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Privatisierung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Privatisierung bedeutet die Überführung bzw. Umwandlung von Staatseigentum in Privateigentum. Gegenteil: Verstaatlichung.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden nach der Wiedervereinigung drei große Einrichtungen des Bundes in private Rechtsformen umgewandelt:

Siehe auch: Aktiengesellschaft