Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland von 1971 bis 1992 zeigen die Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 16. November 1970 beschlossen worden sind. Diese StVO trat am am 1. März 1971 in Kraft. Auch wenn viele Regelungen und Verkehrszeichen in der damaligen Form inzwischen nicht mehr gültig sind, bildete insbesondere die Reform der StVO von 1970 die Basis für die weitere Entwicklung der Verkehrszeichen bis heute. Die letzte große Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung vor 1970 war am 19. Dezember 1952 beschlossen worden.[1]
Farben
Für die Bewertung der Farben galt DIN 6171 „Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen, Farben und Farbgrenzen bei Beleuchtung mit Tageslicht“. In den Gütebedingungen waren Mindestrückstrahlwerte nach DIN 67 520, Blatt 1, festgelegt und von den mit einem Gütezeichen versehenen Verkehrszeichen im Neuzustand einzuhalten. Die Überprüfung der genannten Eigenschaften hatte nach den Prüfvorschriften für die einzelnen Verkehrszeichenarten zu erfolgen. Die Untersuchungen wurden von der damaligen Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin-Dahlem durchgeführt.[2] Zusätzlich gab der RAL zu Beginn der 1970er Jahre die Farbkarten „RAL-F 7 Reflexfarben" und „RAL-F 81 Farben im Straßenverkehr" heraus, welche die Farben der Verkehrszeichen im Neuzustand zeigten.[3]
Die in der Sonderfarbreihe RAL-F 7 festgelegten Farbtöne sind:
RAL 2006, RAL 3019, RAL 3030, RAL 5016, RAL 6030, RAL 8026, RAL 9014, RAL 9019
Die in der Sonderfarbreihe RAL-F 81 festgelegten Farbtöne sind:
RAL 1023 (Verkehrsgelb), RAL 2009 (Verkehrsorange), RAL 3020 (Verkehrsrot), RAL 4006 (Verkehrspurpur), RAL 5017 (Verkehrsblau), RAL 6024 (Verkehrsgrün), RAL 7042 (Verkehrsgrau A), RAL 7043 (Verkehrsgrau B), RAL 9016 (Verkehrsweiß), RAL 9017 (Verkehrsschwarz)
Weitere Farben, die für Verkehrszeichen eingesetzt wurden, waren RAL 1003 (Signalgelb), beispielsweise für Zeichen 306/307 (Vorfahrtstraße) sowie RAL 5005 (Signalblau), beispielsweise für Fahrtrichtungszeichen.
Hinweis
Die folgende Auflistung der Verkehrszeichen sowie die vorangestellten Auszüge aus den Paragraphen entsprechen in ihrer Struktur der Darstellung im Bundesgesetzblatt 108, 1 von 1970. Die dort gegebene Darstellung wird durch weitere damals eingeführte Zeichen ergänzt. Zeichen, die erst nach dem 1. März 1971 und vor dem 1. Juli 1992 – dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der 11. Verordnung zur Änderung der StVO – in Verwendung kamen, werden in einem gesonderten Absatz behandelt.
§ 40 Gefahrenzeichen
(1) Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten. Sie sind nur dort angebracht, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedint erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtszeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrenstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, so ist sie auf einem Zusatzschild angegeben wie
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Zusatzzeichen 741: nach 100 m
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.
(6) Gefahrenzeichen im einzelnen:
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Zeichen 101: Gefahrstelle
Zusatzzeichen zu Zeichen 101:
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Zusatzzeichen 824: schlechter Fahrbahnrand
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Zusatzzeichen 825: Wintersport auf dieser Straße
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Zusatzzeichen 825: Zusatzschild zu Zeichen 101: zeitlich beschränkter Wintersport auf dieser Straße zwischen 9-17 h
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Zeichen 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
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Zeichen 103: Kurve (links)
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Zeichen 103: Kurve (rechts)
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Zeichen 105 Doppelkurve (zunächst links)
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Zeichen 105 Doppelkurve (zunächst rechts)
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Zeichen 108: Gefälle
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Zeichen 110: Steigung
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Zeichen 112: Unebene Fahrbahn
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Zeichen 114: Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz
Zusatzschild zu Zeichen 114:
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Gefahr unerwarteter Glatteisbildung
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Zeichen 115: Steinschlag
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Zeichen 117: Seitenwind
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Zeichen 120: Verengte Fahrbahn
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Zeichen 121: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn
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Zeichen 123: Baustelle
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Zeichen 125: Gegenverkehr
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Zeichen 131: Lichtzeichenanlage
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Zeichen 134: Fußgängerüberweg
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Zeichen 136: Kinder
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Zeichen 140: Tiere
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Zeichen 142: Wildwechsel
(7) Besondere Gefahrenzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang:
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Zeichen 150: Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken
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Zeichen 151: unbeschrankter Bahnübergang
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Zeichen 153: dreistreifige Barke (links) – vor beschranktem Bahnübergang –
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Zeichen 156: dreistreifige Bake (rechts) – vor unbeschranktem Bahnübergang –
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Zeichen 159: zweistreifige Bake (links) – etwa 160 m vor dem Bahnübergang
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Zeichen 162: einstreifige Bake (rechts) – etwa 80 m vor dem Bahnübergang
Allgemeine Zusatzzeichen zu den Gefahrenzeichen:
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Zusatzzeichen 742: Gefahrenstrecke auf einer Länge von 800 m
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Zusatzzeichen 742: Gefahrenstrecke auf einer Länge von 3 km
§ 41 Vorschriftszeichen
(1) Auch Schilder oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und Verbote.
(2) Schilder sehen regelmäßig rechts. Geltend sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340), so sind sie in der Regel darüber angebracht. Die Schilder stehen im allgemeinen dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgen sind. Sonst ist, soweit nötig, die Entfernung zu diesen Stellen auf einem Zusatzschild (§ 40 Abs 2) angegeben. Andere Zusatzschilder enthalten nur allgemeine Beschränkungen der Gebote oder Verbote oder allgemeine Ausnahmen von ihnen. Besondere Zusatzschilder können etwas anderes bestimmen (zu Zeichen 237, 250, 283, 286 und hinter Zeichen 277).
- 1. Warte- und Haltegebote
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Zeichen 201 (auch liegend): Andreaskreuz
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Zeichen 205: Vorfahrt gewähren!
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Zeichen 206: Halt! Vorfahrt gewähren!
Das Haltgebot wird außerhalb geschlossener Ortschaften angekündigt durch das Zeichen 205 mit folgendem Zusatzschild:
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Zusatzzeichen 804: Halt nach 200 m (ältere Version)
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Zusatzzeichen 804: Halt nach 200 m (neuere Version)
Zusatzschilder zu den Zeichen 205 und 206:
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Zeichen 843a: Verlauf der Vorfahrtstraße
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Zeichen 843b: Verlauf der Vorfahrtstraße
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Zeichen 843c: Verlauf der Vorfahrtstraße
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Zeichen 843d: Verlauf der Vorfahrtstraße
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Zeichen 844a: Verlauf der Vorfahrtstraße
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Zeichen 844b: Verlauf der Vorfahrtstraße
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Zeichen 844c: Verlauf der Vorfahrtstraße
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Zeichen 845a: Verlauf der Vorfahrtstraße
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Zeichen 845b: Verlauf der Vorfahrtstraße
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Zeichen 845c: Verlauf der Vorfahrtstraße
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Zeichen 208: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
- 2. Vorgeschriebene Fahrtrichtung
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Zeichen 209: vorgeschriebene Fahrtrichtung (rechts)
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Zeichen 210: vorgeschriebene Fahrtrichtung (links)
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Zeichen 211: Hier rechts
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Zeichen 212: Hier links
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Zeichen 213: Geradeaus
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Zeichen 214: Geradeaus und rechts
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Zeichen 215: Geradeaus und links
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Zeichen 216: vorgeschriebene Fahrtrichtung – rechts und links
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Zeichen 220: Einbahnstraße rechtsweisend
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Zeichen 220: Einbahnstraße linksweisend
- 3. Vorgeschriebene Vorbeifahrt
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Zeichen 222: Rechts vorbei
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Zeichen 223: Links vorbei
- 4. Haltestellen
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Zeichen 224: Haltestellen Straßenbahnen
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Zeichen 226: Haltestellen Kraftfahrlinien
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Zeichen 229: Taxenstand
- 5. Sonderwege
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Zeichen 237: Radfahrer
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Zeichen 239: Reiter
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Zeichen 241: Fußgänger
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Zeichen 242: Gemeinsamer Fuß- und Radweg
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Zeichen 243: Gemeinsamer Fuß- und Radweg
-
Zeichen 244: Gemeinsamer Fuß- und Radweg
-
Zeichen 244: Gemeinsamer Fuß- und Radweg
- 6. Verkehrsverbote
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Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
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Zeichen 251: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
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Zeichen 252: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor und Kraftwagen
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Zeichen 253: Verbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse
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Zeichen 254: Verbot für Radfahrer
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Zeichen 255: Verbot für Krafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
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Zeichen 256: Verbot für Lastkraftwagen mit Anhänger
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Zeichen 257: Verbot für Gespannfuhrwerke
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Zeichen 258: Verbot für Reiter
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Zeichen 259: Verbot für Fußgänger
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Zeichen 260: Verbot für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
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Zeichen 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern.
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Zeichen 263: Verbot für Fahrzeuge deren tatsächliche Achslast je einschließlich Ladung 8 t überschreitet
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Zeichen 264: Verbot für Fahrzeuge deren Breite je einschließlich Ladung 2 m überschreitet
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Zeichen 265: Verbot für Fahrzeuge deren Höhe je einschließlich Ladung 3,8 m überschreitet
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Zeichen 266: Länge
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Zeichen 267: Verbot der Einfahrt
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Zeichen 269: Verbot für Fahrzeuge mit einer Ladung von mehr als 3000 l wassergefährdender Stoffe
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Zeichen 273: Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand
- 7. Streckenverbote
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Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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Zeichen 275: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
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Zeichen 276: Führern von Kraftfahrzeugen aller Art ist es verboten, mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträder mit Beiwagen zu überholen
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Zeichen 277: Führern von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t sowie von Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit Anhängern ist es verboten, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Zusatzzeichen zum Abschnitt „Streckenverbote“:
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Zusatzzeichen 742: Länge einer Verbotsstrecke
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Zusatzzeichen 742: Länge einer Verbotsstrecke
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Zeichen 278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (60 km/h)
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Zeichen 279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
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Zeichen 280: Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art
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Zeichen 281: Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
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Zeichen 282: Ende sämtlicher Streckenverbote
- 8. Haltverbote
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Zeichen 283: Haltverbot
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Zeichen 283 A: Haltverbot (Anfang)
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Zeichen 283 E: Haltverbot (Ende)
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Zeichen 283 M: Haltverbot (Mitte)
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Zeichen 286: Eingeschränktes Haltverbot
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Zeichen 286 A: eingeschränktes Haltverbot (Anfang)
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Zeichen 286 E: eingeschränktes Haltverbot (Ende)
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Zeichen 283 M: Haltverbot (Mitte)
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Zeichen 290: Zonenhalteverbot für einen Stadtbezirk
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Zeichen 291: Parkscheibe
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Zeichen 292: Ende des Zonenhaltverbotes
(3) Markierungen
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Zeichen 293: Fußgängerüberweg
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Zeichen 294: Haltlinie
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Zeichen 295: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung
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Zeichen 296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung
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Zeichen 297: Richtungspfeile
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Zeichen 298: Sperrflächen
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Zeichen 299: Grenzmarkierung für Parkverbote
§ 42 Richtzeichen
(1) Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten.
(2) Vorrang
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Zeichen 301: Vorfahrt
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Zeichen 306: Vorfahrtstraße
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Zeichen 307: Ende der Vorfahrtstraße
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Zeichen 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr
(3) Ortstafel
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Zeichen 310: Ortstafel – Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft.
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Zeichen 310: Ortstafel – Hier endet eine geschlossene Ortschaft.
(4) Parken
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Zeichen 314: Parkplatz
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Zeichen 314 a: Parkplatz (rechts)
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Zeichen 315: Parken auf Gehwegen
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Zeichen 316: Parken auf Gehwegen
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Zeichen 317: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts
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Zeichen 318: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung links
(5) Autobahnen und Kraftfahrstraßen
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Zeichen 330: Autobahn
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Zeichen 331: Kraftfahrstraße
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Zeichen 332: Ausfahrt von der Autobahn
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Zeichen 333: Pfeilschild – Ausfahrt von der Autobahn
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Zeichen 334: Ende der Autobahn
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Zeichen 335: Ende der Autobahn in 100 m
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Zeichen 336: Ende der Kraftfahrstraße
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Zeichen 337: Ende der Kraftfahrstraße in 200 m
(6) Markierungen sind weiß
- 1. Leitlinie
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Zeichen 340: Leitlinie
- 2. Wartelinie
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Zeichen 341: Wartelinie
(7) Hinweise
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Zeichen 350: Fußgängerüberweg
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Zeichen 351: Fußgängerüberweg
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Zeichen 353: Einbahnstraße – es kann ergänzend anzeigen, daß die Straße eine Einbahnstraße (Zeichen 220) ist.
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Zeichen 354: Wasserschutzgebiet; das Zeichen mahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu verhalten.
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Zeichen 355: Fußgängerunter- oder -überführung
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Zeichen 357: Sackgasse
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Zeichen 358: Erste Hilfe
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Zeichen 359: Pannenhilfe
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Zeichen 360: Fernsprecher
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Zeichen 360d: Fernsprecher (Notruf)
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Zeichen 360d: Fernsprecher (Notruf, alternative Darstellung)
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Zeichen 363: Polizei
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Zeichen 364: Zeltplatz
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Zeichen 365: Wohnwagenplatz
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Zeichen 366: Zelt- und Wohnwagenplatz
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Zeichen 367: Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle
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Zeichen 376: Autobahngasthaus
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Zeichen 380: Richtgeschwindigkeit
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Zeichen 385: Das Zeichen dient der Unterrichtung über den Namen von Ortschaften, soweit keine Ortstafeln (Zeichen 310) aufgestellt sind. Es kann auch auf Flüsse, Sehenswürdigkeiten, Kriegsgräberstätten und anderes aufmerksam machen.
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Zeichen 385 als Hinweis auf eine Kriegsgräberstätte
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Zeichen 385 als Hinweis auf einen Fluß
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Zeichen 388: Es warnt, mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen den für diese nicht genügend befestigten Seitenstreifen zu benutzen.
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Zeichen 389: Es warnt Führer von Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t sowie von Lastkraftwagen und Zugmaschinen mit Anhängern den für diese nicht genügend befestigten Seitenstreifen zu benutzen.
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Zeichen 392: Zollstelle
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Zeichen 394: Laterne innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht die ganze Nacht brennt.
(8) Wegweiser
- 1. Wegweiser
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Zeichen 401: Nummernschild für Bundesstraßen
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Zeichen 410: Nummernschild für Europastraßen
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Zeichen 415: Wegweiser auf Bundesstraßen
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Zeichen 418: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung
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Zeichen 419: Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung
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Zeichen 421: Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten
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Zeichen 430: Wegweiser zur Autobahn
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Zeichen 432: Wegweiser zu innerörtlichen Zielen
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Zeichen 436: Wegweisertafel; die Tafel faßt alle Wegweiser einer Kreuzungszufahrt zusammen. Die Tafel kann auch als Vorwegweiser dienen.
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Straßennamensschild
- 2. Vorwegweiser
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Zeichen 438: Vorwegweiser
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Zeichen 439: Vorwegweiser; das Zeichen empfiehlt, sich frühzeitig einzuordnen
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Zeichen 442: Vorwegweiser für Radfahrer (rechtsweisend)
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Zeichen 443: Vorwegweiser für Radfahrer (linksweisend)
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Ohne Nummer: Vorwegweiser für Radfahrer (geradeaus)
- 3. Wegweisung auf Autobahnen
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Zeichen 448: Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel – 1000 m
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Zeichen 449: Autobahnausfahrt-Vorwegweiser
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Zeichen 450: Autobahnausfahrt-Ankündigungsbake – 300 m
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Zeichen 451: Autobahnausfahrt-Ankündigungsbake – 200 m
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Zeichen 452: Autobahnausfahrt-Ankündigungsbake – 100 m
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Zeichen 453: Autobahn - Entfernungstafel
- 4. Umleitungen des Verkehrs bei Straßensperrungen
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Zeichen 454: Umleitungswegweiser (rechtsweisend)
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Zeichen 454: Umleitungswegweiser (linksweisend)
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Zeichen 457: Umleitungsankündigung
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Zeichen 458 (in der StVO 1970: Zeichen 459, später geändert): Planskizze Umleitung
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Zeichen 459: Ende einer Umleitung
- 5. Numerierte Bedarfsumleitungen für den Autoverkehr
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Zeichen 460: Bedarfsumleitung
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Zeichen 461: Bedarfsumleitung (hier rechts)
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Zeichen 462: Bedarfsumleitung (hier links)
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Zeichen 463: Bedarfsumleitung (rechtsweisend)
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Zeichen 464: Bedarfsumleitung (linksweisend)
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Zeichen 465: Bedarfsumleitung (rechts vorbei)
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Zeichen 466: Bedarfsumleitungstafel
- 6. Sonstige Verkehrslenkungstafeln
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Zeichen 468: Schwierige Verkehrsführung
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Zeichen 469: Überleitungstafel
§ 43 Verkehrseinrichtungen
(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Parkuhren, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen.
(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.
(3) Verkehrseinrichtungen im einzelnen:
- 1. An Bahnübergängen sind Schranken rot-weiß gestreift.
- 2. Absperrgeräte für Arbeits-, Schaden, Unfall- und andere Stellen sind
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Zeichen 600: Absperrschranke
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Zeichen 605: Absperrbake
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Zeichen 610: Leitkegel
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Fahrbare Absperrtafel
- 3. Leiteinrichtungen
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Zeichen 620: Leitpfosten (links)
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Zeichen 620: Leitpfosten (rechts)
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Zeichen 625: Richtungstafel in Kurven
Weitere Zusatzzeichen
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Zusatzzeichen 701: Kennzeichnung des Anfangs, des Verlaufs und des Endes einer Verkehrsstrecke
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Zusatzzeichen 702: Kennzeichnung des Anfangs, des Verlaufs und des Endes einer Verkehrsstrecke
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Zusatzzeichen 703: Kennzeichnung des Anfangs, des Verlaufs und des Endes einer Verkehrsstrecke
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Zusatzzeichen 704: Zeitliche Beschränkung (einzeilig)
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Zusatzzeichen 723a: Lastkraftwagen mit Anhänger frei
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Zusatzzeichen 723c: Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8t und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse, frei.
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Zusatzzeichen 723b: Personenkraftwagen mit Anhänger frei
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Zusatzzeichen 723d: Personenkraftwagen frei
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Zusatzzeichen 723e: Kraftomnibusse frei
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Zusatzzeichen 723g: Gespannfuhrwerke frei
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Zusatzzeichen 723l: Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor frei.
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Zusatzzeichen 723m: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor frei
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Zusatzzeichen 723n: Radfahrer frei
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Zusatzzeichen 724a: nur Lastkraftwagen mit Anhänger
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Zusatzzeichen 724b: Nur Personenkraftwagen mit Anhänger
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Zusatzzeichen 724c: nur Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse
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Zusatzzeichen 724d: nur Personenkraftwagen
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Zusatzzeichen 724e: nur Kraftomnibus.svg
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Zusatzzeichen 724l: nur Krafträder, auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor
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Zusatzzeichen 724m: nur Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
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Zusatzzeichen 724n: Nur Radfahrer
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Zusatzzeichen 741: nach 100 m
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Zusatzzeichen 741: nach 200 m
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Zusatzzeichen 741: nach 400 m
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Zusatzzeichen 741: nach 600 m
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Zusatzzeichen 741: nach 800 m
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Zusatzzeichen 741: nach 2 km
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Zusatzzeichen 742: auf 9 km
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Zusatzzeichen 743a: Lastkraftwagen mit Anhänger
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Zusatzzeichen 743b: Personenkraftwagen mit Anhänger
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Zusatzzeichen 743c: Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Zugmaschinen, ausgenommen PKW und Kraftomnibusse
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Zusatzzeichen 743d: Personenkraftwagen
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Zusatzzeichen 743e: Kraftomnibus
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Zusatzzeichen 743l: Krafträder, auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor
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Zusatzzeichen 743n: Radfahrer
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Zusatzzeichen 746: Anfang
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Zusatzzeichen 748: Ende
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Zusatzzeichen 803: Anlieger frei
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Zusatzzeichen 804: Halt nach 200 m
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Zusatzzeichen 805: Hinweis auf Streugut (selbständiges Hinweiszeichen)
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Zusatzzeichen 807: Einsatzfahrzeuge frei
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Zusatzzeichen 808: Krankenfahrzeuge frei
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Zusatzzeichen 809: Fährbenutzer frei
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Zusatzzeichen 814: Vorfahrt geändert
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Zusatzzeichen 816: Hafengebiet – Schienenfahrzeuge haben Vorrang
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Zusatzzeichen 817: Industriegebiet – Schienenfahrzeuge haben Vorrang
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Zusatzzeichen 821: Straßenschäden
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Zusatzzeichen 822: Rollsplitt
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Zusatzzeichen 827: Schienenbahn ohne Vorrang
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Zusatzzeichen 828: Radfahrer absteigen
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Zusatzzeichen 830: verschmutzte Fahrbahn
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Zusatzzeichen 833: Ölspur
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Zusatzzeichen 834: Rauch
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Zusatzzeichen 841: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung (neuere Version)
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Zusatzzeichen 848: Radfahrer und Anlieger frei
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Zusatzzeichen 849: Baustellenfahrzeuge frei
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Zusatzzeichen 852: mit Parkscheibe 2 Stunden
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Zusatzzeichen 901: Zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile
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Zusatzzeichen 903: Zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile
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Zusatzzeichen (ohne Nummer): militärische Kettenfahrzeuge
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zur StVO bis zur Neuregelung 1992
1972
1974
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Zeichen 368: Radiosender (ab 1974 bis 1. Januar 2003)
1976
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Zeichen 270: Zonenverkehrsverbot bei Smog;[7] das Zeichen war bis zur Einführung der ersten Umweltzonen – Zeichen 270-1 – am 1. Januar 2008 gültig (Änderung in der 17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 9. November 2007).
weitere Änderungen und neue Zeichen
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Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
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Zeichen 329: Wandererparkplatz
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Zeichen 354: Wasserschutzgebiet, leicht veränderte Version; das Zeichen mahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu verhalten.
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Zeichen 378: WC
Siehe auch
- Bildtafel der historischen Verkehrszeichen in Deutschland
- Bildtafel der Verkehrszeichen in Deutschland seit 1992
- Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen
Weblinks
- Commons: Verkehrszeichen in Deutschland – Sammlung von Bildern
- Übersicht über alte und neue Verkehrszeichen (Änderung zum 1. September 2009)
Anmerkungen
- ↑ Bundesgesetzblatt 108, 1, Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1568.
- ↑ Johann Peter Noth, Reimund Wieg: 20 Jahre Gütezeichen-Verkehrszeichen. In: Straßenverkehrstechnik, 22. Jahrgang, 4/1978, Kirchbaum 1978, S. 138–139; hier: S. 138.
- ↑ Straßenverkehrstechnik, 17. Jahrgang, 4/1973, Kirchbaum 1973, S. 138–139; hier: S. 131.
- ↑ Empfehlung des Bundesministers für Verkehr vom 23.11.1971. In: Straßenverkehrstechnik 1, 1972 (16. Jahrgang), S. 34.
- ↑ Elmar Oehm: Stadtautobahnen. Planung, Bau, Betrieb. Bauverlag, Wiesbaden 1973, ISBN 3762505063. S. 19.
- ↑ Martin Lehnert: Anglo-Amerikanisches im Sprachgebrauch der DDR. Akademie-Verlag, Berlin 1990, ISBN 3-05-000985-3. S. 36 und S. 130.
- ↑ Zur Einführung des Zeichens siehe: Behördenbekanntmachungen. In: Straßenverkehrstechnik 5, 1976 (19. Jahrgang), S. 189.