Zum Inhalt springen

Kommunalwahlrecht (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Januar 2006 um 23:41 Uhr durch Steschke (Diskussion | Beiträge) (Deutschland). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Kommunalwahlrecht ist ein Überbegriff für verschiedene gesetzliche Regelungen für die Kommunalwahlen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.

Deutschland

Kommunalwahlgesetze, kommunale Wahlordnungen und weitere ergänzende Vorschriften von erheblichem inhaltlichem Unterschied entsprechend der jeweiligen Gemeindeordnung in den Bundesländern regeln in Deutschland das Wahlrecht der Bürger zu den Organen der Gemeinden und Gemeindeverbände. Das Kommunalwahlrecht ist die Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung, die durch Artikel 28 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Grundgesetzes garantiert wird: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.“

Bundesland Kommunalwahlrecht Kommunalwahlgesetz
Baden-Württemberg Wahlrecht Kommunalwahlgesetz (Baden-Württemberg)
Bayern Wahlrecht Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Bayern) <--[1]-->
Berlin Wahlrecht [[Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu

den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen]]

Brandenburg Wahlrecht Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz
Bremen Wahlrecht Bremisches Wahlgesetz
Hamburg Wahlrecht Wahlgesetz
Hessen Wahlrecht Hessisches Kommunalwahlgesetz
Mecklenburg-Vorpommern Wahlrecht Wahlgesetz
Niedersachsen Wahlrecht Niedersächsisches Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
Nordrhein-Westfalen Wahlrecht Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Wahlrecht Wahlgesetz
Saarland Wahlrecht Wahlgesetz
Sachsen Wahlrecht Wahlgesetz
Sachsen-Anhalt Wahlrecht Wahlgesetz
Schleswig-Holstein Wahlrecht Wahlgesetz
Thüringen Wahlrecht Wahlgesetz

Österreich

Schweiz