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Tartrazin

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Tartrazin (E 102) ist ein zitronengelber, wasserlöslicher, farbechter, synthetischer Azofarbstoff, der als Lebensmittelfarbe eingesetzt wird.

Es wird durch Diazotierung von p-Aminobenzolsulfonsäure und Kopplung mit einem Pyrazolonabkömmling hergestellt.

CAS-Nr: 1934-21-0, ColorIndexNo: 640 oder 19140, ColorIndex Acid Yellow 23.

Tartrazin wird für Frucht- und Kräuterliköre, Spirituosen, Obst- und Fruchtweine, aber auch für nicht-alkoholische, aromatisierte Getränke, Brausen und Brausepulver, feine Backwaren, Süßwaren, Knabberartikel, Puddingpulver, Dessertspeisen, für Senf, aromatisierten Schmelzkäse, Fisch- und Krebspasten, als Farblack für Dragees, zum Färben von Käserinden und Kunstdärmen und auch für Arzneimittel eingesetzt.

Der Stoff wirkt allergieauslösend und ist damit für Allergiker, besonders für Personen mit allergischen Reaktionen auf Acetylsalicylsäure und Asthmatiker, problematisch. Er kann zu Atemschwierigkeiten, Hautausschlägen, Heufieber, verschwommenem Sehen und Hautflecken führen. Da bei Allergien genenüber Tartrazin keine Antikörper festgestellt werden können, spricht man von einer Pseudoallergie. Verbraucherzentralen raten vom Verzehr ab und die Kinderkrebsklinik der Universität Düsseldorf hält den Stoff für gefährlich.

Eine Kreuzallergie gegen Benzolsäure oder Aspirin ist bekannt.

In vielen Ländern ist Tartrazin verboten oder die Verwendung stark eingeschränkt. In Deutschland und Österreich wurde ein Verbot im Zuge der gesetzlichen EU-Angleichungen wieder aufgehoben. Das Verbot in Österreich galt sogar für Gebrauchsgegenstände. In den USA ist der Stoff weiterhin verboten.

Tartrazin kann durch eine Mischung von Chinolingelb (E 104) und Gelborange S (E 110) ersetzt werden.