Dietrich (Schwerin)
Dietrich ( † 1247 in Schwerin) war Dompropst zu Schwerin, Domherr zu Hamburg und von 1240 bis 1247 Bischof des Bistums Schwerin.
Leben
Zum Nachfolger Bischof Friedrichs postulierte am 3. November 1239 das Domkapitel seinen Propst Dietrich.[1] Dieser war Magister, bischöflicher Kaplan bei Bischof Brunward, Domherr,[2] Dompropst[3] und schließlich Domherr von Hamburg. Am 20. Mai 1240[4] bestätigte Papst Gregor IX. die Postulation des Schweriner Domkapitels und dispensiert vom Weihehindernis ungeachtet des Makels seiner unehelichen Geburt in seine Würde einzusetzen. Er beauftragte den Erzbischof von Bremen und den Bischof von Verden, den Postulanten als Bischof einzusetzen.
Am 29. Juli 1240 erfolgte in der Kirche des Minoritenklosters zu Stade die Bischofsweihe durch Erzbischof Gerhard von Bremen, Bischof Luder von Borch von Verden und Johannes I., Bischof von Lübeck,[5][6] nachdem Dietrich am gleichen Tage legitimiert, examiniert und auch konfirmiert worden war. Am 18. März 1241 wurde Dietrich in Tribsees als Bischof von Schwerin bemächtigt, das Kloster Sonnenkamp und die Kirchen seines Patronats nach dem Ableben der Pfarrer mit Vikaren zu besetzen.
Die Erwartungen seiner Wähler und des Schweriner Kapitels, die ihn einmütig und mit hohen Lobesworten als Bischof vom Papst erbeten hatten, erfüllte Dietrich trotz der Kürze seiner Amtszeit weiterhin.[7] Doch die anstehenden Grenzschwierigkeiten mit dem Bistum Havelberg unter dessen Bischof Heinrich I. von der Schulenburg konnte er nicht beenden. Nach günstigen Vorentscheidungen durch den Papst Innozenz IV. schloss er jedoch 1247 einen Vergleich mit Bischof Wilhelm von Cammin über die Streitigkeiten an der Grenze ihrer Sprengel.[8]
Den Plan, in der Stiftsstadt Bützow an der St. Elisabeth-Kirche ein Kollegiatskapitel einzurichten, konnte Bischof Dietrich nicht mehr selbst durchführen, hatte aber die Stiftung offenbar noch vorbereitet.[9]
Der römische König Konrad, Sohn Friedrich II., erteilte 1240 dem Bischof Dietrich das Recht, die Schlösser und Städte in seinem Stiftsland zu befestigen, sowie Münzen zu schlagen und Zölle zu erheben. König Konrad wollte durch diese Schenkungen auch in Deutschland sein Ansehen stärken.[10]
Bischof Dietrich stand auch bei der Päpstlichen Kurie in Ansehen, was man aus der Übertragung einer Untersuchungsvollmacht im Streit zwischen dem Erzbischof von Bremen und dem Hamburger Domkapitel entnehmen konnte.
Ende 1247 soll Dietrich in Schwerin verstorben sein und wurde in Bützow bestattet. Ein Grabstein hat sich nicht erhalten.
Siegel
Im Stettiner Archiv befindet sich das sehr beschädigte parabolische Siegel des Bischofs Dietrich mit erhalten gebliebenen Buchstaben in grünem Wachs.
Die Umschrift lautet: ... hEOD ... En.
Im Siegel ist ein sitzender Bischof mit Stab in der Linken und ein Buch in der Rechten.[11]
Literatur
- Aldinger: Die Neubesetzung der deutschen Bistümer unter Papst Innozenz IV., Leipzig 1900.
- Klaus Ganzer: Papsttum Bistumsbesetzungen in der Zeit von Gregor IX. bis Bonifazius VIII. Köln-Graz 1968.
- Josef Traeger: Die Bischöfe des mittelalterlichen Bistums Schwerin. St.-Benno-Verlag Leipzig 1984, S. 45–47.
- Josef Traeger: Die Bischöfe des Bistums Schwerin. In: Das Stiftsland der Schweriner Bischöfe um Bützow und Warin. St.-Benno-Verlag Leipzig 1984, S. 90.
Weblinks
- Literatur über Dietrich in der Landesbibliographie MV
Einzelnachweis
- ↑ Mecklenburgisches Urkundenbuch MUB I. (1863) Nr. 503.
- ↑ MUB I. (1863) Nr. 282.
- ↑ MUB I. (1863) Nr. 425.
- ↑ MUB I. (1863) Nr. 510.
- ↑ MUB I. (1863) Nr. 513
- ↑ Konrad Eubel: Hierarchia catholica medii aevi. II. Nr. 44
- ↑ MUB I. (1863) Nr. 510.
- ↑ MUB I. (1863) Nr. 590.
- ↑ Bernhard Hederich: Verzeichnis der Bischöfe zu Schwerin'. 1737, S. 415.
- ↑ MUB I. (1863) Nr. 576.
- ↑ MUB I. (1863) Nr. 526.
Personendaten | |
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NAME | Dietrich |
KURZBESCHREIBUNG | Dompropst zu Schwerin, Domherr zu Hamburg und Bischof des Bistums Schwerin (1240–1247) |
GEBURTSDATUM | 12. Jahrhundert oder 13. Jahrhundert |
STERBEDATUM | 1247 |
STERBEORT | Schwerin |