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Juristenmonopol

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Juristenmonopol

Als Juristenmonopol bezeichnet man die Tatsache, das z.B. in der Verwaltung hauptsächlich studierte Juristen eingestellt sind, und auch von den Arbeitgebern bevorzugt eingestellt werden. Über dieses Monopol beschweren sich vor allem Politikwissenschaftler, die trotz z.T. besseren Verwaltungsfähigkeiten nur selten eingestellt werden. Als Argument für dieses Monopol wird häufig das Bedürfnis, über Verwaltungsgesetze genau bescheid zu wissen, formuliert. Allerdings ist dies nicht unbedingt notwendig, da auch die Fähigkeit, zu organisieren wichtig ist. Deshalb kann sich das einstellen von Sozialwissenschaftler durchaus gerechtfertigt sein.