Europäische Union
Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist eine supranationale Organisation, ein Zusammenschluss europäischer Staaten. Die EU – selbst keine Körperschaft – begründet sich seit dem Vertrag von Maastricht auf drei Säulen:
- den bestehenden Vertragswerken der Europäischen Gemeinschaften
- der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP),
- sowie der Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz
Formell spielt die EG die wichtigste Rolle, alle Richtlinien und Verordnungen werden aufgrund des EG-Vertrages (aktuelle Fassung von Nizza) erlassen, der EU-Vertrag vereinbart in erster Linie nur eine lose Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Inneres und Außen-, Sicherheitspolitik. Die EU ist der größte Wirtschaftsraum der Welt, gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
Entstehungsgeschichte der EU
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
- Am 18. April 1951 wurde in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) gegründet. Der EGKS-Vertrag trat am 23. Juli 1952 in Kraft und lief - wie im Vertrag vorgesehen - nach 50 Jahren am 23. Juli 2002 aus.
Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG)
- Am 27. Mai 1952 wurde in Paris der Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet, in der die westeuropäischen Armeen aufgehen sollten. Die Gründung der EVG scheiterte jedoch an der französischen Nationalversammlung, welche die Ratifizierung des EVG-Vertrags am 30. August 1954 ablehnte. Daraufhin wurde in Deutschland die Bundeswehr gegründet.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG)
- Am 25. März 1957 wurden in Rom (Römische Verträge) die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom bzw. EAG) gegründet.
Entwicklung des Vertragswerkes
Wichtigstes Ziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war die Bildung einer Zollunion zwischen ihren Mitgliedern. Dieses Ziel wurde 1968 erreicht. Zweiter Schwerpunkt war die Gemeinsame Agrarpolitik, die in der Folgezeit die Gemeinschaft zu lähmen drohte. Zur Mitte der siebziger Jahre wendete die EWG nämlich fast 90 % ihres Haushaltes für Subventionen an die Landwirtschaft auf. Bei anderen Vorhaben, z.B. der Herstellung eines Binnenmarktes, die in den Römischen Verträgen als Ziel der EWG formuliert worden waren, kam man ebenso wenig voran wie bei der Bildung einer Währungsunion, die 1970 erstmals ernsthaft diskutiert wurde (Werner-Plan). Lähmend wirkte auch der faktische Zwang zur Einstimmigkeit bei Entscheidungen im Ministerrat, der in den Verträgen nicht vorgesehen war, seit 1966 aber herrschte (sog. Luxemburger Kompromiss).
Diese Lähmung der EWG wurde durchbrochen durch die erste Reform des Vertragswerkes, die 1985 verabschiedete Einheitliche Europäische Akte. Mit ihr wurde einerseits die Vollendung eines Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 zum verbindlichen Ziel erklärt. Bis dahin sollten alle Hindernisse für den freien Waren- Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedern beseitigt werden (die sog. Vier Freiheiten). Andererseits wurden auch die Entscheidungsprozesse reformiert, so dass Beschlüsse leichter gefasst werden können; Insbesondere wurde in Binnenmarktfragen das Prinzip der Einstimmigkeit weitgehend abgeschafft und durch das der qualifizierten Mehrheit ersetzt. Um wirtschaftlich rückständigen Regionen den Binnenmarkt schmackhaft zu machen, wurde außerden eine EU-Regionalpolitik im Vertragswerk verankert. Um bei der Schaffung des Binnenmarktes voran zu kommen, verabschiedete der Ministerrat das "Weißbuch Vollendung des Binnenmarktes", in dem etwa 400 einzelne Maßnahmen aufgeführt wurden, die bis 1992 umzusetzen waren. Dies gelang auch weitgehend und der Binnenmarkt trat fristgerecht in Kraft.
Der Vertrag wird auch kurz EU-Vertrag genannt und führt die Europäische Union auf Basis der drei Säulen der EU, der Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), und Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz ein.
Wichtigste Änderung des Vertragswerkes der Gemeinschaft durch den Vertrag von Maastricht (1992) war die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Um den Ländern mit Einkommensrückstand die Zustimmung zu erleichtern, wurde außerdem der Kohäsionsfonds etabliert, mit dem Infrastrukturprojekte in Griechenland, Portugal, Spanien und Irland gefördert werden. Außerdem wurde der Vertrag um Vereinbarungen zur Sozialpolitik erweitert, die von Großbritannien allerdings abgelehnt wurden, das einen Sonderstatus einnimmt.
Wichtigste innerinstitutionelle Änderung des Vertrags von Maastricht war die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das den Volksvertern im Europäischen Parlament das Mitentscheidungsrecht in vielen Themen garantiert.
Im Mittelpunkt der Regierungskonferenz von Amsterdam (1997) stand die Politische Union, insbesondere die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.
Im Mittelpunkt der Konferenz von Nizza (2000) stand die Vorbereitung der Gemeinschaft auf die Osterweiterung. Sie endete mit einem Kompromiss über die Stimmengewichtung im Ministerrat, die Zahl der Kommissare und die Sitzverteilung im Europäischen Parlament, der Anlass zu späteren Kontroversen gab.
Europäischer Konvent
Der Europäische Konvent hat am 20. Juni 2003 dem Europäischen Rat in Thessaloniki seinen Entwurf eines Verfassungsvertrages vorgelegt. Die am 4. Oktober 2003 unter italienischem Vorsitz begonnene und seit dem 1. Januar 2004 unter irischem Vorsitz weitergeführte Regierungskonferenz hat sich bisher nicht auf einen umfassenden Kompromiss einigen können.
Im Vordergrund der Debatten steht die Definition der sogenannten "qualifizierten Mehrheit" bei Abstimmungen im Europäischen Rat und im Ministerrat. Deutschland und Frankreich befürworten die vom Konvent vorgeschlagene Formel (einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten (50 %), die Zugleich drei Fünftel (60 %) der Bevölkerung der Union repräsentieren, siehe Art. I-24 (1) des Verfassungsentwurfs), während vor allem Spanien und Polen an der Formel des Nizza-Vertrages (3-stufiges Verfahren) festhalten wollen, da insbesondere diese beiden Länder fürchten, durch die geänderte Stimmengewichtung an Einfluss zu verlieren. Derzeit ist dies einer der Hauptdiskussionspunkte im Streit um die Verabschiedung der neuen Verfassung.
Als Kompromissvorschlag hat die irische Ratspräsidentschaft zuletzt eine Quote von 55 % zu 55 % eingebracht, was wiederum für Frankreich schwer akzeptabel erscheint. Irgendwo dort wird man sich jedoch wahrscheinlich treffen. Welche Quote am Ende in den endgültigen Verfassungsvertrag aufgenommen wird, bleibt abzuwarten.
Mitglieder der EU
Gründungsmitglieder der drei europäischen Gemeinschaften waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland), Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande ("Die Sechs", im Wesentlichen das häufig zitierte "Kerneuropa").
Norderweiterung
In einer ersten Erweiterungsrunde ("Norderweiterung") wurden 1973 Großbritannien, Irland und Dänemark aufgenommen. Norwegens Bevölkerung entschied sich in einer Volksabstimmung gegen den Beitritt.
Süderweiterung
In der zweiten Erweiterungsrunde, die gelegentlich auch als "Süderweiterung" bezeichnet wird, traten Griechenland (1981) sowie Spanien und Portugal (1986) bei.
Teilerweiterung
Mit der Vollendung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde das Gebiet der ehemaligen DDR Teil der Gemeinschaft.
Dritte Erweiterung
Am 1. Januar 1995 wurden Finnland, Schweden und Österreich Mitglieder der Europäischen Union. Die Norweger hatten den ausgehandelten Beitritt in einer Volksabstimmung am 28. November 1994 erneut abgelehnt.
Osterweiterung
Am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern und Malta Mitglieder der Europäischen Union (sog. Osterweiterung).
Weitere Beitrittskandidaten
Mit dem Beschluss über die Osterweiterung wurde bekräftigt, dass für 2007 der Betritt Rumäniens und Bulgariens angestrebt wird. 2003 erklärte auch Kroatien, dass es eine Mitgliedschaft in der Union beantragt. Die Republik Mazedonien wollte ebenfalls den Beitritt beantragen, was allerdings wegen des plötzlichen Todes des Präsidenten Trajkowski vertagt wurde.
Ende 2004 wird die EU über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entscheiden. Mit der Schweiz – seit dem Beitritt Österreichs eine Enklave im EU-Gebiet – wurden bilaterale Verträge abgeschlossen. Ein Beitritt der Schweiz zur EU ist kurz- und mittelfristig kein Thema, langfristig gesehen wird jedoch damit gerechnet, dass die Schweiz einen EU-Beitritt ernsthaft in Betracht zieht. Norwegen ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraums, hat aber 1972 und 1994 den Beitritt zur EU in Volksabstimmungen abgelehnt. Mit Russland werden bisher keine Gespräche über den Beitritt zur EU geführt. Das gleiche gilt für die anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion (außer den drei baltischen Republiken) sowie für Serbien und Montenegro. Auch mit den europäischen Zwergstaaten Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan gibt es bisher keine Gespräche zu diesem Thema.
Siehe auch: Kerneuropa, EU-Erweiterung
Geografie
Nach Untersuchungen des Nationalen Geografieinstituts Frankreichs (www.ign.fr) liegt die geografische Mitte der EU beim Ort Kleinmaischeid im Westerwald.
Die genaue Lage wurde mit 50° 31' 31" nördlicher Breite und 7° 35' 50" östlicher Länge angegeben.
Außereuropäische Gebiete, die der EU angehören
- Französisch-Guayana (91.000km², Landmasse in Südamerika)
- Guadeloupe und Martinique (Inseln in der Karibik, französisch)
- Réunion (Insel im Indischen Ozean, östlich von Madagaskar, französisch)
- Madeira und Azoren (Inselgruppen im Atlantik, portugiesisch)
- Kanarische Inseln (im Atlantischen Ozean, westlich von Marokko, spanisch)
- Ceuta und Melilla (spanische Exklaven auf dem afrikanischen Kontinent an der marrokanischen Mittelmeerküste)
Gebiete, die mit der EU in Assoziation stehen
- Falkland-Inseln (südlicher Atlantik, nähe Feuerland, britisch)
- St. Helena (mitten im südlichen Atlantik, britisch)
- Französisch-Polynesien (in Ozeanien (Pazifik), zahlreiche Inseln und Inselgruppen, französisch)
- Niederländische Antillen (Inseln vor Südamerika, niederländisch)
- St. Pierre und Miquelon (Inseln nahe Neufundland, französisch)
Gebiete, die unter der Verwaltung von Mitgliedsländern der EU stehen, aber der EU nicht angehören
- Isle of Man (Irische See) und die Kanalinseln (Ärmelkanal), da sie durch die Britische Krone direkt verwaltet werden
- Färöer (Nordmeer, dänisch)
- Grönland (Nordamerika, dänisch, 1985 aus der EU ausgetreten)
Die Organe der EU
Überblick
Das Leitorgan der EU ist der Europäische Rat, er setzt sich aus den Regierungschefs aller Mitgliedsländer plus deren Außenministern zusammen. Allerdings ist dieses Gremium kein Organ im rechtlichen Sinne, er kann aber politische Leitlinien formulieren und vor allen Dingen Reformen des Vertragswerkes beschließen. Gesetzgebendes Organ ist der Rat der Europäischen Union (Ministerrat). In ihm sitzen die jeweiligen Fachminister, es gibt beispielsweise den ECOFIN-Rat, in dem die Wirtschafts- und Finanzminister und die Notenbankchefs sitzen. Er kann Richtlinien und Verordnungen erlassen, muss dabei aber in zunehmendem Maße mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten.
- Europäische Kommission
- Rat der Europäischen Union
- Europäisches Parlament
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- Europäischer Rechnungshof
Demokratie-Defizit
Die Abgeordneten im Europaparlament sind die einzigen direkt vom Volk gewählten Repräsentanten in der EU. Alle anderen Organe werden auf indirektem Wege berufen, weswegen viele Politikwissenschaftler in der EU ein Demokratiedefizit und ein demokratisches Legitimierungsproblem sehen. Zwar sind im Ministerrat die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten, jedoch finden die Beratungen der Arbeitsgruppen des Ministerrats in geheimen Sitzungen hinter verschlossenen Türen statt, so dass weder die Medien direkt davon berichten können, noch gibt es Zugang für Bürger.
Zwar gibt es nach den offiziellen Ratssitzungen Presseberichte, jedoch sind selbst die Berichte von den Arbeitsgruppenbesprechungen oft nicht der Öffentlichkeit zugänglich oder enthalten schlicht nur oberflächliche Information. Weiterhin werden EU-relevante Themen relativ wenig in den Medien und damit in der Öffentlichkeit diskutiert, obwohl sich z. B. die Briten nach amtlichen Umfragen mehr EU-Berichterstattung wünschen würden. Durch die EU-Verfassung wird das direkt demokratisch gewählte EU-Parlament weiter aufgewertet.
Korruption
Da immer mehr Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich zunehmend das Problem der Korruption sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Durch Korruption gehen jährlich viele hundert Millionen Euro aus dem Budget der Union verloren.
Wirtschaft
Wirtschaftspolitik der EU
Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003, Quelle: [1]). Während die Strukturpolitik z.B. in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und Nichtregierungsorganisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby vor allem französischer Bauernverbände sind Reformversuche in der Vergangenheit im Wesentlichen gescheitert.
Die neue Währung Euro
Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten als Buchungsgrundlage eingeführt. Ab dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den zwölf teilnehmenden Staaten der EU. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen (zunächst) nicht an der Europäischen Währungsunion teil.
Trans-European Network
Mit dem Schwerpunktprogramm Trans-European-Network wird in der EU eine bessere Vernetzung im Binnenmarkt und eine gewisse Vereinheitlichung des Verkehrssystems angestrebt. Ferner soll die Infrastruktur von Energie und Telekommunikation verbessert und das Satellitennavigationssystem Galileo entwickelt werden.
Das TEN hat eine Laufzeit von 1995 bis 2010. Das Netz beinhaltet Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (ICE etc.), den kombinierten Verkehr verschiedener Verkehrsträger, Häfen, Flughäfen, Güterterminals, sowie Verkehrsmanagement, Infosysteme (GIS) und die Navigation mit 30 künftigen Galileo-Satelliten.
Derzeit überarbeitet die EU das Transeuropäische Transportnetz (TEN-T); seine Leitlinien und 14 Hauptprojekte sollen 2004/5 entschieden sein und betreffen hauptsächlich Bahn und Autobahnen, Wasserstraßen, Güterverkehr und Informationssysteme.
Sprachen
In der heutigen EU werden 20 verschiedene Amtssprachen gesprochen. Daneben existieren weitere Minderheitensprachen. Die Organe der EU können in allen 20 Sprachen kontaktiert werden. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und respektieren.
Neben den Amtsprachen gibt es auch drei Arbeitssprachen, die für die Verständigung der Mitarbeiter in der Europäischen Union genutzt werden. Diese Arbeitsprachen bestehen aus Englisch, Französisch und Deutsch.
Siehe auch: Amtssprachen der Europäischen Union
Literatur
- Dirk Schümer: Das Gesicht Europas, ISBN 3423340584
Siehe auch
- Portal Europäische Union
- Eurodicautom
- Europarat
- Europäische Gemeinschaft
- Freizügigkeit (EU)
- Internationaler Karlspreis zu Aachen
- Liste der Namen der Europäischen Union in den Sprachen ihrer Mitgliedsstaaten
- NATO
- OECD
- OSZE
Weblinks
- Offizielle Seite der EU
- Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) Niedersachsen - EU-Nachrichten und -Informationen
- Karten EU-Länder und zukünftige Beitrittsländer
- Themenkomplex "Europäische Union" im internationalen UNESCO-Bildungsserver
- Insignien der Europäischen Union
- Europe Live Broadcast
- europa-digital.de Nichtkommerzielle Berichte und Dossiers
- Themenschwerpunkt EU beim MDR - tagesschau.de/eu
- Regieren in der Europäischen Union - Ein Schwerpunktprogramm der DFG
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