Bundeskanzler (Deutschland)
Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung und bestimmt die Richtlinien ihrer Politik. Der Bundeskanzler hat nach Art. 65 Grundgesetz (GG) die Richtlinienkompetenz und bestimmt die Eckwerte, an denen die Bundesminister die Leitung ihrer Ministerien ausrichten müssen.
== Wahl ==
Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten ohne vorherige Aussprache mit absoluter Mehrheit der Sitze gewählt (Kanzlermehrheit). (Art. 63 GG). Die Wahl findet statt falls das Amt vakant ist (Zusammentritt eines neuen Bundestages, Tod, Rücktritt oder Amtsunfähigkeit des Bundeskanzlers). (Art. 68GG) Der Bundeskanzler muss weder Mitglied des Bundestags noch einer politischen Partei sein. Gelingt die Wahl im ersten Wahlgang nicht, so hat der Bundestag zwei Wochen Zeit mit absoluter Mehrheit einen Bundeskanzler zu wählen. Sollte auch in dieser Zeit niemand gewählt werden, findet ein Wahlgang statt, bei dem gewählt ist, wer die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann. Der Bundespräsident muss einen mit absoluter Mehrheit gewählten zum Bundeskanzler ernennen, einen mit relativer Mehrheit gewählten kann er ernennen, oder aber den Bundestag auflösen. (Art. 63 GG) Der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten nach der Wahl ernannt und anschließend im Plenum des Bundestages durch den Bundestagspräsidenten vereidigt. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt oder entlassen. Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie die Bundesregierung. (Art. 64 GG) Der Bundeskanzler kann in Deutschland nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden oder seinerseits die Vertrauensfrage stellen. (Art. 67 GG)
Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar
- das Bundeskanzleramt
- das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und
- der Bundesnachrichtendienst (BND).
Im Verteidigungsfall hat der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte, über die sonst der Verteidigungsminister verfügt.
Im Etat für das Bundeskanzleramtes ist auch der Etat des Bundesnachrichtendienstes enthalten. Dieser wird aus Geheimhaltungsgründen nicht näher erläutert ("Krokodiletat"), sondern nur als Gesamtsumme veranschlagt.
Deutsche Bundeskanzler seit 1949
- 15. September 1949 – 15. Oktober 1963: Konrad Adenauer, CDU
- 16. Oktober 1963 – 30. November 1966: Ludwig Erhard, CDU
- 1. Dezember 1966 – 20. Oktober 1969: Kurt Georg Kiesinger, CDU
- 21. Oktober 1969 – 7. Mai 1974: Willy Brandt, SPD
- 16. Mai 1974 – 1. Oktober 1982: Helmut Schmidt, SPD
- 1. Oktober 1982 – 26. Oktober 1998: Helmut Kohl, CDU
- seit 27. Oktober 1998: Gerhard Schröder, SPD