Goldener Fallschirm
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Als Goldenen Fallschirm oder golden parachute (en.) bezeichnet man eine Klausel in Verträgen von Führungskräften, derzufolge im Falle einer Übernahme des Unternehmens und des daraus folgenden Wegfalls der Stelle die Person beträchtliche Zahlungen erhält, bspw. in Form von Boni, Aktienoptionen oder Kombinationen verschiedener Vergütungen.