Zum Inhalt springen

Sternenkind

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Juli 2013 um 02:12 Uhr durch 93.104.25.13 (Diskussion) (Deutschland: typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Kleinstkindergrab auf dem Hauptfriedhof Karlsruhe. Im Gemeinschaftsgrab im Vordergrund werden fehlgeborene Kinder beigesetzt. Im Hintergrund sind Einzelgräber totgeborener und früh verstorbener Kinder.

Als Sternenkinder werden im engeren und ursprünglichen Sinn Kinder bezeichnet, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm vor, während oder nach der Geburt versterben.[1] Im weiteren Sinne wird Sternenkinder von betroffenen Eltern auch für solche Kinder verwendet, die mit mehr als 500 Gramm Geburtsgewicht sterben.[2]

Der poetischen Wortschöpfung liegt die Idee zugrunde, Kinder zu benennen, die „den Himmel“ (poetisch: die Sterne) „erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken durften“.

Der Begriff Sternenkinder richtet den Fokus auf das Kind selbst, im Gegensatz zu solchen Begriffen wie Fehlgeburt und Totgeburt, die traditionell nicht nur für den Vorgang des Absterbens der Leibesfrucht, sondern auch für das abgestorbene bzw. verstorbene Lebewesen selbst verwendet werden. Er berücksichtigt die intensive Bindung, die vor allem viele Mütter und Väter bereits zum ungeborenen Kind entwickeln und die deswegen oft intensive und langanhaltende Trauer, die dessen Tod verursacht. Dieser gefühlsmäßigen Bindung widerstrebt die Bezeichnung Fehlgeburt oder Totgeburt für das verstorbene kleine Wesen und die diesen Worten zugrundeliegende Ansichten und Verfahrensweisen. So wurden etwa Fehlgeburten mit dem Klinikmüll entsorgt.

Alternative Bezeichnungen für Sternenkind sind die Begriffe Schmetterlingskind und Engelskind, die aber weniger verbreitet sind.[3]

Weitere Bedeutung

In neuerer Zeit wird der Begriff auch generell für verstorbene Kinder verwendet.[4]

Deutschland

In Deutschland erreichte die Bezeichnung Sternenkinder auch außerhalb von Internetseiten und -foren für betroffene Eltern und Selbsthilfegruppen von Trauernden ab Ende 2009 eine breite Öffentlichkeit. Das hessische Elternpaar Barbara und Mario Martin, das 2007 und 2008 drei Kinder früh verloren hatte, richtete eine Petition an den Bundestag, über eine Änderung der Personenstandsgesetzgebung künftig auch Kinder von weniger als 500 Gramm über den Eintrag in das Personenstandsregister als Personen anzuerkennen und somit auch eine reguläre Bestattung zu ermöglichen.[1] Bis dahin galten Totgeborene mit einem Gewicht von unter 500 Gramm als Fehlgeburten und wurden personenstandrechtlich nicht erfasst § 31). Sie waren juristisch nicht existent. Die Petition des Paares, der sich über 40.000 Bürgerinnen und Bürger anschlossen,[5] löste eine umfangreiche Berichterstattung in Zeitungen, Zeitschriften,[6] im Radio und im Fernsehen[7][8] aus. Sie wurde im Petitionsausschuss unterstützt und befürwortend der Bundesregierung vorgelegt, die 2012 den Gesetzgebungsprozess einleitete.[9] Der Entwurf des Änderungsgesetzes sieht eine Änderung der Personenstandsverordnung dahingehend vor, dass auch ein totes Kind mit weniger als 500 Gramm auf dem zuständigen Standesamt beurkundet werden kann.[10] Bereits 1994 war die Grenze zwischen rechtlicher Existenz und Nichtexistenz eines Kindes auf Initiative der Elterninitiative Regenbogen von 1000 auf 500 Gramm Gewicht abgesenkt worden.[11] Mit einem Gewicht von unter 500 Gramm tot geborene Kinder wurden teilweise mit dem Klinikmüll entsorgt. Eine Berliner Firma verarbeitete diesen Müll, einschließlich der Föten, zu einem im Straßenbau verwendeten Granulat. Teilweise wurden die totgeborenen Kinder auch Pharmaunternehmen zu Forschungszwecken überlassen.[5]

Im Mai 2012 schlugen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich dem Kabinett vor, auch tot geborenen Kindern mit einem Gewicht von unter 500 Gramm eine „Existenz“ zu geben.[5] Der Deutsche Bundestag hat Anfang Februar 2013 einstimmig beschlossen, das Personenstandsrecht zu ändern. Der Bundesrat hat dieser Regelung Anfang März 2013 zugestimmt, so dass Eltern von tot geborenen Kindern – auch rückwirkend und unabhängig von ihrem Geburtsgewicht – diese standesamtlich eintragen lassen können.[12][13]

Mit Inkrafttreten des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes (PStRÄndG) vom 7. Mai 2013[14] ist eine Beurkundung von Sternenkindern in die Personenstandsregister nicht umgesetzt worden. Vielmehr besteht nunmehr lediglich die Möglichkeit, auf frist- und formlosen Antrag eine Bescheinigung nach Anlage 13 der Personenstandsverordnung (PStV) vom Standesamt zu erhalten, die aber keine Personenstandsurkunde darstellt und somit inhaltlich auch keine Rechtswirkungen entfalten kann; dies gilt insbesondere auch für den Bezug öffentlicher Leistungen. Die Ausstellung einer Bescheinigung bezieht sich auch auf Fälle, die vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung bereits eingetreten sind.

Österreich

Auch in Österreich ist der Begriff Sternenkinder verbreitet.[15]

Ähnlich wie in Deutschland wurde von einer betroffenen Mutter eine Petition eingereicht, mit dem Ziel österreichweit per Bundesgesetz die Voraussetzung dafür zu schaffen, ein Kind auf Wunsch der Eltern im Standesamt eintragen und beurkunden lassen zu können, auch wenn ein Geburtsgewicht von unter 500 Gramm vorliegt. Idealerweise solle eine Eintragung für alle fehlgeborenen Kinder ab Feststellung der Schwangerschaft möglich werden.[16]

Literatur

Trauer um Sternenkinder

  • Barbara Künzer-Riebel/Gottfried Lutz (Hrsg): Nur ein Hauch von Leben – Eltern berichten vom Tod ihres Babys und der Zeit Ihrer Trauer. Kaufmann-Verlag, 6. erweiterte Auflage 2011, ISBN 978-3-7806-0951-9.
  • Hannah Lothrop: Gute Hoffnung – jähes Ende: Fehlgeburt, Totgeburt und Verluste in der frühen Lebenszeit. Begleitung und neue Hoffnung für Eltern. Kösel-Verlag 1998.
  • Sabine Bode, Fritz Roth: Wenn die Wiege leer bleibt. Hilfe für trauernde Eltern, Bastei Lübbe (Lübbe Ehrenwirth); Auflage: OA (20. August 2002), ISBN 978-3-4310-3344-1.
  • Alexandra Bosch (Hrsg.): Eigentlich unsere Kinder. Wie Mütter und Väter den frühen Verlust ihres Kindes erleben. Maximilianprojekt, Baden-Baden 2004, ISBN 978-3-0001-5296-2.
  • Christine Fleck-Bohaumilitzky, Christian Fleck (Hrsg.): Du hast kaum gelebt. Trauerbegleitung für Eltern, die ihre Kinder vor, während oder kurz nach der Geburt verloren haben. Kreuz-Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7831-2717-1.
  • Volker Ragosch (Hrsg.), Birgith Zebothsen: Sternenkinder. Wenn eine Schwangerschaft zu früh endet. Verlag: Südwest, 2007, ISBN 978-3-5170-8374-2.
  • Klara Lenzen (Hrsg.), Anna Jakob, Sigrid Frank: Tief im Herzen und fest an der Hand, Books on Demand; Auflage: 2 (23. April 2008), ISBN 978-3-8370-4525-3
  • Tomy Mullur/Andrzej Krzyzan: Frohes Warten – früher Tod. Wenn Eltern ihr Kind vor, bei oder kurz nach der Geburt verlieren; Erfahrungen – Rituale – Trauerbegleitung, 2009 Tyrolia, ISBN 978-3-7022-3029-6.
  • Petra Hillebrand: Flieg, kleiner Schmetterling. Gedanken zur Trauer um ein Kind, Auflage 2., unveränderte Aufl. 2011 (1. Aufl. 2009) Tyrolia, ISBN 978-3-7022-2992-4.
  • Ute Horn: Leise wie ein Schmetterling: Abschied vom fehlgeborenen Kind., Verlag: Scm Hänssler, 2011, ISBN 978-3775143783
  • Maureen Grimm und Anja Sommer: Still geboren. Panama Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-938714-13-3.
  • Heike Wolter: Mein Sternenkind. Begleitbuch für Eltern, Angehörige und Fachpersonen nach Fehlgeburt, stiller Geburt oder Neugeborenentod. edition riedenburg; Auflage: 1. (30. Oktober 2012), ISBN 978-3-902647-48-1

Auf das Sternenkind folgende Schwangerschaft

  • Heike Wolter: Meine Folgeschwangerschaft – Begleitbuch für Schwangere, ihre Partner und Fachpersonen nach Fehlgeburt, stiller Geburt oder Neugeborenentod. Edition Riedenburg; Auflage: 1. (23. November 2010), ISBN 978-3902647368

Für Väter

  • Melanie & Dominik Rihm: Die vergessene Trauer der Väter. Verlag: Books on Demand. Auflage: 1 (6. Juni 2008), ISBN 978-3837047479.

Für Kinder

  • Heike Wolter, Regina Masarachhia: Lilly ist ein Sternenkind. Salzburg: edition riedenburg, 2008, ISBN 978-3-902647-11-5

Zum Hintergrund der Entstehung der starken Bindung zwischen Mutter und ungeborenem Kind, der Ursache für die vielfach tiefe Trauer im Verlustfall, und zur vorgeburtlichen Psychologie (allgemein, nicht Trauerfall):

Einzelnachweis

  1. a b «Sternenkinder» sollen als Personen gelten, Die Welt, 6. Mai 2012
  2. Ralf Korrek: Begriff Sternenkinder, auf der Webseite land-der-sternenkinder.de Abgerufen am 16. Oktober 2012.
  3. vgl. Linkliste, abgerufen am 16. Oktober 2012.
  4. z. B. www.sternenkinderbruecke.de, abgerufen am 16. Oktober 2012.
  5. a b c Conny Neumann: Als hätte es ihn nie gegeben. In: Der Spiegel. Nr. 42, 2012, S. 38 f. (online15. Oktober 2012).
  6. http://jltfpw.jimdo.com/presseberichte/ abgerufen am 16. Oktober 2012
  7. http://jltfpw.jimdo.com/videos-musik-radiobeitrag-und-fernsehen/ Abgerufen am 16. Oktober 2012.
  8. http://jltfpw.jimdo.com/tv-fernsehbeitrag/ abgerufen am 16. Oktober 2012.
  9. http://jltfpw.jimdo.com/unterschriftenaktion-petiton/verlauf-der-petition/ , abgerufen am 16. Oktober 2012.
  10. Drucksache 17/10489 vom 15. August 2012: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (PDF; 2,4 MB)
  11. Die Petition mit Petitionstext, abgerufen am 16. Oktober 2012.
  12. Sternenkind. In: Süddeutsche Zeitung. 2. Februar 2013, S. 4.
  13. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/gesetzliche-neuregelung-sternenkinder-duerfen-namen-bekommen-a-899825.html
  14. BGBl I, S. 1122
  15. z.B. Website des Vereins Leben ohne Dich
  16. Activism: Petition Online Österreich – Fehlgeborene Kinder sollen als Kinder offiziell anerkannt werden!, abgerufen am 16. Oktober 2012.

Verwendung im engeren Sinne

Verwendung im weiteren Sinne

Begleitung