Stand
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Der Begriff Stand bezeichnet
- in der Gesellschaft des Mittelalters und der frühen Neuzeit gesellschaftliche Großgruppen ("Ständeordnung") in einem hierachischen Gesellschaftssytem Adel, Klerus und (das übrige) Volk
- im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation die Reichsstände
- in der Tierhaltung einen Anbindestall
- den Platz zum Stehen (Taxistand, Schießstand)
- eine für eine bestimmte Zeit zum Verkaufen eingerichtete Stelle Verkaufsstand
- die im Ablauf der Geschichte zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichte Stufe (der Stand der Entwicklung, Stand der Technik)
- die Beschaffenheit oder der Zustand einer Angelegenheit oder Instution (z.B. der Stand der Ehe)
- einen Status: Familienstand, Berufsstand, Sozialstatus (der dritte Stand) => Gesellschaftsstände
- in der Schweiz einen Kanton (Ständerat, Ständemehr)
- in der Jägersprache den Bestand an Wild im Revier
- kurz für Blütenstand
- beim Klettern den Ort, an dem das nichtkletternde Mitglied einer Seilschaft das andere Mitglied sichert, siehe Stand (Klettern)
Siehe auch: Status