Staatsoberhaupt
Das Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierachie. Er repräsentiert den Staat nach innen und aussen (Im Sinne des Völkerrechts) und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter und die Ausfertigung von Gesetzen. Die Ausgestaltung des Staatsoberhaupt (Auswahl und Funktion) ist zentrales Merkmal der Staatsform.
In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch, bzw. König (z.B. in Großbritannien und Thailand). In Staaten des Commonwealth ist das Staatsoberhaupt die Königin von Großbritannien. Die Funktionen des Staatsoberhaupt werden z.B. in Kanada vom kanadischen Gerneralgouverneur ausgeübt.
In einer Republik wird das Staatsoberhaupt Präsident genannt. Beispiel sind der Präsident der USA, Bundespräsident in Deutschland oder Österreich und der Staatspräsident in Frankreich
Einige wenige moderne Staaten kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählen die Schweiz und San Marino. Die Schweiz kennt allerdings einen Präsidenten der Konföderation, der ein Mitglied des Bundesrats ist. Der Schweizer Nationalrat wählt ein Mitglied des Bundesrats zum Präsidenten für ein Jahr. Allerdings ist der Präsident nur primus inter pares (erster unter gleichen) - lediglich auf internationaler Ebene wird er als Staatsoberhaupt behandelt.
Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Beispiele finden sich in Präsidentielles Regierungssystem und Semipräsidentielles Regierungssystem und faktisch in Autokratien. Die genauen Befugnisse des jeweiligen Staatsoberhaupt können in den verschieden politischen Systemen stark von einander abweichen.
Siehe auch: Staatsform Parlamentarisches Regierungssystem Portal Politik