Benutzer Diskussion:Gnom
Altes mit älterem, ganz altem und uraltem.
Mord
Benutzer:Olag/Mord: mehr mach ich nicht, auch wenn es sicher imperfekt, methodisch "unsauber" und unvollständig ist. Wenns Du trotzdem als Provisorium akzeptieren könntest, frag bitte Perrak, ob er Tötungsdelikt für die Verschiebung des bisherigen Mord-Artikels freigibt. Mein Mord könnte dann bei Lemma Mord reinkopiert werden. Angesichts anderer Arbeitsberge und offener Baustellen schaff ich nichts besseres. Viele Grüße--olag disk 2cv 11:51, 16. Mär. 2012 (CET)
- Hallo Olag, ich finde dein "Provisorium" insbesondere aufgrund der sehr klaren Aussagen in der Einleitung super! Muss Perrak denn überhaupt irgendetwas freigeben, d.h. ist einer der Artikel gesperrt? M.W. nicht, aber ich frage ihn gern, ob er etwas gegen deinen/unseren Umsetzungsvorschlag hat. Gruß und nochmal Kompliment, --Gnom (Diskussion) 12:07, 16. Mär. 2012 (CET)
- Lieber Gnom, das technische Problem ist, dass vor Verschiebung auf Lemma Tötungsdelikt (oder Tötungsdelikte) eine Löschung erforderlich wäre, die Adminrechte erfordert. Übrigens hätte ich auch nichts dagegen, wenn ihr das zum Stub macht, dh nur Einleitung und Verweise auf "Rechtsvergleichung" und den etwas zusammengestoppelten und wahrscheinlich zu anderen Artikeln redundanten Rest löschen.--olag disk 2cv 15:28, 16. Mär. 2012 (CET)
- Ich verstehe. Dazu stellen wir am besten einfach einen SLA, sobald Perrak grünes Licht gibt. Oder gerne auch gleich. --Gnom (Diskussion) 15:39, 16. Mär. 2012 (CET)
- Lieber Gnom, das technische Problem ist, dass vor Verschiebung auf Lemma Tötungsdelikt (oder Tötungsdelikte) eine Löschung erforderlich wäre, die Adminrechte erfordert. Übrigens hätte ich auch nichts dagegen, wenn ihr das zum Stub macht, dh nur Einleitung und Verweise auf "Rechtsvergleichung" und den etwas zusammengestoppelten und wahrscheinlich zu anderen Artikeln redundanten Rest löschen.--olag disk 2cv 15:28, 16. Mär. 2012 (CET)
- Es wäre ganz sinnvoll, mal ein bis zwei Tage zu warten, ob sich Perrak - stellvertretend für einige andere damalige Verschiebungsgegner - noch meldet. Ein paar kleine Änderungen habe ich nun doch noch angebracht, falls Du noch mal drüberschauen willst...--olag disk 2cv 16:10, 16. Mär. 2012 (CET) PS: [1], magst Du den SLA stellen? Gruß--olag disk 2cv 22:16, 16. Mär. 2012 (CET)
- So, ich habe das Karussel mal in Gang gesetzt. Wahrscheinlich muss jetzt noch eine Menge aufgeräumt werden... Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:01, 17. Mär. 2012 (CET)
- Es wäre ganz sinnvoll, mal ein bis zwei Tage zu warten, ob sich Perrak - stellvertretend für einige andere damalige Verschiebungsgegner - noch meldet. Ein paar kleine Änderungen habe ich nun doch noch angebracht, falls Du noch mal drüberschauen willst...--olag disk 2cv 16:10, 16. Mär. 2012 (CET) PS: [1], magst Du den SLA stellen? Gruß--olag disk 2cv 22:16, 16. Mär. 2012 (CET)
- Vielen herzlichen Dank! Das ist doch schon mal gut, dass das "Wasser jetzt nicht länger auf die falschen Mühlen läuft", die restlichen Rinnsale und Pfützen etc können wir dann auch noch nach und nach umlenken und austrocknen.--olag disk 2cv 08:20, 17. Mär. 2012 (CET)
Benutzer Seewolf
kannst Du Dir mal die Aktivitäten des Wikipedia-Hojjatoleslam Seewolf im Artikel Abdolfattah Soltani angucken. Besten Dank. Aridemodel (Diskussion) 10:57, 14. Jun. 2012 (CEST)
Habe
auf meiner Disk geantwortet--Mischa004 (Diskussion) 10:32, 22. Jun. 2012 (CEST)
Beweispflicht
Hallo Jurist ! Magst Du mal auf der Seite Wikipedia:Meinungsbilder/Belegpflicht bei Sperrbegründungen vorbeischauen oder mitdiskutieren? Ist das Meinungsbild schon schon abstimmungsreif, oder soll ich noch irgendwas ergänzen? Gruß vom --Ohrnwuzler (Diskussion) 00:44, 30. Jun. 2012 (CEST)
- TL;DR. Bitte gib mir einen genauen Auftrag, was ich mir anschauen soll. Vor allem verstehe ich nicht, was ein Meinungsbild mit Jura zutun haben soll. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:51, 1. Jul. 2012 (CEST)
Vielen Dank !
[2] Sehr interessant; das hilft dem Artikel sehr weiter (und schlichtet / versachlicht die dortige Diskussion, was denn nun die hM ist). engagierte Grüße :-) --Neun-x (Diskussion) 15:55, 4. Jul. 2012 (CEST)
- Gerne. Kann ich noch etwas für euch tun? Übrigens: Der "Fischer" hieß davor "Tröndle/Fischer" und davor "Tröndle". Will sagen: Der Kommentar ist von der Richterperson unabhängig und den gibt's schon ewig. Nur, weil ich auf der Zirk-Disk was anderes gelesen hatte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:53, 5. Jul. 2012 (CEST)
Revert
Sicher das du dich da nicht vertan hast und eventuell das Einfügen der Weblinks revertieren wolltest? "Tumoren" ist in jedem Fall richtig. Grüße, --Paramecium (Diskussion) 00:25, 30. Jul. 2012 (CEST)
- Logisch, ich bitte um Verzeihung. Im Frettchen-Artikel, ich bitte den Kalauer zu entschuldigen, 'wuchert' sehr viel Hobbyismus, da drücke ich ständig ohne viel Nachdenken auf "zurücksetzen". --Gnom (Diskussion) 00:33, 30. Jul. 2012 (CEST)
Rechtsanwalt
Der Abschnitt Literatur erschien mir - gerade in Bezug auf haftungsrechtliche Literatur (Borgmann/Jungk/Grams und Vollkommer/Heinemann) - nicht durchgehend einschlägig. Da ich aber nicht löschen wollte, habe ich nur ein (zweifellos) einschlägiges aktuelles Buch hinzugefügt. Dass ich es geschrieben habe, hatte ich nicht als problematisch angesehen. Alternativ würde ich dann den Hartung/Römermann, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Auflage München 2008, Verlag C.H. Beck,, ISBN 978-3-406-57797-0, empfehlen. Gruß --Lewinski 22:07, 8.8.2012
Bildvorschlag
Moin Gnom, lange nicht gesehen und gelesen. Da mir das über den Weg lief, dachte ich an dich, obwohl du dich wohl eher weniger für Bahnen interesssierst. Vielleicht kannst du das für deine Benutzerseite gebrauchen? --Jom Klönsnack? 19:23, 12. Aug. 2012 (CEST)
- Hallo Jom, schön, von dir zu hören! Danke für den Tipp. Hier auf Wikipedia finden sich ja jede Menge Spitzwegs auf den Hilfeseiten etcetera, aber den Gnom kannte ich noch nicht, er hat ja sogar einen Artikel! Findest du denn meinen aktuelles Alter Ego auf der Benutzerseite doof? Zugegebenermaßen ist der hier immerhin in Farbe... Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:17, 13. Aug. 2012 (CEST)
Also, ich finde den vorhandenen ok. War nur so: Als ich den vom Spitzweg fand, meinte ich dich darauf aufmerksam machen zu müssen ;-) und ein weiteres Bild auf der Benutzerseite schadet ja nicht. --Jom Klönsnack? 19:22, 13. Aug. 2012 (CEST)
Surrogat
Hallo! Höre bitte mit diesen unbegründeten Verschiebungen auf! Ich habe die QS extra angemeldet, damit die diversen betroffenen Fachbereiche gemeinsam eine Lösung finden können. Deine Aktionen vernichten nur Informationen, ohne ein einziges Problem zu lösen. Nutze darum vieleicht besser erstmal die Artikeldiskussion, oder die bei WP:QS, um Deine Vorschläge zu äußern.Oliver S.Y. (Diskussion) 15:15, 14. Aug. 2012 (CEST)
- Ich bin etwas verärgert, weil du mich meine Arbeit nicht einmal hast fertig stellen lassen. Ich habe dir eine E-Mail geschrieben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:18, 14. Aug. 2012 (CEST)
- Ich hab gerade geantwortet, und ich bin verärgert, weil Du hier unbegründet, und in meinen Augen falsch Veränderungen vornimmst. Beispiel, die Kategorie:Lebensmittelersatz wurde gestern durch Wheeke angelegt, auch ohne Absprache. Du legst nun den Artikel unter Lebensmittelimitat an. Da sieht man einen Gesprächsbedarf schon klar. Und wenn Du mir erklärst, es gäbe keine Schöpfungshöhe bei einem Datenvolumen von 2388 Byte, muß ich mich sehr wundern. Vor allem, da Du die diversen Interwikis von Surrogat ebenso übernommen hast, wie den eigenwilligen Hinweis aufs Kakaogesetz], der eigentlich überhaupt nichts belegt. Was da daran Dein Werk ist, entgeht mir.Oliver S.Y. (Diskussion) 15:28, 14. Aug. 2012 (CEST)
Wikistudie
Hallo Gnom,
ich bin Student der TU Berlin und ich erarbeite in Rahmen einer Vorlesung, eine neuartige Plattform für Open Education. Da Du Dich auf Wikipedia engagierst, wäre für mich interessant zu wissen, was Dich dazu motiviert.
Ich würde mich sehr über eine Antwort an wikistudie@gmx.de freuen.
Viele Grüße
--WikiStudie (Diskussion) 16:10, 11. Sep. 2012 (CEST)
Einladung zum Treffen Recht
Hallo. Vielen Dank für Deine Einladung. Ich bin leider nur ganz selten hier, weswegen ich gar nicht mitbekommen habe, dass Du was auf meine Disku geschrieben hast. Sorry deswegen.--ıpɐɥns 16:26, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Kein Problem! Aber: Kommst du denn? --Gnom (Diskussion) 16:58, 7. Okt. 2012 (CEST)
- Keine Ahnung... Ich mache fast nichts mehr für Wikipedia. Mir fehlt immoment irgendwie der Draht dazu. Und diese ganze festgefahrende Diskussionkultur, gerade was rechtliche Fragen anbelangt, stört doch etwas. --ıpɐɥns 14:11, 9. Okt. 2012 (CEST)
- Eben um das zu ändern, gibt es das Treffen. Wenn man sich mal persönlich getroffen hat, geht man ganz anders miteinander um. Habe die Erfahrung schon oft gemacht und bin deshalb von einem Erfolg des Termins in Frankfurt überzeugt - je mehr kommen, desto besser. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:58, 9. Okt. 2012 (CEST)
- Keine Ahnung... Ich mache fast nichts mehr für Wikipedia. Mir fehlt immoment irgendwie der Draht dazu. Und diese ganze festgefahrende Diskussionkultur, gerade was rechtliche Fragen anbelangt, stört doch etwas. --ıpɐɥns 14:11, 9. Okt. 2012 (CEST)
Angebot (Recht)
Version vom 27.Oktober wurde am 29. Oktober rückgängig gemacht. Aktuelle Version "Das Zusenden unbestellter Ware oder das Erbringen unbestellter Dienstleistungen ist gemäß § 241a BGB, in der Schweiz nach Artikel 6a Obligationenrecht, ebenfalls kein Antrag" => ist nach § 241a BGB falsch.
Zusendung einer unbestellten Ware ist ein Angebot, das der Empfänger annehmen kann. Nimmt er es nicht an oder schweigt er, dann hat der Versender keine Ansprüche gegen den Empfänger, z.B. keinen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB oder Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB. => Wortlaut des § 241a BGB "..wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet", gemeint sind u.a. die oben genannten gesetzlichen Ansprüche.
Nach Schweizer Recht ist die Zusendung kein Angebot (Wortlaut, Artikel 6a Obligationenrecht)
- Danke für den Hinweis, ich habe es korrigiert. Wegen der eingefügten Links, die meiner Meinung nach den Artikel nicht weiterbringen, hatte ich mir den neuen Text gar nicht so genau angeschaut. Entschuldigung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:26, 3. Nov. 2012 (CET)
Einstandsrecht
hallo gnom, jetzt habe ich mal versucht, mein wissen über das einstandsrecht für einen wiki-artikel zusammenzufassen. ob du mal einen blick auf meine baustelle [[3]] wirfst? danke, --Herzemann (Diskussion) 16:59, 19. Nov. 2012 (CET)
Rechtsanwaltszwang, Diskussion in Frankfurt von vor einer Woche.
Hallo "Gnom", war kurz Gast bei eurem Treffen. Mein Anliegen war der Anwaltszwang und die Beachtung des europäischen Rechtes. Würde diesbzgl. gerne eure Regeln mal zugesandt bekommen. Mein Hinweis, dass die Verlage keine Monopolstellung mehr haben, dürfte auch entscheidend sein. Richtig ist zwar: "Wer schreibt, der bleibt." (Und wird beachtet.) Jedoch gilt dies auch für das Internet. Fraglich ist nämlich, was öfter gelesen wird, ein gedrucktes Buch in geringer Auflage, oder aber z.B. ein Eintrag in www.jurawiki.de (http://www.jurawiki.de/AnwaltsZwang)? Entscheidend dürfte auch sein, was das höchste Gericht in Europa festgestellt hat, denn Deutschland ist ja in Europa. Bzgl. des Anwaltszwanges fällt es auch nicht unter die "Solange-Rechtsprechung" des BVerfG. Bitte um Kontaktaufnahme, siehe Visitenkarte. Vielen Dank. MfG Andreas Jaeger
Einladung
Hallo Gnom, vielen Dank für die Einladung. Ich habe sie leider erst jetzt gesehen, hätte es aber auch nach Frankfurt zeitlich nicht geschafft. Falls Ihr Euch mal in Berlin treffen solltet.. :) --Kobschaetzki (Diskussion) 10:21, 16. Jan. 2013 (CET)
Über bezahlte Artikel reden
Hallo Gnom,
wie Du vielleicht mitbekommen hast, werde ich dank CPB das nächste Jahr über bezahlte Artikel reden. An sich freue ich mich natürlich über Jeden, der mit mir redet oder über das Projekt schimpft. Aber bei Dir würde ich mich ganz besonders freuen, weil ich Dich auch noch mal persönlich einladen wollte. Auch wenn Du zu schnell für mich warst, und meine Disk schon gefunden hast. Diskussionen, Fragen, Anregungen finden bisher vor allem auf meiner Diskussionsseite statt. In nächster Zeit würde ich auch gerne ein Wikipedia:Portal:Interessenkonflikt zur weiteren Diskussion starten. Hast Du Lust? Hältst Du das überhaupt für eine brauchbare Idee? Sollte ich lieber was anderes machen? Möchtest Du was anderes? -- lg Dirk Franke (Diskussion) 17:23, 21. Jan. 2013 (CET)
- Ja, ich habe Lust und ja, ich halte das für eine brauchbare Idee. Anregungen habe ich dir ja schon geschrieben. ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:31, 21. Jan. 2013 (CET)
- Und um auf deine Frage zu antworten ("Streß, Ärger, Anfeindungen wegen der Auftragsarbeiten?"): Geht so, bei Auftragsarbeiten ist halt die Relevanzhürde ein Problem. Einmal wurde mir innerhalb einer solchen Löschdiskussion vorgeworfen, weil es eine Auftragsarbeit sei, sei sie ja per se irrelevant. Das ist das einzige, woran ich mich erinnern kann. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:02, 21. Jan. 2013 (CET)
- Danke. -- Dirk Franke (Diskussion) 14:49, 22. Jan. 2013 (CET)
- Und um auf deine Frage zu antworten ("Streß, Ärger, Anfeindungen wegen der Auftragsarbeiten?"): Geht so, bei Auftragsarbeiten ist halt die Relevanzhürde ein Problem. Einmal wurde mir innerhalb einer solchen Löschdiskussion vorgeworfen, weil es eine Auftragsarbeit sei, sei sie ja per se irrelevant. Das ist das einzige, woran ich mich erinnern kann. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:02, 21. Jan. 2013 (CET)
Als Hinweis. Du bist auf der Test-Liste gelandet. Wenn's stört, trag' Dich wieder aus. Noch besser: wenn Du Kommentare zur Liste hast. -- Dirk Franke (Diskussion) 19:25, 22. Jan. 2013 (CET)
- Okay! (Nur zum Verständnis: Meine "Auftragsarbeiten" habe ich allesamt für Freunde und ohne eine Gegenleistung geschrieben; in einem Fall habe ich nach getaner Arbeit unaufgefordert einen zehn-Euro-Büchergutschein erhalten, den ich dann auch nicht zurückgewiesen habe.) In dem Zusammenhang: Ich kenne mich gut mit den Mitarbeitern großer deutscher Rechtsanwaltskanzleien aus, die ihre Artikel bearbeiten. Magst du da eine Zusammenstellung haben? Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:10, 23. Jan. 2013 (CET)
Respekt vor Deiner Leistung. Doch die Abschnitts-Löschung bei EUR-Lex bitte noch mal überdenken.
Du hast den Absatz EUR-Lex#Weitere Artikel zu Demokratie und Recht in der EU komplett wieder raus genommen. Ich möchte Dich bitten, Deine Entscheidung noch einmal zu überdenken! Aufgrund der Diskussion dort hatte ich bereits Änderungen an dem Abschnitt durchgeführt. Was spricht dagegen, den Leser_innen weitere sinnvolle Optionen anzubieten? EUR-Lex ist doch sowohl eine Suchmaschine zu Rechts- und Vertragsthemen in der EU, deswegen macht auch ein Hinweis auf den Überblicksartikel Rechtsinformationssysteme Sinn. Ob unbedingt zusätzlich auch auf juris verwiesen werden sollte, kann tatsächlich ein Link zuviel sein. EUR-Lex ist darüber hinaus ein Instrument, bürokratische Entscheidungen transparenter zu machen, also kann auch hier von einem Interesse der Leser ausgegangen werden. Die Leser eines Suchmaschinen-Artikels auf die Suche in den Wikipedia-Kategorien hinzuweisen, ist doch so falsch auch nicht! Zumal ich dort auch die Themengebiete angeführt hatte, die in den Kategorien dieses Artikels zu finden sind (durch Wikipedia-Autoren) aufbereitet. Von EUR-Lex aus kann also auf Original-Vertrags-/Richtlinien-Texte, wie auch auf WP-Artikel zu eben diesen Texten zugegriffen werden. Darauf wollte ich hinweisen. Warum muss mein Beitrag also gleich wieder weg? Den relativ knappen Artikel mit 7 weiteren Zeilen zu ergänzen, kann eine Überladung auch nicht sein. Ohne Links und ohne Hintergrundwissen gibt es für Leser_innen auch keine wahlweise Option; wollen wir diese nicht bestehen lassen? Ich hätte wenigstens eine Beteiligung an der Diskussion erwartet. Der englischsprachige Artikel benötigt übrigens dringlich eine Erweiterung. Möchtest Du helfen? --LudwigSebastianMicheler (Diskussion) 07:08, 23. Jan. 2013 (CET)
- Vielen Dank für deinen Beitrag und den bemerkenswert höflichen Diskussionsstil, den man hier leider so selten findet. Bitte fasse dich in Zukunft jedoch etwas kürzer, falls dir das möglich ist. Es tut mir leid, dass ich mich an der Diskussion auf der Diskussionsseite des Artikels nicht beteiligt hatte, ich hatte sie übersehen und hielt das Thema für bereits im Portal Recht abgearbeitet. Leider kann ich deiner Bitte nicht nachkommen. Die Zulässigkeit eines solchen Abschnitts, wie du ihn vorschlägst, ist auf Wikipedia:Assoziative Verweise abschließend geregelt: Grundsätzlich sind assoziative Verweise unzulässig, und hier liegt kein Ausnahmefall vor (es handelt sich, im Jargon gesprochen, um einen "Assoziationsblaster", also lediglich unerwünschte "andere (nach Ansicht Ludwig Sebastian Michelers!) lesenswerte Artikel im weiteren Zusammenhang dieses Themenkreises"). Warum das so ist? Ganz einfach: Wir schreiben hier eine wissenschaftliche Enzyklopädie (!), kein Lehrbuch und keinen Ratgeber. Anders als zum Beispiel noch in der ersten Encyclopédie Denis Diderots der Fall war, verfolgen wir keinen staatsbürgerlich-aufklärerischen Ansatz, sondern wollen absolut neutral sein (siehe Wikipedia:Neutraler Standpunkt). Abschließend sei anzumerken, dass ich zu den Wikipedia-Benutzern gehöre, die die verlinkte Regel eher strenger sehen als andere. Außerdem solltest du wissen, dass ich auch jetzt deine Diskussionsbeiträge nur grob überfliege, weil sie ganz offensichtlich am Thema vorbeigehen: Du unterliegst wie gesagt der falschen Annahme, Wikipedia sei ein Ort der staatsbürgerlichen Aufklärung. Dem ist wie ebenfalls bereits gesagt nicht so, im Gegenteil! Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:26, 23. Jan. 2013 (CET)
Bezahlschreibumzug
Hallo Gnom. Du hattest Dich an der Auftaktdiskussion zum Thema bezahltes Schreiben in der Wikipedia beteiligt. Dafür danke ich Dir. Und spannend, dass sich anscheinend immer noch niemand bei Dir über die Auftragsarbeiten beschwerte. Eines der vorläufigen Diskussionsergebnisse ist, dass es jetzt ein Wikipedia:Projekt Umgang mit bezahltem Schreiben (WP:UBZ) gibt, und die Diskussion dort weitergeht. es wäre fesch Dich dort wiederzusehen und ich freu mich von Dir zu hören. -- Dirk Franke (Diskussion), Umgang mit bezahltem Schreiben 11:42, 28. Jan. 2013 (CET)
- In Ordnung. Ich wüsste aber gerade nicht, was ich konkret beizutragen hätte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:55, 28. Jan. 2013 (CET)
- Hauptsache Du musst nicht in der Irrnis wandeln, sollte Dich ein konkreter Beitragsimpuls überfallen :-) -- Dirk Franke (Diskussion), Umgang mit bezahltem Schreiben 17:33, 28. Jan. 2013 (CET)
Cool
Glückwunsch. -- southpark 15:55, 23. Feb. 2013 (CET)
*-Dur und so...
... sind jetzt alle ohne Kat dank deiner Edits! (schau mal da) Auskommentieren geht mit "< !--" & "-->" und nicht mit "< !--" & "--!> --Jmv (Diskussion) 15:19, 4. Mär. 2013 (CET)
- Wuppsa, und ich hatte überall noch auf "Vorschau" geklickt, war aber wohl betriebsblind. Ich mach mich dran! Tut mir leid. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:40, 4. Mär. 2013 (CET)
„laut“ mit Dativ/Genitiv
Hallo Gnom, zu deiner Änderung in Abmahnung: Die These, „laut“ stehe vor bekleidetem Hauptwort mit Genitiv, vor unbekleidetem Hauptwort mit Dativ, scheint mir eine Privatmeinung von Herrn Sick zu sein -- der Duden sieht das anders: laut. Von daher erscheint es mir nicht unbedingt notwendig, das zu ändern. Freundlichen Gruß --Jossi (Diskussion) 12:12, 27. Mär. 2013 (CET)
- Lieber Jossi, ich darf deine Quelle zitieren: „Präposition mit Dativ, auch mit Genitiv“ - was soll diese ganz offensichtlich unwahre Aussage, der Duden sehe das anders? Es handelt sich ganz offensichtlich nicht um eine Privatmeinung, sondern eine zulässige Alternative, die ich anders als die Dudenredaktion für die vorzugswürdige halte; bisher war ich auch vom Genitiv als allein richtigen Fall überzeugt, daher Danke für die Aufklärung. Ich habe also unbewusst gegen die Regel verstoßen, dass alternativ zulässige Schreibweisen nicht verändert werden dürfen. Genau diese Regel wird nun wohl dafür sorgen, dass es jetzt beim (zumindest auch korrekten) Status quo bleibt. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:23, 27. Mär. 2013 (CET)
- Lieber Gnom, genau deshalb (weil es sich um eine sprachlich richtige Alternative handelt) habe ich ja auch nichts geändert (und werde das auch nicht tun). Den Unterschied zwischen Sick und Duden sehe ich darin, dass Sick eine feste Regel aufstellt (mit Begleiter Genitiv, ohne Begleiter Dativ), während der Duden in allen Fällen Dativ und Genitiv für zulässig erklärt. Freundlichen Gruß --Jossi (Diskussion) 12:51, 27. Mär. 2013 (CET)
PPP
Hallo Gnom, das ist aber nicht Dein Ernst, meine Ergänzungen, vor allem die Partei zunächst als o.k. zu sichten und dann aber zu reverten...Den Grund dafür wüsste ich schon gerne...Gruß -- 217.224.249.93 18:13, 5. Mai 2013 (CEST)
- Liebe IP, vielen Dank für deine Nachricht. Dein Beitrag war "kein offensichtlicher Vandalismus", deswegen babe ich ihn gesichtet, so sehen das die Richtlinien vor. Dann habe ich ihn jedoch zurückgesetzt, weil er den Artikel nicht verbesserte: Die Partei wird im Abschnitt "Politische Parteien" bereits erwähnt und die Äußerungen zu dem Hotel hielt ich für unbelegt und nicht objektiv. Deshalb: Ja, es war mein voller Ernst. Habe ich vielleicht etwas übersehen? Gruß, --89.204.135.143 18:22, 5. Mai 2013 (CEST)
O.k., den Abschnitt "Politische Parteien" habe ich tatsächlich übersehen, sorry, da hast Du gut aufgepasst. Aber das "unbelegt" trifft nicht zu, denn Du musst nur das Hotel anklicken und dort ist das zu lesen...Gruß -- 217.224.249.93 18:33, 5. Mai 2013 (CEST)
- Meinetwegen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:39, 10. Mai 2013 (CEST)
Probleme mit dem Artikel: Lebenslange Freiheitsstrafe
Hi, ich habe dich über das Portal:Recht gefunden. Ich habe gesehen, daß es einige Probleme mit dem Artikel: Lebenslange Freiheitsstrafe gibt (vgl. Diskussion). Es wäre nett, wenn du dir das auch mal anschauen könntest. Danke--134.99.136.28 12:32, 14. Mai 2013 (CEST)
- Hallo, Danke für deine Nachricht. Welche der vielen Diskussionspunkte meinst du genau? Ich kann mich leider gerade nicht konkret darum kümmern, weil ich in ein paar Tagen mein zweites Staatsexamen schreibe, aber in den nächsten Monaten kann ich mir das sicher mal anschauen. Übrigens ein lustiger Zufall, weil ich neulich "Die lebenslange Freiheitsstrafe" von Gabriele Kett-Straub in der Hand hatte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:35, 14. Mai 2013 (CEST)
Schlampige Sichtung
Hallo Benutzer Gnom, bitte etwas weniger schlampig sichten [4]. Incarus Klick mich hart! 14:21, 20. Mai 2013 (CEST)
- Hallo Incarus, vielen Dank für deine Nachricht. Du hast natürlich Recht. Ich bitte daher einerseits um Verzeihung, andererseits in Zukunft aber um einen etwas freundlicheren Ton. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:13, 20. Mai 2013 (CEST)
Jura-Redaktion
Hi, kannst du mir sagen wie man mitmachen kann? -- von: Der am Quirinus tanzt um 21:16, 31. Mai 2013 (CEST)
- Hallo Felix, danke für deine Frage. Die Tätigkeit der Redaktion Recht findet zum allergrößten Teil auf der Seite Portal Diskussion:Recht statt - schau einfach dort vorbei! Und natürlich darfst du dich gern unter Wikipedia:Redaktion Recht als Mitglied eintragen. Ich habe gerade gesehen, dass du den anderen Redaktionsmitgliedern auch schon geschrieben hast, damit ist dir unsere ungeteilte Aufmerksamkeit natürlich sicher ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:36, 31. Mai 2013 (CEST)
- Ich wollte auch nummer sicher gehen. :) Also dort dann einfach eintragen?-- von: Der am Quirinus tanzt um 21:43, 31. Mai 2013 (CEST)
- Sei mutig! --Gnom (Diskussion) 21:53, 31. Mai 2013 (CEST)
- Schon gemacht. :) -- von: Der am Quirinus tanzt um 21:56, 31. Mai 2013 (CEST)
- Sei mutig! --Gnom (Diskussion) 21:53, 31. Mai 2013 (CEST)
- Ich wollte auch nummer sicher gehen. :) Also dort dann einfach eintragen?-- von: Der am Quirinus tanzt um 21:43, 31. Mai 2013 (CEST)
Glockenturm von Schwarzenbach
Hi, danke dass du meine Version gesichtet hast.-- von: Der am Quirinus tanzt um 21:43, 31. Mai 2013 (CEST)
- Gern! --Gnom (Diskussion) 21:53, 31. Mai 2013 (CEST)
Sichtung GG
Hallo Gnom, du hast vorhin dies hier gesichtet. Ich hatte schonmal auf der Disk dort dargelegt, weshalb dieser Link aus meiner Sicht ungeeignet ist. Das gilt alles unverändert. Was macht diesen Link ohne neue Informationen so wertvoll, dass er neben den bereits vorhandenen, die alle diesselben Informationen bieten - ohne technische Beschränkung - hier zusätzlich erforderlich ist? Es ist eine nette Spielerei, die aber keine verlässlichen Informationen bietet. Die Betreiber selbst geben übrigens auf ihrer Seite an, nicht einmal den Anspruch zu erheben, die Informationen seien korrekt. --Philposite (Diskussion) 16:31, 8. Jun. 2013 (CEST)
- Hallo Philposite, danke für deinen höflichen Hinweis. Ich habe dem nichts entgegenzusetzen. Wertvoll ist höchstens, dass die Seite "open" und "interaktiv" ist - dadurch wird sie aber natürlich nicht "vom Feinsten". Gruß, --Gnom (Diskussion)
Sichtung TK
Moin Gnom, du hast gestern und heute die Änderung einer IP aus der TK gesichtet. Möglich, dass diese Angabe als nicht relevant angesehn wird, aber dazu äußert sich die IP nicht. Der Beleg für die Bildungszentren sollte aber auf jeden Fall drin bleiben. Ich habe mir gestern rinmal die Zeit genommen, den Chef eines der Bildungszentren (Salzhausen) anzurufen und und lt. seiner Aussage werden diese weiterhin auch an Nicht-TK-Mitarbeiter vermietet. VG --an-d (Diskussion) 09:32, 12. Jun. 2013 (CEST)
- Okay. Ich fand das nicht besonders relevant, aber egal. Jedenfalls war die Löschung des Satzes kein Vandalismus, also musste ich sie sichten, nicht wahr? Und nur, um sicher zu gehen: Telefonate sind keine Belege, aber das weißt du sicher. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:40, 12. Jun. 2013 (CEST)
- Ja weiss ich, die Seite TK.de, auf die verwiesen wird sehe ich aber als Beleg und nur für den Fall, dass diese nicht mehr aktuell ist habe ich nachgefragt. Den Beleg für die Bildungszentren insgesamt zu entfernen war aber sicht nicht zielführend. Warten wir mal ab, ob die IP sich noch äußert. Vieleicht weiss sie ja mehr als wir beide (und kann das belegen ;-) Dir einen schönen Tag --an-d (Diskussion) 09:44, 12. Jun. 2013 (CEST)
Podcasting: Mathematikunterricht
Hallo Gnom! Ich bin ganz neu in diesem Geschäft und hatte den Beitrag technisch nicht gut gestaltet. Pm hat mich auf einiges hingewiesen. Ich kam aber nicht mehr zum Ändern, weil Du den Bereich gelöscht hast. Mir schien das eine passende Ergänzung nach dem Beitrag zum Fremdsprachenuntericht, weil es ja speziell zur Mathematik auch Formen von Podcasts gibt. "Zu speziell" schien mir das dann nicht. Wäre aus Deiner Sicht eine kürzere Fassung meines Beitrages passend? Natürlich würde ich das auch technisch besser machen. Finde das hier richtig interessant, wusste nicht, was hinter den Beiträgen so alles steckt! --ChristofKarl (Diskussion) 23:32, 5. Jul. 2013 (CEST)
- Hallo ChristofKarl, danke für deinen Beitrag auf meiner Diskussionsseite. Ich bin ehrlich gesagt im Podcast-Artikel nicht besonders tief drin, sondern habe nur beim allgemeinen "Unkraut jäten" damit zu tun. Bitte entschuldige, dass ich deine ausführliche Erweiterung so ohne große Erläuterung komplett entfernt habe. Jedoch müssen wir uns das genau anschauen: Der Artikel "Podcasting" befasst sich mit Podcasting als solchem. Geht man in der logisch optimalen Artikelstruktur weiter vor, so findet sich dein Beitrag in der folgenden Hierarchie wieder: 1. Podcasting - 1.1. Podcasts - 1.1.1. Einsatz von Podcasts - 1.1.1.1. Einsatz vom Podcasts im Unterricht - 1.1.1.1.1 Einsatz von Podcasts im Fremdsprachenunterricht / 1.1.1.1.2. Einsatz von Podcasts im Mathematikunterricht. Wir müssen also darüber nachdenken, an welcher Stelle dein Beitrag sinnvollerweise stehen sollte. (Übrigens: Das Argument "aber der Fremdsprachenunterricht steht da auch einfach so drin", ist zwar naheliegend, aber nicht zulässig, denn bei Wikipedia gilt die Regel: "Nur weil andere gegen die Regeln verstoßen, darfst du das noch lang nicht!", juristisch ausgedrückt "keine Gleichheit im Unrecht") Zur (inhaltlichen) Sache: Dein Beitrag war geradezu gespickt von Wörtern, die in einer Enzyklopädie eigentlich nichts zu suchen haben ('gerade', 'vielversprechend', 'anspruchsvoll', 'Prof. Dr.' (akademische Titel sind verboten), 'verschiedene', 'Impuls', 'denkbar', nochmal 'gerade', 'zentral', 'kann', 'vorteilhaft', 'dienen', und ganz besonders 'gibt es auch die Idee'). Diese Wörter haben mich ehrlich gesagt von einer eingehenden Prüfung abgeschreckt, ich bitte um Entschuldigung. Bitte beachte, dass jede(!) Aussage deiner Beiträge belegt oder zumindest belegbar sein muss, und das gilt ganz besonders für die oben aufgeführten, überaus wertenden Begriffe. Ich benutze immer das Beispiel vom Geografen im 15. Kapitel von "Der kleine Prinz", nachzulesen hier: Neue Wikipedianer begegnen alten Wikipedianern oft wie der kleine Prinz dem Geografen; der neue Wikipedianer schreibt begeistert von der Rose, der alte Wikipedianer will nur Berge und Flüsse verzeichnen. Ich denke aber, dass du das sicher hinbekommst! Im Zuge dessen sollte auch der Abschnitt zum Fremdsprachenunterricht zumindest verschoben werden, an seiner derzeitigen Position hat er sicher nichts zu suchen. Gruß und nochmal herzlich willkommen bei Wikipedia, --Gnom (Diskussion) 00:24, 6. Jul. 2013 (CEST)
- Hallo Gnom! Danke! Werde das mit etwas Zeit umsetzen und halte mich dann an Deine Hinweise. Das liegt ja eigentlich auf der Hand. Dabei kann ich dann ja auch den Einsatz im Fremdsprachenunterricht verschieben. Alle Hinweise von Pm werde ich auch berücksichtigen. Der kleine Prinz hat mich schon seit vielen Jahren fasziniert. Schöner Vergleich! In Kürze gehe ich wieder ran an den Artikel. --ChristofKarl (Diskussion) 17:25, 7. Jul. 2013 (CEST)
ich habe das Wort ständig entfernt, bitte gegenlesen --Smartbyte (Diskussion) 16:45, 7. Jul. 2013 (CEST)
BLS
Moin Gnom, Antwort auf meiner Disk ;-) Grüße --Bürgerlicher Humanist 09:54, 12. Jul. 2013 (CEST)
Recht am Bild der eigenen Sache
Hallo Gnom,
Du hast meine Ergänzung bei „Recht am Bild der eigenen Sache“, Version vom 5. August 2013, 18:37 mit der Bemerkung „eben nicht“ wieder rausgenommen.
Der meiner Ergänzung vorangehende Text bezog sich auf BGH V ZR 45/10 mit der Aussage, dass auch bei öffentlich zugänglichem Privatgelände die gewerbliche Verwertung dort gefertigte Fotos (von Objekten auf dem Gelände) zustimmungspflichtig ist - daher dürften genehmigungslos fotografierte Bilder von Privatgrundstücke etc. kommerziell verwendet werden, solange die Aufnahmen von öffentlichem Grund aus (Panoramafreiheit) erfolgen.
Die textliche Grundaussage und die daraus resultierende Schlussfolgerung (deren Folgerichtigkeit mal dahingestellt) entspringen der Rechtsprechung zu § 1004 Abs. 1 BGB und den dort postulierten Rechten des Grundstückseigentümers. Hingegen setzt das Urheberrecht weitere Maßstäbe, die keinesfalls außer Acht gelassen werden dürfen. Deshalb meine Ergänzung:
„Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei Werken der Baukunst weitere Einschränkungen aus dem Urheberrecht des Schöpfers (im Zweifel des Architekten) erfolgen.“
Hierzu gehören vor allem die bekannten Urheberpersönlichkeitsrechte wie §§ 13, 14, 62, 63 UrhG, welche bei Eingreifen des Urheberrechts zu beachten sind.
Ich möchte das hier nicht weiter vertiefen, halte es aber für angebracht, zumindest diese grundlegenden Dinge zu berücksichtigen.
Ich widerhole also meine Bearbeitung, am besten mit meinem vorstehend erklärenden Zusatz und möchte Dich bitten, diese zeitnah zu sichten und zu bestätigen.
Danke für Deine Mühe --Goniatit (Diskussion) 19:26, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Ich verstehe deinen Edit so, dass ein Architekt trotz Panoramafreiheit aus § 13 UrhG ein Recht auf Namensnennung hat, wenn ich in einem Buch ein Foto von seinem Gebäude veröffentliche. Habe ich deinen Edit richtig verstanden und ist das denn so? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:41, 6. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo Gnom, nein, so ist es nicht. Es geht hier um "Werke" der Baukunst i.S.d. Urheberrechts, d.h., Architektur, die eine herausgehobenere Schöpfungshöhe hat. Diese Werke der Baukunst sind ja auch in § 59 UrhG extra benannt. Ich habe die Diskussion leider falsch auf Deiner Seite begonnen (sorry, ich bin noch nicht so vertraut mit den Wiki-Regeln), führe sie aber nun mit anderen auf der Artikelseite weiter. Wenn Du dort schauen möchtest und eventuell die Diskussion weiterführen willst, wäre das für mich einfacher - ich hoffe, das ist o.k. so für Dich.
--Goniatit (Diskussion) 12:43, 7. Aug. 2013 (CEST)
seite liberales forum
sehr geehrter gnom, ich habe die letzten beiden tage stunden damit verbracht den text auf der seite liberales forum neu zu gliedern, siehe: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liberales_Forum&direction=prev&oldid=121240033 anscheinend haben Sie die änderungen gesichtet und dann beschlossen alles beim alten zu lassen. mit welcher begründung???
mfg christian moritz benutzer: chmoritz
- Hallo und vielen Dank für deine Nachricht. Bitte beachte, dass Wikipedia-Artikel von einem neutralen Standpunkt aus geschrieben sein müssen und wir es sehr ungern sehen, wenn Parteimitglieder oder Parteimitarbeiter über die eigene Partei schreiben. Mehr dazu findest du auf den Seiten Neutraler Standpunkt und Interessenkonflikt. Dann müsstest du nachvollziehen können, dass deine Bearbeitungen zumindest auf den ersten Blick nicht für Wikipedia geeignet waren. Falls du das anders siehst, können wir gerne darüber sprechen, ich habe deine Bearbeitungen ehrlich gesagt nicht im Detail durchgelesen, sondern nur überflogen. Bitte informiere dich auch dringend über die Vorschaufunktion und nutze sie bei jeder Bearbeitung! Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:22, 6. Aug. 2013 (CEST)
verstehe. den interessenkonflikt kann ich nachvollziehen, da ich tatsächlich im kommunikationsteam der kleinpartei bin. allerdings sehe ich es nicht als meine aufgabe fakten zu verschleiern oder etwas schön zu schreiben. was wurde verändert: kapitel 2 zu den wahlen habe ich in kapitel 1 zur geschichte integriert, da hier doppelt gemoppelt wurde, dafür eine neues kapitel 2 mit "themen und inhalten" angelegt. auch die im kapitel "Wahl 2008" erwähnte kritische eurofighter/eads geschichte im 2. absatz habe ich nicht verschleiert oder gestrichen...soweit zu meiner verteidigung, dass ich aus redlichen motiven handle ;-) auch bin ich noch nicht mit den externen quellenangeben fertig. was nun? l. gruß, chmoritz
- Hallo nochmal. Ich würde dir empfehlen, erst einmal Änderungen auf der Diskussionsseite des Artikels vorzuschlagen. Auf keinen Fall kannst du Überschriften anlegen und die entsprechenden Abschnitte mit der Bemerkung "nhalt folgt" leer lassen. --Gnom (Diskussion) 03:19, 10. Aug. 2013 (CEST)
Deine Anfrage nach Livestreams
http://new.livestream.com/socreclive/wikimania Denis Barthel (WMDE) (Diskussion) 04:03, 9. Aug. 2013 (CEST)
- Just rechtzeitig für Jimmys Rede, danke! Gruß, --Gnom (Diskussion) 04:48, 9. Aug. 2013 (CEST)
Sie haben am 11.08.2013, 8:35 Uhr, im Artikel die Eingangsformel der JBeitrO und somit das wesentliche Fundament der JBeitrO sowie des Artikels gestrichen. Ihre Begründung ist: "Die Eingangsformel verweist auf nicht mehr bestehende Gesetze und ist deshalb hier wenig hilfreich.". Angesichts der Tatsache, dass die Einführungsgesetze zur JBeitrO deren Rechtsgrundlage gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG sind, somit offiziell veröffentlichter Bestandteil der JBeitrO, ist es mehr als verwunderlich, dass – im Hinblick auf die Diskussion zum Artikel, in dem es eben um die Einfügung der Ungültigkeit dieser Einführungsgesetze geht – diese Information nicht eingefügt wird, sondern die Grundlage der Einfügung, die Einführungsgesetze, von Ihnen einfach unterschlagen werden. So werden dem rechtsunkundigen Leser wichtige Informationen zur JBeitrO ohne Grund und Not vorenthalten. Ich bitte dazu um Ihre Stellungnahme als Verursacher. --89.247.42.97 18:12, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo IP, danke für deine Nachricht. Bei vorkonstitutionellen Gesetzen gilt Art. 80 Abs. 1 GG nicht: Das nachträgliche Erlöschen einer Ermächtigungsgrundlage lässt die Wirksamkeit einer zuvor ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung unberührt, sie bleibt nach Art. 123 Abs. 1 GG bestehen, sofern sie nicht selbst der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspricht (BVerfGE 9, 3, 12 = NJW 1959, 91; BVerfGE 28, 119, 143 = NJW 1970, 1363; BVerfGE 52, 1, 17 = NJW 1980, 98; BVerfGE 78, 179, 198 = NJW 1988, 2290). Selbst wenn die JBeitrO wie von dir behauptet aufgrund des Wegfalls ihrer Ermächtigungsvorschriften nichtig wäre, hätte ihr Inhalt mittlerweile als Gewohnheitsrecht materielle Gesetzeskraft erlangt, da alle Teilnehmer des Rechtskreises seit jeher (sog. longa consuetudo) von ihrer Gültigkeit ausgehen (sog. opinio iuris). Daher ist meine Begründung voll zutreffend. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:53, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo Gnom, zunächst ist Ihre Behauptung zur Ungültigkeit der JBeitrO aus verschiedensten Gründen unzutreffend und würde in jeder Klausur entsprechend bewertet werden, aber darum geht es hier nicht. Auch Art. 123 GG gibt nur bei Mangel eines Widerspruchs mit dem GG eine Rechtskraft vorkonstitutionellen Rechts her. Diesbzgl. haben die Gesetzgebungsverfahren das letzte Wort und nicht Ihre Private Theoriefindung.
- Hier geht es jedoch ausschließlich um die in der Eingangsformel als Rechtsgrundlage der JBeitrO zitierten Ermächtigungsgesetze und deren Ungültigkeit. Das ist bewiesene und relevante Tatsache und in den Artikel zu übernehmen. Eine Ungültigkeit der JBeitrO ist hier also nicht das Thema, sondern ausschließlich die Tatsache der Ungültigkeit der Einführungsgesetze zur JBeitrO. Bitte ändern Sie das den Tatsachen entsprechend, wenn Sie wirklich, wie weiter o.a. den Standpunkt vertreten: "Wir schreiben hier eine wissenschaftliche Enzyklopädie (!), kein Lehrbuch und keinen Ratgeber.". Unwissenschaftlich in jedem Fall ist die Unterdrückung von Tatsachen. MfG, --89.247.98.224 20:10, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Leider verstehe ich sie nicht. Die JBeitrO hat keine Einführungsgesetze, sondern nur Verordnungsermächtigungen. Und ich glaube wir stimmen darin überein, dass die Verordnungsermächtigungen der JBeitrO erloschen sind, oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:16, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Den Begriff Einführungsgesetze verwende/te ich aufgrund ihrer Zitierung in der Eingangsformel. Nennen wir sie nun korrekt Verordnungsermächtigungen und stimmen beide darüber überein, dass die Verordnungsermächtigungen der JBeitrO erloschen sind. Warum ist es nun ein Problem der gefühlten vollständigen Belegschaft, diesen Fakt in den Artikel zu übernehmen? Sie stehen in der Eingangsformel, diese ist veröffentlicht, also gehört diese Tatsache in den Artikel. Mehr nicht. --89.247.116.177 21:00, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Leider verstehe ich sie nicht. Die JBeitrO hat keine Einführungsgesetze, sondern nur Verordnungsermächtigungen. Und ich glaube wir stimmen darin überein, dass die Verordnungsermächtigungen der JBeitrO erloschen sind, oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:16, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Hier geht es jedoch ausschließlich um die in der Eingangsformel als Rechtsgrundlage der JBeitrO zitierten Ermächtigungsgesetze und deren Ungültigkeit. Das ist bewiesene und relevante Tatsache und in den Artikel zu übernehmen. Eine Ungültigkeit der JBeitrO ist hier also nicht das Thema, sondern ausschließlich die Tatsache der Ungültigkeit der Einführungsgesetze zur JBeitrO. Bitte ändern Sie das den Tatsachen entsprechend, wenn Sie wirklich, wie weiter o.a. den Standpunkt vertreten: "Wir schreiben hier eine wissenschaftliche Enzyklopädie (!), kein Lehrbuch und keinen Ratgeber.". Unwissenschaftlich in jedem Fall ist die Unterdrückung von Tatsachen. MfG, --89.247.98.224 20:10, 11. Aug. 2013 (CEST)
Siehe die Diskussionseite zur JBeitrO. Der dauerhaft gesperrte Benutzer:Ninxit verfolgt da weiterhin hartnäckig seine Privattheorien, inzwischen halt mit diversen IPs. --Wdd (Diskussion) 20:29, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Spökenkiekerei. Frag einen Checkuser. Diesen Ninxit hast Du wohl gar nicht lieb? Paranoides Wahnsystem (… wenn das der Dr. Leipziger erfährt!)? Alles Ninxit oder was? --89.247.116.177 21:00, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Wer hier wer ist, ist doch egal, solange alle sachlich diskutieren. Eine vorkonstitutionelle Verordnung ist ja schon etwas relativ seltenes, da kann man ruhig ein paar Worte zu im Artikel verlieren. Ist die aktuelle Version denn schon konsensfähig? Ich habe ja jetzt einen Satz zu den "verlorenen" Verordnungsermächtigungen eingefügt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:20, 11. Aug. 2013 (CEST)
- Entschuldigt bitte, dass ich mich einmische, aber handelt es sich hier nicht um kodifiziertes Recht aus der Zeit des NS-Terrorregimes der Jahre 1933 bis 1945? Was hat das mit vorkonstitutionell heute noch zu tun? Einen Gruß verkneife ich mir denn auch.--91.63.69.181 13:47, 12. Aug. 2013 (CEST)
- In Bezug auf folgende Behauptungen: Satz 2: "Sie gilt als vorkonstitutionelles Recht nach Art. 123 Grundgesetz bis heute fort." und Satz 3 Halbsatz 2: "… was ihre Gültigkeit jedoch nicht berührt."erweckt die angegebene Quelle den Eindruck, als würden diese Formulierungen zur JBeitrO in der Quelle enthalten sein und zitiert werden. Sie ist jedoch nicht für jedermann erreichbar, da es sich um einen kostenpflichtigen Zugang handelt. Es besteht also für keinen regulären Benutzer die Möglichkeit der Kontrolle auf Übereinstimmung der Behauptungen Gnoms mit dem Inhalt der angegebenen Quelle. Sie ist daher kein (wiss.) Beleg, sondern ebenfalls Behauptung. Es müsste also einem anonymen Benutzer (Gnom) geglaubt werden, dass die Belege für seine Behauptungen korrekt zitiert sind – ein bisschen viel Vorschusslorbeeren. Entweder wird der entsprechende Abschnitt hier zitiert, sofern er nachprüfbare Angaben zur JBeitrO enthält, oder die Quelle ist nicht zulässig und die entsprechenden Behauptungen Gnomes private Theoriefindung. Weiterhin ist die Angabe bloß einer Quelle für die Art der Behauptung ein wenig dünn, zumal es sich bei einem Kommentar lediglich um die ebenfalls (durch privatwirtschaftliche Unternehmen veröffentlichte) private Theoriefindung eines Autoren handelt – für ihre Unabhängigkeit im wissenschaftlichen Sinne nicht wirklich reputabel. Da müssen schon ein paar mehr (öffentliche und nachprüfbare) unabhängige wissenschaftliche Quellen hinzutreten. Ich empfehle daher die Streichung der o.a. zitierten Behauptungen; auch schon aus dem Grund, dass es gar nicht um die Gültigkeit der JBeitrO ging, sondern ausschließlich um die Ungültigkeit ihrer Verordnungsermächtigungen. Die Gültigkeit der JBeitrO muss also gar nicht thematisiert werden. Und – dem Tenor der diversen Diskussionen folgend – ist dies auch nicht die Aufgabe der WP. Und BTW: Für die Behauptung: "Ihre Ermächtigungsgrundlagen, […] sind erloschen" wurde im Übrigen kein nachprüfbarer Beleg angeführt. Dies ist demnach nachzuholen oder diese Behauptung ist (leider) gemäß dem Grundsatz "patere legem quam ipse fecisti" mangels Belegen zu löschen. --89.247.49.240 11:07, 12. Aug. 2013 (CEST)
- So, jetzt diskutiere ich also mit zwei IPs! Dann wollen wir mal:
- Vorab: Um eventuelle Missverständnisse zu vermeiden, habe ich meinen Formulierungsvorschlag konkretisiert.
- Ad 1 ("handelt es sich hier nicht um kodifiziertes Recht aus der Zeit des NS-Terrorregimes der Jahre 1933 bis 1945? Was hat das mit vorkonstitutionell heute noch zu tun?"): Ja, es handelt sich um "kodifiziertes Recht aus der NS-Zeit". Man bezeichnet es deshalb als "vorkonstitutionell", weil es vor Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 erlassen wurde und weiter fortgilt.
- Ad 2: Erstens: Nein, "Die Kostenpflichtigkeit einer Internetquelle ist kein Ausschlusskriterium für ihre Verwendung als Beleg." Das steht wörtlich so auf WP:Q. Um dich zu beruhigen: Du scheinst (zumindest lässt deine IP diesen Schluss zu) aus dem Raum Berlin zu kommen. Dort kannst du kostenfrei auf die von mir angegebene Quelle zugreifen, und zwar zum Beispiel in der Staatsbibliothek oder einer der vielen Universitätsbibliotheken. Die ISBN der gedruckten Version ist ISBN 3406591701. Für den Fall, dass du dort nicht hingehen möchtest, habe ich dir hier die entsprechende Stelle zitiert (Einfügung von mir):
- "Das Erlöschen [einer Verordnungsermächtigung] betrifft die Ermächtigung als solche, nicht aber die vorkonstitutionell erlassenen Staatsakte, die sich auf seinerzeit gültige, jedoch nun nach Art 129 Abs 3 GG erloschene Ermächtigungen stützen (BVerfGE 9, 3, 12 = NJW 1959, 91; BVerfGE 28, 119, 143 = NJW 1970, 1363; BVerfGE 52, 1, 17 = NJW 1980, 98; BVerfGE 78, 179, 198 = NJW 1988, 2290; S-B/H/H/Hofmann GG Art 129 Rn 6). Deren Fortgeltung bestimmt sich, soweit aufgrund der Ermächtigungen Rechtsvorschriften erlassen worden sind, nach Art 123 Abs 1 GG (Sachs/ders GG Art 129 Rn 13; vgl. auch BGHZ 93, 177, 179 = NJW 1985, 3018; hierzu zuletzt Saller, VersR 2010, 1249, 1249 und 1253)."
- In diesem Zitat findest du zwar keine Äußerung zur JBeitrO selbst. Deswegen habe ich aber in meiner Fußnote auch "Vgl." hingeschrieben. Jedenfalls wird die Äußerung des Kommentators, der übrigens Ordinarius an der TU Dresden ist, von ihm durch vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und einen weiteren Kommentar gestützt. Auf Wunsch kann ich das Zitat auch verlängern, das hier ist aber die Stelle, die ich zitiert habe.
- Zweitens: Du schreibst, "Die Gültigkeit der JBeitrO muss also gar nicht thematisiert werden.". Ich hatte das Gefühl, dass die Gültigkeit der JBeitrO in der Vergangenheit angezweifelt wurde. Deswegen war es mir wichtig, diesen Punkt aufzunehmen.
- Drittens: Du forderst einen Beleg für das Erlöschen des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 und Art. VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935? Dann darf ich auf diese Argumentation hinweisen, die ich ziemlich überzeugend finde. Wenn du magst, füge ich die dort angegebenen Belege in den Artikel ein.
- Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:17, 12. Aug. 2013 (CEST)
- Folgender Vorschlag für eine Zwischenlösung: 1. Wir stellen die neue Thematik der allg. Gültigkeitsfrage der JBeitrO für den Moment beiseite und klären das ordnungsgemäß in einem eigenen Thread; gern hier auf der Seite, damit nicht sofort die Autorenschaft am Rad dreht, obwohl kaum jemand etwas konstruktives beizutragen hat außer Behauptungen und persönlichen Angriffen. Dazu gehört auch die Entfernung der Behauptung der Gültigkeit mitsamt Quelle. Wenn sich die Gültigkeit der JBeitrO zweifelsfrei erweist, dann kann es wieder rein, aber wie vorgeschlagen, bitte erst nach eindeutiger Abklärung. Ich habe dazu diverse Materialien aus reputablen Quellen; diese können wir dann mit den Ihren vergleichen. Kommentare helfen hier wenig, es gilt zuvörderst der Gesetzestext (hier GG) und unter Umständen die Protokolle des Parl. Rates.2. Wir nehmen die Informationen zu den erloschenen Verordnungsermächtigungen auf mit der von mir angegebenen Quelle des BMJ, welche absolut integer ist. Was halten Sie davon? Gruß retour, --89.247.40.178 20:50, 12. Aug. 2013 (CEST)
- In Bezug auf folgende Behauptungen: Satz 2: "Sie gilt als vorkonstitutionelles Recht nach Art. 123 Grundgesetz bis heute fort." und Satz 3 Halbsatz 2: "… was ihre Gültigkeit jedoch nicht berührt."erweckt die angegebene Quelle den Eindruck, als würden diese Formulierungen zur JBeitrO in der Quelle enthalten sein und zitiert werden. Sie ist jedoch nicht für jedermann erreichbar, da es sich um einen kostenpflichtigen Zugang handelt. Es besteht also für keinen regulären Benutzer die Möglichkeit der Kontrolle auf Übereinstimmung der Behauptungen Gnoms mit dem Inhalt der angegebenen Quelle. Sie ist daher kein (wiss.) Beleg, sondern ebenfalls Behauptung. Es müsste also einem anonymen Benutzer (Gnom) geglaubt werden, dass die Belege für seine Behauptungen korrekt zitiert sind – ein bisschen viel Vorschusslorbeeren. Entweder wird der entsprechende Abschnitt hier zitiert, sofern er nachprüfbare Angaben zur JBeitrO enthält, oder die Quelle ist nicht zulässig und die entsprechenden Behauptungen Gnomes private Theoriefindung. Weiterhin ist die Angabe bloß einer Quelle für die Art der Behauptung ein wenig dünn, zumal es sich bei einem Kommentar lediglich um die ebenfalls (durch privatwirtschaftliche Unternehmen veröffentlichte) private Theoriefindung eines Autoren handelt – für ihre Unabhängigkeit im wissenschaftlichen Sinne nicht wirklich reputabel. Da müssen schon ein paar mehr (öffentliche und nachprüfbare) unabhängige wissenschaftliche Quellen hinzutreten. Ich empfehle daher die Streichung der o.a. zitierten Behauptungen; auch schon aus dem Grund, dass es gar nicht um die Gültigkeit der JBeitrO ging, sondern ausschließlich um die Ungültigkeit ihrer Verordnungsermächtigungen. Die Gültigkeit der JBeitrO muss also gar nicht thematisiert werden. Und – dem Tenor der diversen Diskussionen folgend – ist dies auch nicht die Aufgabe der WP. Und BTW: Für die Behauptung: "Ihre Ermächtigungsgrundlagen, […] sind erloschen" wurde im Übrigen kein nachprüfbarer Beleg angeführt. Dies ist demnach nachzuholen oder diese Behauptung ist (leider) gemäß dem Grundsatz "patere legem quam ipse fecisti" mangels Belegen zu löschen. --89.247.49.240 11:07, 12. Aug. 2013 (CEST)
- Das klingt gut. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe. Kannst du konkrete Vorschläge machen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:05, 12. Aug. 2013 (CEST)
- Vorschlag: Die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vom 11. März 1937 ist eine Rechtsverordnung des Reichsministers der Justiz und trat am 1. April 1937 in Kraft. Ihre Ermächtigungsgrundlagen, Art. 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 91) und Art. VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1470) sind in der Bundesrepublik Deutschland kein geltendes Recht.[1]
- Vorschlag: Die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vom 11. März 1937 ist eine Rechtsverordnung des Reichsministers der Justiz und trat am 1. April 1937 in Kraft. Ihre Ermächtigungsgrundlagen, Art. 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 91) und Art. VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1470) sind in der Bundesrepublik Deutschland kein geltendes Recht.[1]
--89.247.98.60 22:14, 12. Aug. 2013 (CEST)
- Grundsätzlich bin ich einverstanden. Folgende Anmerkungen hätte ich:
- 1. Die Wörter "in der Bundesrepublik Deutschland" würde ich weglassen, denn das klingt so, als seien diese Normen anderswo sehr wohl noch geltendes Recht.
- 2. "Ich finde meine Formulierung "sind erloschen" nicht perfekt, aber präziser als "sind kein geltendes Recht", da sie eine zeitliche Information transportiert, nämlich, dass diese Rechtsnormen mal geltendes Recht waren. Was hältst du von "sind außer Kraft getreten"?
- 3. Die Bezeichnung des Briefs als "Rechtlicher Hinweis" finde ich nicht so gut, wärst du mit "rechtliche Auskunft" oder "Rechtsauskunft" einverstanden?
- 4. Glaubst du, dass der Brief zulässige Quelle im Sinne von WP:Q ist? Es handelt sich ja nicht um eine (vom Verfasser) veröffentlichte Schrift. Aber ich will mich hier nicht quer stellen.
- Gruß von einem, der selbst mal Praktikant im Bundesjustizministerium war und für das Refererat III A 2 (Gesellschaftsrecht) ähnliche Bürgeranfragen beantwortet hat. --Gnom (Diskussion) 22:25, 12. Aug. 2013 (CEST)
- 1. In Ordnung. 2. Der Satz ist aus dem Schreiben zitiert, insoweit Originaltext, und enthält die grundsätzliche Information; letztendlich ist die Formulierung jedoch unerheblich. 3. Auch in Ordnung. 4. Da a) die Stellungnahme direkt aus dem Bundesministerium der Justiz stammt und als Antwort auf eine offizielle Anfrage insoweit eine offizielle und zitierfähige Auskunft ist, weiterhin der Link auf eine Kopie des Originals verweist; c) die Ungültigkeit derartiger Gesetze auch zur Genüge in Frage gestellt wird, ein Nachweis also nicht unerheblich ist, sollte sie als Quelle angeführt werden. Anm.z.4.: … wobei davon auszugehen ist, dass demnächst wieder ein hoffnungsvoller Hobbyjurist alles ändert, weil ihm die Quelle des Links derart Grauen bereitet, dass er einen solchen Verweis unbedingt löschen muss. Ich weiß ja, dass die Grundrechte so manchem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, von denen hier eine Menge vertreten sind, einen Schauer über den Rücken jagen, und eine Partei, welche diese im Namen trägt, also höchst suspekt erscheinen muss, aber Quelle ist Quelle und nicht der Bote steht hier zur Debatte, sondern die Nachricht. Hätte die CDU, so Gott wollte, eine solche Anfrage gestellt, wäre die an sie gerichtete Antwort ebenfalls eine zulässige Quelle. Im Übrigen hat die Anfrage kein Praktikant beantwortet, sondern ein echter MR Dr. ;-) Gruß retour, --89.247.98.216 09:32, 13. Aug. 2013 (CEST)
Einfügung der untenstehenden Bemerkungen von Gnome und der IP:
- Ich denke, dass die meisten der Diskussionsbeiträge hier nicht für mich bestimmt sind und ich werde daher nicht auf sie eingehen, es sei denn, dies ist gewünscht. Ansonsten antworte ich der IP oben vom 13. August, 9:32 Uhr: Ich habe die Änderungen so umgesetzt. Bist du einverstanden? Können wir jetzt über den nächsten Satz sprechen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:05, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Können wir diesen Abschnitt oben in die Disk. einfügen, der besseren Übersichtlichkeit wegen? Ich habe im Übrigen den hier oben stehenden Text nicht geschrieben, das nur als Anmerkung. Den Rest würde ich gern am Donnerstag besprechen, wenn es zu meinem obigen Anmerkungen noch Fragen gibt. Wenn wir grob im Konsens sind, ändern Sie es bitte nach Gutdünken. Ich würde gern auch am Donnerstag gemeinsam mit Ihnen ein Raster für die Ausarbeitung der Gültigkeitsfrage entwerfen. Ich bin jetzt noch ca. 2 Stunden erreichbar. Vielleicht können wir bis dahin noch Nötiges absprechen. Vielen Dank. --89.247.105.195 19:44, 13. Aug. 2013 (CEST)
- So, ich habe die Diskussion jetzt wieder geordnet. Ich habe schon vermutet, dass meine Antwort von 19:44 Uhr untergegangen ist, im Gewirr der Rechtsansichten. Meine Antwort von 19:44 ist also die letzte und steht nach wie vor zur Debatte. Ich bitte darum, dass wir unsere Diskussion hier weiterführen und alle anderen bitte ich darum, ihre Ansichten weiter unten einzufügen. Vielen Dank.--89.247.52.226 21:28, 13. Aug. 2013 (CEST)
Unterbrechung der Diskussion
- Da bist du auf dem Holzweg, liebe IP. Niemand hat je bestritten, dass die Verordnungsermaechtigungen erloschen seien. Es ging nur darum, dass es sich um eine grob verzerrende Darstellung handelt, wenn erwaehnt wird, dass die Verordnungsermaechtigungen erloschen seien und nicht gleichzeitig erwaehnt wird, dass die Justizbeitreibungsordnung trotzdem weiter gilt. Das Problem ist, dass damit suggeriert wird, dass der Entfall der Verordnungsermaechtigungen zum Entfall der Verordnung fuehrt.
- Wenn man sich hier die Posts der IPs aus Range 89.247.*.* ansieht, sieht man, dass diese Meinung auch von der IP 89.247.79.43 vertreten wurde.
- Daher war die Streichung der Off-Topic-Aussage betrefend das Ausserkrafttreten der Verordnungsermaechtigungen sicher sinnvoll! --Taste1at (Diskussion) 12:40, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Und solche Auswuerfe, wie "Ich weiß ja, dass die Grundrechte so manchem Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, von denen hier eine Menge vertreten sind, einen Schauer über den Rücken jagen..." kannst du gerne verzichten, die bringen wirklich nichts! --Taste1at (Diskussion) 12:40, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Bitte haben Sie so viel Respekt vor einer sich im Gange befindlichen Diskussion zwischen Gnom und mir, indem Sie den laufenden Thread nicht durch persönliche Anwürfe unterbrechen. Das sich hier abzeichende Ergebnis im Artikel können Sie kraft Adminverwaltungsrechten jederzeit revertieren. Im Moment sind wir aber dabei, ein den Tatsachen entsprechendes Zwischenergebnis zu finden (siehe weiter oben), deshalb bitte ich nochmals um etwas Zurückhaltung oder die Eröffnung einer neuen Diskussion, sollten Sie sich durch meine sarkastische Bemerkung persönlich angegriffen fühlen. Vielen Dank. --89.247.98.216 13:11, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Persoenliche Anfuerfe - ich?? Aminrechte?? Das wird ja immer bunter!! Mir gehts nur darum, dass da im Artikel keine Suggestivtaktik verwendet wird. Genau das scheinen Sie aber vorzuhaben, wenn Sie schreiben "Wir stellen die neue Thematik der allg. Gültigkeitsfrage der JBeitrO für den Moment beiseite und klären das ordnungsgemäß in einem eigenen Thread". Die Fragen nach der Geltung der JBeitrO und nach der Geltung der Verordnungsermaechtigungen sind unzertrennlich! --Taste1at (Diskussion) 14:04, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Nein, Sie haben keinen Respekt, nicht einmal vor der Diskussionsseite eines Benutzers. Gnome und ich sind bei der Erarbeitung einer Zwischenlösung – an einer solchen scheinen Sie nicht interessiert. Ich gehe davon aus, dass Sie als Österreicher nicht über die fachliche Kompetenz zur Beurteilung rechtlicher Sachverhalte in Deutschland verfügen. Also gedulden Sie sich bitte, regen sich nicht so auf, und warten doch einfach ab, was bei dem gemeinsamen Versuch von Gnom und mir herauskommt. Wenn Sie damit nicht zufrieden sind, dann benutzen Sie für die entsprechende Kritik bitte die Diskussion:Justizbeitreibungsordnung. Vielen Dank. --89.247.98.216 14:25, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Persoenliche Anfuerfe - ich?? Aminrechte?? Das wird ja immer bunter!! Mir gehts nur darum, dass da im Artikel keine Suggestivtaktik verwendet wird. Genau das scheinen Sie aber vorzuhaben, wenn Sie schreiben "Wir stellen die neue Thematik der allg. Gültigkeitsfrage der JBeitrO für den Moment beiseite und klären das ordnungsgemäß in einem eigenen Thread". Die Fragen nach der Geltung der JBeitrO und nach der Geltung der Verordnungsermaechtigungen sind unzertrennlich! --Taste1at (Diskussion) 14:04, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Bitte haben Sie so viel Respekt vor einer sich im Gange befindlichen Diskussion zwischen Gnom und mir, indem Sie den laufenden Thread nicht durch persönliche Anwürfe unterbrechen. Das sich hier abzeichende Ergebnis im Artikel können Sie kraft Adminverwaltungsrechten jederzeit revertieren. Im Moment sind wir aber dabei, ein den Tatsachen entsprechendes Zwischenergebnis zu finden (siehe weiter oben), deshalb bitte ich nochmals um etwas Zurückhaltung oder die Eröffnung einer neuen Diskussion, sollten Sie sich durch meine sarkastische Bemerkung persönlich angegriffen fühlen. Vielen Dank. --89.247.98.216 13:11, 13. Aug. 2013 (CEST)
Justizbeitreibungsordnung
Es ist unglaublich, da erhebt sich ein sogenannter Administrator und streicht Posts, um dann später eingestehen zu müssen, daß die Justizbeitreibungsordnung ungültig ist, diese ist tatsächlich mit Aufhebung des subjektiv sein sollenden Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.03.1933 und damit aller darauf gründenden subjektiv sein sollender Gesetze eher "Führerbefehle" explodiert / untergegangen, ungültig geworden.
Das wurde in der Diskussion von anderen Teilnehmern trefflich vorgetragen und sehr konsequent und rechtlich logisch begründet.
Daß diese grundgesetzkonformen eindeutigen Aussagen von einem Administrator bei Wikipedia als "unzulässig" behandelt werden und die entsprechenden grundgesetzkonform argumentierenden Menschen zensiert werden, ist ein Skandal. Der Administrator verbreitet nationalsozialistisches Gedankengut. Er benutzt seine "Machtstellung", um grundgesetzkonforme Argumentation aufzuheben. Klar und deutlich, er nutzt seine Position um die Verfassungsmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu beschädigen. Seine Verhaltensweise gipfelt in der Konsequenz, "bist Du nicht meiner Meinung, dann schmeiße ich Dich raus." Gerade eine Enzyklopädie muß jedoch zu dem richtigen Ergebnis kommen, richtig im Sinne von nach wissenschaftlichen Grundlagen zu beurteilenden Faktoren, die sich zusammengesetzt zu einem logisch erkennbaren Ergebnis verdichten.
Die Frage betreffend die Gültigkeit von Gesetzen ist sehr speziell, bedarf also einer sehr intensiven Beschäftigung mit grundgesetzlichen Themen. Daß bei Wikipedia ein Administrator eingesetzt worden ist, der diese Materie offensichtlich nicht beherrscht schadet Wikipedia enorm. Die Objektivität einer freien Enzyklopädie, die ja als Wissenspool beurteilt und auch benutzt werden soll, verliert deutlich, weil der Administrator schlichtweg eine subjektive Meinung vertritt, die mit den Worten, "es kann nicht sein, was nicht sein darf", umschrieben werden muß. Genau das kann und darf nicht Ziel einer Enzyklopädie sein, die richtig der falsch eben nicht auf Grund von subjektiven Meinungen ermittelt.
Der in den gesperrten Posts dargestellte juristische Vortrag läßt sich gleichsam einer mathematischen Gleichung bestätigen. In Kurzform: Jede Verordnung bedarf einer gesetzlichen und damit verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage. Im Rahmen dieser verfassungskonformen Ermächtigungsgrundlage darf der Verordnungsgeber diese ausarbeiten. Damit sind 2 Grenzen zu beachten, 1. die Verfassung und 2. das darunter erstellte verfassungskonforme Gesetz, welches dem Fachminister aufträgt, die Verordnung auszuarbeiten. Fehlt dieses Gesetz oder verfällt dieses Gesetz der Ungültigkeit, dann stirbt im gleichen Moment die sich darauf begründet habende Verordnung. Der Fachminister ist der ausführenden Gewalt zuzuordnen und kann und darf nur auf Grund einer klaren Anweisung durch den Gesetzgeber tätig werden. Genau dies formuliert der Auftrag, daß die ausführende Gewalt an Gesttz und Recht gebunden ist. Wo diesbezüglich eine "Diskussionsspielraum" verbleibt verschließt sich jedem objektiv lernenden Menschen. Da die beteiligten Personen unter Bewertung ihrer Argumentation einen ausgeprägten juristischen Hintergrund haben müssen, kann ein grundsätzlich juristische Rechtsprinzipien nicht erkennender Administrator nicht ermächtigt werden, Posts zu löschen und damit ein Gedankengut zu verbreiten, was dem heute längst unzulässigen Führerprinzip nachhängt.
Es besteht der dringende Verdacht, daß hier nationalsozialistische Tendenzen in Wikipedia einfließen.
- Lieber Gnom, in Bezug auf die von Dir eingefuegte neue Quelle moechte ich deine Aufmerksamkeit ausdruecklich nocmals auf diese Seite lenken: http://grundrechtepartei.de/Justizbeitreibungsordnung Danke. --Taste1at (Diskussion) 19:24, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo Taste1at, danke für den Hinweis. Von der Gültigkeit der JBeitrO bin ich nach wie vor überzeugt. Aber ich finde es schon relevant, auf den Wegfall der Verordnungsermächtigungen hinzuweisen. Bist du denn mit der momentanen Fassung im Artikel einverstanden? Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:40, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Noch eine Anekdote für die IP: Die Entwürfe, die ich als studentischer Praktikant im Bundesjustizministerium zur Beantwortung von Bürgeranfragen verfasst habe, wurden vor dem Versand auch von einem "Dr." unterschrieben, nicht von mir ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:40, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Auf den Wegfall der Verordnungsermächtigungen kann man schon hinweisen, das ist richtig - man darf nur damit nicht suggerieren, dass die Verordnung nicht mehr gilt (wie dies in der Vergangenheit versucht wurde). Nur mit der konkrenten Quelle bin ich nicht ganz gluecklich, irgendwie sehe ich das Problem, dass - wenn man nach einer Quelle zitiert, die doch sehr abstruses behauptet - dann auch an einem selbst etwas kleben bleibt; auch wenn die urspruengliche Quelle ja voellig unproblematisch ist. Das ist meine Befuerchtung.
- Ausserdem suggeriert es eine besondere Leistung der Grundrechtspartei, dass diese das Erloeschen der Verordnungsermächtigungen quasi aufgedeckt hat. Diese Leistung haben sie nicht erbracht; der Wegfall der Verordnungsermächtigungen folgt direkt aus dem Gesetz ueber den Abschluss der Sammlung des Bundesrechts und wurde nie bestritten. --Taste1at (Diskussion) 19:52, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Angst essen Verstand auf? Sie tun ja gerade so, als handele es sich bei der verlinkten Webseite um eine Österreich heim ins Reich holen wollende pro faschistische Organisation. Sie ist jedoch keine Grund-rechts-partei, sondern die Grundrechtepartei, welche zwar kritisch, aber juristisch korrekt darlegt, dass die Bundesrepublik Deutschland den Nationalsozialismus in der öffentlichen Gewalt noch lange nicht hinter sich gelassen hat (so, wie die Führerstadt Linz auch). Also bleiben Sie bitte auf dem Teppich und suggerieren nicht derart auffällig, es handele sich um quasi einen Verein der abscheulichsten Widerlinge der Welt. Das wirkt ein wenig lächerlich. Verhältnismäßigkeit ist hier das Gebot der Stunde. --89.247.24.229 20:37, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Lieber Gnom, in Bezug auf die von Dir eingefuegte neue Quelle moechte ich deine Aufmerksamkeit ausdruecklich nocmals auf diese Seite lenken: http://grundrechtepartei.de/Justizbeitreibungsordnung Danke. --Taste1at (Diskussion) 19:24, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Liebe IP, ich bitte darum, streng von oben nach unten zu diskutieren und nichts einzufügen oder zu verschieben. So ist es auf Wikipedia üblich. Hast du meine letzte Änderung gesehen? Hast du dazu etwas anzumerken? --Gnom (Diskussion) 20:40, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Siehe oben am Ende der ursprünglichen Diskussion.--89.247.52.226 21:28, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Liebe IP, ich bitte darum, streng von oben nach unten zu diskutieren und nichts einzufügen oder zu verschieben. So ist es auf Wikipedia üblich. Hast du meine letzte Änderung gesehen? Hast du dazu etwas anzumerken? --Gnom (Diskussion) 20:40, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Taste1at, ich kann deine Bedenken nachvollziehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:40, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Ich bin der Meinung, ein Hinweis auf Wegfall der Ermächtigungsgrundlage ist unnötig. Ich würde grob schätzen, dass bei 50% der heute geltenden Verordnungen die zitierte Ermächtigungsgrundlage mittlerweile entfallen ist - entweder weil die entsprechenden Gesetze komplett neu gefasst oder wenigstens die ursprunglichen Ermächtigungsgrundlagen umformuliert wurden, so dass die zitierte Ermächtigungsgrundlage heute so nicht mehr existiert. Dass Verordnungen danach trotzdem weiter gelten, kann ausführlich in Rechtsverordnung abgehandelt werden - gern mit der JBeitrO als Beispiel. Aber in den einzelnen Lemmas zu Verordnungen hat es nach meiner Meinung wenig zu tun. Wie Taste1at schon erwähnt, die Grundrechtepartei verfolgt recht fragwürdige Ziele. Auch darf nicht vergessen werden, dass die Intension nachweislich der bisherigen Argumentation ursprünglich dahin ging, dass die JBeitrO nicht mehr gelte. Ich vermute nach diesem Teilsieg - ihre Thema ist im Artikel -, wird es in kleinen Schritten immer weiter gehen, bis sie da sind, wohin sie den Artikel eigentlich haben wollten - wo auch immer das ist. Man sollte kurz erwähnen, dass die Verordnung aus der Nazizeit stammt und dass sie als vorkonstitutionelles Recht fortgilt, per Verlinkung kann jeder, der sich interessiert dort weiterlesen. Alles andere ist hier, in diesem Artikel, eine Überbetonung von in dem Fall Nebensächlichkeiten. --Nippymast (Diskussion) 20:45, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo Nippymast, danke für deine Nachricht. Das mit der Zahl von 50% glaube ich nicht, ich denke vielmehr, die Zahl ist deutlich unter 1%, vielleicht sogar unter 0,1%. Und wenn man die rechtswissenschaftliche Literatur nachschlägt, gibt es sogar Stimmen, die der Argumentation der Grundrechtepartei ein Stück weit folgen. Nicht hinsichtlich der JBeitrO, aber hinsichtlich anderer, mittlerweile abgeschaffter Verordnungen. Das ist also tatsächlich ein relevantes Thema. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:51, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Hallo Gnom, also ich meine wirklich die exakte Ermächtigungsgrundlage, so wie sie üblicherweise detailliert zitiert wird oder eben neu gefasste Gesetze. Nur als Beispiel das anstelle des GPSG neu geschaffene ProdSG. Die Verordnungen des GPSG gelten praktisch alle weiter, die wurden ein wenig angepasst, aber nicht mehr. Von den ca. 3500 Verordnungen, die der entsprechende Artikel erwähnt, sind 1% nur 35. Die schafft so fast schon dieses Beispiel. Ich kenne mich einigermaßen aus, gerade auch was Statistiken im Normenbereich betrifft, 50% mag zu hoch sein, deutlich zweistellig ganz sicher. Das Ermächtigungsgrundlagen ersatzlos gestrichen werden, weil sie völlig daneben sind, ist natürlich die Ausnahme. --Nippymast (Diskussion) 21:06, 13. Aug. 2013 (CEST)
Auch wenn Wikipedia kein deutsches Produkt ist, so haben verfassungsfeindliche / verfassungswidrige Darstellungen mit Blick auf das NS-Terrorregime zu unterbleiben, denn es geht damit gleichzeitig eine Verherrlichung des Holocaust einher. Für den Holocaust waren nämlich die Schreibtischtäter des NS-Terrorregimes verantwortlich und ohne des Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 wäre das alles in der dokumentierten Form nur schwer möglich gewesen. Mit dem Verabschieden des Ermächtigungsgesetzes am 23.03.1933 ist kein Gesetz und keine Verordnung mehr in einem verfassungsmäßigen Gesetz- und / oder Verordnungsverfahren zwischen dem 05.03.1933 und dem 09.05.1945 zustande gekommen. Wer gegenteiliges behauptet, der klittert die dokumentierte Geschichte. Und mit "vorkonstitutionell" haben die Naziverbrecher mit dem Start des Grundgesetzes den bis heute wohl erfolgreichen Versuch unternommen, die zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland systematisch auszuhebeln. Doch was ersatzlos untergegangen ist und zwar mit dem Tod des Massenmörders faktisch, kann später nicht aus der Versenkung wieder auftauchen und Gültigkeit erlangen. Einmal untergegangenes Gesetz ist und bleibt futsch. Da ändert auch eine Wikipedia nichts, selbst wenn sie angetreten ist, dass Wissen der Welt zu fälschen und / oder zu löschen.--91.63.64.229 22:13, 13. Aug. 2013 (CEST)
Justizbeitreibungsordnung III
Es tut mir leid. Ich bin nicht bereit, meine Diskussionsbeiträge an einen anderen Ort anzufügen als an das Ende der Seite, darum werde ich es weiter tun. Ich habe ehrlich gesagt nicht verstanden, von welcher Seite derzeit Kritik an der aktuellen Fassung geäußert wird. Ich bitte daher, gegebenenfalls den eigenen Standpunkt hier zu wiederholen. Auch bitte ich weiterhin um konstruktive, konkrete Vorschläge. Die Position, den Satz zu den Verordnungsermächtigungen ganz zu entfernen, habe ich zur Kenntnis genommen. Ich kann sie gut nachvollziehen, folge ihr aber nicht. Wie soll es jetzt also weiter gehen? Auf Diskussionsbeiträge, die Godwin’s law erfüllen, werde ich übrigens weiterhin nicht eingehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:46, 13. Aug. 2013 (CEST)
- Schade, dass die Diskussion nun kurz vor Abschluss einer Zwischenlösung völlig aus der Reihe läuft. Meine letzte Antwort steht hier und ich bitte um Kenntnisnahme. Danke, --89.247.67.29 08:55, 14. Aug. 2013 (CEST)