Kollisionsprüfung
Bei der Kollisionsprüfung prüft ein Rechtsanwalt ob er nicht den möglichen Gegner bereits in einer anderen Sache selbst vertreten hat.
Beispiel: Der Mandant Meier bitten den Anwalt Schulze ihn in einer arbeitsrechtlichen Sache gegen die Firma Schmitz zu vertreten. Der Anwalt Schulze bemüht jetzt sein Prozessregister um festzustellen, ob er nicht die Firma Schmitz bereits in anderen Angelegenheiten vertreten hat. Stellt er fest, dass er die Firma Schmitz bereits in anderen Sachen vertreten hat, muss er das neue Mandat ablehnen.
Abwägung
Der Anwalt wird bei der Kollisionsprüfung immer abwägen, ob er nicht das angetragenen Mandat trotzdem annimmt. Ohne standesrechtliche Regelungen zu verletzen, kann er ein Mandat gegen einen früheren Mandanten annehmen, wenn das Mandatsverhältnis zu dem früheren Mandanten inzwischen beendet ist. Ein wichtiges Indiz für diesen Fall ist, wenn der frühere Mandant im konkreten Fall bereits einen anderen Anwalt mit der anwaltlichen Vertretung beauftragt hat.