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Diskussion:Kartoffelkanone

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Hab hieretwas gelesen als ich ein paar Infos eingeholt habe:

Die Anleitung und auch das Veröffentlichen von solchen Anleitungen zum Herstellen von Schußwaffen, wesentlichen Schußwaffenteilen und Schalldämpfern ist waffenrechtlich nicht reglementiert. Das betrifft auch bemaßte Konstruktionspläne.

Ich lege zwar meine Hand nicht dafür ins Feuer aber ich halte den Autor für kompetet. Evtl kann das mal jemand prüfen der sich damit auskennt. Wenns stimmt könnte der Satz am Ende entfernt werden...--Dt3ft 15:13, 16. Jun 2005 (CEST)

Also Kartoffelkanonen darf man auch mit waffenschein nicht besitzen weil man für das teil dann noch ne "Zulassung" brauch und die bekommt man nie im leben weil die zu "gefährlich" sind (also man muss schon dumm wie brot sein um sich damit zu verletzen und ich weiß wovon ich rede)

Ja da hast du recht. Waffenschein ermächtigt wirklich nicht zum besitz... nur zum führen. WBK braucht man;) aber die eintragung für ne KK bekommt wegen der fehlenden zulassung nicht mit so ner Plastikfunzel. aussderdem dürfen in D nur büchsenmacher waffen selber bauen. Wie schauts jetzt aus mit der anleitung. hatte doch oben schon was geschrieben? hat das jemand mal überprüft?--Dt3ft 15:10, 16. Jun 2005 (CEST)

Ähm ja anleitungen für die KK ansich sind verboten aber nicht für erweiterungen wie schalldämpfer zünder oder sone kacke. aber wenn ein büchsenmacher ne kk aus nem feuerlöscher bauen würde so richtig mit löten und so das dass dann so 50 bar aushält könnte man vielleicht ne WBK bekommen aber ich weiß es nicht so genau wie das ist weil ich das eh nur Hobbymäsig mit der standart pcv kk mache^^

Naja Aber oben steht ja das auch ne Anleitung für ne KK bzw Schusswaffe volkommen legal ist. Schau mal auf den Link oben, der Kerl dem die Seite gehört hat garantiert Ahnung.--Dt3ft 15:20, 20. Jun 2005 (CEST)

Klar hat der Ahnung aber es kam so oft in Fernsehn und Zeitung das es verboten Wäre (denen kann man zwar nicht alles glauben aber egal) Aber Ne KK wird ja gehandelt wie ne Waffe also ist auch die anleitung verboten.

Natürlich kann man denen nicht alles glauben. Siehe Schalldämpfer. 99% denken das ein Schalli verboten ist und das egal mit welcher Munition man schießt immer nur ein PFFF zu hören ist. Aber ich glaub da müsste mal ein Anwalt was zu sagen obs verboten ist eine Anleitung rein zu machen oder nicht. --Dt3ft 23:44, 27. Jun 2005 (CEST)


Für den Besitz von KKs bräuchte man eine (wahrscheinlich "gelbe") WBK, da eine KK lässig mehr als 7,5 Joule Mündungsenergie hat. Soweit kein unüberwindbares Problem: Die Waffensachkundeprüfung, um eine WBK zu bekommen, ist machbar. Aber eine Waffe muss u.a. ein Beschusszeichen haben, das durch Beschuss beim zuständigen Beschussamt erworben wird. Dabei wird geprüft:

  • die Beschußfestigkeit/Haltbarkeit
  • die Handhabungssicherheit
  • die Maßhaltigkeit
  • die richtige Kennzeichnung der Waffe (Name oder Wappen des Herstellers oder Händlers, fortlaufende Nummer (Seriennummer), Kaliberbezeichnung der zugehörigen Munition, Beschusszeichen (Wappen des staatlichen Beschussamtes))

Und hier sehe ich das große Problem. Erstens ist so ein Beschuss bestimmt nicht billig und zweitens kann ich mir gut vorstellen, dass zumindest Punkt 1 und 3, besonders aber auch Punkt 4, für Kartoffelkanonen schwierig zu bestehen sind. Kaliber: "Golfball"? "Kartoffel, vorw. festkochend, 5cm"? -- Bendrich 17:00, 23. Sep 2005 (CEST)

Heute habe ich mich mit einem Mitarbeiter der zentralen Hamburger Waffenbehörde unterhalten: Seiner Aussage nach sind Anleitungen für KKs kein Problem, wohl aber deren Umsetzung. Und rein theoretisch könnte ein Büchsenmacher tatsächlich eine Kartoffelkanone herstellen und evtl. auch erfolgreich dem Beschussamt vorlegen, aber damit bestünde immer noch das Problem, dass es keine Möglichkeit gibt, das für die WBK erforderliche Bedürfnis für den Erwerb einer KK zu bekommen. -- Bendrich 17:20, 24. Sep 2005 (CEST)

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Eine dringende Bitte: Die genaue Rechtslage ist im Moment noch ungeklärt. Polizei und Behörden leiten bei blossem Besitz usw. von Kartoffelkanonen zwar Strafverfahren ein. Doch ist nicht klar, ob die Rechtsprechung dem folgen wird. Immerhin ähneln Kartoffelkanonen Vorderladern und Abschussrohren, welche NICHT erlaubnispflichtig sind. Es wäre für Betroffene sehr schädlich, wenn sie hier eine Darstellung lesen würden, bei der gar nicht klar ist, ob sie einer höchstrichterlichen Überprüfung standhalten wird. Das sollte auch in den Formulierungen klar deutlich werden, damit sich jeder Betroffene überlegen kann, gegen eine mögliche Verurteilung in die nächste Instanz zu gehen.

Bis 1952 haben Polizei und Behörden z.B. auch an alle möglichen Benutzer von "Anlieger-frei"-Strassen Bussgelder verhängt, bis der Bundesgerichtshof die absurde Auslegung, Anlieger seien nur Grundeigentümer, verworfen hat.

Einfach mal das BKA anschreiben, natürlich mit beiden Standpunkten. Die geben bei solchen Themen auskunft.

Aber wieso ist es verboten eine anleitung zu veröfentlichen das ist genauso als wenn ich ne anleitung von einbau küchen veröfentliche.