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Diskussion:Gewässer

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. August 2013 um 22:25 Uhr durch Temdor (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Gewässertyp-Klassifizierung nach Rahmenrichtlinie 2000/60/EG:). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 93.134.228.200 in Abschnitt Nebengewässer

Bodenfeuchte

Nur mal so, wie ordnet man denn da die Bodenfeuchte ein? Diese ist weder ein Oberflächenwasser noch wird sie zum Grundwasser gerechnet. Es hals maul du kleines arschloch sollte sich ja eigentlich auch nicht um ein Gewässer handeln, so richtig klar wird das aber aus der Definition nicht. --Saperaud [@] 18:19, 20. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Ich denke mal es ist klar, dass Bodenfeuchte und Luftfeuchte keine Gewässer sind. --Langläufer 18:59, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Gewässerordnungszahl

Was ist richtig Diskussion:Flussordnungszahl oder Flussordnungszahl --Langläufer 18:59, 9. Okt. 2006 (CEST) --Langläufer 18:59, 9. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Gewässer erster und zweiter Ordnung

Kann jemand was über die Gewässer erster und zweiter Ordnung einfügen? --Troxx 00:32, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Ich würde auch gerne genaueres wissen. Es scheint mir je nach Kontext verschiedene Ordnungen/Klassen zu geben.

--Langläufer 11:16, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Kanal

Wieso ist der Kanal denn den Stillgewässern zugeordnet? Fließen Kanäle nicht immer? -- Fender124 11:32, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Da in Fließgewässer und Stillgewässer der Kanal den Fließgewässern zugeordnet wird, habe ich die Aufzählung dahingehend geändert. Falls die Klassifizierung falsch ist, müssten auch die beiden Artikel geändert werden. -- Fender124 11:37, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

permanent gefrorene Gewässer?

Sind eigentlich Gletscher, Eiskappen und Eisschilde Gewässer? Eis ist doch nicht etwas kategorisch anderes als Wasser, sondern es ist Wasser im festen Aggregatszustand. Der Begriff Wasser wird zwar zumeist für den flüssigen Aggregationszustand verwendet, beschränkt sich jedoch nicht auf diesen, sondern schließt auch das Eis ein. (Gewässer im gasförmigen Aggregationszustand dagegen gibt es wohl nicht, da es sich Wolken nicht um ortsfeste Geoobjekte handelt (wobei auch Geoobjekte in geologischen Zeiträumen nicht unbedingt ortsfest sind)).--Ratzer 10:37, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Nach Wasserführung je Zeit

In "Fließgewässerkunde" von Jörg Brehm (1990) ist die Einordnung etwas anders: Intermittierende Gewässer sind periodische Gewässer und ephemere Gewässer sind episodische Gewässer.

ALSO sind intermittierende Gewässer NICHT periodische UND episodische Gewässer! (nicht signierter Beitrag von 91.11.10.74 (Diskussion) 13:01, 14. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Ähm eine kurze Inet-recherche deutet eher darauf hin, dass es sich bei ephemeren Gewässern eher um tageweise auftretente Still- und Fließgewässer (nach Regenfällen z.B. Pfützen u.ä.) handelt. Dies ist auch hier dargestellt. Günstig für die Diskussion wäre es wenn du einen leicht verfügbaren Nachweis für diese Quelle hast. Oder du findest hier jemanden der fachlich kompetent genug ist die Quelle zu bewerten - ich bins nicht Limnologie hab ich nur gestreift. BG Radian 09:40, 16. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Nebengewässer

Ein Nebengewässer ist ... --- fehlt noch. Kenn mich da nicht aus --93.134.228.200 21:09, 31. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Gewässertyp-Klassifizierung nach Rahmenrichtlinie 2000/60/EG:

Es gibt noch eine andere weitere Art der Klassifizierung von Gewässertypen basierend auf der Wasserrahmenrichtlinie. Sie würde prinzipiell in den Artikel passen. Den Entwurf für den Absatz möchte ihn zur Diskussion stellen. Er basiert auf den Artikeln Fließgewässertyp und Wasserrahmenrichtlinie. Wo könnte er in den Artikel passen? Oder sollten die Informationen auf die bisher schon genannten Definitionen für Strom, Fluss und Bach verteilt werden?
< begin >

Nach Größe des Einzugsgebiets entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG):

Europäischer Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik

  1. oberirdische Fließgewässer
    • Strom, Einzugsgebiet größer als 10.000 km², meldepflichtig gegenüber der Europäischen Union
    • Großer Fluss, Einzugsgebiet zwischen 1.000 und 10.000 km², meldepflichtig gegenüber der EU
    • Kleiner Fluss, Einzugsgebiet zwischen 100 und 1.000 km², meldepflichtig gegenüber der EU
    • Bach,
      • Einzugsgebiet zwischen 10 und 100 km², meldepflichtig gegenüber der EU
      • Einzugsgebiet unter 10 km², kann prinzipiell gemeldet werden, es besteht keine Meldepflicht

< end >