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Hauspersonal

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Hauspersonal bezeichnet Arbeitnehmer, die in einem Privathaushalt tätig sind, um v.a. die Hauswirtschaft zu besorgen.

Etwas Neues hat sich mit der Öffnung Europas nach Osten seit 1990 in diesem Arbeitsmarkt ergeben. "Perlen" kommen nunmehr v.a. von dort. Überwiegend aus Polen, Ungarn und Tschechien, aber auch aus anderen Ländern gibt es eine Arbeitsmigration im Berufsfeld Haushalt. Wie gehen damit Privatpersonen als Arbeitgeber um?

Begriffe, Abgrenzung zur Tätigkeit im eigenen Privathaushalt

Eine Haushaltshilfe, erbringt, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, in einem fremden Haushalt (Hilfs-)Arbeiten, die sonst auch als Tätigkeiten zur eigenen Lebensführung betrachtet werden. Beispiele: Lebensmittel einkaufen, einlagern, Essen zubereiten, Wäscheversorgung, Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Einkäufe und Botengänge. Diese Tätigkeiten werden auch Familienarbeit oder Reproduktionsarbeit genannt. Darin kommt ihr Charakter zur Sicherung des individuellen Lebens zum Ausdruck.

Dazu können auch Tätigkeiten kommen, die sich mit anderen Berufsfeldern überlagern: Beaufsichtigung und Erziehungsaufgaben von Kindern, Grundversorgung von kranken oder behinderten Personen, Versorgung von Haustieren oder Mithilfe in (kleineren) landwirtschaftlichen Betrieben.

Die selbständige Lebensführung wird sonst meist nicht als Erwerbsarbeit betrachtet sondern der privaten Sphäre ohne erkennbaren Gegenwert in Geld zugeordnet. Der neueste Euphemismus für "Hausfrau und Mutter" scheint seit einiger Zeit der Ausdruck "Familienmanagerin" zu sein.

Traum und Wirklichkeit

Die wertvollsten Geschenke, die du einem anderen machen kannst, sind: Zuwendung, Freundschaft, Vertrauen, Verständnis? Nein, alles falsch. Nach einer im Nov. 05 publizierten Umfrage von dem Magazin "Men´s Health" sei die Anstellung einer Putzfrau der größte Wunsch von Frauen(Gevis-Institut, 1 ooo Befragte zw. 18 und 39 J.). Obwohl inzwischen die Tätigkeiten im Haushalt durch vielfältige Maschinen von der körperlichen Belastung früherer Zeiten frei sind, empfinden Personen, die allein in einer Partnerschaft oder Familie dafür "zuständig" gemacht werden, dies als Belastung.

Die Dienstleistung Hausarbeit

Anders sieht es aus, wenn die Hausarbeit oder Teile davon durch Hausangestellte, Putzfrauen/-männer etc. als Dienstleistungs-Arbeit erbracht wird. Dann handelt es sich nicht mehr um eine innerfamiliäre Tätigkeit wie bei Hausfrau oder Hauhaltspflichten von Kindern. Sie unterliegt nun vertraglichen Vereinbarungen, die in der BRD zivil-, steuer- und arbeitsrechtliche Konsequenzen bergen.

Die Hausarbeit ist nach Einschätzung von Finanzexperten neben dem Baugewerbe eine jener Branchen, in welcher besonders viele Menschen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis beschäftigt sind.

Dem neudeutschen Ausdruck Haushaltsmanagerin entspricht seit alters für die Haushaltshilfe / Dienstmädchen das Wort "Perle", das viel besser klingt als Hilfskraft im Haushalt oder das nüchterne "Hausangestellte/-er". Andere Bezeichnungen: jemand, der im fremden Haushalt an fremden Ort "in Stellung" gegangen ist oder oft nur verschleiernd das Mädchen, die Hilfe. Im Allemannischen kann die Haustochter bereits über 50 sein.

Hilfskräfte aus Osteuropa

In der selbst organisierten Versorgung und Pflege in der Familie kommen seit etlichen Jahren (ca. 1990) zunehmend Helferinnen aus Polen (fast nur Frauen) als Haushaltshilfen zum Einsatz. Ihre zum Teil illegale Beschäftigung ähnelt dem Status von Au Pair-Mädchen. Sie wohnen und essen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses. Der Lohn ist für hiesige Verhältnisse minimal, wird aber im Heimatland als für dortige Verhältnisse gute Bezahlung angesehen. Langfristig ist die Absicherung von Krankenversicherungsschutz und Rente noch vollkommen unklar.

Unterschiede zum Au Pair-Status

Das Lebensalter. Die Gastfamilie zahlt nur ein Taschengeld. Die Aufgaben eines Au Pair liegen hauptsächlich in der Kinderbetreuung, was manchmal auch beinhaltet, den Kindern die eigene Sprache näher zu bringen. Tätigkeit am Anfang einer Berufslaufbahn zur Verbesserung Kenntnisse der fremden Sprache oder zur Berufsfindung. Um illegalen Arbeitsverhältnissen und Missbräuchen der Au Pair-Beschäftigten als billige Arbeitskräfte vorzubeugen, wurden in verschiedenen Ländern Au Pair-Agenturen gegründet, die Stellen vermitteln, Au Pairs und Gastfamilien rechtlich absichern, für die nötigen Arbeitsgenehmigungen sorgen und als Anlaufstellen bei Beschwerden dienen – dies alles gibt es nicht für in der BRD illegal beschäftigte Haushaltshilfen.

Gründe für Tätigkeiten in Haushalten mit Pflegebedürftigen

Es gibt in Deutschland mehr als 2 Millionen Menschen, die auf permanente Hilfestellungen angewiesen sind. Dem Pflegebedarf können unterschiedlichste körperliche Behinder- bzw. Erkrankungen zugrunde liegen(Lähmungen, Endphase von Tumorleiden, Sehverlust als Bspl.). Als relativ große Gruppen mit einem hohen Betreuungsbedarf sind demenziell Erkrankte und Schwerstpflegebedürftige (gemäß den Vorgaben der Pflegeversicherung) zu nennen. Nur etwa ein Drittel dieser Pflegebedürftigen lebt in Pflegeheimen. Bei der Versorgung in der häuslichen Umgebung arbeiten meistens Ehefrauen, (Schwieger-)Töchter, Nachbarinnen, seltener Ehemänner, Söhne u. a. unentgeltlich. Nicht immer können diese Personen eine 24-Stunden-Anwesenheit durch Familienangehörige organisieren. Die Betreuung durch ausgebildete Fachkräfte, ist bei einem hohen Zeitbedarf bezogen auf das Einkommen u. a. aus Rente sehr teuer und wird nur zu einem geringen Teil durch die Erstattungen der Pflegeversicherung kompensiert. Nach Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens sind Familien nicht selten dadurch finanziell überfordert. Der Anspruch auf Sozialhilfe durch das Sozialamt beim Land-/Stadtkreis besteht dann, wird aber aus moralischen und anderen Gründen in vielen Fällen nicht in Anspruch genommen.

Auf der Suche nach Alternativen zur legalen aber teuren Hilfe erfahren die Angehörigen via Mundpropaganda oder durch diverse Vermittlungsstellen von billigen Arbeitskräften aus Osteuropa. Zwar sind diese in der Regel für den Pflegedienst nicht besonders ausgebildet, ihre Dienste sind aber so preiswert, dass gehofft wird, den Nachteil durch Zukauf von "professioneller lokaler Hilfe" nach Bedarf -also bei der Sozialstation- ausgleichen zu können.

In vielen Fällen sind die Ehemänner der Hilfskräfte arbeitslos oder aus anderen Gründen erwerbsunfähig. Oft haben sie kleine Kinder, die nun von der Oma oder dem Ehemann in der Abwesenheit der Mutter versorgt werden. Vielen fällt die Entscheidung, für 3 Monate oder länger bzw. wiederholt nach Deutschland zu gehen, u. a. deshalb nicht leicht. Ihre Motivation, der finanzielle Anreiz, ist verständlich, denn mit dem so verdienten Geld kann in ihrer Heimat die komplette Familie gut ein halbes Jahr leben. Danach folgt die Suche nach der nächsten Verdienstmöglichkeit zum Überleben.

Aufgaben im Haushalt der betroffenen Person

Zunächst sind es Haushaltsarbeiten, die vom Arbeitgeberhaushalt nicht mehr selbst besorgt werden können. Beispiele für Einschränkungen: Lebensmittel einkaufen - fehlende Orientierung wegen einer Demenzerkrankung, Essen zubereiten - Schmerzen bei Bewegung der Finger durch Rheuma, Wäscheversorgung - fehlende Körperkraft beim Heben und Tragen, Reinigungsarbeiten in der Wohnung - fehlende Körperkraft um auf Hocker oder Leitern zu steigen. Dazu kommen oft von vorneherein auch Tätigkeiten, die sich mit anderen Berufsfeldern überlagern: Beaufsichtigung der demenzkranken Person zur Vermeidung von Stürzen oder Fremdschädigungen, ihre Grundversorgung bei der persönlichen Hygiene (Pflege beim Waschen und Ausscheiden), bei der Nahrungsaufnahme(sonst verhungern demente Menschen mit der Zeit), Versorgung von Haustieren, Fahrdienste mit dem Pkw. Gelegentlich aber auch Mithilfe im (kleineren) landwirtschaftlichen Betrieb der Familie des Auftraggebers.

Bedürfnisse der zu pflegenden Person

Nicht nur Essen und Hygiene sind Anlaß für Hilfebedarf. Auch die kommunikativen, emotionalen Bedürfnisse bestimmen die Problemlage, in der sich viele alte Menschen befinden. Gelingt es einer Helferin sprachlich und mitmenschlich darauf einzugehen, dann erfüllt sie damit wesentliche Qualitätskriterien der alten Person, die Zuwendung wünscht bzw. benötigt. Ohne diese Fähigkeiten wäre selbst bei technisch optimaler Pflegeverserogung keine ausreichende Zufriedenheit der "Kundin" zu erreichen.

Essen und Hygiene sind aber so lebenswichtige Gründe, dass sie nur von wenigen Menschen bezweifelt werden. Leider ist auch das mangelnde Selbstbewußtsein, die geringe Einschätzung der eigenen menschlichen Daseins-Berechtigung oft Anlass für Vernachlässigungen. Dies entspricht vielen Beobachtungen von Sozailämtern oder Sozialstationen, die auf die Folgen versteckter Armut im Alter stoßen.

Bedarf an Grundpflege mit Prophylaxen

Nicht selten müssen die Angehörigen oder die Betroffenen selbst einiges an Geld zuzahlen, um die notwendige Pflege aufrecht zu erhalten. Das übersteigt die durchschnittlichen Rentenbeträge weit. Rechnet man beispielsweise für einen Pflegebedürftigen für Pflegestufe 1 einmal täglich eine Große Toilette (Körperpflege und Ankleiden) von einer Pflegefachkraft aus dem Pflegedienst, dann belaufen sich die Kosten auf rund 720 € monatlich. Der Anteil des selbst zu bezahlenden Betrages wäre dabei mit ca. 340 € recht hoch.
Damit ist in vielen Fällen die notwendige Pflege noch längst nicht abgedeckt. Tagsüber und abends sind häufig auch kleinere pflegerische Verrichtungen oder Handreichungen nötig, die aufgrund der hohen Kosten von Angehörigen zunächst übernommen werden und dann aber aus Zeitmangel unterbleiben.

Denn der Zeitfaktor spielt eine wichtige Rolle. Angehörige können meist nicht jederzeit zur Stelle sein: Familienpflichten, Arbeitsverhältnis, Wegezeiten.

Behandlungspflege

Die Ausübung pflegerischer Tätigkeiten im Sinne der Pflege- bzw. der Krankenversicherung ist für eine Haushaltshilfe nicht zulässig. Dafür gibt es ja gemäß der Zahlen ausreichend viele ortsansässige Arbeitskräfte.

Die fachliche Qualität der pflegerischen Tätigkeiten ist sehr unterschiedlich (Pflegequalität). Durch die Rahmenbedingungen der Illegalität wird eine Verbesserung, z. B. der Durchführung von Prophylaxen oder Beobachtung von Medikamenteneinflüssen, massiv erschwert.

Gibt es medizinisch/pflegerische Tätigkeiten, welche die Helferin im Wissen des Haus- oder Facharztes macht, dann liegt die volle Verantwortung beim zuständigen Arzt.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Der Zeitbedarf für hauswirtschaftliche Tätigkeiten ist recht groß. Eine hilfs- und pflegebedürftige Person benötigt dafür noch mehr Zeit. Vielfach ist die Erledigung solcher Arbeiten durch die freundliche Polin oder Ungarin unproblematisch. Sie macht diese Arbeiten eigentlich nebenher. Sie ist zwar für die Pflege und Betreuung der Person eingestellt worden, aber sie hat ja auch ausreichend Zeit, um den Haushalt zu führen. Das ist nicht nur für die Pflegebedürftigen eine große Erleichterung, sondern auch für die Angehörigen, die jetzt kein schlechtes Gewissen und wieder mehr Zeit für sich und ihre Familie haben.

In der „Verordnung über die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung – BeschV)“ steht in § 21, daß die Zustimmung eines Aufenthaltstitels erteilt werden kann, wenn die betreffenden Personen auf Grund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren und die Auswahl vermittelt worden sind. Arbeiten die Haushaltshilfen dennoch in der Pflege mit, so handeln sie ord-nungswidrig (nach § 43, BeschV).

Anwesenheitspflicht und Betreuung bei Tag/Nacht

Die Hilfskräfte sollen fast rund um die Uhr für den Pflegebedürftigen "da sein". Hoffen die Angehörigen, die ja de facto Arbeitgeberfunktion ausüben. Diese Erwartung geht über die Grenze jedes einzelnen Arbeitsverhältnisses weit hinaus. Eine Person soll damit einen Zeitraum abdecken, der sonst innerhalb eines Monats nur durch vier oder mehr Vollzeitbeschäftigte abgesichert werden könnte(Vorschriften zu Pausen, Erholungszeiten, Urlaub - zusätzlich evtl. Krankheitsvertretungen).

Situation für die Familie des Pflegebedürftigen

Verschiedenste Bedürfnisse an verschiedenen Stellen

Zusammenfassung: Vorteile u. Problematik für die betroffene Person

  • Grundversorgung ist sichergestellt (bei zuverlässiger Arbeitsweise)
  • Tägliche und stündliche Ansprache statt Isolation bzw. engmaschige Überwachung zum Schutz vor Gefahren
  • Eigene Umgebung ist wie ein Schutzmantel für Demenzkranke
  • Ein weiteres wichtiges Ziel wird erreicht: Eine Unterbringung in einem Pflegeheim wird mindestens zeitlich aufgeschoben, wenn nicht ganz vermieden.

Rechtliche Aspekte

Zu unterscheiden sind Fragen zur Steuerpflicht, zur Sozialversicherung und zum Ausländer-Status. Die Steuerpflicht und die Sozialversicherung sind natürlich für alle Beschäftigten gültig und enthalten nur wenige Besonderheiten für AusländerInnen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Hilfskraft in einem Privathaushalt kaum eine Auswirkung haben dürften.

Gestaltungsmöglichkeiten für den Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bedarf in der BRD der Schriftform.

Durch das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) wird der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.

kurzfristige Beschäftigung kann Minijob sein

Minijobs sind so genannte „geringfügig entlohnte Beschäftigungen“, bei denen der Monatsverdienst die festgelegte Höchstgrenze von 400 Euro nicht übersteigen darf. Verdient der Arbeitnehmer bis zu 400 Euro, muss er weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer bezahlen.

Auch eine kurzfristige Beschäftigung kann ein Minijob sein, wenn sie in einem Kalenderjahr auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage begrenzt ist.

Falls der Arbeitnehmer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, werden die Verdienste aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet. Beträgt der Gesamtverdienst mehr als 400 Euro(Jahressumme geteilt durch 12 bzw. 13), besteht Versicherungspflicht.

Der Haushaltsscheck gilt für alle Minijobs im privaten Haushalt ab 01.04.2003. Der Haushaltsscheck darf nur verwendet werden, wenn das an den im einzelnen Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer gezahlte Arbeitsentgelt 767 EUR nicht übersteigt. Ein Überschreiten der Entgeltgrenze führt zum Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens.

Zu Beginn des Jahres 2003 sind die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft getreten. Sie beinhalten unter anderem Neuregelungen zu den geringfügigen Beschäftigungen, den so genannten Minijobs. Sie gelten seit dem 1. April 2003. Im Rahmen der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung haben sich die bisher eigenständigen Rentenversicherungsträger Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse zur „Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“ zusammengeschlossen. Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Krankenversicherung - Pflicht oder nicht

Der Arbeitgeber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind, einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 5 v.H. des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Voraussetzung für die Zahlung des Pauschalbeitrags zur Krankenversicherung ist, dass der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wird bzw. schon ist (§ 249b Satz 2 SGB V).

Rente - Versicherungspflicht = Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit

Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit wird vom Beschäftigten auf dem Haushaltsscheck erklärt. Damit entsteht Versicherungspflicht. Maßgebend für den Beginn der Versicherungspflicht ist das Datum der Unterschrift des Arbeitnehmers, wenn er nicht ausdrücklich einen späteren Zeitpunkt angibt.

Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit gilt für die gesamte Dauer der geringfügig entlohnten Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden.

Die Verzichtserklärung verliert mit der Aufgabe der geringfügig entlohnten Beschäftigung ihre Wirkung. Nimmt der Arbeitnehmer erneut eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auf und will er auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, dann muss dem neuen Arbeitgeber wiederum eine schriftliche Verzichtserklärung vorgelegt werden; dies gilt auch dann, wenn sich die neue Beschäftigung nahtlos an die bisherige Beschäftigung anschließt.

Pauschalversteuerung, Lohnsteuerkarte ?

Bei Minijobs steuerfrei, darüber Pauschalversteuerung bis zu einem Betrag von ... Lücke ...

Das Visum

Seit dem 1. April 2004 gehören zehn neue Beitrittsstaaten zur Europäischen Union. Aus Osteuropa sind das Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat auf der Grundlage des geltenden Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrechts mit verschiedenen Arbeitsverwaltungen in den neuen EU-Mitgliedstaaten sowie in Bulgarien und Rumänien die Vermittlung von Haushaltshilfen in private Haushalte mit Pflegebedürftigen vereinbart. Danach können ausländische Arbeitnehmer einer bis zu dreijährigen Vollzeitbeschäftigung als Haushaltshilfe in Deutschland nachgehen.

(Das Visum ist der Aufenthaltstitel, der vor der Einreise erteilt wird. Im allgemeinen berechtigt ein Visum zum Aufenthalt bis zu drei Monaten- Wichtig, um sich nicht eine wiederholte Einreise zu verbauen. Visa sind mit bestimmten Auflagen verbunden, z.B. darf der Inhaber als Tourist keiner Arbeit nachgehen oder sich deren Aufnahme überhaupt verdächtig machen.)

Arbeitsgenehmigung, -vermittlung

In der Regel ist für AusländerInnen eine Arbeitserlaubnis in der BRD erforderlich. Zuständig ist die Arbeitsverwaltung. Besonderheiten für die EU.

Es ist auch möglich, eine bereits hier illegal arbeitende Haushaltshilfe anzumelden und zu versichern. Der Arbeitgeber muß den Nachweis erbringen, daß in seinem Haushalt ein Pflegebedürftiger (Pflegestufe 1-3) im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB 11) lebt. Im Arbeitsvertrag muß dann die wöchentliche Arbeitszeit, das Gehalt, der Urlaubsanspruch, die Beschränkung auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten und die Verpflichtung für Unterkunft und Verpflegung angegeben werden. Der Bruttolohn für eine ausländische Haushaltshilfe liegt in Baden-Württemberg bei 1177 € im Monat. Der Arbeitgeber darf vom verbleibenden Nettolohn noch 365,37 € für Unterbringung und Logis einbehalten.

Die Vermittlung läuft in diesem Fall über das zuständige Arbeitsamt im Heimatland, welches mit der ZAV der BA zusammenarbeitet. Die Haushaltshilfen sind damit sozialversichert und arbeiten legal in Deutschland.

Zuständigkeit bei Ermittlungen: die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist dazu ein Arbeitsgebiet der Bundeszollverwaltung, das aus der Fusion der ehemaligen Arbeitsgebiete "Bekämpfung illegaler Beschäftigung durch die Zollverwaltung" (BillBZ) mit den "Arbeitsmarktinspektionen" (AMI) der Arbeitsverwaltung entstanden ist.

Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Pflegeversicherungsgesetzes

Seit 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, besteht für jeden Pflegebedürftigen, der in der häuslichen Umgebung bleibt, die Möglichkeit zwischen Pflegesachleistung bis einem zu nach Stufen festgelegten Geldbetrag, Pflegegeld (als Anerkenntnis für selbst erbrachte Leistungen) oder der Kombinationsleistung darus zu wählen. Es gibt bis jetzt keine Statistik, die eine Verschiebung der Anteile eindeutig bestätigt. Die Beobachtungen der Sozialstationen lassen jedoch darauf schließen, daß die Anzahl der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld in Anspruch nehmen, steigt. Damit wird die Sozialstationen partiell "arbeitslos" und der Geldbetrag zur Bezahlung der illegalen Helferin genutzt.

Kommunikation zwi. Helferin, Angehörige, Betroffene

Negativ sind die kommunikativen Barrieren durch die Sprache ( vgl. Deutsch als Fremdsprache und Kommunikation). Viele Helferinnen haben mangelhafte oder schlechte Deutschkenntnisse. Sie verstehen und lernen mit der Zeit zwar mehr und mehr, können sich aber in den allermeisten Fällen nicht unterhalten. Gespräche klingen dann von beiden Seiten aus mehr nach Babytalk. Durch die wechselseitig eingebrachte Emotion läßt sich dieser Inhaltsaspekt evtl. überspielen. Besonders, wenn beidseitig Wertschätzung und Symphatie vorhanden sind.

Angehörige setzen bei mangelnden Deutschkenntnissen häufig auf einen sehr reduzierten Befehlsjargon, der möglicherweise versteckte Aggression bei der so titulierten Person auslöst, die ja durchaus um den Grund, die Sprachbarriere, weiß. Emotional läßt sich das aber auf Dauer von niemandem ausblenden.


Zusammenfassung: Vorteile u. Problematik für die Haushaltshilfe

Beschäftigung ist scheinbar trotz Illegalität leicht auch für Personen möglich, die zuhause keine Erwerbsarbeit finden. In der BRD sind sie "konkurrenzlos" billig.

Die Einnahmen sind im Heimatland unversteuert durch den Wechselkurs wesentlich mehr wert als in der BRD.

Sind die ausländischen Hilfskräfte nicht über die Zentrale Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit oder durch ein legales Dienstleistungsunternehmen vermittelt, dann arbeiten sie illegal in Deutschland und können strafrechtlich verfolgt werden. Das zuständige Zollamt müßte dann wegen illegaler Beschäftigung und das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung ermitteln und Bußbescheide aussprechen. Bisher geschieht das in Einzelfällen.

Probleme aus Sicht der Sozialstationen

KundInnen, Risiken

Verlust von potentiellen KundInnen. Die verbleibenden Aufgaben können bei einer Mischkalkulation, auf der die Einnahmen der Station basieren, nicht kostendeckend erbracht werden. Die daraus folgende Preiserhöhung verstärkt wiederum den finanziellen Druck auf die Privatpersonen. Dies führt quasi zwangsläufig zu Mindereinnahmen der Sozialstationen und schlimmstenfalls zu Kündigungen von bisher fest angestellten MitarbeiterInnen.

Hauftungsproblematik: erkennt eine Sozialstation Pflegefehler nicht, die von den Angehörigen oder der Haushaltshilfe verursacht werden, kann es zum Regress gegen die Station kommen. Dies galt in einem Urteil als Grundlage, wo die Sozialstation nur einmal in der Woche in die Wohnung der pflegebedürftigen Person kam.

fachliche Anleitung

Bei zu klärenden Fragen in der Grund- oder Behandlungspflege, die der Pflegebedürftige nicht mehr selbst beantworten kann, stehen die Pflegefachkraft und die Helferin ebenfalls vor schier unüberbrückbaren sprachlichen Barrieren, weil ja auch Fachausdrücke eine Rolle spielen. Mißverständnisse und gegenseitiges Mißtrauen sind Folgen, die jede weitere Kooperation belasten.

Verständlicherweise lassen sich examinierte Pflegekräfte bei ihrer Arbeit nur ungern über die Schulter schauen, wenn sie dadurch evtl. arbeitslos werden.

Dagegen wäre es theoretisch vorstellbar, dass es -geänderte rechtliche Rahmenbedingungen vorausgesetzt- zu einer geregelten Kooperation mit klaren Zuständigkeit kommen kann.


Lösungsvorschläge

  • Z. B. könnte eine hierfür extra ausgebildete Familienhelferin für Altersverwirrte hauswirtschaftliche Aufgaben mit der Betreuung und Beschäftigung von Pflegebedürftigen tagsüber kombinieren. Im Bedarfsfall kann sie dann auch kleinere Pflegetätigkeiten übernehmen.

Die Ausbildung in dem Modellversuch in Baden-Württemberg dauert tätigkeitsbegleitend mehrere Monate und beinhaltet einen praktischen und theoretischen Teil.

  • Die Einarbeitung der Hilfskräfte wird von Pflegefachkräften im Mutterland übernommen, ebenso wöchentliche oder bei größerer Entfernung monatliche Kontrollbesuche in den Haushalten durch hiesige Fachkräfte. Die Pflegedienste berechnen den Kunden dafür einen Tagessatz zwischen 80 € bis 105 €. Wenn Einsätze in der Nacht und dadurch mehrere Kräfte erforderlich sind, erhöht sich der Preis allerdings weiter. Auch diese Modelle befinden sich in einer Anfangsphase.
  • Viel wäre schon geholfen, wenn sich Leute fänden, die z.B. bei demenziell Erkrankten einen „häuslichen Nachtwachendienst“ übernehmen würden. Dann könnten die pflegenden Angehörigen nach einer Übergangs- und Eingewöhnungszeit ruhige Nächte verbringen.
  • Je mehr Hilfe in verschiedenen Lebensbereichen durch erweiterte Angebote der ambulanten Dienste evtl. in Kooperation mit Einzelpersonen (Freelancer, auf Stundenbasis) abgedeckt werden kann, desto mehr rückt die arbeitsrechtlich und sozial immer noch fragwürdige Alternative „osteuropäische Hilfskraft“ in den Hintergrund.

Ideen für eine bessere Kommunikation mit ausländischen Hilfskräften

Eine Möglichkeit wären Deutschkurse. Dies könnten z.B. in Zusammenarbeit mit einer Volkshochschule vor Ort stattfinden. Dort sind bereits Lehrkräfte mit Erfahrung vorhanden. Sprachliche Grundkenntnisse könnten erlernt werden, um so eine bessere Verständigung zu ermöglichen. Nachteile: Kosten, Zeitbedarf vor Arbeitsaufnahme. Begreifen wir es als Aufgabe der eigenen Daseinsvorsorge müßten die Kosten evtl. von der Allgemeinheit getragen werden.

Das Angebot von Einführungs-Pflegekursen wäre sehr sinnvoll, weil dabei die Sprachfähigkeit gezielt gefördert werden kann. Voraussetzung bei den Anbietern: zweisprachige Pflegekräfte oder entspr. Lösungen.

Tipps für Angehörige

  • Haushaltsscheck. Der Arbeitgeber Privathaushalt erstattet der Einzugsstelle, also einer Krankenkasse, für einen in seinem Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer grundsätzlich bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung eine vereinfachte Meldung, den so genannten Haushaltsscheck, wenn er der Auffassung ist, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.
    Der Haushaltsscheck enthält gegenüber der Meldung nach § 28a SGB IV stark reduzierte Angaben. Er ist vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterschreiben.
    Die Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens ist daran gebunden, dass das an den Arbeitnehmer von einem Privathaushalt gezahlte Arbeitsentgelt 767 Euro im Monat nicht übersteigt.
    • Der Haushaltsscheck und die Einzugsermächtigung werden im Internet unter www.haushaltsscheck.de zur Verfügung gestellt. Für Arbeitgeber ohne Internet-Anschluss sind die Krankenkassen oder Arbeitsämter bei der Anforderung behilflich.
    • Das Haushaltsscheckverfahren hat den Nachteil, dass die gezahlten aber nicht zur Versicherungspflicht führenden Arbeitsentgelte und auch die darauf entfallenden Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sich bei der Einkommensteuer nicht steuermindernd auswirken.
  • Es ist möglich, die Anleitung einer Pflegeperson durch eine Pflegefachkraft für 14 Tage über die Pflegeversicherung abzurechnen(das darf allerdings nicht eine illegal beschäftigte Person selbst sein).

Diskussion in der Öffentlichkeit

Die Frage der "Schwarzarbeit" in fremden Haushalten wird seit 1990 immer wieder öffentlich diskutiert. Dabei geht es neben der Bestrafung der ArbeitgeberInnen für die Steuerhinterziehung auch um die Frage der Bezahlbarkeit professioneller Pflege, die Ausbeutung von AusländerInnen und der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen.

Interessenskonflikte

Je nach Interessenslage wird die Antwort in diesen Debatten ziemlich gegensätzlich ausfallen. Familien, die aus Luxus Hausangestellte suchen, können es sich leisten, nach einer Vereinfachung der gesetzlichen Vorschriften zu fragen. Jemand, dessen moralische Aufgabe die Pflege der Mutter zuhause darstellt, kann sich so unter Druck gesetzt fühlen, dass ihn/sie die Arbeitsbedingungen der "illegalen" AusländerInnen gar nicht zu interessieren scheinen. Für sie/ihn ist die Hauptsache, dass für die alte Person rund um die Uhr jemand da ist, der einen Sturz im Treppenhaus verhindert - aber ein Anbinden oder eine Sedierung mit Medikamenten überflüssig macht.

Ausländervertretungen weisen auf die Rechtlosigkeit dieser ArbeitsmigrantInnen hin, die in nicht seltenenen Einzelfällen bis zu sexueller Ausbeutung in diesem Abhängigkeitsverhältnis geht. Unfallversicherung und Krankenschein sind daneben Alltagsprobleme bei illegaler Beschäftigung.

Berufsgruppen, deren Arbeitsplätze durch eine Konkurrenz-Situation gefährdet erscheinen, werden auf möglichst gleiche Vertragsbedingungen für alle drängen. Da ist die für 2006 geplante EU-Richtlinie zur Frage der Sozialversicherungspflicht (Herkunftslandprinzip) eine wichtiges Thema.

Frauenberuf und Ausbeutung

Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass es in diesem Bereich vermehrt zu Rechtlosigkeit kommt, weil es sich, historisch gewachsen, um eine "Frauentätigkeit" handelt, die traditionell nicht oder nur schlecht bezahlt wird. Damit steht wieder die Frage der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach unserem Grundgesetz auf der Tagesordnung. Im Bereich der (Alten-)Pflege trifft diese Ideologisierung der Tätigkeit in den Köpfen der Beteiligten doppelt zu.


Siehe auch:

Literatur

  • Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper, Karlsruhe 2003, ISBN 3860594990 .
  • Daniela Bergdolt, Katharina Högel: Tagesmütter, Haushaltshilfen, Au-pairs. Rechtlicher Rat und praktische Tipps. DTV-Beck; 2000; ISBN 3423056738
  • Lore Blosser-Reisen et al:
    • Grundlagen der Haushaltsführung, Eine Einführung in die Wirtschaftslehre des Haushalts. 239 Seiten. Schneider Verlag Hohengehren. 3. Aufl. 1980. ISBN 3871162086 . (Das haushaltswiss. Grundlagenwerk)
    • Handlungsspielräume und Grenzen der selbständigen Haushaltsführung im Alter. 1982. 243 Seiten - bzw. Altern, Integration sozialer und gesundheitlicher Hilfen. Huber, Bern. 1997, ISBN 3456828128 .
  • BMfA+S (Hrsg., 1992): Alterssicherung in Deutschland 1986. Band IV: Haushalte und Ehepaare. Forschungsbericht 200-lV Sozialforschung (Infratest Sozialforschung, Bearbeiter Klaus Kortmann), Bonn.
  • Regula Bochsler, Sabine Gisinger: Dienen in der Fremde. Dienstmädchen und ihre Herrschaften in der Schweiz des 20. Jahrhunderts. Zürich, 1989.
  • Vera Dörzbach: Bin nett, helfe gern... In: Heilberufe(Zeitschrift), Oktober 05
  • Stefan Donhauser: Schattenwirtschaft in Baden-Württemberg. Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 1/2005 S. 8 ff
  • Forum Sozialstation, Ausgabe 02/2005, Seite 14-17, Artikel: Vom Hausmeisterservice bis zur Reisebegleitung
  • Häusliche Pflege, Ausgabe 3/2005, Seite 14-19, Artikel: Tag und Nacht beim Kunden
  • Margaret Horsfield: Der letzte Dreck. Von den Freuden der Hausarbeit. Verlag Rütten & Loening, 1999. 272 Seiten - Rütten & Loening. ISBN 3352006210 (Urspr. in USA erschienen. Die Arbeit ist sehr viel gründlicher als der amüsiert klingende Titel ! Dort auch weitere Lit.angaben )
  • H.-J. von Kondratowitz (Deutsches Zentrum für Altersfragen, Berlin): Die Beschäftigung von Migranten/innen in der Pflege. In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie. ZfGG Band 38, Nummer 6, Seiten 417 – 424. ISSN 0948-6704 . DOI: 10.1007/s00391-005-0348-0 .
  • Künzler, Jan: Familiale Arbeitsteilung. Die Beteiligung von Männern an der Hausarbeit. Kleine Verlag, Bielefeld 1994, 368 S.
  • Heidi Müller: Dienstbare Geister. Leben und Arbeitswelt städtischer Dienstboten. Berlin, 1985.
  • Susanne Müller: Billig und willig. In: Altenpflege 8-05 S. 26-27.
  • Barbara Seel: Ökonomik des privaten Haushalts, Stuttgart. 1991.
  • Barbara Seel (Hrsg.): Sicherungssysteme in einer alternden Gesellschaft, Perspektiven sozialer Sicherung zwischen Selbstverantwortung und Solidarität, Ffm/New York. 1998.
  • Schneiderhöhn R., Schneider U.: Datensammlung für die Kalkulation der Kosten und des Arbeitszeitbedarfs im Haushalt. Hrsg: Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), Darmstadt. 1979 (2. A.).
  • Ingrid Schraub: Zwischen Salon und Mädchenkammer. Biedermeier bis Kaiserzeit. Hamburg, 1992.
  • http://www.aufenthaltstitel.de/ Informationen zum Deutschen Aufenthaltsrecht
  • Webseite des Ring Deutscher Aupair Vermittler e.V. - viele neutrale und kostenlose Informationen rund um das Thema Aupair
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Das Zeitreise-Abenteuer der ARD (tv-Serie) ins Jahr 1900 - Leben im Gutshaus .. schildert besonders die Situation des Hauspersonals.
    • dto. Abenteuer 1927 - Sommerfrische. Ab 11. Oktober 2005, di - fr, 18.50 Uhr im Ersten. Sechs Großstädter probieren während ihrer Ferien den temporeichen Alltag der Goldenen Zwanziger, während das Dienstpersonal für 20 Mark im Monat von früh bis spät Teller wäscht, serviert und bedient.
  • die Organisation Terre des Femmes hat viele Informationen zu Frauen in unserer Welt und startet spannende Kampagnen - www.frauenrechte.de/
  • www.haelfte_des_himmels
  • DHB - Deutscher Hausfrauenbund - www.hausfrauenbund.de/
  • Frank Hornig: Dienstleistungen. Globalisierung für Kleine. In: DER SPIEGEL 52/2005 vom 23. Dezember 2005 ( Über Chinesische Kindermädchen in New York - damit will Manhattans Elite ihren Nachwuchs auf die Wirtschaftswelt vorbereiten)
  • Die Minijob-Zentrale. Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft bei Minijobs im Privathaushalt auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
    • Die Broschüre „Minijobs – Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ informiert über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung und über den Service der Minijob-Zentrale. Hier mehr Infos dazu.
    • Dort auch die Rufnummer des Service-Centers der Minijob-Zentrale. Ein Anruf entspricht dem Ortstarif der Dt. Telekom. Oder mailen Sie dorthin.