang eines Einzelheftes beträgt durchschnittlich 48 Seiten.