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Crémant

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Als Crémant bezeichnet man, seit dem 1. September 1994, französische Schaumweine mit der Klassifizierung "Appellation contrôlée" oder Appellation d'Origine Contrôlée außerhalb der Champagne, jedoch nach dem Champagnerverfahren hergestellt. Vor diesen Zeitpunkt verstand man unter Crémant den Champagner, der statt der üblichen 6 Bar nur die gesteztliche Mindestforderung von 3,5 Bar erfüllte. Da der Begriff Crémant nicht geschützt war, verwendeten ihn auch zusehens mehr Winzer außerhalb der Champagne. Um Mißverständnise zu vermeiden, gab man, eben zu besagten Datum, den Besitzstand auf und verzichtete in der Champagne auf den Ausdruck Crémant. Eine neue Bezeichnung für den Champagner mit halbierten Druck gibt es bisher noch nicht. Bekannte Vertreter sind der Crémant d'Alsace (Elsass), Crémant de Bordeaux, Crémant de Bourgogne (Burgund), Crémant de Die, Crémant de Limoux, Crémant du Jura und Crémant de Loire. Auch die besseren Schaumweine aus Luxemburg werden als Crémant bezeichnet.

Zwar sind die Rebsorten von Region zu Region unterschiedlich, wesentliche Regeln der Schaumweinherstellung sind jedoch einheitlich vorgeschrieben. Zu diesen Regeln gehören beispielsweise die Ganztraubenpressung, ein Maximalertrag, ein Höchstgehalt an Schwefeldioxid, eine Mindestzeit von neun Monaten für die Verweildauer auf der Hefe und eine obligatorische Geschmacksprüfung. Crémants sind sanft moussierend, quid est die Kohlensäure ist nicht penetrant.

Der Begriff Crémant wurde Ende der 1980er Jahre eingeführt, als die Benutzung des Begriffs méthode champenoise außerhalb der Champagne durch die Europäische Union untersagt wurde.