Zum Inhalt springen

Sozialversicherung (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. Mai 2004 um 15:28 Uhr durch NL (Diskussion | Beiträge) (Vandalismus). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.


Situation in Deutschland

Die Sozialversicherungen in Deutschland werden in folgende Versicherungszweige eingeteilt.

Insgesamt kostet die Sozialversicherung ca. 46,5% des Bruttolohns. Dies Zahlen können jedoch niedriger sein, wenn die jeweilige Bemessungsgrenze überschritten wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen grundsätzlich jeweils die Hälfte der Beiträge (paritätische Finanzierung). (Dies ist allerdings reine Augenwischerei, denn auch die Arbeitgeberbeiträge werden als Kosten kalkuliert und gehen somit zu Lasten des Beschäftigten.) In der Unfallversicherung ist allein der Arbeitgeber beitragspflichtig, weshalb auch keine Abzüge auf der Gehalts-/Lohn-Abrechnung ersichtlich sind (Stand 2003). Die Sozialversicherungen sind in Deutschland im Allgemeinen Zwangszahlungen, denen sich der Großteil der angestellten Arbeitnehmer nicht entziehen kann, da sie vom Lohn oder Gehalt abgezogen werden.

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Krankenversicherungs-Bemessungsgrenze (ca. 3500 Euro brutto monatlich) liegt, müssen keine KV-Beiträge bezahlen. Wenn sie dennoch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, zahlen sie einen fixen Beitrag, der dem prozentualen Anteil der Bemessungsgrenze entspricht. Sie können sich auch bei privaten Krankenkassen oder gar nicht versichern. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall gesetzlich nicht verpflichtet, seinen Anteil zu bezahlen. Er tut dies meist dennoch, z.B. weil Tarifverträge es vorsehen.

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Rentenversicherungs-Bemessungsgrenze liegt (höher als die der KV), zahlen keinen prozentualen Beitrag, sondern nur den Maximalbeitrag. Arbeitnehmer sind jedoch in der RV immer zwangsversichert.

Die KV und die RV stehen prinzipiell jedem offen, Selbständige und Unternehmer dürfen jedoch nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Die Pflegeversicherung ist (de facto) für alle Pflicht, die krankenversichert sind. Man kann sich ihr nur entziehen, wenn man sich im Ausland krankenversichert.

Die Anfänge der Sozialversicherung gehen auf die Bismarck'sche Zeit zurück. Nach und nach kamen die weiteren Versicherungen hinzu, zuletzt die Pflegeversicherung 1995. Siehe auch Geschichte der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung dient, wie der Name sagt, zur Sicherung des sozialen Standes und greift ein, wenn einer der oben erwähnten Versicherungsgründe eintritt. Die Auszahlung der verschiedenen Versicherungen verteilt sich auf verschiedene Behörden und Institutionen, z.B. das Arbeitsamt oder die Krankenkasse.

Die Sozialversicherung ist Teil der Lohnnebenkosten. Sie wird grundsätzlich zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getragen. Ausnahme dazu ist die Unfallversicherung, sie wird nur vom Arbeitgeber getragen.

Immer wieder werden in der Wirtschaft die zu hohen Kosten der Sozialversicherung bemängelt. Diese hohe Kosten verhindern erforderliche Neueinstellungen und die Schaffung von Arbeit zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Je höher jedoch die Arbeitslosigkeit ist, desto weniger Beitragszahler gibt es. Ausserdem entziehen sich Gutverdiener zunehmend der Abgabenlast durch Abwanderung ins Ausland. Dies führt zu anhaltenden Finanzierungsproblemen der Sozialversicherung. Siehe dazu auch Sozialabgaben.

Seit dem Jahr 2002 wird ernsthaft erwogen, die Sozialversicherung auf eine Basis umzustellen und z.B. eine Bürgerversicherung einzuführen, der jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland unterworfen ist.

Situation in der Schweiz

Siehe bitte Sozialversicherungen (Schweiz)

Sonstiges

Weitere Stichworte: Künstlersozialversicherung, Agrarsozialrecht, Sozialstaat, Sozialabbau

http://www.erziehung.uni-giessen.de/studis/Robert/Int_Lern.html Lernangebot zur deutschen Sozialversicherung