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Taschengeld

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Mit Taschengeld wird ein Geldbetrag bezeichnet, der Kindern und Jugendlichen regelmässig von ihren Erziehungsberechtigten (z.B: Eltern) zur freien Verfügung überlassen wird.

Das Taschengeld dient vor allem dazu, dem Kind oder Jugendlichen schrittweise den selbstständigen Umgang mit Geld und Kaufvorgängen beizubringen.

In der Regel erfolgt die Auszahlung regelmässig, was es von anderweitigen monitären Belohnungen, z.B. für besondere oder besonders gute Leistungen unterscheidet. Die Höhe richtet sich stark nach der jeweiligen finanziellen Lage und Einstellung der Erziehungsberechtigten. Es gibt jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung von Taschengeld.

§110 des BGB spricht Jugendlichen jedoch eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit zu, mit deren Hilfe sie im Umfang des ihnen zu Verfügung gestellten Geldes Kaufverträge abschließen können.

Die lokalen Jugendämter bieten in der Regel eine Tabelle mit Empfehlungen für die Höhe des Taschengeldes bei verschiedenen Altersgruppen.

Umgangssprachlich bezeichnet Taschengeld auch allgemein ein geringes Einkommen ("Er verdient nicht mehr als ein Taschengeld.").