Ludolf von Schladen (Bischof, † 1289)
Ludolf II., Graf von Schladen ( † 6. April 1289) war 1253–1255 Bischof zu Halberstadt und 1270–1289 Weihbischof im Bistum Schwerin.
Leben
Ludolf von Schladen entstammte einem in Schladen ansässigen Adelsgeschlecht, das mit der weiteren Adelsfamilie Schladen (Adelsgeschlecht) nicht verwandt ist. Im Bistum Schwerin wurde mehrfach der sich als Episcopus quondam Halberstadensis bezeichnende Ludolf II., ein Bruder des Schweriner Bischofs Hermann I. Graf von Schladen (1263–1289), tätig.[1]
Nach Täuschung des rücktrittswilligen Halberstädter Bischofs Meinhard von Kranichfeld wurde am 8. Januar 1253 Ludolf II., Graf von Schladen zum neuen Bischof von Halberstadt gewählt, vom König belehnt und vom Metropoliten Gerhard von Mainz bestätigt und electus et confirmatus genannt.[2] Da die näheren Umstände der Wahl offensichtlich dem König verschwiegen wurden, erklärte der Legat die Wahl für ungültig und Ludolf II. wurde exocommuniziert. Das Halberstädter Domkapitel spaltete sich und wählte am 27. August 1254 Vollrad von Kranichfeld, einen Neffen des abgedankten Bischof Meinhard, zum neuen Bischof. Zwischenzeitlich war auch Ludolf durch den Metropoliten zum Bischof geweiht worden. Nach Verhandlungen einer durch das Liebfrauenstift aufzubringenden Rente kam es Ende 1255 zum Rücktritt von Ludolf II. als Bischof zu Halberstadt.
Danach wurde Bischof Ludolf gegen Bischof Vollrad und das Halberstädter Domkapitel unter Schutz der Römischen Kurie genommen, die wegen der Nichtzahlung der Rente sogar zu Strafen verurteilt wurden. 1259 wurde er vom Papst Alexander IV. als venerabilis frater bezeichnet.[3]
Mit Zunahme der geistlichen Tätigkeit im Kloster Rühn verlieh dort am 21. November 1270 Bischof Ludolf als weiland Bischof zu Halberstadt Ablaß aus Anlaß der Einweihung einer besonderen Marienkapelle.[4] [5] Am 28. September 1270 erfogte durch ihn eine Ablaßverleihung für Gewährung von milden Gaben an das Heiligen-Geist-Hospital Rostock.[6] Am 19. Juni 1278 weihte Bischof Ludolf die Marienkirche zu Parchim.
Im Bistum Schwerin hatte Bischof Ludolf zusätzlich zu seiner Rente vom Bistum Halberstadt noch ein kleines Einkommen vom Zehnten aus dem Lande Waren, welches ihm sein Bruder Hermann I. als Bischof von Schwerin am 6. April 1289 bewilligte.[7] Bei Pontifikalhandlungen bezeichnete er sich nicht als vicarius in pontificalibus, sondern gebrauchte den Titel Episcopus quondam Halberstadensis, wie es auch sein Siegel ausweist.[8]
Siegel
Bischof Ludolf hatte ein spitzovales Siegel. Darin ein stehender Bischof mit Mitra und Stab und mit nach innen gerichteter Krümme in der linken Hand, die rechte Hand zum Segen erhoben.
Die Umschrift lautet: S' LUDOLFI EPI QVODA HALBERSTADEN.[9]
Literatur
- Pius Bonifatius Gams: Series episcoporum ecclesiae catholicae, Regensburg 1873.
- P. Aldinger: Die Neubesetzung des Deutschen Bistümer unter Papst Innozenz IV. (1243–1254), Leipzig 1900.
- Konrad Eubel: Hierarchia catholica medii aevi. Band i., 1913 Monasterii.
- Gerhard Müller-Alpermann: Stand und Herkunft der Bischöfe der Magdeburger und Hamburger Kirchenprovinz im Mittelalter, Prenzlau 1930.
- Albert Hauck: Kirchengeschichte Deutschlands, Berlin 1958.
- Josef Traeger: Die Bischöfe des mittelalterlichen Bistums Schwerin, St.-Benno-Verlag Leipzig, 1984.
Einzelnachweise
- ↑ P. Aldinger: Die Neubesetzung der deutschen Bistümer unter Papst Innozenz IV., S. 161–164.
- ↑ Urkundenbuch Halberstadt, Nr. 868, 878.
- ↑ UB Halberstadt Nr. 992.
- ↑ Mecklenburgisches Urkundenbuch MUB II. (1864) Nr. 1197.
- ↑ Friedrich Schlie: Das Kloster Rühn, In: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. 1901, S. 79.
- ↑ MUB II. (1864) Nr. 1200.
- ↑ MUB III. (1865) Nr. 2016.
- ↑ UB Halberstadt Nr. 1366.
- ↑ UB Halberstadt, Tafel VIII., Nr. 57 zur Urkunde 1366.