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Mischehe (Nationalsozialismus)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Mischehe wird eine Ehe zwischen Personen unterschiedlicher ethnischer, konfessioneller oder religiöser Zugehörigkeit bezeichnet. Im christlich-konfessionellen Kontext wird der Begriff Mischehe heute durch konfessionsverschiedene, konfessionsverbindende oder interkonfessionelle Ehe ersetzt.

Die Mischehe ist ein besonderer Fall von Exogamie. Exogamie bezeichnet die Heirat mit Personen aus einer anderen sozialen Gruppe.

In Deutschland verboten die Nürnberger Rassegesetze, die am 15. September 1935 auf dem Parteitag der NSDAP in Nürnberg erlassen wurden, Eheschließungen von „arischen“ Deutschen mit Juden und stellten sexuelle Beziehungen zwischen ihnen unter Strafe. Bestehende Ehen, bei denen einer der Partner Jude war, ohne jedoch der jüdischen Glaubensgemeinschaft anzugehören, wurden von den Nationalsozialisten als "privilegierte Mischehe" bezeichnet.

Heutzutage werden Mischehen in allen großen Religionen ungern gesehen. Vor allem das Judentum lehnt Mischehen mit anderen Religionsgruppen kategorisch ab, während der Islam Mischehen für muslimische Männer und Frauen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Das Christentum ist in dieser Hinsicht durch die allgemeine Säkularisierung der Gesellschaft und das wachsende Bewusstsein für Ökumene relativ tolerant geworden. Mit Netzwerk Ökumene: konfessionsverbindende Paare und Familien in Deutschland besteht seit 1999 eine Interessensvertretung interkonfessioneller christlicher Ehen.

Gerade angesichts des Wortgebrauchs in der NS-Zeit hat die Verwendung des Begriffs Mischehe immer einen diffamierenden Beiklang.