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Konzil

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Ein Konzil (v. lat.: Beratschlagung) beziehungsweise eine Synode (griech. Σύνοδος) (v. griech.: Zusammenkunft, gemeinsamer Weg) bezeichnet eine Versammlung, meist in kirchlichen Angelegenheiten.

Die beiden Wörter werden in vielen Fällen synonym verwendet, insbesondere in der Christentumsgeschichte des ersten Jahrtausends.

Andererseits werden bestimmte kirchliche Versammlungen oft spezifisch mit einem der beiden Worte bezeichnet, z.B. Zweites Vatikanisches Konzil oder Diözesansynode.

Da das griechische Wort Synodos männlich ist, wird im orthodoxen Bereich oft auch von dem Synod gesprochen. Außerdem wird dort der Sitz des Kirchenverbandes in Kiew, ab 1326 Moskau, als Synod bezeichnet. - Von 1721 bis 1918 war der russische Patriarch durch einen Heiligen Synod ersetzt, welcher der weltlichen Kontrolle unterstand.

Alte Kirche

In der alten Kirche wurden Konzil und Synode synonym gebraucht.

Das erste überlieferte Konzil ist das Apostelkonzil von Jerusalem, das etwa im Jahre 49 tagte und von dem im Neuen Testament in Apostelgeschichte 15,1-29 berichtet wird.

Vom zweiten Jahrhundert an gab es zahlreiche lokale Konzile auf verschiedenen Stufen, in denen sich die Bischöfe einer Region versammelten um über bestimmte Fragen der Lehre oder Kirchenstruktur zu entscheiden. Diese Entscheide galten nur für die betreffende Region und hatten keine Allgemeingültigkeit, außer falls deren Entscheidungen später von ökumenischen Konzilen übernommen wurden, wie es das 6. ökumenische Konzil im Hinblick auf einige lokale Konzile des 4. Jahrhunderts tat:

Es gab im ersten Jahrtausend neben zahlreichen lokalen Konzilen sieben allgemeine Konzile der gesamten Kirche, die heute ökumenische Konzile genannt werden. Die Lehren dieser Konzile werden von der orthodoxen, katholischen und vielen protestantischen Kirchen anerkannt.

Entscheide von ökumenischen Konzilien hatten in der alten Kirche allgemeine Gültigkeit - es gab jedoch oft Gruppen, die sie nicht anerkannten und sich deshalb von der Kirche trennten.

Orthodoxe Kirchen

In der Orthodoxie sind die ökumenischen Konzile die höchste institutionelle Entscheidungs-Instanz. Allerdings gelten sie nicht als per se unfehlbar, denn mehrmals wurde Konzilen, die sich selbst als "ökumenisch" bezeichnet hatten, dieser Status später von einem anderen Konzil aberkannt, wegen mangelnder Zustimmung in der Bevölkerung. Nur die Kirche als ganzes gilt als unfehlbar, wobei offenbleibt in welchen Institutionen, Gremien, oder Bewegungen sich diese Unfehlbarkeit jeweils äußert.

Neben den sieben ersten ökumenischen Konzilien werden in der orthodoxen Kirche von manchen auch das pro-Photius-Konzil von 879 und das palamitische Konzil von 1351 als ökumenische Konzilien anerkannt; die meisten bezeichnen diese Konzile jedoch lediglich als panorthodox, also alle orthodoxen Kirchen betreffend.

Römisch-katholische Kirche

Das Konzilsverständnis und verschiedenen Stufen der Konzile und Synoden in der katholischen Kirche sind unter Konzil (Römisch-Katholische Kirche) aufgeführt.

Evangelische Kirchen

In den Evangelischen Kirchen wird eher von Synode als von Konzil gesprochen. Einzelheiten sind unter Synode (Evangelische Kirchen) beschrieben.

Buddhistische Konzile

Im Buddhismus gibt es die 4 Konzile der Antike und die 2 Konzile der Neuzeit. Obwohl es bei den Buddhistische Konzilen primär um die Abklärung der authentischen Lehre geht, entsteht gerade dabei auch Trennendes bzw. sogar die Aufspaltung des Sangha, wie etwa beim 2. Konzil in Vaishali.

Siehe auch